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Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.

Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".

(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste wie bisher ein Zwei-Meter-Mindestabstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie zuletzt fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske wie bisher möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Liturgischer Gemeinde- und Chorgesang

Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied "nicht verzichtet werden". Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde, wobei Lieder und Gesänge grundsätzlich instrumental begleitet werden sollen.

Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wird der Mindestabstand geringfügig unterschritten, gilt auch beim Singen die Maskenpflicht. "Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine", so die Rahmenordnung unter Verweis auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at).

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente

Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten jetzt für sie - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits bisher auf 50 Personen limitiert, so entfällt ab 19. Mai aufgrund der neuen Verordnung diese Obergrenze.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Bereits im Vorfeld der Feier müssen Begrenzungen der einzuladenden Personen gesucht und kommuniziert werden.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung im Wortlaut unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

(Präventionskonzept als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)

Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. In Zukunft wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem Lockdown, wieder möglich sein.

Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen Religionsgesellschaften individuell erfolgen.

Lockerungen bei Taufen und Trauungen

Für den Bereich der Katholischen Kirche wird die Bischofskonferenz ihre Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in den nächsten Tagen anpassen. Das erklärte der St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried als zuständiger Liturgie-Bischof am Freitag gegenüber Kathpress, der die Änderungen beim liturgischen Gesang näher erläuterte.

Demnach wird ab 19. Mai der Gemeindegesang wieder möglich sein, dieser ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Das Chorsingen im Gottesdienst ist nur möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wobei die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine, so Leichtfried, der dabei auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at) verwies.

Erleichterungen wird es auch bei Taufen und Trauungen geben: Konnten diese bisher nur im kleinsten Kreis stattfinden, so sind sie ab Mittwoch gleich wie Erstkommunionen und Firmungen unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept wieder möglich.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. Aufgrund der neuen gesetzlichen Lockerung ist auf dem Friedhof die Personenzahl aber nicht mehr limitiert, wie Leichtfried verdeutlichte.

Die neuen Corona-Regelungen werden auch für das Fest Fronleichnam (3. Juni) gelten, führte der Liturgie-Bischof weiter aus. "Bei günstigem Wetter ist es möglich, die Eucharistie im Freien zu feiern. Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird", so Leichtfried. Er wies darauf hin, dass bei Gottesdiensten im Freien weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
 
 

Mit einer Aktualisierung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste hat die österreichische Bischofskonferenz auf neue staatliche Vorgaben reagiert, die regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung ermöglichen. Hieß es bereits bisher, dass der jeweilige Ortsbischof Detailbestimmungen für Pfarren in einer Region oder gegebenenfalls für seine gesamte Diözese erlassen könne, so hält die neue Rahmenordnung, die am Dienstag, 23. März, unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung veröffentlicht wurde, fest, dass ein Bischof diese Anpassungen folgend der staatlichen Rechtslage vornehmen müsse.

Wörtlich heißt es dazu in einer Fußnote der Rahmenordnung: "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen; umgekehrt kann er auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen." Einen weiteren Unterschied zur bisher geltenden Rahmenordnung stellt außerdem die Erlaubnis von Trauungen "im kleinsten Kreis" dar. Bisher galt, dass Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien.

Darüber hinaus hält die neue Rahmenordnung fest, dass die Feier öffentlicher Gottesdienste prinzipiell unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, und dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske möglich bleibt. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie schon in der bisherigen Fassung fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden. Weiterhin nicht möglich bleiben außerdem Gemeinde- und Chorgesang. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 2 Metern Mindestabstand und Maske möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Detailregeln für Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Taufen und Trauungen dürfen unter der Vorgabe "im kleinsten Kreis" stattfinden. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Detailregeln für Karwoche und Ostern

Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen. Demnach sind die Feiern der Heiligen Woche und Ostern heuer "unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung" und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich, so die Bischöfe.

Damit setzte die Bischofskonferenz im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind. Dies gilt u. a. auch für Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern. Entfallen muss hingegen die Tradition der Fußwaschungen am Gründonnerstag. (Alle Detailregelungen für die Karwoche und Ostern: www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)

Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung die Zuständigkeiten unter den Bischöfen für die nächsten fünf Jahre vergeben und teilweise neu geordnet. Dabei hat Diözesanbischof Josef Marketz das neu geschaffene Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit" übernommen. Der Kärntner Bischof war als jüngstes Mitglied der Bischofskonferenz bisher noch für kein Ressort zuständig. Jetzt wurde ihm zudem auch die Verantwortung für Soziales übertragen, wofür zuletzt Militärbischof Werner Freistetter zuständig war. Neuer Vorsitzender der Finanzkommission ist Diözesanbischof Benno Elbs, diese Aufgabe hatte zuvor Diözesanbischof Alois Schwarz inne.

Die Zuständigkeit für den Bereich Berufungspastoral und das Canisiuswerk wechselt von Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl zu Weihbischof Hansjörg Hofer. Der Grazer Bischof bleibt für Bildung und Schule zuständig und übernimmt als Referatsbischof für das Laienapostolat jetzt auch die Zuständigkeit für die "Allianz für den Sonntag" sowie den Katholischen Laienrat Österreichs und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände. Für die beiden Laienorganisationen war zuletzt Militärbischof Freistetter zuständig. Weihbischof Franz Scharl ist jetzt für das Thema "Verfolgte Christen" verantwortlich, das zuletzt bei Kardinal Christoph Schönborn lag.

Die allermeisten Zuständigkeiten sind aber unverändert geblieben. So ist Kardinal Schönborn weiter für die Medien zuständig, Erzbischof Franz Lackner ist neben seinen zahlreichen Aufgaben als Vorsitzender der Bischofskonferenz für die Universitäten und Theologischen Fakultäten verantwortlich, und der Stellvertretende Episkopatsvorsitzende, Diözesanbischof Manfred Scheuer, bleibt für die Ökumene und das Judentum zuständig.

Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz behält die Verantwortung für Pastoral, Katechese und Evangelisierung und ist weiterhin für das Referat Wirtschaft und Landwirtschaft zuständig. Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics bleibt für die beiden Ressorts Europa sowie Flucht, Migration und Integration verantwortlich. Bischof Elbs ist weiter Caritas-Bischof, Militärbischof Freistetter bleibt für die Referate Weltkirche sowie Weltreligionen zuständig. Kunst und Kultur liegen in der Verantwortung von Diözesanbischof Hermann Glettler, der auch weiter für Ehe, Familie und Lebensschutz zuständig bleibt.

Geistliche Berufe und kirchliche Dienste fallen wie bisher in die Zuständigkeit von Weihbischof Anton Leichtfried, der auch für das Referat Liturgie verantwortlich ist. Weihbischof Stephan Turnovszky bleibt für die Kinder- und Jugendseelsorge zuständig.

Weitere Zuständigkeiten und eine Gesamtübersicht über alle Bischöflichen Kommissionen und Referate in der Bischofskonferenz unter: https://www.bischofskonferenz.at/ueberuns/zustaendigkeiten

ach dem Irak-Besuch des Papstes ruft die Österreichische Bischofskonferenz zu verstärkter Hilfe für die Menschen im Zweistromland auf. Franziskus sei als "Pilger des Friedens" in den Irak gereist und habe "ein überzeugendes Zeichen für Versöhnung zwischen den Religionen und Völkern gesetzt", betonten die Bischöfe am Freitag in einer Erklärung zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung. Der Papst habe "die Augen und Herzen vieler Menschen im Irak und weltweit geöffnet und die Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben gestärkt". Daran gelte es nun auch mit Unterstützung aus Österreich weiterzuarbeiten.

So müsse sich die österreichische Politik bilateral wie auch im Rahmen der Europäischen Union für Frieden, politische Reformen und faire Wirtschaftsbeziehungen in und mit dem Nahen Osten einsetzen. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak und anderen Ländern der Region soll ausgebaut werden, appellierten die Mitglieder der Bischofskonferenz, denn: "Zukunftsperspektiven sind letztlich der einzige Garant dafür, dass Menschen auch in ihrer Heimat bleiben wollen und können."

Zur Hilfe der Kirche im Irak erinnerten die Bischöfe an die zahlreichen bereits bestehenden Verbindungen in die Konflikt-Region. Heimische Hilfswerke und Institutionen wie die Initiative Christlicher Orient, Kirche in Not, die Caritas, Christen in Not, die Päpstlichen Missionswerke, die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, die Kardinal König Stiftung oder auch die Malteser seien schon vor Ort tätig. Auch gebe es Pfarrpartnerschaften zwischen Österreich und dem Irak. "Alle diese Möglichkeiten gelebter Solidarität sollen weiter ausgebaut werden", riefen die Bischöfe auf.

Der Besuch des Papstes habe der kleinen, leidgeprüften christlichen Minderheit im Land, aber auch den vielen anderen Minderheiten und schließlich allen Irakern gegolten, betonte die Bischofskonferenz. Man bete und hoffe, dass die Reise "ein neues Kapitel des Friedens und der Gerechtigkeit im Irak und darüber hinaus im Nahen Osten einleiten" werde. "Und wir wollen dazu auch unseren eigenen Beitrag leisten."

"Bahnbrechende Impulse"

In ihrer Erklärung ließen die heimischen Bischöfe noch einmal die wichtigsten Stationen der Papstreise Revue passieren, darunter die Begegnung von Franziskus mit dem schiitischen Großajatollah Ali al-Sistani. Es sei zu hoffen, dass das Treffen "bahnbrechende Impulse für den Dialog zwischen Christen und Muslimen bewirken" wird, so die Bischofskonferenz. Dass der Irak in Erinnerung an diese Begegnung den 6. März künftig als "Tag der Toleranz" begehen wird, sei ein "erstes, sehr ermutigendes Zeichen".

"Unvergessen" bleibe auch der Besuch des Papstes in Ur, wo in der Heimat Abrahams die gemeinsamen Wurzeln von Christentum, Judentum und Islam deutlich geworden seien. Vor den Ruinen der antiken Stadt hatte der Papst erneut jegliche Feindseligkeit, Extremismus und Gewalt im Namen Gottes als "Verrat an der Religion" verurteilt. "Möge diese Botschaft nicht nur im Orient, sondern weltweit gehört und befolgt werden!", schlossen sich die österreichischen Bischöfe Franziskus an.

"Christen im ganzen Orient ermutigt"

Die Bilder des Papstes zwischen den Trümmern zerstörter Häuser und Kirchen im Nordirak erinnerten auch die Mitglieder der Bischofskonferenz an das IS-Terrorregime des IS und dessen Absicht, das christliche Leben dort auszulöschen. Die Christen von Karakosch hätten durch den Wiederaufbau ihrer Kirche "ein Zeichen gesetzt, dass Hass und Gewalt niemals das letzte Wort haben werden, sondern Frieden, Hoffnung und Versöhnung", betonten die österreichischen Bischöfe: "Papst Franziskus hat mit seinem Besuch im Irak gleichsam das Siegel auf diese Botschaft gesetzt und die Christen im Irak sowie im ganzen Orient ermutigt, in ihrer Heimat zu bleiben, ein Zeugnis für die christliche Kraft der Vergebung und Versöhnung abzulegen und am Aufbau des Landes mitzuwirken."
 
 

Österreichs Bischöfe haben zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung zur Hilfe für die Erdbebenopfer in Kroatien aufgerufen. In den Tagen nach Weihnachten hatte in Kroatien eine Serie von Erdbeben rund 50.000 Häuser beschädigt oder zerstört und damit Tausende obdachlos gemacht. "Vielfältige Anstrengungen werden nötig sein, um den Erdbebenopfern wieder ein Dach über den Kopf und ein geregeltes Leben zu ermöglichen", halten die Bischöfe fest.

Große Hilfe komme schon aus Österreich, sei es von den kroatischen Gemeinden in den Diözesen, der Caritas oder beispielsweise der Salzburger Organisation "Bauern helfen Bauern". All das zeige, "wie groß die Verbundenheit und Solidarität mit den Menschen in Kroatien ist".

Besonders begrüßen die Bischöfe auch die Hilfsaktion "Ein Dach für Kroatien" der Diözese Eisenstadt. Dabei sollen in Zusammenarbeit mit der kroatischen Regierung sowie mit Bau- und Handwerksfirmen in Kroatien und im Burgenland 85-Quadratmeter-Holzhäuser für Erdbebenopfer errichtet werden. "Wir Bischöfe laden Personen und Institutionen ein, sich daran zu beteiligen", so die Bischöfe abschließend in ihrer Erklärung.

(Caritas-Spendenkonto für die Aktion "Ein Dach für Kroatien": IBAN: AT34 3300 0000 0100 0652, Kennwort: "Holzhäuser für Kroatien")

sterreichs Bischofskonferenz hat die tragende Rolle der Familie in der Gesellschaft hervorgehoben, welche die Corona-Pandemie eindrucksvoll vor Augen geführt habe. "Familien waren nicht im Lockdown. Im Gegenteil, sie mussten funktionieren, weil sie als kleinste, pulsierende Zellen unserer Gesellschaft systemrelevant sind", betonen die Bischöfe zum Abschluss ihrer Frühjahrs-Vollversammlung. Sie setzen sich darin für bessere Rahmenbedingungen für Familien in Österreich ein und kündigen eine verstärkte Einbindung der Familien auch im kirchlichen Geschehen an. Mehr Familien-Wertschätzung sei das Ziel im am 19. März beginnenden "Jahr der Familie", heißt es in der Stellungnahme vom Freitag.

Bestehende Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in Krisen, wie etwa Sozial- und Therapieangebote und der staatliche Familienhärtefonds, wollen die Bischöfe um "weitere Initiativen und Zeichen der Wertschätzung" ergänzt wissen. Es gehe hier darum, "all jene zu ermutigen, die an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen sind" angesichts der Vielfachbelastung mit Arbeit, Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und der Sorge um Angehörige bei weggefallenen Hilfen. Die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Bedingungen für Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Kontexten gelte es ständig zu verbessern. Besonders treffe dies auf Familien mit kleinen Kindern zu, welche die Bischöfe als grundlegende Lernorte und "unersetzliche Start-Ups in Gesellschaft und Kirche" bezeichnen.

Deutlich mehr Familien-Bewusstsein sowie die Einbindung von Ehepaaren und Angehörigen aller Generationen als Träger der Familien-relevanten Aktivitäten nehmen sich die Bischöfe heuer auch für den eigenen Bereich vor: Fünf Jahre nach dem Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus begeht die katholische Kirche vom kommenden 19. März bis zum 26. Juni 2022 ein "Jahr der Familie". Impulse und Angebote dazu soll das Portal amorislaetitia.at (www.amorislaetitia.at) bündeln, mit dem die Kirche allen Familien und Familien-Initiativen Impulse und Inspirationen in freudigen wie auch schwierigen Phasen geben will. Zusätzlich gibt es auch in allen Diözesen Angebote der jeweiligen Familienstellen zum Familienjahr.

Österreichs Bischöfe haben zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung zum verstärkten Kampf gegen Menschenhandel aufgerufen. Menschenhandel sei eine "moderne Form der Sklaverei" und eine "Schande für die Menschheit", so die Bischöfe in einer Erklärung, in der sie auch auf Papst Franziskus verweisen. Mit dem vom Papst eingeführten "Internationalen Tag des Gebets und der Reflexion gegen Menschenhandel" wolle die Kirche das Bewusstsein für diese himmelschreiende Sünde schärfen und gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Kräften dagegen vorgehen.

Menschenhandel sei "eines der schlimmsten Verbrechen und ein schmutziges Geschäft ungeheurer Größe". Mit einem Volumen von rund 150 bis 200 Milliarden Euro jährlich sei der Handel mit Menschen nach dem Drogenhandel das einträglichste Verbrechen, halten die Bischöfe fest. Sie haben sich bei ihrer Vollversammlung gemeinsam mit Expertinnen und Aktivisten mit den Ursachen von und möglichen Maßnahmen gegen Menschenhandel befasst. Dabei sei deutlich geworden, dass Österreich durch seine geographische Lage ein Transit- und Zielland für Menschenhandel ist. Es gehe um die sexuelle Ausbeutung von Frauen, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und Kinderhandel. Hauptbetroffenen seien Frauen aus Osteuropa, Nigeria und China.

Verschiedene Formen der Armut, gefährliche familiäre Verhältnisse, ökologische Desaster oder der Traum von einem besseren Leben drängten Menschen in den Herkunftsländern in die Hände Krimineller. Diesen vielfältigen Ursachen müssten umfassende Maßnahmen entgegengesetzt werden, so die Bischöfe. Es brauche auf der gesetzlichen Ebene vor allem einen starken Schutz der Opfer und hohe Strafen für Menschenhändler. Mehr als bisher sollte sich Österreich an Modellen und Ländern orientieren, die diejenigen kriminalisiert, die aus Prostitution oder anderen Formen sexueller Ausbeutung der Opfer von Menschenhandel Vorteile ziehen. Außerdem brauche es Verschärfungen der Geldwäsche-Normen, damit Geld aus dem Menschenhandel nicht "weißgewaschen" werden könne - schon gar nicht in Österreich.

Als gelungene Beispiele für den Einsatz gegen Menschenhandel verweisen die Bischöfe auf den Verein "Solwodi" (Solidarity with women in distress), wo sich seit 2010 Ordensfrauen verschiedener Gemeinschaften für weibliche Opfer von sexueller Gewalt und Prostitution einsetzen. Weitere beispielhafte Initiativen seien die Vereine "Kavod" ("Würde") und "Hope for the future". Auf internationaler Ebene spiele u.a. der Malteser-Orden eine wichtige Rolle im Kampf gegen Menschenhandel.

Wenn die Corona-Pandemie vor Augen führt, "wie verletzlich unsere Gesellschaft und unser Leben sind", sollte das auch zu Empathie gegenüber Flüchtlingen führen. Wie die österreichischen Bischöfe zum Thema "Hilfe für Menschen auf der Flucht" am Freitag darlegen, sei ein menschenwürdiges Leben in Sicherheit nicht selbstverständlich. "Diese Erfahrung sollte uns auch hellhörig machen, wenn Menschen gezwungen sind, vor Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat zu fliehen", heißt es in einer Erklärung im Anschluss an die dieswöchige Online-Vollversammlung der Bischofskonferenz.

Der österreichischen Bundesregierung zollen die Bischöfe Lob für ihre konkreten Hilfsmaßnahmen zugunsten von Heimatvertriebenen in Nordsyrien, in Griechenland oder in Bosnien-Herzegowina. Diese notwendige Hilfe vor Ort entspreche dem großen humanitären Engagement, das Österreich in der Vergangenheit immer wieder eindrucksvoll bewiesen habe.

Zugleich erneuern die Bischöfe ihren Appell, angesichts der dramatischen Zustände auf den griechischen Ägäis-Inseln zusätzlich schutzbedürftige Familien mit kleinen Kindern und unbestrittenen Fluchtgründen in Österreich aufzunehmen. Auch andere EU-Länder seien dazu bereit, und hierzulande gebe es seitens von Gemeinden, Pfarren und Zivilgesellschaft vielfach deklarierte Bereitschaft, Menschen aufzunehmen, zu betreuen und zu integrieren.

Ein europaweit koordiniertes humanitäres Aufnahmeprogramm wäre nach den Worten der Bischöfe "konkreter Ausdruck jener Werte, für die Europa und das Christentum stehen". Auch Papst Franziskus habe in seiner Sozialenzyklika "Fratelli tutti" für den Umgang mit Menschen auf der Flucht eine Richtschnur vorgegeben, die auch für Österreich gelten solle: "aufnehmen, schützen, fördern und integrieren".

Bis heute fehle in Europa leider schmerzlich eine gerechte und solidarische Lösung im Umgang mit Geflüchteten, heißt es in der Erklärung weiter. "Grenzen zu sichern und Menschen zu schützen dürfen einander niemals ausschließen", so die Bischöfe. Menschenwürde und Menschenrechte müssten ausnahmslos für alle Menschen gelten, "unabhängig davon, wo sie geboren wurden".

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