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Vollversammlung der Bischofskonferenz begann mit Empfang in der Hofburg - Van der Bellen: Kirchen und Religionen "leisten unverzichtbare Arbeit in Sachen Gemeinschaftlichkeit" - Erzbischof Lackner: Synoden-Methode hat Vorbildwirkung für Kirche und Welt
Mit einem Empfang durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen und einem gemeinsamen Mittagessen in der Wiener Hofburg hat Montagmittag die Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz begonnen. Im Mittelpunkt der Begegnung stand die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. "Die Katholische Kirche in Österreich, aber natürlich auch die anderen Kirchen und Religionsgesellschaften, leisten unverzichtbare Arbeit in Sachen Gemeinschaftlichkeit", betonte das Staatsoberhaupt vor dem versammelten Episkopat. In den Ansprachen gingen der Bundespräsident, aber auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, auf die Bischofssynode und ihre Bedeutung für Welt und Kirche ein.
Wie der Bundespräsident ausführte, sei die Kirche mit ihren Bischöfen bemüht, die Menschen zusammenzubringen und zu vermitteln, dass man große Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen könne. "Diese Gemeinsamkeit unserer Gesellschaft, also Zusammenhalt und Aufeinanderzugehen, das ist gerade in Zeiten wie diesen so wichtig. Nur wenn wir miteinander reden und auch ernsthaft versuchen, einander zu verstehen, können wir weiterkommen", sagte das Staatsoberhaupt.
Im Blick auf die Synode in Rom hob der Bundespräsident hervor, dass diese auch durch eine "verstärkte Einbindung von Frauen" charakterisiert sei. Van der Bellen wörtlich: "Es ist bekannt, wie wichtig mir die volle Gleichberechtigung von Frau und Mann ist, sei es am Arbeitsmarkt, in der Familie, in der Politik oder in anderen Bereichen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen steht für mich außer Frage. Ich bin daher sehr gespannt, welche diesbezüglichen Schritte in der Kirche bis zur Herbstsynode 2024 erwartet werden können."
Erzbischof Lackner, der als gewählter Vertreter der Österreichischen Bischofskonferenz an der Synodenversammlung teilgenommen hat, erläuterte bei der Begegnung in der Hofburg deren neue Arbeitsweise. Vor allem der Umstand, dass Frauen an den Beratungen "und auch an jedem Tisch bei den Gesprächen in Kleingruppen" teilgenommen haben, habe sich sehr bewährt. Insgesamt sei die Synode eine "Erfahrung von Weltkirche im Kleinen" gewesen. Die Methode, die vom Aufeinander-Zuhören geprägt war, habe "Vorbildwirkung", nicht nur für den kirchlichen Bereich, so der Erzbischof im Blick auf Gesellschaft und Politik.
Man habe in voller Offenheit alle Themen ansprechen können, erläuterte der Salzburger Erzbischof und sagte: "Wir alle sind Verwalter von Teilwahrheiten und treten dafür ein. Dies kann aber nur gut gehen, solange einige oder zumindest einer Anwalt des Ganzen ist."
Ausdrücklich dankte der Bischofskonferenz-Vorsitzende dem Bundespräsidenten für seinen besonnene und entschiedenen Dienst in schwierigen Zeiten - vor allem während der Pandemie und auch angesichts innenpolitischer Krisen. Dankbar zeigte sich der Erzbischof auch für das gute Staat-Kirche-Verhältnis in Österreich. Dies ermögliche der Kirche, sich in vielfältiger Weise in die Gesellschaft einzubringen. "Wir wollen dabei als Kirche andockfähig an die Gesellschaft sein und wissen uns gleichzeitig ergänzungsbedürftig", so Lackner.
An der Begegnung nahm auch der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, teil. Der Empfang in der Hofburg war nach 2017 und 2019 bereits die dritte Begegnung des amtierenden Staatsoberhauptes mit allen Mitgliedern der Bischofskonferenz, gleichzeitig aber die erste seit der Übernahme des Bischofskonferenz-Vorsitzes durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner.
Beratungen im Kloster Laab im Walde
Am Montagnachmittag stand für die Bischöfe ein Studiennachmittag über "Flucht und Migration" im Wiener Erzbischöflichen Palais auf dem Programm. Liturgischer Höhepunkt der insgesamt viertägigen Beratungen der Bischöfe ist am Montag ein abendlicher Festgottesdienst (18 Uhr) im Stephansdom, zu dem die Gläubigen eingeladen sind. Anstelle von Kardinal Christoph Schönborn, der erkrankt ist, wird Erzbischof Lackner der Feier vorstehen. Es predigt der Stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz, Diözesanbischof Manfred Scheuer (Linz). Die Messe wird live auf "radio klassik Stephansdom" übertragen.
Ab Dienstag setzen die Bischöfe ihre Vollversammlung im Kloster Laab im Walde fort. Ein Hauptthema der Bischofskonferenz sind die Ergebnisse bei der ersten Generalversammlung der Weltsynode, die im Oktober im Vatikan stattfand. Die Bischofskonferenz war dabei durch ihren Vorsitzenden, Erzbischof Lackner, sowie durch Kardinal Schönborn vertreten. Die Beratungen der Bischöfe enden am Donnerstag, 9. November.
Quelle: kathpress.at
Viertägige Vollversammlung der Bischofskonferenz in Wien und Laab im Walde - Beratungen u.a. über weltweiten Synodalen Prozess und mit armenischem Bischof Petrosyan
Die Herbst-Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz beginnt dieses Mal in der Wiener Hofburg: Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird die heimischen Bischöfe am Montag, 6. November, mittags an seinem Amtssitz empfangen. Das teilte Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka der Nachrichtenagentur Kathpress mit. Es ist nach 2017 und 2019 die bereits dritte Begegnung des amtierenden Staatsoberhauptes mit allen Mitgliedern der Bischofskonferenz, gleichzeitig aber die erste seit der Übernahme des Bischofskonferenz-Vorsitzes durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner.
Liturgischer Höhepunkt der insgesamt viertägigen Beratungen der Bischöfe ist ebenfalls am Montag ein abendlicher Festgottesdienst (18 Uhr) im Stephansdom, zu dem die Gläubigen eingeladen sind. Anstelle von Kardinal Christoph Schönborn, der erkrankt ist, wird Erzbischof Lackner der Feier vorstehen. Es predigt der Stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz, Diözesanbischof Manfred Scheuer (Linz). Die Messe wird live auf "radio klassik Stephansdom" übertragen.
Ein Hauptthema der Bischofskonferenz sind die Ergebnisse bei der ersten Generalversammlung der Weltsynode, die im Oktober im Vatikan stattfand. Die Bischofskonferenz war dabei durch ihren Vorsitzenden, Erzbischof Lackner, sowie durch Kardinal Schönborn vertreten.
Auf dem Programm der Vollversammlung steht auch ein Studiennachmittag über "Flucht und Migration", der am Montagnachmittag im Wiener Erzbischöflichen Palais stattfindet. Tags darauf setzen die Bischöfe ihre Vollversammlung im Kloster Laab im Walde fort. Ein wichtiges Thema dabei ist die Lage nach der Vertreibung der Armenier aus Berg-Karabach. Dazu eingeladen ist der armenisch-apostolische Bischof Tiran Petrosyan. Er ist derzeit auch Vorsitzender des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich. Laut Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka werden sich die Bischöfe auch über die aktuellen terroristischen bzw. kriegerischen Auseinandersetzungen in Israel und dem Gazastreifen und in der Ukraine austauschen.
Die Beratungen der Bischöfe enden am Donnerstag, 9. November. Am letzten Tag der Vollversammlung nimmt der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, an der Sitzung der Bischöfe teil.
Für die Medien findet am Montag ein Fototermin um 15 Uhr im Erzbischöflichen Palais (Wollzeile 2, 1010 Wien) statt. Über die Ergebnisse der Bischofskonferenz wird Erzbischof Lackner im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, 10. November, um 9.30 Uhr (Club Stephansplatz 4, Stephansplatz 4, 1010 Wien), informieren.
Kloster Laab im Walde
Tagungsort der Bischöfe ist das Kloster Laab im Walde der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul. Das im Wienerwald gelegene geistliche Haus wird seit 1879 vom karitativen Schwesternorden betrieben, wo betagte Ordensfrauen ihren Lebensabend verbringen können. Die sogenannten "VinzenzRäume" sind der Seminarbereich des Klosters, der Tagungen für bis zu 100 Personen Platz bietet.
Eine Besonderheit des Klosters ist seine biologische Landwirtschaft. Vor über 20 Jahren starteten die Schwestern mit dem Annahof einen kreislauforientierten Musterbetrieb und holten dafür die Expertise der Universität für Bodenkultur ein. Der ebenfalls zum Kloster gehörende Gartenbaubetrieb "Dorothea" setzt ebenfalls auf natürliche Vielfalt und ermöglicht Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen zudem eine Ausbildung im Gartenbau oder im Bürowesen.
FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Pfarrcafé oder Kirchenkonzerte "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon zwei Mal verschärft worden ist.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine Ausnahme von der Maskenpflicht, die bisher schon galt. Da ein häufiges An- und Ablegen der FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und 2G-Nachweis
Für die Feier von Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die allgemeine Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen, wenn stattdessen ein 2G-Nachweis von allen erbracht wird, was eine Verschärfung darstellt, weil bisher dafür der 3G-Nachweis ausgereicht hat. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des 2G-Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen etwa das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen einer FFP2-Maske notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - zusätzlich zu den Allgemeinen Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung - spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch eine "Information zum Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
Hinweis: Die Rahmenordnung und das Präventionskonzept im Wortlaut finden Sie unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept
Quelle: kathpress (11 11 2021)
Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.
Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".
Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
MNS-Pflicht und Hygieneregeln
Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Gemeinde- und Chorgesang
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und "3G-Nachweis"
Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
sterreichs Bischöfe reisen Ende November zum Ad-limina-Besuch nach Rom. Das teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach ihrer dieswöchigen Sommervollversammlung in Mariazell mit. Von 29. November bis 4. Dezember werden die Mitglieder der Bischofskonferenz mit Papst Franziskus sowie Vertretern der vatikanischen Kurienbehörden zusammentreffen und über die Situation der Kirche in Österreich beraten.
Der Rom-Besuch der Bischöfe war ursprünglich für Februar 2021 vorgesehen gewesen. Er wurde aber, wie alle anderen geplanten Ad-limina-Termine im Vatikan, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben. Der bisher letzte Ad-limina-Besuch der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz datiert aus dem Jänner 2014.
Die "visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in den Wallfahrten zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Aus diesem Grund werden die Bischöfe auch zu den vier päpstlichen Basiliken St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore pilgern.
Marketz neuer "Pastoral-Bischof"
Im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in Mariazell kam es auch zu einem teilweisen Wechsel der inhaltlichen Zuständigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen Alois Schwarz (St. Pölten) und Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt). Marketz wurde mit der Verantwortung für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" betraut, den Schwarz zuvor abgegeben hatte. Schwarz übernimmt dafür die zuletzt bei Marketz liegende Zuständigkeit für das Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit".
Der Themenbereich "Kirche und Sport" verbleibt so wie das Ressort "Wirtschaft und Landwirtschaft" weiter bei Bischof Schwarz. Für den Bereich "Soziales" einschließlich der Zuständigkeit für die Katholische Sozialakademie Österreichs und die Kommission Iustitia Pax ist weiterhin Bischof Marketz verantwortlich.
Österreichs Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert, der im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode "Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission" in Rom münden soll. In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell hat die Bischofskonferenz ausdrücklich den synodalen Prozess des Papstes begrüßt und ihre Unterstützung bekundet. Sie lädt zugleich alle Gläubigen ein, "sich gemeinsam auf diesen Weg zu begeben" und erinnert an das Ziel der Einmütigkeit. Synodalität stehe dafür, "sich offen und ehrlich auszutauschen, einander zuzuhören, und sich im gemeinsamen Gebet zu vertiefen, um zu erkennen, was Gott uns heute sagen will".
Um die Kirche "insgesamt synodaler" zu machen, soll über die Bischofssynode 2023 zunächst auf diözesaner, dann auf kontinentaler Ebene beraten werden. Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz bei ihrer Zusammenkunft ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner, der in dieser Aufgabe vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.
Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober durch Papst Franziskus in Rom fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss für Beratungen auf dieser teilkirchlichen Ebene. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt, so die Bischöfe. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen für sich einen solchen synodalen Prozess unternehmen, so der Wunsch des Papstes.
Während der Konsultationen in Österreich werde Erzbischof Lackner engen Kontakt sowohl zu den Diözesen als auch zum vatikanischen Synodensekretariat halten. Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit. Ein daraus erstelltes erstes Arbeitsdokument werde ab Herbst 2022 auf kontinentaler Ebene beraten, ein zweites berücksichtige auch diese synodalen Beratungen und bilde dann die Grundlage für die Bischofssynode im Oktober 2023.
Österreich ohne die Caritas wäre unvorstellbar." - Das betonen die heimischen Bischöfe zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell in einer Erklärung. Anlass ist das 100-jährige Bestehen der Caritas in Österreich. Die Bischöfe sagen in ihrer Erklärung "Danke und Vergelt's Gott für 100 Jahre Dienst am Nächsten und für die starke Stimme der Caritas für all jene, die selbst keine Stimme haben oder nicht gehört werden".
Rund 1.600 professionelle Caritas-Einrichtungen in ganz Österreich würden gemeinsam mit den mehr als 3.000 Pfarren im Land ein verlässliches Netz bilden, "das gleichermaßen geprägt ist von Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Fachkompetenz". Caritas sei praktizierte Nächstenliebe mit tausenden hauptamtlichen und rund 50.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mehrheit von ihnen seien Frauen und rund 75 Prozent aller Leitungspositionen in der Caritas sind mit Frauen besetzt, betonen die Bischöfe: "Alle in der Caritas Engagierten sind jeden Tag aufs Neue bemüht, in jedem Menschen Christus zu sehen und ihm auf Augenhöhe und in geschwisterlicher Liebe und Respekt zu begegnen."
Die Caritas habe keine parteipolitischen Agenden, halten die Bischöfe fest. Sie stehe keiner Partei "näher" oder "ferner". Ihr Platz sei schlicht "an der Seite der Armen und all jener, die Hilfe brauchen; ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts". Zu den Aufgaben der Caritas gehöre es auch, "mitunter unbequem zu sein und Verantwortungsträger daran zu erinnern, ihre Arbeit an den Grundsätzen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit auszurichten", so die Bischöfe und weiter: "Wenn die Caritas das Wort ergreift, dann ergreift die Kirche in Österreich das Wort. Wir Bischöfe stehen zur Caritas in unseren Diözesen und auf Österreich-Ebene." Der Einsatz für die Schwächsten, für die Armen, Alten, Kranken und Flüchtenden "ist und bleibt für uns alle christlicher Grundauftrag".
Als Signal der Solidarität mit an Hunger leidenden Menschen hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass am Freitag, 30. Juli, um 15 Uhr im Gedenken an die Sterbestunde Jesu in möglichst allen Pfarrgemeinden in Österreich die Glocken für fünf Minuten geläutet werden. Das Läuten der Kirchenglocken gegen Hunger solle entsprechende Hilfsmaßnahmen der Caritas unterstützen.
Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".
Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."
Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.
"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.
Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.
Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.
Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".
Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"
Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".
Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.
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