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Die "Stopp Corona"-App bekommt Unterstützung durch den Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka: "Ich halte es für einen Akt der Nächstenliebe, einen persönlichen Beitrag gegen die Verbreitung des Corona-Virus zu leisten und damit Menschenleben zu schützen. Die Stopp-Corona-App unterstützt mich dabei", schrieb Schipka in einem Testimonial, das jetzt auf der Homepage der App veröffentlicht wurde. Wie der Generalsekretär gegenüber Kathpress bestätigte, verwende er selbst bereits seit Monaten die App, die vom Österreichischen Roten Kreuz betrieben wird und schon mehrfach überarbeitet wurde.
Schipka vertritt die Bischofskonferenz in der "Stopp Corona"-Plattform, an der Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und der Politik, Sozialpartner, Religionsgemeinschaften sowie Datenschützer und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen mitwirken. Die konstituierende Sitzung der Plattform fand online am 7. Juli 2020 statt. "Vertreter der Glaubensgemeinschaften überprüfen alle Vorschläge auf die Auswirkungen auf ihre Gemeinden", heißt es dazu auf der Homepage.
Bei der seit Ende August verbesserten Version der App funktioniert der sogenannte digitale Handshake nun auf allen Geräten mit den Mobil-Betriebssystemen iOS (Apple) und Android (Google). Befinden sich zwei Handys, auf denen die App aktiviert ist, in der Nähe, erfolgt ein digitaler Handshake über Bluetooth. Wenn ein so gespeicherter anonymer Kontakt in den nächsten drei Tagen Corona-Symptome oder eine Erkrankung meldet, prüft die App, ob man sich länger als 15 Minuten in engerem Abstand zu diesem Gerät befunden hat.
Auch unbekannte Personen, die man getroffen hat, wie etwa Sitznachbarn in der Kirche oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, können durch die App-Nutzung benachrichtigt werden. Die App erleichtert somit das Nachvollziehen der Kontakte von infizierten Personen maßgeblich und soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Aus diesem Grund enthält die App auch die Funktionen "Meldung" und "Symptomcheck". Die App ist umso wirksamer, je mehr Menschen sie auch verwenden.
(Infos: https://www.stopp-corona.at)
Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.
Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Messfeier und Kommunionempfang
Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.
"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."
Gottesdienste unter freiem Himmel
Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Lockerungen bei Trauungen und Firmungen
Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.
Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.
Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download
Österreichs Bischöfe unterstützen das anstehende Klimavolksbegehren. Das betonen sie in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die Folgen des globalen Klimawandels werden längerfristig weitaus verheerender ausfallen als jene der aktuellen Pandemie." Deshalb braucht es den "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", so die Bischöfe in Anspielung auf ihr pfingstliches Hirtenwort, in dem sie die Zukunftsperspektive einer geistvoll erneuerten Normalität in Österreich skizzieren.
Die Bischöfe verweisen auf Papst Franziskus. Dieser habe schon vor fünf Jahren im programmatischen Dokument "Laudato si" dargelegt, wie die ökologischen und sozialen Krisen durch eine persönliche Umkehr hin zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensstil überwunden werden können. Damit verbunden brauche es verbindliche Regeln für eine ökologische und soziale Wirtschaft, die dem Menschen dient.
Mit der gegenwärtigen Wiederbelebung der Wirtschaft würden sich Möglichkeiten ergeben, emissionsarme und klimasensible Wirtschaftskreisläufe zu schaffen, zeigen sich die Bischöfe zuversichtlich. Zugleich halten sie fest: "Eine lebendige, florierende Wirtschaft muss keine maßlos wachsende Wirtschaft sein." Und das gelte auch für den Konsum: "Konsum ja, aber mit Maß und Ziel. Das heillose Immer-Mehr zerstört das Leben. Vor diesem Hintergrund würden die Bischöfe das anstehende Klimavolksbegehren unterstützen. - Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehren ist österreichweit von 22. bis 29. Juni.
Unterstützung für Kirche in Brasilien
In ihrer Erklärung erinnern die Bischöfe auch an die im Oktober 2019 stattgefundene Amazonien-Synode. Diese habe die Not der Indigenen, die Bedrohung des Regenwaldes und die damit verbundenen globalen Auswirkungen anschaulich vor Augen geführt. Durch die Pandemie habe sich die Situation nun dramatisch verschärft. Wie Bischof Erwin Kräutler berichtet, seien Indigene durch das Coronavirus besonders gefährdet. Durch das illegale Eindringen von Holzfällern oder Goldsuchern könnten ganze Völker dem Virus zum Opfer fallen.
Die politische Führung in Brasilien sei dafür allerdings "blind und fördert sogar die Abholzung des Regenwaldes und die Ausbeutung von Rohstoffen in Amazonien". Die katholischen Bischöfe in Brasilien hätten dagegen entschieden Stellung bezogen "und sie benötigen dafür auch unsere Unterstützung und Solidarität", so die heimischen Bischöfe.
Angesichts der gravierenden Folgen der Corona-Pandemie plädieren die österreichischen Bischöfe "für eine geistvoll erneuerte Normalität". In ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell greifen sie damit ihr eigenes gleichnamiges pfingstliches Hirtenwort auf und halten wörtlich fest: "Wir Bischöfe sind überzeugt: Die Krise kann in Österreich und weltweit nur dann etwas Positives bewirken, wenn sie zu konkreten und grundlegenden Lebensstiländerungen führt, damit die Menschheitsfamilie in Frieden und Gerechtigkeit im gemeinsamen Haus der von Gott geschenkten Schöpfung gut leben kann." Ein wesentlicher Aspekt dieser neuen Normalität müsse auch der umfassende Lebensschutz sein.
Die Corona-Krise habe eindrucksvoll bewiesen, "wie stark der Zusammenhalt zwischen den Generationen ist". Über alle Nationen und Kulturen hinweg sei durch die Krise deutlich geworden, "dass der Schutz vulnerabler und älterer Menschen eine geradezu heilige Pflicht ist". Dieses hohe Ethos, das ganz einem christlichen Menschenbild entspricht, gelte es zu bewahren und zu stärken. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Jedes Leben, ob ungeboren oder geboren, ist zu schützen und zu fördern." Dem entspreche ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Österreich, der gegen eine Freigabe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung ist und stattdessen auf einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung setzt.
Sieben notwendige Grundhaltungen
Noch immer halte die Corona-Pandemie viele Menschen, Staaten und Institutionen weltweit in Bann und mache "die Verletzlichkeit unserer Lebenswelt in erschreckender Weise bewusst", schreiben die Bischöfe weiter in ihrer Erklärung. Dankbar könne man aber in Österreich feststellen, "dass die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, mit denen auch starke Einschränkungen des kirchlichen und religiösen Lebens verbunden waren, gewirkt haben".
Für die von den Bischöfen propagierte "geistvoll erneuerte Normalität" seien Grundhaltungen nötig, die die Bischöfe gleichsam als sieben Gaben des Heiligen Geistes erbitten und als Kirche gemeinsam mit allen Menschen guten Willens leben wollen. Diese Grundhaltung sind der "Geist der Dankbarkeit und Demut", der "Geist der Verbundenheit und Versöhnung", der "Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität", "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft", der "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", der "Geist der Lebensfreude und Geduld" sowie der "Geist des Vertrauens und der Zuversicht".
Hinsichtlich der "Lebensfreude" plädieren die Bischöfe für eine gesamtgesellschaftliche Entschleunigung, "damit wir nicht als Getriebene und Gehetzte zugrunde gehen". Ganz wesentlich seien dafür der freie Sonntag und eine entsprechende Sonntags-Kultur.
"Schatz des christlichen Glaubens"
Wie es in der Erklärung weiter heißt, falle es vielen Menschen schwer, eine Zeit der Ungewissheit und der vielen offenen Fragen auszuhalten. Einige flüchteten sich in esoterische Praktiken oder würden anfällig für teils "krude Verschwörungstheorien". Wieder andere würden sich einem übertriebenen Aktivismus hingeben. Zur Überwindung von Krisensituationen seien aber Besonnenheit, Klugheit und entschlossene Tatkraft notwendig. "Dabei möchten wir den Schatz des christlichen Glaubens gerne mit allen teilen", so die Bischöfe: "Dieser Glaube wischt keine Probleme weg, verleiht aber eine unerwartete Trotzdem-Kraft in aller Not, einen langen Atem sowie Geduld und Ausdauer. Wer glaubt, lebt von Gottes Zusage, immer neu beginnen zu dürfen und die dafür notwendigen Anschubhilfen des Heiligen Geistes zu erhalten."
Die erhoffte geistvolle Erneuerung betreffe die Gesellschaft wie auch die Kirche selbst, so die Bischöfe abschließend. Sie wollten sich daher weiterhin "für eine lern- und erneuerungsbereite Kirche einsetzen".
Auch in der politischen Auseinandersetzung ist ein Mindestmaß an Respekt und Wertschätzung gegenüber Religionen und gläubigen Menschen immer einzuhalten." - Das mahnen die heimischen Bischöfe in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell ein. Sie stellen diese Forderung in den Kontext ihres Aufrufs zu umfassenden Reformen in Politik, Wirtschaft, und Gesellschaft. Die nötigen Veränderungen könnten nur im "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft" erkannt und umgesetzt werden, schreiben die Bischöfe.
Das Gegenteil von Wertschätzung und Dankbarkeit sei ein permanenter Ungeist der Empörung, der Verdächtigung, des Vernaderns. "Für diesen Ungeist darf weder in den persönlichen zwischenmenschlichen Beziehungen noch in der politischen Debatte Platz sein", heißt es in der Erklärung wörtlich. Statt Polarisierung brauche Österreich einen "Wettlauf der konstruktiven Ideen".
Ein wertschätzendes Miteinander lebe von einer möglichst gewaltfreien Kommunikation und positiven Fehlerkultur, so die Bischöfe und weiter: "Deutlich distanzieren wir uns vom Missbrauch und der Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke."
Die Österreichische Bischofskonferenz hat einen neuen Vorsitzenden: Erzbischof Franz Lackner (63) folgt Kardinal Christoph Schönborn (75) nach, der nach 22 Jahren das Amt von sich aus altersbedingt zurücklegt hat. Der Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz war schon in den letzten fünf Jahren Schönborns Stellvertreter in der Bischofskonferenz. Die Wahl erfolgte am Dienstag in Mariazell, wo der katholische Episkopat bis Donnerstag seine Vollversammlung abhält. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde der Linzer Bischof Manfred Scheuer (64) gewählt.
Kardinal Schönborn hatte die Sommervollversammlung am Montagnachmittag noch eröffnet und die Sitzung bis zur Wahl am Dienstagvormittag geleitet. Mit der Annahme seiner Wahl hat dann der Salzburger Erzbischof in einem Zug das Amt an der Spitze der Bischofskonferenz übernommen. Kurz danach erfolgte die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden. Das neue Führungsduo Lackner-Scheuer steht somit für die nächsten sechs Jahre an der Spitze des heimischen Episkopats.
Mit dieser personellen Weichenstellung endet die mittlerweile 22 Jahre andauernde Ära von Kardinal Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. Am 30. Juni 1998 hatte der Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl seither ohne Unterbrechung innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Anfang März hatte Kardinal Schönborn schriftlich von sich aus seinen Rücktritt erklärt. Somit hätte ursprünglich die Wahl seines Nachfolgers bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben.
Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Lackner sowie die Diözesanbischöfe Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Moderator, Gesicht und Stimme
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht und gerade während der Corona-Krise der Fall war.
Der Vorsitzende leitet laut Statut die Vollversammlung der Bischofskonferenz, die er zuvor einberufen und mit Unterstützung des Generalsekretärs vorbereitet hat. Seine Aufgabe ist nach innen mehr die eines Moderators unter den Bischöfen, gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche.
Erstmals seit vergangenem November findet ab Montag wieder eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz statt. Sie steht ganz im Zeichen der Corona-Krise und der Neuwahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, nachdem Kardinal Christoph Schönborn seinen Rücktritt bereits erklärt hat. Der Wiener Erzbischof wird die traditionell in Mariazell stattfindende Sommervollversammlung noch eröffnen, in deren Verlauf dann die Wahl seines Nachfolgers an der Spitze des heimischen Episkopats erfolgen wird.
Ursprünglich hätte die Wahl bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben. Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Franz Lackner sowie die Diözesanbischöfe Manfred Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Im Zeichen der Corona-Krise
Wenn die Bischöfe von 15. bis 18. Juni zu ihren Beratungen im Marienwallfahrtsort zusammenkommen, dann gelten dabei auch besondere Corona-Schutzmaßnahmen. So müssen alle Mitglieder der Bischofskonferenz im Vorfeld einen Corona-Test machen, wie der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress erläuterte. Auch das Tagungsprogramm musste der Situation angepasst werden. So ist diesmal kein Studiennachmittag mit externen Personen geplant. Auch die sonst übliche Festmesse zum Abschluss der Tagung in der Basilika mit zahlreichen Gläubigen muss nächste Woche entfallen.
Die Corona-Krise steht auch inhaltlich im Zentrum der Tagung. Geplant ist eine eingehende Evaluierung des von vielen Einschränkungen geprägten kirchlichen Lebens der letzten Monate. "Neben den gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise werden genauso ihre Auswirkungen auf die Kirche ein zentrales Thema der Bischofskonferenz sein", so Schipka.
Erstmals an einer realen Vollversammlung des Episkopats wird der neue Kärntner Bischof Josef Marketz teilnehmen. Geplant ist auch ein Treffen der Bischöfe mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana.
Neuwahl des Vorsitzenden
Neben der Corona-Krise wird die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz das wichtigste Thema der Vollversammlung sein. Sie ist nötig, da Kardinal Schönborn (75) altersbedingt von sich aus seinen Rücktritt bereits schriftlich erklärt hat. Im Juni 1998 hatte Kardinal Schönborn vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl ohne Unterbrechung 22 Jahre lang innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Bei der nun erstmals seit der Rücktrittserklärung real stattfindenden Vollversammlung muss der neue Vorsitzende aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt werden. Bei der Wahl selbst sind alle fünfzehn Mitglieder der Bischofskonferenz aktiv wahlberechtigt. Neben den neun Diözesanbischöfen und dem Militärbischof sind das auch die vier Weihbischöfe und der Abt von Wettingen-Mehrerau. Das Statut sieht eine Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder für die Wahl zum Episkopatsvorsitzenden vor. Ab dem dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit.
Neben Kardinal Schönborn gehören der Österreichischen Bischofskonferenz aktuell der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63), die Diözesanbischöfe Benno Elbs (Feldkirch, 59), Hermann Glettler (Innsbruck, 55), Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau, 57), Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt, 64), Manfred Scheuer (Linz, 64), Alois Schwarz (St. Pölten, 67) und Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt, 57) sowie Militärbischof Werner Freistetter (66) an. Mitglieder sind außerdem die Weihbischöfe Hansjörg Hofer (Salzburg, 68), Anton Leichtfried (St. Pölten, 52), Franz Scharl (Wien, 62) und Stephan Turnovszky (Wien, 55) sowie der Mehrerauer Abt Vinzenz Wohlwend (50).
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz koordiniert und moderiert das Gremium nach innen und repräsentiert es nach außen. Er beruft die Vollversammlung ein, erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Da er die Bischofskonferenz nach außen vertritt, ist es in der Regel der Vorsitzende, der die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer Vollversammlung informiert. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen grundsätzlich die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf nationaler Ebene.
Die Vollversammlung der Bischofskonferenz endet am Donnerstag, 18. Juni. Für Freitag, 19. Juni, ist um 10 Uhr eine Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn sowie dem neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz in Wien geplant. Anders als sonst üblich wird die Pressekonferenz im Stephanisaal auf Stephansplatz 3 stattfinden, der aufgrund seiner Größe genug Platz für die nötigen Abstände bietet.
via: Kathpress
Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.
Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.
Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."
Weiter nur Handkommunion
Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."
Hygiene, Ordner, Friedensgruß
Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.
Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".
Gottesdienste unter freiem Himmel
Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Fronleichnam bleibt in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.
Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen
Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.
Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.
Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.
Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
Beichte und Krankenkommunion
Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.
Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.
Messfeier mit Handkommunion
Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.
Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.
Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.
Taufe und Trauung mit 10 Personen
Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.
Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.
"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.
Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis
"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.
Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.
Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.
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