Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf den Webseiten von mildioz.at einverstanden sind.
Österreichs Bischöfe unterstützen das anstehende Klimavolksbegehren. Das betonen sie in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die Folgen des globalen Klimawandels werden längerfristig weitaus verheerender ausfallen als jene der aktuellen Pandemie." Deshalb braucht es den "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", so die Bischöfe in Anspielung auf ihr pfingstliches Hirtenwort, in dem sie die Zukunftsperspektive einer geistvoll erneuerten Normalität in Österreich skizzieren.
Die Bischöfe verweisen auf Papst Franziskus. Dieser habe schon vor fünf Jahren im programmatischen Dokument "Laudato si" dargelegt, wie die ökologischen und sozialen Krisen durch eine persönliche Umkehr hin zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensstil überwunden werden können. Damit verbunden brauche es verbindliche Regeln für eine ökologische und soziale Wirtschaft, die dem Menschen dient.
Mit der gegenwärtigen Wiederbelebung der Wirtschaft würden sich Möglichkeiten ergeben, emissionsarme und klimasensible Wirtschaftskreisläufe zu schaffen, zeigen sich die Bischöfe zuversichtlich. Zugleich halten sie fest: "Eine lebendige, florierende Wirtschaft muss keine maßlos wachsende Wirtschaft sein." Und das gelte auch für den Konsum: "Konsum ja, aber mit Maß und Ziel. Das heillose Immer-Mehr zerstört das Leben. Vor diesem Hintergrund würden die Bischöfe das anstehende Klimavolksbegehren unterstützen. - Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehren ist österreichweit von 22. bis 29. Juni.
Unterstützung für Kirche in Brasilien
In ihrer Erklärung erinnern die Bischöfe auch an die im Oktober 2019 stattgefundene Amazonien-Synode. Diese habe die Not der Indigenen, die Bedrohung des Regenwaldes und die damit verbundenen globalen Auswirkungen anschaulich vor Augen geführt. Durch die Pandemie habe sich die Situation nun dramatisch verschärft. Wie Bischof Erwin Kräutler berichtet, seien Indigene durch das Coronavirus besonders gefährdet. Durch das illegale Eindringen von Holzfällern oder Goldsuchern könnten ganze Völker dem Virus zum Opfer fallen.
Die politische Führung in Brasilien sei dafür allerdings "blind und fördert sogar die Abholzung des Regenwaldes und die Ausbeutung von Rohstoffen in Amazonien". Die katholischen Bischöfe in Brasilien hätten dagegen entschieden Stellung bezogen "und sie benötigen dafür auch unsere Unterstützung und Solidarität", so die heimischen Bischöfe.
Angesichts der gravierenden Folgen der Corona-Pandemie plädieren die österreichischen Bischöfe "für eine geistvoll erneuerte Normalität". In ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell greifen sie damit ihr eigenes gleichnamiges pfingstliches Hirtenwort auf und halten wörtlich fest: "Wir Bischöfe sind überzeugt: Die Krise kann in Österreich und weltweit nur dann etwas Positives bewirken, wenn sie zu konkreten und grundlegenden Lebensstiländerungen führt, damit die Menschheitsfamilie in Frieden und Gerechtigkeit im gemeinsamen Haus der von Gott geschenkten Schöpfung gut leben kann." Ein wesentlicher Aspekt dieser neuen Normalität müsse auch der umfassende Lebensschutz sein.
Die Corona-Krise habe eindrucksvoll bewiesen, "wie stark der Zusammenhalt zwischen den Generationen ist". Über alle Nationen und Kulturen hinweg sei durch die Krise deutlich geworden, "dass der Schutz vulnerabler und älterer Menschen eine geradezu heilige Pflicht ist". Dieses hohe Ethos, das ganz einem christlichen Menschenbild entspricht, gelte es zu bewahren und zu stärken. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Jedes Leben, ob ungeboren oder geboren, ist zu schützen und zu fördern." Dem entspreche ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Österreich, der gegen eine Freigabe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung ist und stattdessen auf einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung setzt.
Sieben notwendige Grundhaltungen
Noch immer halte die Corona-Pandemie viele Menschen, Staaten und Institutionen weltweit in Bann und mache "die Verletzlichkeit unserer Lebenswelt in erschreckender Weise bewusst", schreiben die Bischöfe weiter in ihrer Erklärung. Dankbar könne man aber in Österreich feststellen, "dass die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, mit denen auch starke Einschränkungen des kirchlichen und religiösen Lebens verbunden waren, gewirkt haben".
Für die von den Bischöfen propagierte "geistvoll erneuerte Normalität" seien Grundhaltungen nötig, die die Bischöfe gleichsam als sieben Gaben des Heiligen Geistes erbitten und als Kirche gemeinsam mit allen Menschen guten Willens leben wollen. Diese Grundhaltung sind der "Geist der Dankbarkeit und Demut", der "Geist der Verbundenheit und Versöhnung", der "Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität", "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft", der "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", der "Geist der Lebensfreude und Geduld" sowie der "Geist des Vertrauens und der Zuversicht".
Hinsichtlich der "Lebensfreude" plädieren die Bischöfe für eine gesamtgesellschaftliche Entschleunigung, "damit wir nicht als Getriebene und Gehetzte zugrunde gehen". Ganz wesentlich seien dafür der freie Sonntag und eine entsprechende Sonntags-Kultur.
"Schatz des christlichen Glaubens"
Wie es in der Erklärung weiter heißt, falle es vielen Menschen schwer, eine Zeit der Ungewissheit und der vielen offenen Fragen auszuhalten. Einige flüchteten sich in esoterische Praktiken oder würden anfällig für teils "krude Verschwörungstheorien". Wieder andere würden sich einem übertriebenen Aktivismus hingeben. Zur Überwindung von Krisensituationen seien aber Besonnenheit, Klugheit und entschlossene Tatkraft notwendig. "Dabei möchten wir den Schatz des christlichen Glaubens gerne mit allen teilen", so die Bischöfe: "Dieser Glaube wischt keine Probleme weg, verleiht aber eine unerwartete Trotzdem-Kraft in aller Not, einen langen Atem sowie Geduld und Ausdauer. Wer glaubt, lebt von Gottes Zusage, immer neu beginnen zu dürfen und die dafür notwendigen Anschubhilfen des Heiligen Geistes zu erhalten."
Die erhoffte geistvolle Erneuerung betreffe die Gesellschaft wie auch die Kirche selbst, so die Bischöfe abschließend. Sie wollten sich daher weiterhin "für eine lern- und erneuerungsbereite Kirche einsetzen".
Auch in der politischen Auseinandersetzung ist ein Mindestmaß an Respekt und Wertschätzung gegenüber Religionen und gläubigen Menschen immer einzuhalten." - Das mahnen die heimischen Bischöfe in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell ein. Sie stellen diese Forderung in den Kontext ihres Aufrufs zu umfassenden Reformen in Politik, Wirtschaft, und Gesellschaft. Die nötigen Veränderungen könnten nur im "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft" erkannt und umgesetzt werden, schreiben die Bischöfe.
Das Gegenteil von Wertschätzung und Dankbarkeit sei ein permanenter Ungeist der Empörung, der Verdächtigung, des Vernaderns. "Für diesen Ungeist darf weder in den persönlichen zwischenmenschlichen Beziehungen noch in der politischen Debatte Platz sein", heißt es in der Erklärung wörtlich. Statt Polarisierung brauche Österreich einen "Wettlauf der konstruktiven Ideen".
Ein wertschätzendes Miteinander lebe von einer möglichst gewaltfreien Kommunikation und positiven Fehlerkultur, so die Bischöfe und weiter: "Deutlich distanzieren wir uns vom Missbrauch und der Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke."
Die Österreichische Bischofskonferenz hat einen neuen Vorsitzenden: Erzbischof Franz Lackner (63) folgt Kardinal Christoph Schönborn (75) nach, der nach 22 Jahren das Amt von sich aus altersbedingt zurücklegt hat. Der Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz war schon in den letzten fünf Jahren Schönborns Stellvertreter in der Bischofskonferenz. Die Wahl erfolgte am Dienstag in Mariazell, wo der katholische Episkopat bis Donnerstag seine Vollversammlung abhält. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde der Linzer Bischof Manfred Scheuer (64) gewählt.
Kardinal Schönborn hatte die Sommervollversammlung am Montagnachmittag noch eröffnet und die Sitzung bis zur Wahl am Dienstagvormittag geleitet. Mit der Annahme seiner Wahl hat dann der Salzburger Erzbischof in einem Zug das Amt an der Spitze der Bischofskonferenz übernommen. Kurz danach erfolgte die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden. Das neue Führungsduo Lackner-Scheuer steht somit für die nächsten sechs Jahre an der Spitze des heimischen Episkopats.
Mit dieser personellen Weichenstellung endet die mittlerweile 22 Jahre andauernde Ära von Kardinal Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. Am 30. Juni 1998 hatte der Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl seither ohne Unterbrechung innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Anfang März hatte Kardinal Schönborn schriftlich von sich aus seinen Rücktritt erklärt. Somit hätte ursprünglich die Wahl seines Nachfolgers bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben.
Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Lackner sowie die Diözesanbischöfe Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Moderator, Gesicht und Stimme
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht und gerade während der Corona-Krise der Fall war.
Der Vorsitzende leitet laut Statut die Vollversammlung der Bischofskonferenz, die er zuvor einberufen und mit Unterstützung des Generalsekretärs vorbereitet hat. Seine Aufgabe ist nach innen mehr die eines Moderators unter den Bischöfen, gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche.
Erstmals seit vergangenem November findet ab Montag wieder eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz statt. Sie steht ganz im Zeichen der Corona-Krise und der Neuwahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, nachdem Kardinal Christoph Schönborn seinen Rücktritt bereits erklärt hat. Der Wiener Erzbischof wird die traditionell in Mariazell stattfindende Sommervollversammlung noch eröffnen, in deren Verlauf dann die Wahl seines Nachfolgers an der Spitze des heimischen Episkopats erfolgen wird.
Ursprünglich hätte die Wahl bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben. Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Franz Lackner sowie die Diözesanbischöfe Manfred Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Im Zeichen der Corona-Krise
Wenn die Bischöfe von 15. bis 18. Juni zu ihren Beratungen im Marienwallfahrtsort zusammenkommen, dann gelten dabei auch besondere Corona-Schutzmaßnahmen. So müssen alle Mitglieder der Bischofskonferenz im Vorfeld einen Corona-Test machen, wie der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress erläuterte. Auch das Tagungsprogramm musste der Situation angepasst werden. So ist diesmal kein Studiennachmittag mit externen Personen geplant. Auch die sonst übliche Festmesse zum Abschluss der Tagung in der Basilika mit zahlreichen Gläubigen muss nächste Woche entfallen.
Die Corona-Krise steht auch inhaltlich im Zentrum der Tagung. Geplant ist eine eingehende Evaluierung des von vielen Einschränkungen geprägten kirchlichen Lebens der letzten Monate. "Neben den gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise werden genauso ihre Auswirkungen auf die Kirche ein zentrales Thema der Bischofskonferenz sein", so Schipka.
Erstmals an einer realen Vollversammlung des Episkopats wird der neue Kärntner Bischof Josef Marketz teilnehmen. Geplant ist auch ein Treffen der Bischöfe mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana.
Neuwahl des Vorsitzenden
Neben der Corona-Krise wird die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz das wichtigste Thema der Vollversammlung sein. Sie ist nötig, da Kardinal Schönborn (75) altersbedingt von sich aus seinen Rücktritt bereits schriftlich erklärt hat. Im Juni 1998 hatte Kardinal Schönborn vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl ohne Unterbrechung 22 Jahre lang innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Bei der nun erstmals seit der Rücktrittserklärung real stattfindenden Vollversammlung muss der neue Vorsitzende aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt werden. Bei der Wahl selbst sind alle fünfzehn Mitglieder der Bischofskonferenz aktiv wahlberechtigt. Neben den neun Diözesanbischöfen und dem Militärbischof sind das auch die vier Weihbischöfe und der Abt von Wettingen-Mehrerau. Das Statut sieht eine Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder für die Wahl zum Episkopatsvorsitzenden vor. Ab dem dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit.
Neben Kardinal Schönborn gehören der Österreichischen Bischofskonferenz aktuell der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63), die Diözesanbischöfe Benno Elbs (Feldkirch, 59), Hermann Glettler (Innsbruck, 55), Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau, 57), Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt, 64), Manfred Scheuer (Linz, 64), Alois Schwarz (St. Pölten, 67) und Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt, 57) sowie Militärbischof Werner Freistetter (66) an. Mitglieder sind außerdem die Weihbischöfe Hansjörg Hofer (Salzburg, 68), Anton Leichtfried (St. Pölten, 52), Franz Scharl (Wien, 62) und Stephan Turnovszky (Wien, 55) sowie der Mehrerauer Abt Vinzenz Wohlwend (50).
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz koordiniert und moderiert das Gremium nach innen und repräsentiert es nach außen. Er beruft die Vollversammlung ein, erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Da er die Bischofskonferenz nach außen vertritt, ist es in der Regel der Vorsitzende, der die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer Vollversammlung informiert. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen grundsätzlich die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf nationaler Ebene.
Die Vollversammlung der Bischofskonferenz endet am Donnerstag, 18. Juni. Für Freitag, 19. Juni, ist um 10 Uhr eine Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn sowie dem neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz in Wien geplant. Anders als sonst üblich wird die Pressekonferenz im Stephanisaal auf Stephansplatz 3 stattfinden, der aufgrund seiner Größe genug Platz für die nötigen Abstände bietet.
via: Kathpress
Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.
Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.
Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."
Weiter nur Handkommunion
Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."
Hygiene, Ordner, Friedensgruß
Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.
Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".
Gottesdienste unter freiem Himmel
Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Fronleichnam bleibt in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.
Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen
Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.
Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.
Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.
Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
Beichte und Krankenkommunion
Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.
Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.
Messfeier mit Handkommunion
Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.
Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.
Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.
Taufe und Trauung mit 10 Personen
Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.
Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.
"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.
Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis
"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.
Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.
Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Kathpress dokumentiert im Folgenden die Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz im Wortlaut:
Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4)
Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Wir alle sind von der aktuellen Pandemie intensiv betroffen und erleben eine Ausnahmesituation, die es in dieser Weise noch nie gegeben hat. Als Bischöfe Österreichs sprechen wir allen Kranken und deren Angehörigen Trost zu und versichern, sie verlässlich in unsere Gebete einzuschließen. Allen, die für Kranke, Pflegebedürftige und besonders schutzbedürftige Personen tätig sind und dabei außerordentlichen Belastungen ausgesetzt sind, gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst! Ebenso gebührt hoher Respekt und Dankbarkeit allen Personen, die aktuell die Versorgung und Sicherheit unseres Landes und das Funktionieren des Staates aufrechterhalten.
Die Katholische Kirche unterstützt im vollen Umfang die staatlichen Maßnahmen und will dazu beitragen, dass die Krise möglichst rasch gemeinsam bewältigt werden kann. Unser Glaube an Jesus Christus ist dazu eine kostbare Hilfe, eine Quelle der Geduld und eine unersetzbare Solidaritätskraft, die es jetzt ganz dringend braucht. Wir möchten in ökumenischer Verbundenheit mit allen Gläubigen unseres Landes alles tun, um das Leben von Menschen zu schützen, gleichzeitig aber auch deren seelische Gesundheit nicht aus den Augen verlieren.
Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe. Das Wort Gottes und das Gebet sind aktuell die wichtigste geistliche Nahrung, die wir alle für diese Haltung benötigen. Die Pfarren erweisen sich nun auch ohne gemeinsame Gottesdienste als lebendiges Netzwerk. Alle, die einen kirchlichen Dienst ausüben, sind jetzt besonders in ihrer Kreativität gefordert, ohne physischen Kontakt dennoch für die Menschen erreichbar und da zu sein und dabei alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle zu nutzen. Wir möchten alle Gläubigen des Landes bitten, in dieser Ausnahmesituation Hauskirche zu leben und die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrzunehmen, sich und andere innerlich zu stärken. Dabei kann uns das vertraute tägliche Glockengeläut Hoffnung geben und an das Gebet erinnern.
Das Leben von Menschen zu schützen und sich gleichzeitig um das Heil der Seelen zu sorgen, ist das oberste Gebot für die Katholische Kirche. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz nach Vereinbarung mit der Bundesregierung einschneidende Maßnahmen getroffen. So gilt seit Montag, 16. März, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben.
Daher bekräftigen die österreichischen Bischöfe:
- Die staatlichen Anordnungen sind strikt zu befolgen, ebenso die diözesanen Vorschriften.
- Hygienemaßnahmen, körperliche Distanz und Vermeidung von Ansammlungen sind entscheidend zur Eindämmung der Pandemie. Der Schutz der Risikogruppen hat dabei oberste Priorität.
- Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal.
Für den kirchlichen Bereich halten die Bischöfe zusätzlich bis auf Weiteres fest:
- Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.
- Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, werden abgesagt.
- Die Bischöfe haben daher entschieden, dass der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) nicht stattfindet. Über eine alternative Durchführung wird bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) in Absprache mit den anderen christlichen Kirchen für heuer abgesagt.
- Pfarrkirchen sollen auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als Orte der Hoffnung nach Möglichkeit offen gehalten werden. Sie stehen allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und sind damit Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung.
- Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht. Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
- Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden. Um aber eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine (wo notwendig in Abstimmung mit dem Ordinariat) nach der Freigabe neu bestimmen.
- Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert.
- Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme dafür ist das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
- Die Bischöfe erinnern an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Die Bischöfe danken nochmals allen, die gegen die Pandemie und ihre Folgen für das Leben der Menschen und für das Gemeinwohl kämpfen. Alle können dazu beitragen, dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen. Familien leisten Großes in diesen Tagen und sind zugleich gefordert, dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt. Wir sind daher aufgerufen zu Barmherzigkeit, gelebter Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie zum gemeinsamen Beten in der Familie. Menschen, die alleine leben, brauchen unsere Aufmerksamkeit und den Blick auf Lösungen. Sich innerhalb der gebotenen physischen Distanz um sie zu sorgen, ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und umschließt Familie, Nachbarn, Freunde und die öffentliche Hand. Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Donnerstag beschlossenen und am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen sind zwar bis auf Weiteres untersagt, Pfarrkirchen sollen aber auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als "Orte der Hoffnung" nach Möglichkeit offen gehalten werden, heißt es in der Erklärung. Die Kirchen stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien damit "Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung", halten die Bischöfe fest.
Die Bischöfe entbinden die Gläubigen von der Sonntagspflicht. "Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden", heißt es wörtlich. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter. Um eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine nach der Freigabe neu bestimmen.
Krankenkommunion und Beichte
Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person "einen Weg dafür suchen wird". Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Anordnungen sind strikt zu befolgen
Die österreichischen Bischöfe betonen grundsätzlich, dass die staatlichen Anordnungen ebenso wie die diözesanen strikt zu befolgen sind. Dies beinhaltet u.a.: "Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal."
Die Bischöfe danken zugleich allen, die gegen die Pandemie kämpfen und sich für Kranke, die Versorgung und Sicherheit des Landes und das Funktionieren des Staates einsetzen. "Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe", heißt es in dem bischöflichen "Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise".
Alle könnten dazu beitragen, "dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen". Ausdrücklich würdigen die Bischöfe die Familien, die Großes in diesen Tagen leisten und zugleich gefordert seien, "dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt". Nötig seien daher Barmherzigkeit, gelebte Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie das gemeinsame Beten in der Familie. Es sei zudem Aufgabe von Familie, Nachbarn, Freunden und der öffentlichen Hand, sich um alleine lebende Menschen zu sorgen, freilich "innerhalb der gebotenen physischen Distanz".
Abschließend halten die Bischöfe fest: "Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können."
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz erstmals durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission. Sie wurde am vergangenen Wochenende auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche bereits auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits letzte Woche wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.
Gesamtzahl der Katholiken in Österreich liegt bei 4,73 Millionen - Steigerungen bei Austritten, Wiedereintritten, Taufen, Trauungen - Kirchenbeitrag stagniert - Bischofskonferenz verlegt Veröffentlichung der Kirchenstatistik auf Mitte September vor Die Österreichische... Weiterlesen
Franziskus in Grußbotschaft an Berliner Sant'Egidio-Treffen: Überwindung von erlittener Verletzung im Ukraine-Krieg ist "nicht unmöglich" Papst Franziskus hat die Teilnehmer des Weltfriedenstreffens in Berlin aufgerufen, kühne Schritte zum Frieden zu wagen... Weiterlesen
Am Freitag, 8. September 2023 – dem Fest Mariä Geburt, war es wieder so weit: Bereits zum 5. Mal fand die „NÖ Blaulichtwallfahrt“ statt. Und wie es der Name schon... Weiterlesen
Verwaltungspraktikant Stefan ist als Teilnehmer beim Weltjugendtag 2023 in Lissabon dabei. Er erzählt von seinen persönlichen Eindrücken. Montag, der Tag beginnt mit angenehmen - ja erträglichen - Temperaturen in Wien und... Weiterlesen
"Öffnet Euer Herz für andere Kulturen." Mit diesen Worten wollte Papst Franziskus viele Jugendliche und junge Erwachsene ermutigen und Lust darauf machen, nach Lissabon zum Weltjugendtag zu kommen. Seitens der... Weiterlesen
Am Sonntag, dem 30. Juli 2023, fand eine Gedenkfeier in der Instein-Kapelle zu Ehren ihres 40-jährigen Bestehen statt. Im Zuge dessen wurde der Festgottesdienst mit Militärbischof Werner Freistetter gefeiert. Die... Weiterlesen
Vom 14.-21.07. 2023 campte das Team der Betreuer der Militärpfarre 2 beim Militärkommando Niederösterreich mit den Kids in bairisch Kölldorf, einem idyllsch gelegenen Ort im steirischen Thermenland, der ca. 4... Weiterlesen
Durch Zufall kamen die Kids des Sommercamps der Militärpfarre 2 beim Militärkommando Niederösterreich dazu, im Freibad Feldbach die Schwimmprüfung bei der Österreichischen Wasserrettung/Sektion Feldbach abzulegen. Die Österreichische Wasserrettung hat sich einen... Weiterlesen
Am 25. Juli gedenkt die Kirche einer ihrer Großen, nämlich des Hl. Christophorus. Ein Schutzheiliger, ein Nothelfer, der sich auch heute noch aus der Schar der Heiligen hervortut, während andere... Weiterlesen
Kirchliche Schutzmaßnahmen waren bereits seit 1. Juni 2022 ausgesetzt und enden mit 30.06.2023 Die Österreichische Bischofskonferenz hebt mit 1. Juli alle Corona-Schutzmaßnahmen im Bereich der Katholischen Kirche definitiv auf. Diese Maßnahme... Weiterlesen
Militärbischöfe aus aller Welt waren auf Einladung des heimischen Militärordinariats in die Bundeshauptstadt gekommen - Bischof Freistetter: Der Schutz von Menschenrechten ist Aufgabe der Kirche und aktuell wichtiger denn je. Der... Weiterlesen
Präsident Landau und Caritasdirektoren Tödtling-Musenbichler und Schwertner appellieren an Politik bei Armutsbekämpfung über den Sommer keine Zeit zu verlieren, denn die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer Die Not... Weiterlesen
Wie geht es Papst Franziskus? Schwer zu sagen. Der Vatikan bemüht sich, das Bild eines tatkräftigen Kirchenoberhaupts zu zeichnen. Das hat Gründe - Hintergrundbericht von Kathpress-Rom-Korrespondentin Anita Hirschbeck Papst Franziskus ist... Weiterlesen
Papst Franziskus wird von 2. bis 6. August in Portugal sein. Die abendliche Vigilfeier und die große Freiluftmesse mit Hunderttausenden Jugendlichen aus aller Welt bilden den Höhepunkt und Abschluss des... Weiterlesen
Seit Dienstag, 13. Juni 2023, läuft wieder eine gemeinsame Firmvorbereitung der niederösterreichischen Militärpfarren im Bundesheer-Seminarzentrum Seebenstein. Für die Gesamtleitung zuständig ist diesmal Militäroberkurat Oliver Hartl, Militärpfarrer der Militärpfarre 1 beim... Weiterlesen
Seit Jahrzehnten besteht schon die Tradion, dass die Militärbischöfe Österreichs das Firmsakrament "am Flugfeld" spenden. Diese Tradition führt auch der amtierende Militärbischof Werner Freistetter nun schon seit einigen Jahren mit... Weiterlesen
Die Bedeutung von Musik im Gottesdienst, die dazu beitragen kann, "uns tiefer auf die Gegenwart Gottes einzulassen" hat Militärbischof Werner Freistetter betont. Musik schaffe "Gemeinschaft und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit... Weiterlesen
Gemeinsame Feier des Weltfriedenstages der Militärpfarren Wiens und Niederösterreichs Am 01.06.2023 begingen die Militärpfarren Wiens und Niederösterreichs den Weltfriedenstag in der Karlskirche in Wien, der heuer unter folgendem Motto steht: „Niemand... Weiterlesen
Die Orgel - Königin der Instrumente In den heiligen Hallen der Kirchen und den ehrwürdigen Konzertsälen erhebt sich ein Instrument majestätisch über alle anderen - die Orgel. Als Königin der Instrumente... Weiterlesen
Am 01.06.2023 begehen die Militärpfarren Wiens und Niederösterreichs den Weltfriedenstag in Wien, der heuer unter folgendem Motto steht: "Niemand kann sich allein retten. Nach Covid-19 neu beginnen, um gemeinsam Wege des... Weiterlesen
14. Fußwallfahrt und Heilige Messe in Oberndorf mit der Militärpfarre 3 beim Militärkommando Niederösterreich Am 20. Mai fand die traditionelle Fußwallfahrt mit anschließender Hl. Messe beim Brünnl in Oberndorf nach dreijähriger... Weiterlesen
Pfingsten: Ein Fest, das an das Wunder von Pfingsten und die Kraft des Heiligen Geistes erinnert Das Pfingstwochenende steht vor der Tür und mit ihm das Fest, das an ein bemerkenswertes... Weiterlesen
Den einen gelten sie als „Ratten der Lüfte”, die anderen kümmern sich liebevoll um die Tiere - an der Taube spalten sich die Gemüter. Aber warum ist das so? Und... Weiterlesen
Auch nächstes Jahr wird wieder eine österreichische Delegation nach Lourdes reisen. Save The Date: 23. bis 27. Mai 2024 Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und 320 österreichische Pilgerinnen und Pilger aus Österreich waren bei Wallfahrt... Weiterlesen
Totenwache in der Kreuzkapelle - Requiem mit Kardinal Schönborn unter Teilnahme von Bundespräsident Van der Bellen und Spitzen aus Kirche, Ökumene und Gesellschaft am Montagnachmittag mit anschließender Beisetzung in der... Weiterlesen
Warum wird die Gottesmutter gerade im Mai so verehrt? Maria, die Mutter Jesu, eine einzigartige, eine bemerkenswerte Gestalt: Sie ist über alle Grenzen hinweg bekannt, von ihr wurden unzählige Portraits gemalt... Weiterlesen
Der dreitägige Budapest-Besuch des Papstes Ende April steht unter dem Leitwort "Christus ist unsere Zukunft" - Die bekannte Kettenbrücke steht dabei im Zentrum des offiziellen Logos. Der dreitägige Pastoralbesuch vom 28... Weiterlesen
Franziskus bei Treffen mit italienischen Ordensfrauen: Wichtiger als „Antworten zu haben und Entscheidungen zu treffen” ist es, zuzuhören und vorwärtszugehen Der synodale Weg ist kein Parlament Glauben bezeugen, Synodalität leben und Hoffnung... Weiterlesen
Die an der Päpstlichen Marianischen Akademie verortete Prüfstelle soll künftig Berichte von Erscheinungen, Tränen auf Statuen, inneren Eingebungen, Stigmata und anderen mystischen Phänomene nach wissenschaftlichen Kriterien untersuchen Der Vatikan hat eine... Weiterlesen
Mit Ostern verbindet sich seit Jahrhunderten eine bunte Reihe von Bräuchen und Symbolen, die sich bis heute - in teils veränderter Form - gehalten haben. Hase; Osterlamm und Ei sind... Weiterlesen
Am 27.03.2020 spendete Papst Franziskus vor einem pandemiebedingt menschenleeren Petersplatz den Segen „Urbi et orbi”. Eine Rakete soll das Nanobuch des aufsehenerregenden "Urbi et orbi"-Segens aus der Coronazeit nun ins Weltall... Weiterlesen
Am Dienstag, 21. März, feierte Militärbischof Werner Freistetter den Stationsgottesdienst der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich in Konzelebration mit Militärdekan Dietrich Altenburger, Militäroberkurat Oliver Hartl und dem vormaligen Militärpfarrer Militärdekan... Weiterlesen