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Aktuelles aus der Diözese
Im Jahr 1926 ...
... wurde durch Prälat Ferdinand Pawlikowski eine marianische Soldatenkongregation gegründet, die den Grundstein für den späteren "Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbund" bildete. Diese Laienorganisation war zunächst eng an den Reichsbund angelehnt. Ihr Obmann war Major Franz Heckenast, der unmittelbar nach dem "Anschluß" - wohl in erster Linie wegen seiner Funktion als Beisitzer in den Nationalsozialisten-Prozessen - verhaftet und im Konzentrationslager Buchenwald zu Tode gekommen ist.
Als Generalpräses wirkte eine Zeitlang Brigadepfarrer Dr. Reichenbach, als Generalsekretär Brigadekaplan Dr. Josef Albert Maurer (später Brigadepfarrer bei der 5. Brigade). Ihm folgte Brigadepfarrer Josef Tegel nach. Die Finanzierung erfolgte in erster Linie durch Spenden und freiwillige Beiträge der Mitglieder. Die Publikation des Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbundes - "Der gute Kamerad" wurde längere Zeit durch die Militärseelsorge finanziert.
Die Mitgliederzahl betrug in der Zeit um 1935 etwa 7.000. Am 13. März 1938 wurde der Katholische deutsche Reichs-Soldatenbund aufgelöst.
Am 12. November 1918 ...
... beschloß der Staatsrat das "Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs", das eine demokratische Republik vorsah. Am 16. November 1918 erfolgte die Aufstellung der Volkswehr, die dem Staatsamt für Heerwesen unter Staatssekretär Dr. Julius Deutsch (Unterstaatssekretär Dr. Erwin Waihs) unterstand. Der Unterstaatssekretär schlug vor, den damaligen Feldkuraten Dr. Ferdinand Pawlikowski mit der Leitung der Militärseelsorge zu betrauen - dieser Vorschlag fand die Zustimmung von Dr. Deutsch.
Ferdinand Pawlikowski (geboren am 28. April 1877 - gestorben am 31. Juli 1956 in Graz) besuchte zunächst in Wien die chule und studierte dann als Priesteramtskandidat für die Erzdiözese Salzburg das Priesterseminar in Trient, wo er am 5. Juli 1903 die Priesterweihe empfing. Er setzte seine Studien in Rom fort und promovierte dort im Februar 1907.
Mit Zustimmung seines Bischofs trat er am 1. März 1908 seinen Dienst als Militärseelsorger beim Feldsuperiorat Innsbruck an. Bereits nach einem Jahr als Feldkurat in Bozen kam er in das Feldvikariat nach Wien, wo ihm die Leitung der Matrikenführung übertragen wurde. Er begleitete Feldbischof Bjelik während des Ersten Weltkrieges auf dessen Inspektionsreisen.
Nach dem Ende der Monarchie mußte er die Auflösung des Feldvikariates durchführen - es gelang ihm aber, die Matrikenführung weiterzuführen, die für viele ehemalige Soldaten von großer Bedeutung war. Zudem versuchte Dr. Pawlikowski den Bestand der Militärseelsorge zu sichern.
Mit dem Wehrgesetz vom 18. März 1920 wurde aus der Volkswehr das Bundesheer geschaffen. Es war den Bestimmungen des Vertrages von St. Germain gemäß ein Berufsheer in der Stärke von 30.000 Mann, davon 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere mit einer 35-jährigen Dienstpflicht. Die Mannschaften hatten eine sechsjährige Aktivdienstzeit und eine sechsjährige Reservedienstzeit zu leisten.
Der Aufbau der Militärseelsorge - seit August 1920 unter der Leitung von Heerespropst Dr. Pawlikowski - konnte aber erst im Jahr 1921 mit zunächst 12 Militärseelsorgen beginnen. Die Struktur sah pro Brigade (ab 1935 Division) zwei Militärseelsorger vor.
Dr. Pawlikowski behielt das Amt des Militärvikars (Bezeichnung seit 1924) auch nach seiner Ernennung zum Fürstbischof von Graz/Seckau im Jahr 1927 bei. Die Leitung des Militärvikariates lag nun in den Händen von Militärprovikar Prälat Anton Allmer.
Die Einführung des Lebenskundlichen Unterrichtes war eine Initiative von Militärvikar Dr. Pawlikowski. Dieser Unterricht fand zunächst einmal monatlich statt, ab 1934 dann sogar wöchentlich.
Die Militärseelsorger waren zu Beginn des Bundesheeres Beamte der Heeresverwaltung, ab dem 1. September 1936 dann Offiziere der Sonderdienste. Sie trugen als Aufschlagfarbe violetten Samt (ohne Vorstoß), als Dienstgradabzeichen Goldborten mit Ärmelaufschlägen. Am Mantel wurden violettrote Aufschläge mit schwarzem Vorstoß getragen.
Abschließend seien die Namen ...
... der apostolischen Feldvikare vom Jahr 1773 (Bestellung von Bischof Dr. Johann Heinrich von Kerens) bis zum Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 1918 und deren Amtszeit angeführt:
Dr. Johann Heinrich von Kerens (1773 bis 1792)
Sigismund Anton Graf von Hohenwart (1792 bis 1803)
Gottfried Josef Crüts von Creits (1803 bis 1815)
Josef Chrysostomus Pauer (1815 bis 1826)
Josef Alois Schachtner (1827 bis 1830)
Vinzenz Billig (1831 bis 1832)
Michael Johann Wagner (1833 bis 1836)
Johann Michael Leonhard (1836 bis 1863)
Dominik Mayer (1863 bis 1875)
August Landt (1875 bis 1878)
Dr. Anton Josef Gruscha (1878 bis 1890)
Dr. Coloman Belopotoczky (1890 bis 1911)
Emmerich Bjelik (1911 bis 1918)
Die Militärseelsorge ...
... für die Streitkräfte Österreich - Ungarns stützte sich im Kriegsfall personell stark auf die Heranziehung von Militärgeistlichen des Reservestandes ab. Dem Apostolischen Feldvikar Dr. Emmerich Bjelik unterstanden im Jahr 1916 - 1.874 römisch-katholische und 177 griechisch-katholische Militärgeistliche. Insgesamt standen von 1914 bis 1918 - 3.077 Seelsorger als Militärgeistliche in Dienst:
Beim k. u. k. Heer: 2.309
bei der k. u. k. Landwehr: 489
bei der kgl. ungarischen Honved: 262
bei der k. u. k. Marine: 17
11 Feldkuraten fielen, 42 Militärgeistliche und ein Felderzpriester starben an den Folgen des Krieges. Bei jeder Division waren ein Divisionspfarrer und ein Feldkurat, bei jedem Regiment ein Feldkurat eingeteilt. Bei den Tiroler Truppen gab es pro Bataillon einen Militärgeistlichen. Kavalleriedivisionen hatten zwei bis drei Militärgeistliche. Den Militärspitälern waren - je nach Größe - zwei bis drei Militärgeistliche zugeteilt. In den rückwärtigen Garnisonen wurde die Seelsorge durch Militärgeistliche der Feldsuperiorate sichergestellt.
Ein feierliches Hochamt zum Weltfriedenstag im Stephansdom feierte die katholische Militärseelsorge am 9. Juni 2005 mit einem Festgottesdienst. Das Platzkonzert der Gardemusik und ein Fest am Stephansplatz umrahmte diese vielbesuchte Veranstaltung.
In diesem Jahr der Jubiläen blicken wir dankbar auf die Geschichte unseres Landes – es war und ist ein Geschenk, in einem eigenständigen, freien und friedlichen Land leben zu können. Die volle Freiheit und Eigenständigkeit wurde vielen Nationen in Europa erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts zuteil und ein Blick auf die jüngste Vergangenheit unseres Kontinents sowie auf die Krisenregionen in den verschiedenen Teilen der Welt, macht uns bewusst, dass das hohe Gut des Friedens keine Selbstverständigkeit ist.
In diesem Bewusstsein feiert die katholische Militärseelsorge mit dem Militärbischof von Österreich, Mag. Christian Werner, am 9. Juni 2005 um 12:00 Uhr die Heilige Messe zum Weltfriedenstag im Wiener Stephansdom.
Dem hohen Anlass wird auch musikalisch Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit der Gardemusik des Militärkommando Wien, unter der Leitung von Major Mag. Bernhard Heher, des Chors der „Ars Musica“ und Mag. Thomas Dolezal, als musikalischer Gesamtleiter, werden sowohl die musikalische Neuschöpfung von Thomas Dolezal, „Ecce sacerdos magnus“ wie auch das Marienlied „Schutzfrau Österreichs“, in Erinnerung an die Befreiung Österreichs vor 60 Jahren, zur Aufführung gebracht.
Für das Ordinarium Missae wurde die Messe in D-Dur, op. 86 von Antonin Dvorak für Blasorchester arrangiert. Franz Cibulka, der im Bereich der Blasmusik künstlerisch umfassend tätig ist, erstellte im Auftrag des Militärordinariates diese Umarbeitung.
Religiöse Kulthandlungen ...
... vor und nach einer Schlacht kannte schon das Heidentum. Auf biblischem Boden finden wir das erste Beispiel eines Feldgottesdienstes nach gewonnener Schlacht: "Melchisedech, der König von Salem, brachte Brot und Wein dar, denn er war Priester Gottes, des Allerhöchsten" (Genesis 14,18). Im Römischen Reich bestand eine Militärseelsorge seit dem Mailänder Edikt von 313. Priester und Diakone versahen im Heer den Gottesdienst; jede Legion hatte ihr eigenes Zelt für den Gottesdienst. Nach der Christianisierung der germanischen Völker werden auch in deren Heeren Priester erwähnt, die auch Waffendienst leisteten.
Schon seit dem Jahr 742 finden sich Spuren, daß im Krieg den Heeren Priester zugeteilt waren. Unter Vorsitz des heiligen Bonifaz, des Erzbischofes von Mainz, fand das erste deutsche Nationalkonzil statt, das den Geistlichen die Teilnahme an Kriegen und das Tragen von Waffen verbot, mit Ausnahme jener Priester, die das Heer begleiteten, um für die Soldaten das Messopfer zu feiern.
Ein erster Versuch, eine geistliche Hierarchie im Heer zu schaffen und den Feldkaplänen eine geistliche Obrigkeit zu geben, war ab dem Jahr 1551 die Delegierung hochrangiger Kleriker durch den Heiligen Stuhl als "Generalvikare" zu den kaiserlichen Truppen. Erst mit der Ernennung des Bischofs von Arbe im Jahr 1623 zum Generalvikar des kaiserlichen Heeres durch Kaiser Ferdinand II. beginnt eine gewisse Kontinuität.
In der Zeit, in der es keine stehenden Heere gab, kann man von einer Militärseelsorge im eigentlichen Sinn noch nicht sprechen. Dies änderte sich in der Zeit des dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648). Der Landesfürst behielt nun auch im Frieden Truppen in Sold und Eid, der Kaiser übte über die Streitkräfte seiner Erbländer ein uneingeschränktes Verfügungsrecht aus. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde durch Kaiser Ferdinand I. der Hofkriegsrat als oberste militärische Behörde eingesetzt, die Feldherren unterstanden aber direkt dem Kaiser.
Bereits unter Ferdinand III. wurde im Jahr 1643 eine "Oberste Feldkaplanei" errichtet. Papst Urban VIII. übertrug mittels Breve vom 18. September 1643 dem Beichtvater des Kaisers, einem Jesuiten, die bischöfliche Jurisdiktion über alle Angehörigen der kaiserlichen Armee auf Kriegsdauer. Da der Beichtvater des Kaisers in der Regel nicht ins Feld zog, wurden für die Armee Stellvertreter "Superiore", später auch "Generalstabsvikare" oder "Oberste Feldkapläne" genannt, bestellt. Diesen oblag auch die Sorge für die kranken und verwundeten Soldaten. Differenzen mit den Diözesen bewogen Kaiser Leopold I., beim Papst um eine Erweiterung der Jurisdiktion seines Beichtvaters anzusuchen.
1689 verlieh der Papst dem jeweiligen Nuntius auch in Friedenszeiten die bischöfliche Jurisdiktion über die Armee mit der Vollmacht, jederzeit den Beichtvater des Kaisers (Capellanus major castrensis) als seinen Stellvertreter delegieren zu können. Dies könnte man die Geburtsstunde der Militärseelsorge nennen. Mit Unterstützung des Nuntius gelang es in der Zeit Kaiser Karls VI. die Kompetenzkonflikte mit den Diözesen beizulegen. Ein Breve von Papst Klemens XI. vom 20. Juni 1720 entzog dann die kaiserliche Armee im Felde für immer der geistlichen Jurisdiktion der Diözesanbischöfe - "Die kaiserliche Armee wurde unmittelbar der päpstlichen Obergewalt mit dem Beisatz unterstellt, dass in Zukunft nur der von seiner Majestät Ernannte als delegierter Apostolischer Feldvikar die bischöfliche Jurisdiktion auszuüben habe. Diese Vollmacht hat die Geltungsdauer von sieben Jahren, wonach beim Päpstlichen Stuhl um Erneuerung anzusuchen war."
Gleichzeitig wurde für die Winterquartiere und die Garnisonen eine Gottesdienstordnung eingeführt. Für die Armee im Felde hat eine solche bereits bestanden. Ebenso erließ Papst Innozenz XIII. in einem Breve vom 25. September 1722 an den damaligen Apostolischen Nuntius in WIEN Weisung und Vollmacht, die bischöfliche Jurisdiktion über die gesamte kaiserliche Armee und ihre Hilfstruppen demjenigen zu übertragen, den der Kaiser zu diesem Amte ernennen würde.
Ein ähnliches Breve erging von Papst Benedikt XIV. am 10. März 1741 an seinen Nuntius in WIEN, Camillus, Erzbischof von Iconium, worin er diesen ermächtigte, dem "von Ihrer Majestät Kaiserin Maria Theresia bestimmten Oberkapellan der kaiserlichen Armee die bischöfliche Jurisdiktion samt allen jenen Fakultäten zu erteilen, welche zu seinem Amt erforderlich sind, und die auch in dem Breve einzeln genannt und angeführt sind".
Die Aufhebung des Jesuitenordens (dieser Orden war Träger der Militärseelsorge ) durch Papst Clemens XIV. im Jahre 1773 machte eine Neuorganisation notwendig. Nachdem Kaiserin Maria Theresia die ersten Vorschläge hiefür abgelehnt hatte und den ehemaligen Rektor der Wiener Universität, Domherren und Domkapitular von St. Stephan, Adam Dwertitsch, der zugleich vom Papst zum Titularbischof ernannt wurde, mit der provisorischen Leitung der Militärseelsorge betraut hatte, gab sie dem Hofkriegsrat bekannt, dass sie es für das beste halten würde, mit der Leitung der Militärseelsorge einen Diözesanbischof zu betrauen. Damit hoffte sie, die fortwährenden Unstimmigkeiten mit dem Diözesanklerus aus der Welt zu schaffen. Hiefür wäre - wegen der Nähe zu Wien und der geringen Größe der Diözese - der Bischof von Wr. Neustadt am besten geeignet.
Der Hofkriegsrat stimmte der Monarchin darin zu und beurteilte auch die entstehenden Kosten als gering. Das Einkommen des Bischofs von Wr. Neustadt entspreche hinreichend der Würde, wobei er noch eine Zulage in Höhe von 2.000 bis 6.000 Gulden erhalten sollte. Zugleich beantragte der Hofkriegsrat die Errichtung von fünf Generalvikariaten für die wichtigsten Armeebezirke. So hat Kaiserin Maria Theresia "ein eigenes", selbständiges apostolisches Feld-Vikariat zu errichten beschlossen und laut Dekretes der kaiserlichen böhmisch-österreichischen Hofkanzlei vom 4. Dezember 1773 angeordnet, dass die oberste Feld-Kaplanei dem Bistum Wr. Neustadt einverleibt, der bisherige Bischof von Ruremonde, Dr. Johann Heinrich von Kerens, jetzt Bischof von Wr. Neustadt, zum Apostolischen Feldvikar ernannt und zur Führung der militärgeistlichen Geschäfte zugleich ein eigenes Feld-Konsistorium unter der Leitung des Bischofes Kerens errichtet werde". Gleichzeitig erhielt der Bischof eine Dienstwohnung in Wien, um die Leitung der Militärseelsorge mit den Hofstellen zu koordinieren. Papst Klemens XIV. erließ am 22. Dezember des Jahres 1773 ein Breve an den apostolischen Nuntius in Wien, Erzbischof Anton Eugen, um dem Bischof von Wr. Neustadt die geistliche Jurisdiktion über die kaiserliche Armee im Frieden und im Krieg zu übertragen. Damit stand zum ersten Mal ein österreichischer Diözesanbischof an der Spitze der Militärseelsorge, für den sich bald die Bezeichnung "Feldbischof" einbürgerte.
In tiefer Trauer und Dankbarkeit
Requiem für Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.
am Donnerstag, den 7. April, um 19.00 Uhr, im Wiener Stephansdom.
Hauptzelebrant ist der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Dr. Georg Zur
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