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Mit großer Bestürzung haben Religionsvertreter in Österreich auf den Angriff auf den Präsident der Jüdischen Gemeinde Graz, Elie Rosen, reagiert. "Die wiederholten Angriffe auf die Grazer #Synagoge erschrecken mich. Mein erster Gedanke gilt Herrn Rosen", twitterte Kardinal Christoph Schönborn am Samstagabend. "Antisemitismus darf nie mehr Platz finden in Österreich!", appellierte der katholische Wiener Erzbischof.

Der Angriff sei "schändlich und zu verurteilen", ebenso wie die Vandalenakte auf die Synagoge der steirischen Landeshauptstadt in den Tagen zuvor, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. "Elie Rosen gilt unser Mitgefühl und die Solidarität der Evangelischen Kirchen. Judenhass und Antisemitismus dürfen in Österreich keinen Platz haben", betonte Chalupka. Es könne nicht sein, dass Jüdinnen und Juden Angst haben müssen, in Österreich auf die Straße zu gehen. Auch der evangelisch-reformierte Landessuperintendent Thomas Hennefeld verurteilte die "antisemitische Untat aufs Schärfste". Die politisch Verantwortlichen müssten alles dazu tun, "dass sich Jüdinnen und Juden in unserem Land sicher fühlen können".

Ähnlich äußerte sich der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. "Antisemitismus und Hetze haben keinen Platz in unserer Gesellschaft! Meine volle Solidarität gilt der jüdischen Gemeinschaft", twitterte Ümit Vural.

Rosen war am Samstagabend vor dem jüdischen Gemeindehaus in Graz von einem Unbekannten mit einem Holzprügel attackiert worden. Der Präsident der Kultusgemeinde blieb unverletzt, der Täter flüchtete. Eine Fahndung wurde eingeleitet, berichtete die Austria Presseagentur APA. Der Angreifer gleicht nach Aussage von IKG-Präsident Rosen in Statur und Aussehen jener Person, die im Zuge der Vandalenakte auf die Grazer Synagoge von Mittwoch und Freitag auf Überwachungskameras zu erkennen gewesen war.

Innenminister Karl Nehammer ordnete eine verstärkte Überwachung aller jüdischen Einrichtungen in Österreich an. "Wir werden alles tun, um den Täter rasch zur Rechenschaft zu ziehen und die Sicherheit der jüdischen Gemeinde in Österreich weiterhin zu gewährleisten", teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz mit. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen verurteilte den Angriff auf Rosen und die Vandalenakte auf die Synagoge auf das Schärfste. "Judenhass und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Meine Solidarität gilt allen in Österreich lebenden Jüdinnen und Juden", schrieb Van der Bellen auf Twitter.

Es sei traurig, dass es in Graz zu solchen Vorfällen komme. "Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas passiert", sagte Rosen zur APA. Er werde sich aber davon nicht beirren lassen: "Ich werde mich in meiner Arbeit für die Gemeinde durch diese Anschläge in keinster Weise beeinträchtigen lassen."

"Ein Angriff auf ein Mitglied unserer Gemeinden ist ein Angriff auf ganz Österreich", betonte der Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft Österreich (IRG), Oskar Deutsch, in einer Aussendung. Die Sicherheitsmaßnahmen der Jüdischen Gemeinden würden vorsichtshalber verstärkt, kündigte Deutsch nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern aller vier Israelitischen Kultusgemeinden in Österreich an.

Deutsch begrüßte die zahlreichen Solidaritätsbekundungen aus allen Teilen des Landes. Allerdings brauche es nun endlich mehr als nur Worte. Dabei sei nicht nur die Politik, sondern jeder Mensch in Österreich gefragt. Deutsch: "Die beste Antwort auf Antisemitismus ist das Zelebrieren jüdischen Lebens und jüdischer Kultur. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Nie wieder!"

Bereits in der Nacht auf vergangenen Mittwoch war die Außenmauer der Grazer Synagoge mit propalästinensischen Parolen beschmiert worden. Auch das Gemeindehaus war Ziel des Vandalenaktes. In der Nacht auf Samstag warf ein unbekannter Täter mehrere Betonstücke gegen die Fenster an der Nordseite. Eine Scheibe ging dabei zu Bruch, mehrere Fenster wurden beschädigt.

Schon vor dem Angriff auf IKG-Präsident Rosen hatte sich das örtliche Komitee für christlich-jüdische Zusammenarbeit solidarisch mit der Jüdischen Gemeinde erklärt. In einer vom katholischen Bibelwissenschafter Johannes Schiller gezeichneten Reaktion, der sich auch die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Graz anschloss, verurteilte das Komitee die Vandalenakte von Mittwoch und Freitag als Ausdruck antijüdischer Ressentiments und Stereotypen.

"Den zentralen Begegnungsort der Jüdischen Gemeinde mit politischen Parolen zu beschmieren, ist nicht nur Sachbeschädigung, sondern gefährdet die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Graz", erklärte das Komitee. "Ein legitimer politischer Diskurs über Israel und Palästina, der notwendigerweise unterschiedliche Standpunkte und Interessen beinhaltet, kann nur in gegenseitigem Respekt geführt werden", hieß es.

Die Jüdische Synagoge in Graz wurde in der Pogromnacht vom 9. auf 10. November 1938 zerstört. Nach mehr als 70 Jahren wurde das wiedererrichtete jüdische Gebetshaus im November 2000 auf den übrig gebliebenen Mauern am ursprünglichen Standort wiedereröffnet.
 

Immer verbunden mit diesem Fest ist die Kräutersegnung, dieser Brauch selbst geht auf eine alte Legende zurück, nach der die Apostel das Grab der Jungfrau Maria geöffnet hätten und dort statt ihres Leichnams Blüten und Kräuter vorgefunden haben. Das vom Rektor Stefan Gugerel gesungene Hochfest wurde musikalisch von der Familie Weinfurtner begleitet, auch mit manchen volkstümlichen Marienliedern.

Nach der feierlichen Lesung des Evangeliums durch Militärdiakon Josef Juster predigte der Rektor über das göttliche Internet: der Heilige Geist. „Beim Betrachten eines Vorbildes haben wir ein Ziel vor Augen, so wählen sich die Jahrgänge der Theresianischen Militärakademie einen Jahrgangspatron, dasselbe gilt für die Kirche, als Beispiel Mariens, sodass wir nicht als vage Erinnerung weiterleben, unsere Hoffnung ist, dass wir von den Toten auferstehen werden! Wenn das ewige Leben durch den Hl. Geist getragen wird, können wir ihn mit dem Internet vergleichen, der alle Infos trägt, nur das der Geist wahr ist. Allerdings bringt das Internet nichts, wenn ich kein Gerät habe, um mir die Daten zu holen, so fungiert der Leib als jene Schnittstelle, mit denen sich der Einzelne mit dem Ganzen verbindet, gerade für die Auferstehung brauchen wir dieses Kommunikationsmittel. Wenn jemand zweifelt, denn Maria war eine ganz normale Frau, sie ist ganz natürlich gestorben, so wird heute gefeiert, weil Maria nicht bei den Toten geblieben ist!“

Nach dem Hochamt wurden die Gläubigen mit entsprechendem Corona-Maßnahmen zum Marienaltar gebeten, wo die Kräuter gesegnet wurden, die sie dann mit nachhause nahmen.

Das Hochfest Mariä Himmelfahrt (Mariä Aufnahme in den Himmel) auch Großer Frauentag, Maria Würzweih oder Büschelfrauentag genannt, wird in der römisch-katholischen Kirche alljährlich am 15. August gefeiert. Seinen Ursprung hat es bei Cyrill von Alexandrien im 5. Jahrhundert, Mariä Himmelfahrt ist zugleich das älteste bekannte Marienfest. Schon seit dem 6. Jahrhundert ist der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel nachgewiesen und wurde 1950 durch Papst Pius XII. für die römisch-katholische Kirche zum Dogma erhoben.

 

Bericht S. Claus

Aufgrund der nach wie vor zur Vorsicht gebietenden Lage bezüglich Covid-19 und aller diesbezüglichen Sicherheits- und Hygienevorschriften haben sich die Verantwortlichen des Militärkommandos NÖ und der Militärpfarre NÖ 1 entschieden, die für 17. September 2020 geplant gewesene 4. Niederöstereichische Blaulichtwallfahrt auf das kommende Jahr 2021 zu verschieben.

Die Blaulichtwallfahrt wird also somit 2021 im Bezirk Baden, näherhin im Raum Triestingtal/Wienerwald, stattfinden. Die Streckenführung wird wie bereits geplant Hafnerberg, Kleinmariazell und St. Corona am Schöpfl umfassen. Sobald der neue Termin feststeht, werden wir ihn bekannt geben.

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen, die uns bei den bisherigen Planungen unterstützt haben, besonders den Herren Bürgermeister und Vizebürgermeister der Marktgemeinde Altenmarkt-Thenneberg und der Kommunität des Klosters Kleinmariazell.

Wir freuen uns bereits auf die Blaulichtwallfahrt 2021 bei dann hoffentlich großteils überwundener Corona-Pandemie und laden schon jetzt herzlich dazu ein - nicht zuletzt, um die Anliegen der Krise mit auf den Weg und ins Gebet zu nehmen.

Am Donnerstag, dem 30. Juli, fanden in Mayrhofen im Zillertal die Trauerfeierlichkeiten für Militäroberkurat Johannes Peter Schiestl statt, der am 20. Juli bei einem tragischen Motorradunfall tödlich verunglückte. Das Requiem unter freiem Himmel feierten Militärbischof Werner Freistetter, Bischof Hermann Glettler und der emeritierte Erzbischof Alois Kothgasser.
 
Zu Beginn dankte Bischof Hermann Gletter dem Verstorbenen für seinen leidenschaftlichen Einsatz in der Seelsorge, die er an so vielen unterschiedlichen Orten ausübte, ob als Religionslehrer in der Schule oder als Militärpfarrer des Militärkommandos Tirol. Besonders junge Menschen fanden immer einen verständnisvollen  Ansprechpartner vor, der ein offenes Ohr für Ihre Anliegen hatte.
 
Militärbischof und Hauptzelebrant Werner Freistetter gedachte dem Verstorbenen in seiner Predigt mit sehr persönlichen Worten. Er erinnerte sich an einen lebensfrohen, jungen Priester, der getragen von einem großen Gottvertrauen und im Sinne seines Primizspruches „Brannte uns nicht das Herz …“ (Lk 24,32) für seinen Glauben zu begeistern vermochte.
 
Nach dem Requiem wurde ein Brief von Johannes Peter Schiestl verlesen, der von seiner Spiritualität und tiefer Dankbarkeit geprägt war. In den Trauerreden würdigten Landesrat Johannes Tratter, Militärkommandant Brigadier Ingo Gstrein und Bürgermeisterin Monika Wechselberger den Verstorbenen für seinen Einsatz und seine Menschlichkeit.
 
In Anwesenheit der Trauerfamilie, vieler Mitbrüder und Wegbegleiter, der Vorgesetzen und Kameradinnen und Kameraden des Militärkommandos Tirol, den Fahnenabordnungen der Tiroler Traditionsvereine und Vertretern von Feuerwehr, Rettung, Studentenverbindungen und vieler Menschen, die mit ihm freundschaftlich verbunden waren, fanden die Trauerfeierlichkeiten am Waldfriedhof in Mayrhofen unter besonderen Corona-Schutzmaßnahmen statt.
 
MMag. Johannes Peter Schiestl findet seine letzte Ruhe in einem Priestergrab der Marktgemeinde Mayrhofen. R.I.P.

In tiefer Trauer informiert das Militärordinariat der Republik Österreich über das Ableben des Militärpfarrers beim Militärkommando Tirol, Militäroberkurat Johannes Peter Schiestl.

Am Montag, den 20. Juli, ist Militäroberkurat Johannes Peter Schiestl, Militärpfarrer beim Militärkommando Tirol, allseits beliebter und geachteter Militärseelsorger und Kamerad, bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt.

Seit 2017 war Johannes Peter Schiestl als Militärpfarrer für die Soldatinnen und Soldaten in Tirol eingesetzt. Eine Aufgabe, der er mit unglaublicher Freude und größtem Engagement nachgegangen ist. Johannes Peter Schiestl war von Anfang an unter den Soldatinnen und Soldaten beliebt und hoch angesehen. Viele Kameradinnen und Kameraden haben sich ihm in der Hoffnung auf Zuspruch und Stärkung anvertraut. Er hatte immer ein offenes Ohr für die kleinen und großen Anliegen der Soldatinnen und Soldaten, spendete vielfach Trost und Kräftigung.

Mit Johannes Peter Schiestl verliert die Österreichische Militärseelsorge einen herausragenden Seelsorger, Priester und Kameraden, sein plötzliches und viel zu frühes Ableben reißt eine Lücke, die bleiben wird.

Für mich war Johannes Peter nicht nur Mitbruder und Kamerad, er war ein echter Freund.

Als Christen dürfen wir in diesen schwierigen Stunden aber auch die Hoffnung schöpfen, dass Johannes Peter gut aufgehoben bei Gott ist. Diese Hoffnung ist eine zutiefst tröstliche.

Mit der Bitte um das Gebet für den Verstorbenen und seine Angehörigen!

+ Werner Freistetter

Militärbischof für Österreich

In Regionen mit steigenden Corona-Zahlen wieder Mund-Nasenschutz beim Gottesdienst und enge Absprache mit lokalen Gesundheitsbehörden - Verschärfungen zwischen Kultusministerin Raab und Spitzen der Kirchen und Religionen vereinbart.
 
 Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist. Das hat Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben, nachdem die Bundesregierung ihre neuen Maßnahmen gegen einen weiteren Anstieg der Corona-Zahlen vorgestellt hatte, die ab Freitag in Kraft treten.
 
Anlass für die Verschärfung sind die zuletzt wieder gestiegenen Corona-Infektionen, wobei es auch im Umfeld von Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinzelt zur Bildung von Clustern gekommen sei, so das Ministerium. Daher sei in den vergangenen Tagen - wie bisher auch - mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften die aktuelle Lage besprochen und die künftige Vorgehensweise vereinbart worden. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress: "Die Vorgangsweise ist mit der Bischofskonferenz abgesprochen und die konkrete Umsetzung im Bereich der Katholischen Kirche wird derzeit geklärt."
 
Grundsätzlich betonte das Kultusministerium, dass aufgrund der aktuellen Erhöhung der Covid-Fallzahlen "erhöhte Vorsicht und Achtsamkeit geboten" sei. Konkret wurde vereinbart, dass "in Regionen mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen" auf ein "konsequentes Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gottesdienst" zu achten ist. Verpflichtend ist der Mund-Nasenschutz zudem bei Gottesdiensten in Gemeinden, "in denen verstärkt rückkehrende Mitglieder aus Risikogebieten im Ausland teilnehmen".
 
Ist es im Umfeld von Kirchengemeinden zu Coronafällen gekommen oder sollten Regionen besonders davon betroffen sein, dann sollen in Absprache mit den lokalen Gesundheitsbehörden alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen getroffen werden, um die Gefahr von Infektionen zu reduzieren. "Das vorübergehende Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten ist eine Möglichkeit", heißt es dazu weiter. Auch soll durch geeignete Maßnahmen - wie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln oder die Reinigung von regelmäßig verwendeten Flächen - das Infektionsrisiko so gut wie möglich minimiert werden.
 
Generell wird festgehalten: "Die Einhaltung der derzeit geltenden Sicherheitsabstände und Vorsichtsmaßnahmen wird konsequent sichergestellt." Auch verweist das Ministerium darauf, dass darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren einer Infektion durch die einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Für den Bereich der Katholischen Kirche ist dafür die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste" maßgeblich. Sie wurde bereits mehrfach adaptiert; die letzte Fassung gilt seit 20. Juni. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Das ist auch Anfang Juli durch die Diözese Linz geschehen, wo für das kirchliche Leben in einzelnen oberösterreichischen Bezirken strengere Maßnahmen erlassen wurden.
 
Kultusministerin Raab betonte abschließend in der Presseaussendung: "Bereits in der Vergangenheit haben wir eng mit den Kirchen und Religionsgesellschaften zusammengearbeitet, um die Ausbreitung des Coronavirus so rasch wie möglich einzudämmen. Leider haben wir in den letzten Wochen erhöhte Fallzahlen auch im Religionsbereich beobachten müssen. Jetzt geht es darum, zu verhindern, dass die Coronavirus-Infektionen in Österreich weiter zunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften ihre Verantwortung wahrnehmen und weiterhin mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen."

Einige Militärpfarren bieten auch in diesem „etwas anderen“ Sommer Betreuungsangebote an. Was sich in den Militärpfarren so alles tut, erfahren Sie hier.

Die Ferienzeit naht mit großen Schritten, der Urlaub steht vor der Türe. Doch wohin soll es heuer gehen? Wie den Urlaub „anlegen“ in diesen alles verändernden Coronazeiten? Wie die Kinder in der Zeit gut unterbringen, in denen man selbst noch tätig sein muss, da der eigene Urlaub nicht genau so lange andauert wie die Ferien der Schulkinder?

Urlaub: Zur Ruhe kommen, Zeit für sich finden. Auch in Coronazeiten ist dies wichtig.

Ein Trend ist schon gut absehbar: Viele Österreicherinnen und Österreicher bleiben heuer im eigenen Land. Man geht auf die sichere Seite, erkundet die Heimat, entdeckt neue Gegenden, nutzt heimische Urlaubsdestinationen und einige greifen auch auf die Angebote der Ferienbetreuung der Militärpfarren zurück.

Feriencamps als Auszeit für die Kids

Viele Pfarren sind es heuer nicht, die sich den neuen Herausforderungen stellen, die Corona mit sich bringt, doch einige wollen auch in diesem Jahr wieder ihr bestens etabliertes Betreuungsprogramm den Kids anbieten. Die Militärpfarre Kärnten veranstaltet ihre inzwischen schon bereits 51. Kinderferienaktion vom 25.07. - 08.08.2020 am Übungsplatz Glainach. Die Militärpfarre NÖ 4 schlägt ihr Sommercamp vom 04.07. - 11.07.2020 in Eben im Pongau auf, wo ganz sicher wieder alles getan wird, um unvergessliche Stunden den Kindern und Jugendlichen zu schenken.
Wenn Sie Näheres dazu wissen möchten, dann wenden Sie sich bitte an diese Militärpfarren.

 

Fragen Sie in ihrer Militärpfarre nach

Schauen Sie sich das Angebot Ihrer Pfarre an, sprechen Sie Ihren Militärpfarrer darauf an – bestimmt ist da was für Sie dabei

Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Messfeier und Kommunionempfang

Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.

"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."

Gottesdienste unter freiem Himmel

Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Lockerungen bei Trauungen und Firmungen

Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.

Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.

Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.

Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download

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19. März: Hl. Josef

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Der stille Held des Glaubens Am 19. März feiert die katholische Kirche den Gedenktag des heiligen Josef, des Ziehvaters Jesu. Trotz seiner zentralen Rolle im Leben Jesu bleibt Josef eine eher... Weiterlesen

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