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Fünfmal ein bestimmtes Ja zum Glauben und zur Mitverantwortung in der Kirche
Drei Tage lang wurden Rekruten aus verschiedenen Garnisonen Niederösterreichs in der Militärpfarre NÖ 3 in Allentsteig auf die Firmung vorbereitet. Am Freitag, 19. November 2021, empfingen sie in der Soldatenkirche des Truppenübungsplatzes das Sakrament der Firmung. Als Firmspender war Militärgeneralvikar Peter Papst gekommen.
Covid prägte auch dieser Veranstaltung ihren Stempel auf
Sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Firmungsgottesdienst, welcher von der Combo der Militärmusik Niederösterreich mitgestaltet wurde, konnten alle Covid-19-bedingten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
"Setzt eure Talente ein"
Militärgeneralvikar Papst erläuterte in seiner Predigt die verschiedenen Zeichenhandlungen der Firmspendung und lud die Neugefirmten ein: „Setzt eure Talente, die Gaben des Heiligen Geistes sind und euch von Gott geschenkt wurden, in eurem Leben ein, in euren Berufen und Tätigkeiten, und für die Menschen, mit denen ihr zu tun habt!“
EinTag, der in Erinnerung bleiben wird
Die Neugefirmten und ihre Paten freuten sich über einen lagebedingt zwar bescheidenen, aber trotzdem gelungenen Festtag, der ihnen hoffentlich ein (Glaubens-)Leben lang in guter Erinnerung bleibt.
Der Wiener Stephansdom, das Parlament in der Hofburg, das Bundeskanzleramt, zahlreiche Stifte und Klöster wurden am Mittwochabend rot angestrahlt, um auf das Schicksal von Millionen verfolgter und bedrohter Christen aufmerksam zu machen. So viele noch nie in Österreich, zeigte sich der Nationaldirektor von "Kirche in Not", Herbert Rechberger, "dankbar" über die hierzulande noch nie so starke Teilnahme am internationalen Aktionstag "#RedWednesday" trotz Corona-bedingter Probleme. Mehr als 100 Kirchengebäude wurden in rotes Licht getaucht, auch seitens der Politik sei die Resonanz beeindruckend gewesen. Im Gespräch mit Kathpress am Donnerstag zeigte sich Rechberger überzeugt, dass der Aktionstag ein "starkes Zeichen der Solidarität" mit verfolgten Christen gesetzt habe.
Der "Red Wednesday" wird zu einem jährlich durchgeführten Fixtermin im November werden
Das mit der Durchführung betraute Hilfswerk "Kirche in Not" habe sich darauf verständigt, dass der "Red Wednesday" zu einem jährlich durchgeführten Fixtermin im November werden soll. Die Sensibilität für das Leiden von Christinnen und Christen in vielen Ländern der Erde müsse noch weiter vergrößert werden, "denn die Verfolgung wird mehr statt weniger", so Rechberger. Als besondere Sorgenregion nannte er den Nahen Osten, der Wiege des Christentums, der drohe, "christenfrei" zu werden.
Viele Pfarren und kirchliche Einrichtungen nahmen an dieser Aktion teil
Auf der Website www.kircheinnot.at findet sich eine lange Liste jener Pfarren und kirchlichen Einrichtungen, die heuer am Red Wednesday teilnahmen. Neben der symbolischen roten Einfärbung - aktuelle Fotos werden laufend hochgeladen - gab es spezifische Gottesdienste und Gebete, so u.a. im Wiener Stephansdom, wo der aus Nigeria stammende Priester Ikenna Okafor einer Messe vorstand und dabei über die dramatische Lage der Christen in seiner Heimat berichtete. Am Stephansplatz veranstalteten Aktivisten einen via Instagram verbreiteten Flash Mob mit Leuchtstäben, bei dem auch aus dem Buch "Die 21" von Martin Mosebach über koptische Märtyrer in Ägypten gelesen wurde.
Sobotka: Religiöse Diskriminierung inakzeptabel
"Die Religionsfreiheit ist als Grundrecht in der österreichischen Verfassung festgeschrieben, weltweit werden jedoch Millionen Christen verfolgt", beklagte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka anlässlich des Red Wednesday. Mit der Beleuchtung der Hofburg setze das Parlament ein "sichtbares Zeichen gegen jede Art der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit". Sobotka nannte es "absolut inakzeptabel, dass Menschen aufgrund ihres Glaubens zu Opfern von Gewalt und Unterdrückung werden".
Ein Zeichen der Solidarität
Kultusministerin Susanne Raab lud am Mittwoch Vertreter von "Kirche in Not" zu einem Austausch ins Bundeskanzleramt. "Es ist erschreckend, dass in etwa 50 Staaten der Erde auch heute noch mehr als 200 Millionen Christinnen und Christen nur aufgrund ihres Glaubens unterdrückt, verfolgt oder sogar getötet werden", so die Ministerin. Es sei ihr ein besonderes Anliegen, auf deren schreckliches Schicksal aufmerksam zu machen, versicherte Raab: "Mit der Beleuchtung des Bundeskanzleramts unterstützen wir die wichtige Initiative von ,Kirche in Not' und setzen ein Zeichen der Solidarität".
Seit 2015 wird mittels solcher Aktionstage auf die Verfolgung von Christen hingewiesen
Bereits seit 2015 gibt es weltweit solche Aktionstage im Zeichen der Solidarität mit verfolgten Christen. Dabei treffen sich Christen verschiedener Konfessionen zum Gebet und Gedenken. 2015 erstrahlte erstmals die Christusstatue in Rio de Janeiro in Rot, 2016 der Trevibrunnen in Rom, 2017 das Sacre Coeur in Paris, das britische Parlamentsgebäude und Westminster Abbey sowie die Kathedrale in Manila. Im Jahr 2018 "flammte" auch das Kolosseum in Rom rot auf. (Infos: www.kircheinnot.at)
Quelle: kathpress (18 11 2021)
Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort gab es zunächst große Bankette mit Tänzen und Turnieren, die heute noch nach altem Brauch nachgestellt und gefeiert werden. Dazu ist aus dem alten Fest inzwischen ein Jahrmarkt entstanden, bei dem die Besucher als Höhepunkt im Stift Klosterneuburg beim Fasselrutschen das berühmte Tausendeimerfass hinab rutschen.
Leopold III., Markgraf von Österreich, lebte von 1073 bis 1136 n. Chr. und stammte aus dem Adelsgeschlecht der Babenberger. Seit 1663 ist der Heilige Leopold Nationalpatron Österreichs und im Speziellen auch Landespatron von Wien, Niederösterreich und (gemeinsam mit dem Heiligen Florian) von Oberösterreich.
Neben dem Beinamen „der Heilige“ trug er auch die Bezeichnungen „der Fromme“ und „der Milde“. Diese Namen verdiente er sich durch seine großzügigen Gaben und Tätigkeiten in Wien und Niederösterreich. Neben der Landeserschließung war er vor allem ein eifriger Gründer von Klöstern. Dabei steht an erster Stelle das Stift Klosterneuburg, das 1108 unter seiner Schirmherrschaft gegründet wurde (die sogenannte Schleierlegende berichtet davon).
Klosterneuburg wuchs mit seiner Unterstützung in wenigen Jahren zur Residenz heran. Weitere Klöster, die auf den Heiligen Leopold zurück gehen, sind das Stift Heiligenkreuz sowie das Kloster Klein-Mariazell. Hier stand neben der Landerschließung auch die Förderung der Bildung im Vordergrund. Auch die Münzprägestätte in Krems und der dadurch entstandene Kremser Pfennig gehen auf den Heiligen Leopold zurück.
Quelle: erzdioezese-wien.at
FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Pfarrcafé oder Kirchenkonzerte "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon zwei Mal verschärft worden ist.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine Ausnahme von der Maskenpflicht, die bisher schon galt. Da ein häufiges An- und Ablegen der FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und 2G-Nachweis
Für die Feier von Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die allgemeine Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen, wenn stattdessen ein 2G-Nachweis von allen erbracht wird, was eine Verschärfung darstellt, weil bisher dafür der 3G-Nachweis ausgereicht hat. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des 2G-Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen etwa das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen einer FFP2-Maske notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - zusätzlich zu den Allgemeinen Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung - spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch eine "Information zum Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
Hinweis: Die Rahmenordnung und das Präventionskonzept im Wortlaut finden Sie unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept
Quelle: kathpress (11 11 2021)
Er teilte seinen warmen Soldatenmantel mit einem Bettler. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an. Sankt Martin - ein beliebter Heiliger, für unsere Tage erklärt.
Wofür steht der heilige Martin?
In Europa bräuchte es heute mehr von seinem Schlag: Die Not der anderen ging dem römischen Soldaten Martin (316/17-397) über seine eigene Karriere. Buchstäblich grenzüberschreitend war er und hatte den klaren Blick für den Nächsten. Ein Christ, der im entscheidenden Moment seines Lebens barmherzig war und "an die Ränder" ging. Der heilige Martin steht für Frieden und Solidarität, für mehr Aufmerksamkeit gegenüber Randgruppen. Er ist Patron der Bettler, der Geächteten und der Kriegsdienstverweigerer.
Warum wird der Martinstag am 11. November gefeiert?
Normalerweise ist der Todestag eines Heiligen automatisch auch sein Namenstag im Jahreskalender. Tatsächlich aber starb der heilige Martin am 8. November während eines Pfarrbesuchs im Örtchen Candes am Loire-Ufer. Damals drängten die Bürger von Tours auf die Herausgabe ihres Bischofs - doch in Candes wollte man ihn behalten. Am Ende entführten die Tourains ihn bei Nacht und treidelten ihn den Fluss hinunter. Und überall am Ufer sprossen laut Überlieferung plötzlich weiße Blüten: der "Sommer des heiligen Martin" mitten im November! Drei Tage später, am 11., fand in Tours die Beisetzung statt.
Wofür steht der Martinstag (11. November) im Jahreskalender?
Der Martinstag war traditioneller Pacht- und Zahltag; es wurde geschlachtet und viel in Naturalien gezahlt. Gänse und frische Wurst waren im Umlauf - ein Grund, warum Landarbeiter und Kinder am Ende des bäuerlichen Wirtschaftsjahres um die Häuser zogen, sangen, Segen wünschten und mit Naturalien belohnt wurden. Nach dem Martinstag begann die 40-tägige Fastenzeit vor Weihnachten ("Martinsquadragese"). Also wurde noch mal ordentlich hingelangt - wie noch heute an den Tagen vor Aschermittwoch. Und das, obwohl Martin selbst, der mönchische Einsiedler und Bischof, ein ausgemachter Asket war. In Frankreich gibt es sogar die Bezeichnung "Martinsschmerzen" ("mal de Saint-Martin") für Bauchweh und Kater nach einem Gelage.
Und wie wird das Schlachten der Martinsgans in der Legende erklärt?
Es wird berichtet, die Bürger von Tours wollten den Einsiedler Martin als ihren Bischof haben. Unwillig, sein zurückgezogenes Leben aufzugeben, habe sich Martin im Gänsestall versteckt - wurde jedoch von den schnatternden Gänsen verraten. Diesen Verrat müssen sie bis heute teuer bezahlen.
Was ist aus dem halben Mantel geworden?
Als Martin seinen Mantel mit dem Bettler teilte und damit Militäreigentum beschädigte, beging er eine Straftat, auch wenn damals nominell die Hälfte dem römischen Staat und die andere dem Soldaten selbst gehörte. Heute gilt der halbe Mantel als ein Zeichen christlicher Barmherzigkeit. Im Mittelalter wurde er von den Frankenkönigen als Glücksbringer mit in die Schlacht geführt. Später verlieren sich seine Spuren.
Im spätantiken Latein hieß der mantelartige Umhang "cappa". Die angebliche Cappa des heiligen Martin war eine der bedeutendsten Reliquien des Reiches. Zu seiner Bewachung wurden eigens Geistliche abgestellt, sogenannte Kapellane. Sie betreuten auch die "Kapelle", also jene Gotteshäuser, in denen die Cappa aufbewahrt wurde. Bis heute ist ein "Kaplan" ein Geistlicher für besondere Aufgaben und die "Kapelle" ein Gotteshaus ohne unmittelbare Zuweisung für die Pfarrseelsorge. Oder aber eine Gruppe von Musikanten, die ursprünglich wohl für die liturgische Gestaltung von Gottesdiensten an der "Cappa" zuständig waren.
Warum gab es in jüngster Zeit immer wieder Debatten um den Martinstag?
Zuletzt entstanden teils heftige Diskussionen, wenn Kindergärten, Schulen oder Stadtverwaltungen Martinsumzüge und Martinsfeste in "Lichterfest", "Laternenumzug" oder "Sonne-Mond-und-Sterne-Feiern" umbenennen wollten. Als Grund wurde oft eine Rücksichtnahme auf Nichtchristen genannt, insbesondere auf Muslime. Kritiker sprachen von unnötiger Verweltlichung
Quelle: kathpress (08 11 2021)
Bischof Werner Freistetter unterstützt die Forderung nach einer vorübergehenden Patent-Aufhebung bei der Corona-Impfung. "Während bei uns die zu geringe Durchimpfungsrate ein großes Problem darstellt, fehlt es in vielen armen Ländern einfach an Impfstoff", begründete dies der Vorsitzende der Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für Internationale Entwicklung und Mission (KOO) am Montag in einer Aussendung. Der Bischof hatte zuvor einen offenen Brief mit dieser "TRIPS Waiver" genannten Forderung nach Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte auf Covid-19-Technologien für den Zeitraum der Pandemie unterzeichnet. Dieser richtet sich an die Bundesregierung, die sich dieses Anliegen zu eigen machen möge.
Dramatische Unterschiede bei der Durchimpfunugsrate in verschiedenen Ländern Europas und Afrikas
Der österreichisch Referatsbischof für Weltkirche verwies auf die aktuellen Zahlen zur weltweiten Ungleichverteilung von Impfstoff gegen Covid19. Freistetter äußerte die Überzeugung, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ohne eine möglichst weltweite Grundimmunisierung nicht möglich sei. Die Unterschiede bei der Durchimpfungsrate in verschiedenen Ländern Europas und Afrikas nannte der Bischof "dramatisch": Während die Quote in Österreich derzeit bei knapp 63 Prozent liegt, seien mit Stand Oktober 2021 etwa nur 1,6 Prozent der Bevölkerung in Kenia, 1,3 Prozent im Sudan, 0,9 Prozent in Uganda und nur 0,6 Prozent in Tansania vollständig geimpft.
"Angesichts der Dringlichkeit und der enormen Zahl an Toten weltweit, sehe ich uns in der Verpflichtung, für eine Zeit auf die Patente und andere geistige Eigentumsrechte zugunsten des Menschenrechts auf Gesundheit zu verzichten", argumentierte Freistetter. Daher habe er den offenen Brief "gerne unterzeichnet". Auch Papst Franziskus habe in seiner Enzyklika "Fratelli tutti" die Gesellschaften aufgefordert, im Rahmen der Pandemiebekämpfung global geschwisterlich zu handeln.
Berufung auf Papst Franziskus
In seinem vor einem Jahr erschienenen Lehrschreiben hatte der Papst von Politik und Wirtschaft eine Orientierung am Gemeinwohl und Solidarität eingemahnt. Diese solle sich nicht auf "sporadische Gesten der Großzügigkeit" beschränken, vielmehr gelte es die strukturellen Ursachen der Armut zu bekämpfen: Franziskus nannte hier besonders Ungleichheit, das Fehlen von Arbeit, Boden und Wohnung, die Verweigerung von sozialen und Arbeitsrechten. Dies bedeutet nach den Worten des Papstes, "dass man gegen die zerstörerischen Auswirkungen der Herrschaft des Geldes kämpft".
Auch Anja Appel, Leiterin der KOO, forderte am Montag, "dass sich Österreich innerhalb der EU und innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) endlich für einen TRIPS Waiver einsetzt". Die COVAX-Initiative (Covid-19 Vaccines Global Access) habe ihr Ziel verfehlt, eine breite Verteilung von Impfstoffen in ausreichenden Mengen zu bewirken. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für viele Menschen liegen laut Appel auf der Hand. "Je länger die Pandemie weltweit wütet, desto schwerwiegender werden wir als Weltgesellschaft darunter zu leiden haben", warnte sie. Denn hohe Infektions- und Todesraten würden Länder sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich weiterhin schwächen.
Breite Allianz gegen Pharma-Monopol
Den sogenannten TRIPS Waiver fordern neben Bischof Freistetter und der bischöflichen EZA-Fachstelle weitere rund 30 Fachleute aus Gesundheit, Politik und Interessensvertretungen in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und die Bundesregierung. Österreich solle damit dem Beispiel von mittlerweile mehr als 100 Regierungen folgen, meinen etwa auch die ehemaligen Gesundheitsminister Maria Rauch-Kallat, Alois Stöger und Rudolf Anschober. Nur so sei zu verhindern, dass eine Handvoll großer Pharmakonzerne ein Monopol schafft und dadurch der globale Süden unter Druck gerät.
Quelle: kathpress (08 11 2021)
Unter dem Titel „Singing Warriors. A Chaplains Anthology of Poetry on War and Peace“ erschien 1956 eine Auswahl von Gedichten zu Krieg und Frieden großteils US-amerikanischer Autoren. Grundlage bildete eine umfangreiche Sammlung von Lyrik, die der Militärseelsorger Ellwood C. Nance (1900-1965) während des Zweiten Weltkriegs zusammengetragen hatte und aus denen er dann während des Koreakriegs mit Hilfe einer Gruppe von Lyrikern und Englischprofessoren die vorliegende Auswahl erstellte.
Militärbischof Werner Freistetter zelebrierte in seiner St.Georgs Kathedrale ein Requiem zu Allerseelen. Nach dem Segen gedachte man mit einer Kranzniederlegung an den Gründer der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS), Generalmajor Dipl. Ing. Dr. Friedrich Janata.
Musikalische Begleitung
Bei der "Missa pro defunctis" (Requiem) betonte Militärbischof Werner Freistetter die Hoffnung der Christen mit den wunderschönen Renaissanceklängen des franko-flämischen Komponisten Pierre de la Rue, interpretiert vom Ensemble für alte Musik unter der Leitung von Vera Otasek.
Zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS)
Nach ersten Anfängen – Soldaten aller Dienstgrade bemühten sich, die Militärseelsorger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen - stellte Generalmajor Dipl. Ing. Dr. Friedrich Janata im Jahre 1962 einen Antrag um Aufnahme der im Werden begriffenen Arbeitsgemeinschaft in die Katholische Aktion Österreichs. Die konstituierende Sitzung der AKS fand am 28. Februar 1969 in Wien statt. Bei der ersten Konferenz auf Bundesebene am 10. Oktober 1970 im Stift Melk beschloss die AKS ihre zukünftige Arbeitsweise. Erster Präsident der AKS war kein Geringerer als der damalige Armeekommandant General Emil Spannocchi(1973 – 1977).
Auftrag & Aufgabe der AKS
Die AKS versteht sich als eine Bewegung der Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres und deren Familien, die das Laienapostolat im täglichen Dienstbetrieb verwirklichen wollen. Als eine Gemeinschaft von Christen versuchen ihre Angehörigen, durch Erhaltung und Entfaltung christlichen Lebens im Bundesheer, durch Unterstützung der Militärseelsorger, durch gemeinsame Eucharistiefeier und religiöse Fortbildung dazu beizutragen. Dazu gehört vor allem ein ständiges Bemühen um Gewissensbildung und Schärfung des Bewusstseins.
Aus der Überzeugung, dass Friedensgesinnung und Dienst in Streitkräften einander nicht ausschließen, bemühen sich die Angehörigen der AKS mitzuhelfen, den Frieden,den wir haben, zu erhalten und zu sichern, mitzuhelfen, durch Verwirklichung von Gerechtigkeit und Nächstenliebe den Frieden zu fördern, für den Frieden, den wir durch unser eigenes Bemühen allein nicht schaffen und erhalten können, zu beten.
Im Sinne von "Gaudium et Spes" (Nr. 79) dienen damit auch die katholischen Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres dem Frieden und der Sicherheit unserer Nachbarn und aller Völker.
Dieses Bemühen wurde nicht zuletzt auch durch die Teilnahme österreichischer Soldaten an den friedenserhaltenden und friedenssichernden Operationen der Vereinten Nationen sichtbar - es wurde durch die Verleihung des Friedens-Nobelpreises im Jahr 1988 gewürdigt.
Als Katholische Aktion des Militärordinariates bemüht sich die AKS besonders um die ethische Erziehung und Entwicklung des Kaderpersonals und der Soldaten, die ihren Wehrdienst ableisten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Feier des Weltfriedenstages in den Garnisonen des Bundesheeres zu Jahresbeginn.
Internationale Verbindungen & Zusammenarbeit
Die AKS bemüht sich aber auch über den nationalen Rahmen hinaus, insbesondere mit den Soldaten der Deutschen Bundeswehr, der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS), sowie im Apostolat Militaire International (AMI) um die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Frieden weit über unsere Grenzen hinweg.
Artikel von Hans Machowetz, Oberst i.R.
Am 1. November feiert die katholische Kirche das Fest Allerheiligen. An diesem Festtag wird der Heiligen und Seligen der Kirche gedacht. Auf diese Weise sollen auch jene Heiligen in den Mittelpunkt gerückt werden, derer nicht durch eigene Feiertage gedacht wird und welche nicht im alltäglichen Bewusstsein präsent sind.
Theologisch steht das Fest in engem Bezug zu Ostern und der Auferstehung der Toten, da die Heiligen laut christlicher Überzeugung bereits in Gemeinschaft mit Gott stehen und die "Kirche des Himmels" bilden. Den Gläubigen soll das Gedenken Motivation sein, das eigene Leben intensiver im Sinne des Evangeliums zu leben und so einen Weg der "Heiligkeit" zu gehen.
Am Vorabend des Allerheiligenfestes, dem 31. Oktober, wird in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern Europas "Halloween" (von "All Hallows Eve") gefeiert. In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen Form hat es eine stark kommerzialisierte und säkularisierte Form angenommen, was kirchlicherseits auch immer wieder kritisiert wurde.
Österreichweit findet seit 2005 am Tag vor Allerheiligen aber auch die "Nacht der 1.000 Lichter" statt, bei der kirchliche Orte in Kerzenlicht getaucht werden. Die besinnliche Einstimmung auf die Feiertage wurde von der Katholischen Jugend in Tirol entwickelt.
Am Allerseelen-Tag, dem 2. November, wird aller Verstorbenen gedacht. Die Wurzeln dieses Festes gehen zurück auf das Jahr 998, in dem der Abt des französischen Benediktinerklosters Cluny, Odilo von Cluny, den Tag als Gedenktag für alle verstorbenen Gläubigen festgesetzt hat. Christliche Feste zum Totengedenken gibt es bereits seit dem 2. Jahrhundert.
Allerheiligen ist in weiten Teilen Europas ein gesetzlicher Feiertag: Neben Österreich ist Allerheiligen u.a. in den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz, in Teilen Deutschlands, in katholisch dominierten Mittelmeerländern einschließlich Frankreich, in katholisch geprägten ex-kommunistischen Staaten wie Polen, Kroatien und Litauen und auf den südostasiatischen Philippinen ein gesetzlicher Feiertag. In Österreich ist Allerseelen zwar kein gesetzlicher Feiertag, es findet jedoch an den öffentlichen Schulen kein Unterricht statt und an einigen Universitäten ist der Tag vorlesungsfrei.
Quelle: via Kathpress (21.10.2021)
Der österreichische Nationalfeiertag am 26. Oktober ist Anlass für einige festliche Gottesdienste. So wird im Wiener Stephansdom am Montag zum "Gebet für Österreich" geladen, in der Basilika Mariazell der schon traditionelle Festgottesdienst zum Nationalfeiertag gefeiert und auch in der Militärseelsorge wird dieser Tag feierlich begangen: Mit einem "Gottesdienst am Nationalfeiertag" in der Wiener Michaelerkirche um 0730 Uhr, dem Militärbischof Werner Freistetter vorsteht.
Graz rückt mittels eines ökumenischen Gottesdienstes das Gedenken an das Kriegsende vor 70 Jahren und den seit damals in Österreich herrschenden Frieden in den Mittelpunkt .
Die Grazer Pfarre-St. Andrä lädt zum "Inter-Nationalfeiertag". Hier soll auch für die von Terror und Krieg bedrohten Menschen im Nahen und Mittleren Osten gebetet werden.
Wien: Den Festgottesdienst und das "Gebet für Österreich" um 1700 Uhr im Stephansdom leitet heuer der Stadtpfarrer von Purbach am Neusiedlersee, Kanonikus Roman Schwarz. Zentrale Themen dabei: der Dank für Frieden und Freiheit, der "Blick für das viele, das in Österreich an Gutem geschieht", das Gebet für die Zukunft des Landes. Ferner soll in dieser Feier der verstorbenen Verantwortungsträger im Staat gedacht werden. Eröffnet wird die Liturgie mit der "Mariazeller Litanei" und einer Lichterprozession durch den Dom. Zum Abschluss erklingen das "Te Deum" und das Geläut der "Pummerin".
Mariazell: Um 1000 Uhr feiert der emeritierte burgenländische Bischof Paul Iby mit den Gläubigen den Festgottesdienst zum Nationalfeiertag. In der Mariazeller Basilika wird die unter dem Namen "Magna Mater Austriae" ("Große Mutter Österreichs") bekannte Gnadenstatue verehrt.
Das Ökumenische Forum Steiermark feiert am 26. Oktober "70 Jahre Frieden". So findet um 1830 Uhr findet in der Grazer Stadtpfarrkirche ein ökumenischer Gottesdienst mit Superintendent Hermann Miklas, Stadtpfarrpropst Christian Leibnitz und Vertretern anderer christlicher Konfessionen statt.
Ein deutliches Zeichen des Dankes für den Frieden und ein Signal für gelebte Gastfreundschaft, auch mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation, will die Grazer Pfarre St. Andrä am Nationalfeiertag setzen: Die Gemeinde lädt ab 10.15 Uhr zur Feier des "Inter-Nationalfeiertags" ein. Im Zentrum steht ein international gestalteter Gottesdienst u.a. mit Rhythmen aus Afrika und lateinamerikanischen Gesängen sowie Liturgie und Gebeten in verschiedenen Sprachen. "Gerade jetzt, wo unzählige Menschen ihre Heimat verlassen müssen, braucht es dieses Zeichen", heißt es in der Einladung.
Auch in der Militärseelsorge wird dieser Feiertag begangen: Militärbischof Werner Freistetter lädt zu einem Festgottesdienst am 26. Oktober um 0730 Uhr in die Wiener Michaelerkirche ein. (bei dieser Veranstaltung wird auf die Erbringung eines 3G Nachweises sowie auf die Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Covid 19-Schutzmaßnahmen hingewiesen!)
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