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Aktuelles aus der Diözese
„Der diakonale Dienst ist die Grundgestalt des kirchlichen Dienstes“, das betonte Militärbischof Werner Freistetter bei der Weihe von Vizeleutnant Andreas Binder zum ständigen Diakon für die Militärdiözese am Montagvormittag, 14. September, am Fest der Kreuzerhöhung in der St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt. An der Feier, die unter strikten Corona-Maßnahmen stattfand, nahmen auch viele Militärgeistliche sowie Brüder im diakonalen Dienst teil.
Diakone haben besonderen Auftrag
In seiner Predigt hob Militärbischof Werner Freistetter den besonderen Auftrag des Diakons in der Kirche hervor. „Die Diakonweihe ist die Grundlage allen kirchlichen Dienstes“, so der Militärbischof. Er repräsentiere das Fundament, ohne das keine weitere Form des kirchlichen Dienstes möglich sei: „Christus als der, der dient, aus Liebe für die Menschen“, so Bischof Freistetter.
Besonderer Dank an Familie und Wegbereiter
Im Anschluss an die Weihe richtete Vizeleutnant Binder noch einige persönliche Worte an die Feiergemeinschaft und insbesondere an seine Familie, der er in besonderem Maße dankte. Er habe erst spät zu Gott gefunden, so Bindern, aber „dein Wille geschehe, man kann sich deinem Willen nicht entziehen, so der frischgeweihte Diakon. Mit Vizeleutnant Binder sind nun bereits sechs ständige Diakone für das Militärordinariat tätig. Er soll in Zukunft an der St. Georgs Kathedrale und der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt wirken. Binder ist zudem auch als Militärpfarradjunkt in der St. Georgs Kathedrale tätig.
Österreich soll sich an der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem niedergebrannten griechischen Lager Moria beteiligen und die katholische Kirche will diese Maßnahme im eigenen Bereich aktiv unterstützen. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den jüngsten Ereignissen auf Lesbos am Mittwoch erklärt. Darin danken die Bischöfe der Bundesregierung für die angekündigte großzügige Soforthilfe vor Ort, halten dies aber für nicht ausreichend. Die Bischofskonferenz empfiehlt daher der Bundesregierung nachdrücklich "die Aufnahme eines fairen Kontingents von Flüchtlingen".
"Mit größter Sorge und Betroffenheit" reagieren die Bischöfe auf die Szenen rund um den Brand des Flüchtlingslagers und halten fest: "Es sind Bilder des Elends, die zum Himmel schreien. Sie rufen uns in eine Verantwortung, von der wir uns nicht dispensieren können." Die schon zuvor katastrophale Situation tausender Fluchtreisender habe sich dort zu einem "wahren Alptraum" verschärft.
Jedes politische Kalkül über die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in Europa sei angesichts der aktuellen Notlage daher völlig verfehlt. "Jetzt zählt rasches und entschlossenes Handeln. Wir können und dürfen nicht wegschauen", appelliert die Bischofskonferenz und hält fest: "Es gibt keine Alternative zur schnellen und systematischen Evakuierung der Asylsuchenden aus den griechischen Lagern."
Neben der zugesagten Soforthilfe solle sich Österreich so wie andere europäische Länder auch an der Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria beteiligen. "Was hindert uns, dem Beispiel anderer Länder zu folgen? Europa hat die Kraft zur Solidarität - sie ist jetzt gefragt", betonen die katholischen Bischöfe. Sie verweisen darauf, dass es zahlreiche Einzelpersonen und Institutionen in Österreich gibt, die zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit seien. "Selbstverständlich sind auch wir als katholische Kirche in Österreich wieder dazu bereit, ein angemessenes Kontingent von verzweifelten Menschen in unseren kirchlichen Einrichtungen und Räumen zu beherbergen", hält die Bischofskonferenz fest. "Wir folgen damit auch dem Beispiel von Papst Franziskus und erinnern dankbar an die humanitären Aufnahmeprogramme aus den syrischen Elendslagern vor wenigen Jahren."
Ausdrücklich danken die Bischöfe allen, die schon bisher mit höchstem Einsatz gegen das Flüchtlingselend an den südöstlichen Außengrenzen Europas gekämpft haben. "Lassen wir die vielen Engagierten im Dienst an den Notleidenden nicht allein! Jetzt braucht es weitere Schritte einer großzügigen Nächstenliebe, die Leben rettet."
Militärbischof Werner Freistetter wird am Montag, 14. September, Vizeleutnant Andreas Binder in der St. Georgs Kathedrale zum ständigen Diakon für die Militärdiözese weihen. Binder, der im Frühjahr die Admissio empfangen hat, soll in Zukunft an der St. Georgs Kathedrale und der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt wirken. Er ist zudem auch als Militärpfarradjunkt in der St. Georgs Kathedrale tätig.
„Gott hat dich lieber Andreas ausgewählt diesen Schritt zu machen“, betonte Militärbischof Freistetter bei der Admissio im Frühjahr und ging auf die Bibelstelle der sogenannten „Abrahamsberufung“ ein: „Gott ruft Abraham und Gott ruft Menschen unter uns. Danke, dass du dich auf den Weg gemacht hast, wie Abraham“, so der Bischof.
In der Militärdiözese sind derzeit fünf ständige Diakone tätig, mit Vizeleutnant Andreas Binder kommt am Montag ein Sechster dazu.
Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.
Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".
In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.
Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.
Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.
Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".
Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.
Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.
Die "Stopp Corona"-App bekommt Unterstützung durch den Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka: "Ich halte es für einen Akt der Nächstenliebe, einen persönlichen Beitrag gegen die Verbreitung des Corona-Virus zu leisten und damit Menschenleben zu schützen. Die Stopp-Corona-App unterstützt mich dabei", schrieb Schipka in einem Testimonial, das jetzt auf der Homepage der App veröffentlicht wurde. Wie der Generalsekretär gegenüber Kathpress bestätigte, verwende er selbst bereits seit Monaten die App, die vom Österreichischen Roten Kreuz betrieben wird und schon mehrfach überarbeitet wurde.
Schipka vertritt die Bischofskonferenz in der "Stopp Corona"-Plattform, an der Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und der Politik, Sozialpartner, Religionsgemeinschaften sowie Datenschützer und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen mitwirken. Die konstituierende Sitzung der Plattform fand online am 7. Juli 2020 statt. "Vertreter der Glaubensgemeinschaften überprüfen alle Vorschläge auf die Auswirkungen auf ihre Gemeinden", heißt es dazu auf der Homepage.
Bei der seit Ende August verbesserten Version der App funktioniert der sogenannte digitale Handshake nun auf allen Geräten mit den Mobil-Betriebssystemen iOS (Apple) und Android (Google). Befinden sich zwei Handys, auf denen die App aktiviert ist, in der Nähe, erfolgt ein digitaler Handshake über Bluetooth. Wenn ein so gespeicherter anonymer Kontakt in den nächsten drei Tagen Corona-Symptome oder eine Erkrankung meldet, prüft die App, ob man sich länger als 15 Minuten in engerem Abstand zu diesem Gerät befunden hat.
Auch unbekannte Personen, die man getroffen hat, wie etwa Sitznachbarn in der Kirche oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, können durch die App-Nutzung benachrichtigt werden. Die App erleichtert somit das Nachvollziehen der Kontakte von infizierten Personen maßgeblich und soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Aus diesem Grund enthält die App auch die Funktionen "Meldung" und "Symptomcheck". Die App ist umso wirksamer, je mehr Menschen sie auch verwenden.
(Infos: https://www.stopp-corona.at)
Im Kampf gegen Antisemitismus ist Bildung das wichtigste Präventionsmittel. Das betonte die "Kommission für Weltreligionen", eine Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz, in einer Aussendung am Dienstag. Dem dreifachen Angriff auf die Grazer Synagoge und den Präsident der Jüdischen Gemeinde sei in den vergangenen Tagen "ein erfreulich breiter Impuls an Solidarität mit Elie Rosen und allen Jüdinnen und Juden in unserem Land gefolgt, dem sich die Kommission für Weltreligionen natürlich anschließt", hieß es in der Stellungnahme.
Damit es aber nicht bei Betroffenheitskundgebungen bleibt, müsse nun der Blick in die Zukunft gerichtet werden: "Um Antijudaismus, wie auch andere Formen nationalistisch-religiöser Ausgrenzung und Gewalt erfolgreich zu überwinden, bedarf es - neben einzelner, unmittelbarer sicherheitspolitischer Maßnahmen - vor allem entsprechender Bildung und des echten Dialoges."
"Umfassende menschliche Bildung ist das wichtigste Mittel, um antisemitischer Gewalt entgegenzuwirken", so Militärbischof Werner Freistetter, Vorsitzender der Kommission für Weltreligionen. In der aktuellen Situation ließen sich vermehrt auch junge Menschen durch die Möglichkeiten des Internets leicht durch Propaganda und gezielt gestreute Falschinformationen beeinflussen und radikalisieren. Es müsse daher ein echtes Anliegen der ganzen Gesellschaft sein, notwendigen Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen zu schaffen, um diesen Entwicklungen mit aller Macht entgegenzutreten.
Eine Möglichkeit philosophischer und ethischer, weltanschaulicher und religiöser Bildung stellten der Religionsunterricht und der von der Regierung geplante Ethikunterricht dar. Man habe als "Kommission für Weltreligionen" bereits im Frühjahr im Rahmen einer interreligiösen Fachtagung, an der auch Bildungsminister Heinz Faßmann teilgenommen hat, auf die Wichtigkeit religiöser und ethischer Bildung als Mittel der Prävention und der Herzensbildung aufmerksam gemacht, so Freistetter.
"Damit in der Zukunft jüdisches Leben in Österreich - wie wir es uns alle wünschen - auch ohne Polizei- und Objektschutz möglich sein kann, ist es dringend notwendig vorbeugend zu wirken, damit Radikalismen und Hass erst gar nicht entstehen", so die Kommission für Weltreligionen abschließend.
Die bischöfliche "Kommission Weltreligionen" wurde vor einigen Jahren von der Bischofskonferenz eingerichtet. Ihr gehören unter dem Vorsitz von Bischof Freistetter Vertreter der Diözesen sowie Experten aus Caritas, Erwachsenenbildung, Kategorialer Seelsorge, Medien und Schule an.
Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.
Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Messfeier und Kommunionempfang
Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.
"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."
Gottesdienste unter freiem Himmel
Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Lockerungen bei Trauungen und Firmungen
Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.
Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.
Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download
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