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Aktuelles aus der Diözese
Erstmals seit vergangenem November findet ab Montag wieder eine Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz statt. Sie steht ganz im Zeichen der Corona-Krise und der Neuwahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, nachdem Kardinal Christoph Schönborn seinen Rücktritt bereits erklärt hat. Der Wiener Erzbischof wird die traditionell in Mariazell stattfindende Sommervollversammlung noch eröffnen, in deren Verlauf dann die Wahl seines Nachfolgers an der Spitze des heimischen Episkopats erfolgen wird.
Ursprünglich hätte die Wahl bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben. Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Franz Lackner sowie die Diözesanbischöfe Manfred Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Im Zeichen der Corona-Krise
Wenn die Bischöfe von 15. bis 18. Juni zu ihren Beratungen im Marienwallfahrtsort zusammenkommen, dann gelten dabei auch besondere Corona-Schutzmaßnahmen. So müssen alle Mitglieder der Bischofskonferenz im Vorfeld einen Corona-Test machen, wie der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress erläuterte. Auch das Tagungsprogramm musste der Situation angepasst werden. So ist diesmal kein Studiennachmittag mit externen Personen geplant. Auch die sonst übliche Festmesse zum Abschluss der Tagung in der Basilika mit zahlreichen Gläubigen muss nächste Woche entfallen.
Die Corona-Krise steht auch inhaltlich im Zentrum der Tagung. Geplant ist eine eingehende Evaluierung des von vielen Einschränkungen geprägten kirchlichen Lebens der letzten Monate. "Neben den gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise werden genauso ihre Auswirkungen auf die Kirche ein zentrales Thema der Bischofskonferenz sein", so Schipka.
Erstmals an einer realen Vollversammlung des Episkopats wird der neue Kärntner Bischof Josef Marketz teilnehmen. Geplant ist auch ein Treffen der Bischöfe mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana.
Neuwahl des Vorsitzenden
Neben der Corona-Krise wird die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz das wichtigste Thema der Vollversammlung sein. Sie ist nötig, da Kardinal Schönborn (75) altersbedingt von sich aus seinen Rücktritt bereits schriftlich erklärt hat. Im Juni 1998 hatte Kardinal Schönborn vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl ohne Unterbrechung 22 Jahre lang innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Bei der nun erstmals seit der Rücktrittserklärung real stattfindenden Vollversammlung muss der neue Vorsitzende aus dem Kreis der Diözesanbischöfe gewählt werden. Bei der Wahl selbst sind alle fünfzehn Mitglieder der Bischofskonferenz aktiv wahlberechtigt. Neben den neun Diözesanbischöfen und dem Militärbischof sind das auch die vier Weihbischöfe und der Abt von Wettingen-Mehrerau. Das Statut sieht eine Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder für die Wahl zum Episkopatsvorsitzenden vor. Ab dem dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit.
Neben Kardinal Schönborn gehören der Österreichischen Bischofskonferenz aktuell der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63), die Diözesanbischöfe Benno Elbs (Feldkirch, 59), Hermann Glettler (Innsbruck, 55), Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau, 57), Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt, 64), Manfred Scheuer (Linz, 64), Alois Schwarz (St. Pölten, 67) und Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt, 57) sowie Militärbischof Werner Freistetter (66) an. Mitglieder sind außerdem die Weihbischöfe Hansjörg Hofer (Salzburg, 68), Anton Leichtfried (St. Pölten, 52), Franz Scharl (Wien, 62) und Stephan Turnovszky (Wien, 55) sowie der Mehrerauer Abt Vinzenz Wohlwend (50).
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz koordiniert und moderiert das Gremium nach innen und repräsentiert es nach außen. Er beruft die Vollversammlung ein, erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Da er die Bischofskonferenz nach außen vertritt, ist es in der Regel der Vorsitzende, der die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer Vollversammlung informiert. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen grundsätzlich die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf nationaler Ebene.
Die Vollversammlung der Bischofskonferenz endet am Donnerstag, 18. Juni. Für Freitag, 19. Juni, ist um 10 Uhr eine Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn sowie dem neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz in Wien geplant. Anders als sonst üblich wird die Pressekonferenz im Stephanisaal auf Stephansplatz 3 stattfinden, der aufgrund seiner Größe genug Platz für die nötigen Abstände bietet.
via: Kathpress
Die Militärseelsorge ist ein wesentlicher Teil im Österreichischen Bundesheer und wichtig für das Wohlbefinden und die psychische Stabilität der Soldatinnen und Soldaten.
Doch wo liegen eigentlich die Sorgen jener, die ihre Pflicht an der Grenze als Posten, Streife oder Kommandant einer Einheit erfüllen? Gibt es Unterschiede, ob Frau oder Mann? Militärkurat Oliver Hartl betreut seit Beginn des Covid-19-Einsatzes Soldatinnen und Soldaten und macht vor allem eines: Er hört genau zu und nimmt vorhandene Probleme ernst.
Sowohl von den Aufschub-Präsenzdienern und Kaderangehörigen als auch von Milizsoldaten wird die Betreuung durch den Militärpfarrer positiv aufgenommen, bietet sich doch damit einmal eine Gesprächsmöglichkeit mit jemandem abseits der üblichen Dienstaufsichten. "Die Verlängerung des Grundwehrdienstes und eingesetzt sein oft fern der Heimat stellte für manche junge Kameraden schon eine besondere Herausforderung dar", so Militärkurat Hartl, "aber die Kameraden waren durchaus motiviert, waren bzw. sind sie doch direkt daran beteiligt, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und der Bevölkerung ein sicheres Gefühl zu vermitteln." Ein Rekrut aus Salzburg, der in Niederösterreich eingesetzt war, brachte zum Ausdruck, dass ihm diese Zeit sicher sein Leben lang in Erinnerung bleiben wird: "Dieser Einsatz brachte viele brauchbare Erfahrungen, die einen prägen."
Mit dem Einsatz der Miliz wandelte sich auch die Betreuung etwas, so Militärpfarrer Hartl: "Unter den Kameraden der Miliz ist besonders die soziale Dynamik nicht zu unterschätzen. Vom Akademiker bis zum Hilfsarbeiter greifen alle zusammen, und es funktioniert!" Das kann ein Vorausbild sein für die Zeit nach Covid-19. "Das Coronavirus wird nicht nur die Welt, sondern auch die Gesellschaft in unserem Land nachhaltig verändern", ist sich der Militärpfarrer sicher, "in Grundzügen ist dies beim derzeitigen Assistenzeinsatz bereits erkennbar: Ausbildung und Einsatz auf das Ziel hin, dass es in unserem Land wieder besser wird. Und das Bewusstsein, dass dies ohne Zusammenhalt und Engagement nicht möglich ist. Diese Erfahrung wird man wohl in der ganzen Gesellschaft machen müssen. Hier wird sie schon gemacht."
Ob der Militärpfarrer nicht manchmal die Befürchtung hat, selber mit dem Virus angesteckt zu werden? "Zum einen halten uns natürlich auch wir Militärseelsorger strikt an die gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen", so Militärkurat Hartl, "und zum anderen relativiert sich die Sorge in der bereichernden Erfahrung, einen wichtigen Beitrag in der gegenwärtigen Krise zu leisten, was die im Einsatz stehenden Kameraden auch schätzen und dankbar annehmen. Denn die Kanzlei wäre der letzte Ort, wo man einen Militärpfarrer jetzt brauchen würde."
via: Bundesheer
Militärdekan Peter Papst folgt zum Jahreswechsel Leszek Ryzka als Militärgeneralvikar im Militärordinariat nach. Freistetter: „Papst ist erfahrener Militärseelsorger und mit den Strukturen bestens vertraut.“
Wien, 03. Juni 2020. Militärdekan Peter Papst wird zum Jahreswechsel 2020/2021 Militärgeneralvikar Leszek Ryzka als Generalvikar des Militärordinariats nachfolgen, das gab die Militärdiözese heute in einer Aussendung bekannt. Ein Wechsel wird zum Jahreswechsel deswegen notwendig, da Ryzka als Bundesbeamter zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wird. „Ich danke Militärgeneralvikar Ryzka schon jetzt für sein engagiertes Wirken für die Militärseelsorge, freue mich aber auch noch auf die restliche Zusammenarbeit bis zum Jahresende“, so Bischof Freistetter.
Papst ist mit Strukturen vertraut
„Peter Papst ist ein erfahrener Militärseelsorger, der auch mit den Strukturen des Militärordinariats bestens vertraut ist“, betonte Militärbischof Freistetter. Als Militärgeneralvikar sei eine große Vertrautheit mit den Abläufen in der Kirche aber im Besonderen auch im Bundesheer von besonderer Bedeutung, begründete der Bischof seine Wahl. „Militärdekan Papst verfügt über diese Erfahrung und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Bischof.
Peter Papst wurde am 8. September 1961 in Villach geboren und ist derzeit als Militärdekan an der Militärpfarre an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Der 58-Jährige ist seit 1991 im Bereich des Militärordinariats engagiert.
Er studierte Fachtheologie an der Universität Wien und der Hochschule Heiligenkreuz und schloss sein Studium zum Magister der Theologie im Jahr 1993 ab. Militärbischof Alfred Kostelecky weihte Peter Papst am 11. Oktober 1992 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt zum Priester, mit 1. Dezember 1993 erfolgte die Ernennung zum Militärkaplan.
Viele Stationen in der Militärseelsorge
Militärdekan Papst blickt auf vielfältige Tätigkeiten im Bereich der Militärseelsorge zurück. So war er u.a. an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, in der Dekanatspfarre bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Wien, als Rektor der Spitalskapelle im Heeresspital in Wien, als Pfarradministrator der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich, als Rektor der Stiftskirche sowie als Militärpfarrer an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Zuletzt ernannte ihn Militärbischof Werner Freistetter 2018 zum stellvertretenden Dechant für den Dekanatsbereich I/Ost.
Peter Papst war zudem als Militärpfarrer in einer Reihe von Auslandseinsätzen, u.a. auf den Golan-Höhen und in Bosnien-Herzegowina, eingesetzt.
Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.
Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.
Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."
Weiter nur Handkommunion
Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."
Hygiene, Ordner, Friedensgruß
Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.
Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".
Gottesdienste unter freiem Himmel
Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Fronleichnam bleibt in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.
Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen
Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.
Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.
Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.
Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
Beichte und Krankenkommunion
Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.
Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung
Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.
Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.
So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.
Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.
Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen
Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.
Mehr als 26 Jahre lang leitete er die katholische Weltkirche und führte sie ins neue Jahrtausend: Das von 1978 bis 2005 währende Pontifikat von Papst Johannes Paul II. war das zweitlängste der 2.000-jährigen Kirchengeschichte. Zudem war der Pole mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla der erste nichtitalienische Papst nach 455 Jahren. Am 18. Mai wäre der Papst, dessen Heiligsprechung nach seinem Tod 2005 in Rekordzeit erfolgte 100 Jahre alt geworden.
In seinem Vierteljahrhundert als Pontifex hat Johannes Paul II. rastlos die Welt bereist und vor Milliarden Gläubigen gepredigt. Als "politischer Papst" trug er maßgeblich zum Fall der Mauer und dem Ende von Ostblock und Sowjet-Regime bei. Der erste Besuch eines Papstes in einer Synagoge (1986) und an der Tempelmauer in Jerusalem (2000), das "große Mea Culpa" (2000), mit dem der Pontifex für Fehler und Versäumnisse von Katholiken in der Geschichte um Verzeihung bat, zählen zu jenen Gesten, die Jahrhunderte überdauern.
Johannes Paul II. hat aber auch den Vatikan modernisiert. Er hat ein neues Gesetzbuch für die Kirche erlassen und im neuen Katechismus der Katholischen Kirche den Stand der Glaubenslehre am Ende des 20. Jahrhunderts festgehalten. Und er hat in 14 Enzykliken die katholische Dogmatik insbesondere in Fragen der Gesellschafts- und Morallehre weiterentwickelt.
Freilich: So gefeiert Johannes Paul II. zu Pontifikatsbeginn und in seinen letzten Amtsjahren war, so revolutionär neue manche Öffnungen und Gesten bleiben, so sehr wurde er ab den 1990er Jahren auch kritisiert: in Moral- oder Disziplinarfragen, für Bischofsbestellungen, den Umgang mit so manch progressivem Theologen und auch den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.
via: Kathpress
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