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Aktuelles aus der Diözese
Im Kampf gegen Antisemitismus ist Bildung das wichtigste Präventionsmittel. Das betonte die "Kommission für Weltreligionen", eine Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz, in einer Aussendung am Dienstag. Dem dreifachen Angriff auf die Grazer Synagoge und den Präsident der Jüdischen Gemeinde sei in den vergangenen Tagen "ein erfreulich breiter Impuls an Solidarität mit Elie Rosen und allen Jüdinnen und Juden in unserem Land gefolgt, dem sich die Kommission für Weltreligionen natürlich anschließt", hieß es in der Stellungnahme.
Damit es aber nicht bei Betroffenheitskundgebungen bleibt, müsse nun der Blick in die Zukunft gerichtet werden: "Um Antijudaismus, wie auch andere Formen nationalistisch-religiöser Ausgrenzung und Gewalt erfolgreich zu überwinden, bedarf es - neben einzelner, unmittelbarer sicherheitspolitischer Maßnahmen - vor allem entsprechender Bildung und des echten Dialoges."
"Umfassende menschliche Bildung ist das wichtigste Mittel, um antisemitischer Gewalt entgegenzuwirken", so Militärbischof Werner Freistetter, Vorsitzender der Kommission für Weltreligionen. In der aktuellen Situation ließen sich vermehrt auch junge Menschen durch die Möglichkeiten des Internets leicht durch Propaganda und gezielt gestreute Falschinformationen beeinflussen und radikalisieren. Es müsse daher ein echtes Anliegen der ganzen Gesellschaft sein, notwendigen Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen zu schaffen, um diesen Entwicklungen mit aller Macht entgegenzutreten.
Eine Möglichkeit philosophischer und ethischer, weltanschaulicher und religiöser Bildung stellten der Religionsunterricht und der von der Regierung geplante Ethikunterricht dar. Man habe als "Kommission für Weltreligionen" bereits im Frühjahr im Rahmen einer interreligiösen Fachtagung, an der auch Bildungsminister Heinz Faßmann teilgenommen hat, auf die Wichtigkeit religiöser und ethischer Bildung als Mittel der Prävention und der Herzensbildung aufmerksam gemacht, so Freistetter.
"Damit in der Zukunft jüdisches Leben in Österreich - wie wir es uns alle wünschen - auch ohne Polizei- und Objektschutz möglich sein kann, ist es dringend notwendig vorbeugend zu wirken, damit Radikalismen und Hass erst gar nicht entstehen", so die Kommission für Weltreligionen abschließend.
Die bischöfliche "Kommission Weltreligionen" wurde vor einigen Jahren von der Bischofskonferenz eingerichtet. Ihr gehören unter dem Vorsitz von Bischof Freistetter Vertreter der Diözesen sowie Experten aus Caritas, Erwachsenenbildung, Kategorialer Seelsorge, Medien und Schule an.
Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.
Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Messfeier und Kommunionempfang
Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.
"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."
Gottesdienste unter freiem Himmel
Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Lockerungen bei Trauungen und Firmungen
Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.
Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.
Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download
Österreichs Bischöfe unterstützen das anstehende Klimavolksbegehren. Das betonen sie in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die Folgen des globalen Klimawandels werden längerfristig weitaus verheerender ausfallen als jene der aktuellen Pandemie." Deshalb braucht es den "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", so die Bischöfe in Anspielung auf ihr pfingstliches Hirtenwort, in dem sie die Zukunftsperspektive einer geistvoll erneuerten Normalität in Österreich skizzieren.
Die Bischöfe verweisen auf Papst Franziskus. Dieser habe schon vor fünf Jahren im programmatischen Dokument "Laudato si" dargelegt, wie die ökologischen und sozialen Krisen durch eine persönliche Umkehr hin zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensstil überwunden werden können. Damit verbunden brauche es verbindliche Regeln für eine ökologische und soziale Wirtschaft, die dem Menschen dient.
Mit der gegenwärtigen Wiederbelebung der Wirtschaft würden sich Möglichkeiten ergeben, emissionsarme und klimasensible Wirtschaftskreisläufe zu schaffen, zeigen sich die Bischöfe zuversichtlich. Zugleich halten sie fest: "Eine lebendige, florierende Wirtschaft muss keine maßlos wachsende Wirtschaft sein." Und das gelte auch für den Konsum: "Konsum ja, aber mit Maß und Ziel. Das heillose Immer-Mehr zerstört das Leben. Vor diesem Hintergrund würden die Bischöfe das anstehende Klimavolksbegehren unterstützen. - Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehren ist österreichweit von 22. bis 29. Juni.
Unterstützung für Kirche in Brasilien
In ihrer Erklärung erinnern die Bischöfe auch an die im Oktober 2019 stattgefundene Amazonien-Synode. Diese habe die Not der Indigenen, die Bedrohung des Regenwaldes und die damit verbundenen globalen Auswirkungen anschaulich vor Augen geführt. Durch die Pandemie habe sich die Situation nun dramatisch verschärft. Wie Bischof Erwin Kräutler berichtet, seien Indigene durch das Coronavirus besonders gefährdet. Durch das illegale Eindringen von Holzfällern oder Goldsuchern könnten ganze Völker dem Virus zum Opfer fallen.
Die politische Führung in Brasilien sei dafür allerdings "blind und fördert sogar die Abholzung des Regenwaldes und die Ausbeutung von Rohstoffen in Amazonien". Die katholischen Bischöfe in Brasilien hätten dagegen entschieden Stellung bezogen "und sie benötigen dafür auch unsere Unterstützung und Solidarität", so die heimischen Bischöfe.
Angesichts der gravierenden Folgen der Corona-Pandemie plädieren die österreichischen Bischöfe "für eine geistvoll erneuerte Normalität". In ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell greifen sie damit ihr eigenes gleichnamiges pfingstliches Hirtenwort auf und halten wörtlich fest: "Wir Bischöfe sind überzeugt: Die Krise kann in Österreich und weltweit nur dann etwas Positives bewirken, wenn sie zu konkreten und grundlegenden Lebensstiländerungen führt, damit die Menschheitsfamilie in Frieden und Gerechtigkeit im gemeinsamen Haus der von Gott geschenkten Schöpfung gut leben kann." Ein wesentlicher Aspekt dieser neuen Normalität müsse auch der umfassende Lebensschutz sein.
Die Corona-Krise habe eindrucksvoll bewiesen, "wie stark der Zusammenhalt zwischen den Generationen ist". Über alle Nationen und Kulturen hinweg sei durch die Krise deutlich geworden, "dass der Schutz vulnerabler und älterer Menschen eine geradezu heilige Pflicht ist". Dieses hohe Ethos, das ganz einem christlichen Menschenbild entspricht, gelte es zu bewahren und zu stärken. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Jedes Leben, ob ungeboren oder geboren, ist zu schützen und zu fördern." Dem entspreche ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Österreich, der gegen eine Freigabe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung ist und stattdessen auf einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung setzt.
Sieben notwendige Grundhaltungen
Noch immer halte die Corona-Pandemie viele Menschen, Staaten und Institutionen weltweit in Bann und mache "die Verletzlichkeit unserer Lebenswelt in erschreckender Weise bewusst", schreiben die Bischöfe weiter in ihrer Erklärung. Dankbar könne man aber in Österreich feststellen, "dass die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, mit denen auch starke Einschränkungen des kirchlichen und religiösen Lebens verbunden waren, gewirkt haben".
Für die von den Bischöfen propagierte "geistvoll erneuerte Normalität" seien Grundhaltungen nötig, die die Bischöfe gleichsam als sieben Gaben des Heiligen Geistes erbitten und als Kirche gemeinsam mit allen Menschen guten Willens leben wollen. Diese Grundhaltung sind der "Geist der Dankbarkeit und Demut", der "Geist der Verbundenheit und Versöhnung", der "Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität", "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft", der "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", der "Geist der Lebensfreude und Geduld" sowie der "Geist des Vertrauens und der Zuversicht".
Hinsichtlich der "Lebensfreude" plädieren die Bischöfe für eine gesamtgesellschaftliche Entschleunigung, "damit wir nicht als Getriebene und Gehetzte zugrunde gehen". Ganz wesentlich seien dafür der freie Sonntag und eine entsprechende Sonntags-Kultur.
"Schatz des christlichen Glaubens"
Wie es in der Erklärung weiter heißt, falle es vielen Menschen schwer, eine Zeit der Ungewissheit und der vielen offenen Fragen auszuhalten. Einige flüchteten sich in esoterische Praktiken oder würden anfällig für teils "krude Verschwörungstheorien". Wieder andere würden sich einem übertriebenen Aktivismus hingeben. Zur Überwindung von Krisensituationen seien aber Besonnenheit, Klugheit und entschlossene Tatkraft notwendig. "Dabei möchten wir den Schatz des christlichen Glaubens gerne mit allen teilen", so die Bischöfe: "Dieser Glaube wischt keine Probleme weg, verleiht aber eine unerwartete Trotzdem-Kraft in aller Not, einen langen Atem sowie Geduld und Ausdauer. Wer glaubt, lebt von Gottes Zusage, immer neu beginnen zu dürfen und die dafür notwendigen Anschubhilfen des Heiligen Geistes zu erhalten."
Die erhoffte geistvolle Erneuerung betreffe die Gesellschaft wie auch die Kirche selbst, so die Bischöfe abschließend. Sie wollten sich daher weiterhin "für eine lern- und erneuerungsbereite Kirche einsetzen".
Auch in der politischen Auseinandersetzung ist ein Mindestmaß an Respekt und Wertschätzung gegenüber Religionen und gläubigen Menschen immer einzuhalten." - Das mahnen die heimischen Bischöfe in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell ein. Sie stellen diese Forderung in den Kontext ihres Aufrufs zu umfassenden Reformen in Politik, Wirtschaft, und Gesellschaft. Die nötigen Veränderungen könnten nur im "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft" erkannt und umgesetzt werden, schreiben die Bischöfe.
Das Gegenteil von Wertschätzung und Dankbarkeit sei ein permanenter Ungeist der Empörung, der Verdächtigung, des Vernaderns. "Für diesen Ungeist darf weder in den persönlichen zwischenmenschlichen Beziehungen noch in der politischen Debatte Platz sein", heißt es in der Erklärung wörtlich. Statt Polarisierung brauche Österreich einen "Wettlauf der konstruktiven Ideen".
Ein wertschätzendes Miteinander lebe von einer möglichst gewaltfreien Kommunikation und positiven Fehlerkultur, so die Bischöfe und weiter: "Deutlich distanzieren wir uns vom Missbrauch und der Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke."
Die Österreichische Bischofskonferenz hat einen neuen Vorsitzenden: Erzbischof Franz Lackner (63) folgt Kardinal Christoph Schönborn (75) nach, der nach 22 Jahren das Amt von sich aus altersbedingt zurücklegt hat. Der Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz war schon in den letzten fünf Jahren Schönborns Stellvertreter in der Bischofskonferenz. Die Wahl erfolgte am Dienstag in Mariazell, wo der katholische Episkopat bis Donnerstag seine Vollversammlung abhält. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde der Linzer Bischof Manfred Scheuer (64) gewählt.
Kardinal Schönborn hatte die Sommervollversammlung am Montagnachmittag noch eröffnet und die Sitzung bis zur Wahl am Dienstagvormittag geleitet. Mit der Annahme seiner Wahl hat dann der Salzburger Erzbischof in einem Zug das Amt an der Spitze der Bischofskonferenz übernommen. Kurz danach erfolgte die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden. Das neue Führungsduo Lackner-Scheuer steht somit für die nächsten sechs Jahre an der Spitze des heimischen Episkopats.
Mit dieser personellen Weichenstellung endet die mittlerweile 22 Jahre andauernde Ära von Kardinal Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. Am 30. Juni 1998 hatte der Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl seither ohne Unterbrechung innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Anfang März hatte Kardinal Schönborn schriftlich von sich aus seinen Rücktritt erklärt. Somit hätte ursprünglich die Wahl seines Nachfolgers bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben.
Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Lackner sowie die Diözesanbischöfe Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Moderator, Gesicht und Stimme
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht und gerade während der Corona-Krise der Fall war.
Der Vorsitzende leitet laut Statut die Vollversammlung der Bischofskonferenz, die er zuvor einberufen und mit Unterstützung des Generalsekretärs vorbereitet hat. Seine Aufgabe ist nach innen mehr die eines Moderators unter den Bischöfen, gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche.
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