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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Benefizkonzert im Stift Rein am 14. Mai 2011, 18.00 Uhr Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan Moderation: Oberstleutnant Michael Jedlicka
 
Programm: Richard Strauss:   Wiener Philharmoniker Fanfare Franz Liszt:    Huldigungsmarsch (Arr. László Marosi) Anton Bruckner:   Scherzo aus der 4. Symphonie Wolfgang Amadeus Mozart:  Regina Coeli (Arr. Franz Cibulka) Miloslav R. Procházka:  Polka „Mährische Freunde“ Ludwig Carl Seydler:  Steirische Landeshymne (Arr. Franz Cibulka) Johann Strauss:   Frühlingsstimmen Walzer (Arr. Franz Cibulka) Ernesto Lecuona:   Malaguena Georg Friedrich Händel:  Halleluja aus Messiah (Arr. Franz Cibulka)
 
 
 
 
 
Information zur Uraufführung der St. Georgs-Messe im Rahmen des Festgottesdienstes mit Militärbischof Mag. Christian Werner in der Stiftsbasilika Rein am 15. Mai 2011, 10.00 Uhr
 
Franz Cibulka: Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“) Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan
 
Viele Legenden ranken sich um Georg; zwei frühen syrischen Kircheninschriften zufolge starb Georg in Lydda - dem heutigen Lod in Israel - den Märtyrertod. Gleiches besagt auch ein Kanon von Papst Gelasius I. aus dem Jahr 494, der Georg als verehrungswürdige Gestalt erwähnt. Besondere Berühmtheit erlangte die Legende vom Kampf des Ritters Georg mit einem Drachen, der in einem See vor der Stadt Silena in Lybia hauste und die Stadt mit seinem Gifthauch verpestete. Die Einwohner mussten ihm täglich Lämmer opfern, um seinen Grimm zu stillen. Als keine Tiere mehr aufzutreiben waren, wurden die Söhne und Töchter geopfert. Eines Tages traf das Los die Königstochter - die als Verkörperung der Kirche gelten kann -, die nach Herz zerreißendem Abschied von den Eltern an den See vor der Stadt ging. Da erschien Georg, nachdem er alle Martern überstanden hatte, gevierteilt worden war und von den Cherubim mit Michael wieder zum Leben und zu herrlicher Schönheit gebracht worden war. Als der Drache auftauchte, schwang Georg mit dem Zeichen des Kreuzes die Lanze und durchbohrte das Untier, das zu Boden stürzte. Er veranlasste die Königstochter, den Drachen mit ihrem Gürtel in die Stadt zu ziehen, wo alle die Flucht ergreifen wollten. Georg versprach, den Drachen zu töten, wenn die Leute sich zu Christus bekehrten. Er erschlug den Drachen, vier Paar Ochsen mussten das gewaltige Gewicht des Drachen aus der Stadt schleppen, der König ließ sich daraufhin mit allem Volk taufen. Diese Schilderung
entspricht der Georgsdichtung aus dem 12. Jahrhundert, die die Rolle des Helden betont, der die Kreuzfahrer unterstützt. Hinzuweisen ist auch auf die Ältesten, in der Georgslegende wieder auftauchenden, Vorstellungen von der heldenhaften Bekämpfung und Befreiung aus der Drachengewalt des Bösen durch ein neues Bewusstsein. Georg wurde von alters her besonders von den Soldaten verehrt. Diese Tradition des „Soldatenheiligen“ ist bis heute ungebrochen und so ist er auch der Diözesanpatron der österreichischen Militärdiözese.  Der bekannte steirische Komponist Franz Cibulka thematisiert in seiner Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“), der die deutschen Ordinariumstexte zugrundegelegt wurden, den Kampf gegen das Böse und den Sieg des Guten. Die sphärenhaften Klangwelten, die im Werk durchschritten werden, entwickeln für die feiernde Gemeinde gleichsam eine gefühlte Pilgerfahrt mit dem vorausschreitenden heiligen Georg zum Höhepunkt der Eucharistie. Der Komponist schuf mit der St. Georgs-Messe ein Werk, das von seiner Anlage her vielfältigste Aufführungsmöglichkeiten bietet, die den jeweiligen liturgischen Vorgaben, sowie den jeweiligen Aufführungsorten gerecht werden. So  kann die Messe mit verschiedensten Besetzungsvarianten, vom Ensemble bis zum Orchester, vom Quartett bis zum großen Chor, ja selbst mit einer einfachen „Volksgesang-Stimme“ zum Erklingen gebracht werden. Bei der Uraufführung der St. Georgs-Messe wird die Originalversion für Sopransolo, gemischten Chor und großes Blasorchester zu hören sein. Die Uraufführung dieser, durch das Militärordinariat der Republik Österreich angeregten, Komposition im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Basilika des Zisterzienserstiftes Rein  am Sonntag, den 15. Mai 2011, um 10 Uhr, bildet den Abschluss einer Benefizveranstaltung zugunsten der Renovierung der Deckenfresken in der Stiftsbasilika.

von Werner Freistetter   

Donnerstag, 12. Mai 2011

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.

Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.

Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.

Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.

Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.

Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.

Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.

Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.

Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.

Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.

Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.

Dass in Libyen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte stattfinden und dass eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft besteht, die bedrohten Menschen zu schützen, ist allgemein anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die laufende militärische Intervention  in dieser Form schon einfach ethisch legitim ist. Es bleiben wichtige Fragen offen...
 
von Werner Freistetter   
Freitag, 1. April 2011 

Die Vereinten Nationen verbieten ihren Mitgliedsstaaten jegliche militärische Angriffe. Ausgenommen sind Maßnahmen des Sicherheitsrats bei einer Verletzung dieses Angriffsverbots oder bei einer Gefährdung des Weltfriedens. Maßnahmen bei innerstaatlichen Konflikten sind in der UN-Charta nicht ausdrücklich vorgesehen. Besonders nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Frage immer drängender, wie die internationale Staatengemeinschaft auf Konflikte mit massiver Verletzung von Menschenrechten innerhalb eines Staates reagieren soll. Heute ist allgemein anerkannt, dass in solchen Fällen die internationale Gemeinschaft das Recht und die Pflicht hat einzuschreiten, um weitere Verletzungen der Menschenrechte zu verhindern. Eine überzeugende ethische Grundlage dafür ist das Konzept der „Verantwortung zu schützen“ (Responsibility to protect), das sich auch in UN-Dokumenten findet. Jeder Staat hat die Pflicht, seine eigene Bevölkerung zu schützen. Kann oder will er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die internationale Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Militärische Gewalt darf jedoch nur im äußersten Fall und zur Verhinderung schwerer und andauernder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, bei Völkermord, massiven Vertreibungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 
Auch die Resolution 1973/2011 des UN-Sicherheitsrats zu Libyen bezieht sich auf die „Verantwortung zu schützen“. Der Sicherheitsrat weist auf die Verpflichtung des Staates zum Schutz der eigenen Bevölkerung  hin. Er stellt fest, dass schwerwiegende systematische Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Die Angriffe auf die Zivilbevölkerung könnten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Deshalb ermächtigt der Sicherheitsrat die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, … um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete“ in Libyen zu schützen. Damit sind auch militärische Einsätze völkerrechtlich legitimiert. Als konkrete Maßnahmen sind eine Flugverbotszone, ein Waffenembargo, ein Flugverbot für libysche Flugzeuge und das Einfrieren von Konten vorgesehen, aber keine Besetzung libyschen Territoriums. Dahinter steht auch die politische Hoffnung, die Demokratiebewegung in den arabischen Ländern unterstützen zu können.
 
Dass in Libyen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte stattfinden und dass eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft besteht, die bedrohten Menschen zu schützen, ist allgemein anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die laufende militärische Intervention  in dieser Form schon einfach ethisch legitim ist. Es bleiben wichtige Fragen offen: Sind die Maßnahmen tatsächlich geeignet, die Zivilbevölkerung wirksam zu schützen? Dieser Schutz muss jedenfalls oberste Priorität haben. Kann auf diesem Weg eine gerechte politische Lösung in absehbarer Zeit erreicht werden und wie soll eine solche Lösung aussehen? Es ist auch darauf zu achten, dass die Staaten, die sich an der Intervention beteiligen, nicht in erster Linie eigene Interessen verfolgen oder sich von Konfliktparteien instrumentalisieren lassen. Offen ist auch die Frage eines möglichen Ausstiegs für den Fall, dass die Luftschläge nicht den erwünschten Erfolg zeigen. Auch die Möglichkeit, eine Verhandlungslösung zu finden, muss offen gehalten werden. Militärische Mittel dürfen in jedem Fall nur dann zum Zug kommen, wenn keine andere Möglichkeit mehr zur Verfügung steht.
 
 
Ostern – jedes Jahr feiern wir dieses größte und wichtigste Fest aller Christen, wir feiern das Geheimnis von Tod und Auferstehung des Herrn. In vielen Ländern ist es zugleich auch ein Frühlingsfest. Das wird heuer besonders deutlich sein, weil Ostern auf einen sehr späten Termin fällt: Der Winter ist dann wohl wirklich vorbei, die ersten Blumen blühen längst, und die Bäume treiben aus. Nach einer längeren Zeit des Fastens und des Verzichts genießen die Christen wieder bewusst die Gaben der Natur. Sie schenken einander Ostereier – zum Zeichen des Lebens aus dem Grab heraus.
 
Die Verbindung von Ostern und Erwachen der Natur lässt heute viele Menschen vergessen, dass wir Christen nicht die Natur feiern, keine Baum- oder Frühlingsgötter, keinen ewigen mythischen Sieger über den Tod. Zu Ostern feiern wir ein ganz konkretes Ereignis: Ein Mensch, der vor über 2000 Jahren geboren wurde, hat die Menschen in Israel wieder daran erinnert, was Leben vor Gott und mit Gott bedeutet. Er wurde wie ein Verbrecher zum Tod verurteilt, ist am Kreuz gestorben und auf geheimnisvolle Weise auferstanden, wie viele Menschen bezeugt haben. Diese Zeugen haben seinen Tod und seine Auferstehung als einen überwältigenden Neubeginn er-lebt, als Befreiung von Sünde, Tod und Gewalt – eine Befreiung, die alle Menschen betrifft. Dieser Jesus war Mensch wie wir, aber im Licht der Auferstehung erkennen die Zeugen ihn als den Messias, als Erlöser und Sohn Gottes und diese Erfahrung haben sie weitergegeben bis zu uns. Hier ist die Mitte der Welt, hier liegt das Zentrum des Lebens für die Menschen, nicht im Blick auf die Naturmächte oder auf die jeweiligen menschlichen Autoritäten. Auf diesen Jesus, der am Kreuz gestorben ist, gerade auf ihn ist alles hingeordnet, durch ihn ist alles entstanden. Das Kreuz ist der Baum des Lebens.
 
In vielen Sprachen ist noch gut sichtbar, dass im österlichen Geheimnis, im „mysterium paschale“, noch ältere geschichtliche Befreiungserfahrungen aufgehoben sind. Ostern heißt „Pâques“ (frz.), πάσχα (griech.), Pasqua (ital.), Пасха (russ.), påsk (schwed.), pääsiäinen (finn.): Schon die Evangelisten bezeugen, dass Jesus vor seinem Tod noch das jüdische Pessach/Paschafest gefeiert hat. Ostern ist das neue Pessach, Jesus wird als das wahre Paschalamm gesehen, das für alle Menschen geopfert wird. Im Pessach-Fest feiern die Juden damals wie heute den Auszug aus Ägypten, die Befreiung von der Sklaverei, von der Herrschaft des Pharao. Die Erfahrung des Gottes Jahwe war von Anfang an mit dieser konkreten Befreiung aus dem „Sklavenhaus Ägypten“ verbunden. Diese Befreiung wurde später im Judentum wie im Christentum auch auf andere Zusammenhänge übertragen: auf die Befreiung von Gewalt und Ungerechtigkeit in der eigenen Gemeinschaft, auf die Befreiung von Ungehorsam gegenüber Gott, von Sünde oder von inneren Zwängen.
 
Ostern ist also nicht nur ein Fest der spirituellen Erbauung, sondern ein Fest der Freiheit und der Gerechtigkeit. Wenn wir in der Osterliturgie im Exsultet singen: „Dies ist die Nacht…“, dann versetzen wir uns nicht nur in die damalige Zeit zurück, sondern wir sind aufgefordert, die in Jesu Tod und Auferstehung vollzogene Befreiung aller Menschen in unsere Zeit zu versetzen und uns gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit hier und heute einzusetzen.
 
An solche Befreiungserfahrungen denken wir ganz besonders, wenn wir seit einigen Wochen die Nachrichten aus der arabischen Welt verfolgen. Wir tun das mit Freude, mit Anteilnahme, aber auch mit großer Sorge. In manchen Ländern konnten auf dem Weg großteils friedlicher Demonstrationen Reformen erzwungen und langjährige Regenten zur Abgabe ihrer Macht bewegt werden. Neue Medien und soziale Netzwerke haben bei der Organisation der Proteste eine wichtige Rolle gespielt. Dabei bleiben viele Fragen offen: In welche Richtung werden sich diese Staaten entwickeln? Welche Akteure werden den zukünftigen Kurs bestimmen? Welche Rolle wird das Militär dabei spielen? Was bedeutet das für die fragile Stabilität der Region und für den Nahostkonflikt? In welchen Staaten wird es weitere massive Proteste geben? Wird es dabei zu Gewalteskalationen kommen (wie in Libyen), und wie soll die internationale Gemeinschaft dann reagieren?
 
Beten wir für den Frieden,
- dass die Ereignisse dieses Winters zu einem Frühling für die arabische Welt werden,
- dass Demonstranten und Sicherheitskräfte von Gewaltanwendung Abstand nehmen,
- dass die große Gefahr von Bürgerkriegen und politischer Destabilisierung abgewendet werden kann,
- dass die Reformen zu mehr politischer Mitbestimmung und größerer sozialer Gerechtigkeit führen,
- dass die Rechte der Minderheiten geachtet werden
- und die Christen dort in Freiheit und Sicherheit als Christen leben können.
 
Mit großer Anteilnahme verfolge ich auch die Diskussion über die Reform des Österreichischen Bundesheers. Ich wünsche mir eine breite und sachliche öffentliche Diskussion. An ihrem Ende soll ein tragfähiger politischer Konsens darüber stehen, welche Organisationsform dem Wohl der Menschen und den aktuellen sicherheitspolitischen und militärischen Herausforderungen am besten entspricht und welche Ausrüstung, welche personellen und finanziellen Mittel dafür nötig sind. Welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Die Militärseelsorge wird auch in Zukunft ihre Aufgaben für die Soldaten und ihre Familien erfüllen.
In Japan hat sich eine Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes ereignet. Lasst uns die Menschen in diesem Land in unser Gebet einschließen, die ihr Leben oder ihre Gesundheit, ihr Zuhause, ihre Lebensgrundlage, das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Existenz verloren haben und die um ihre verstorbenen Verwandten und Freunde trauern.

Ich wünsche Ihnen allen ein friedvolles und gesegnetes Osterfest 2011!
 
Ihr
Mag. Christian Werner
Militärbischof für Österreich
Festlicher Weihnachtsgottesdienst mit Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner in der Schlosskapelle Schönbrunn.
 
Die katholische Militärseelsorge gestaltete den Festgottesdienst am Christtag, der von den ORF-Regionalradioprogrammen live übertragen wurde, in der Schlosskapelle Schönbrunn. Mit der Gemeinde feierte der Generalvikar des Militärordinariats der Republik Österreich, Msgr. Dr. Franz Fahrner. Fahrner bezog in besonderer Weise die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres in die Feier des Gottesdienstes mit ein, die gerade auch in diesen Tagen, die sonst jeder gerne im Kreise der Familie verbringt, ihren Dienst für den Frieden in der Welt leisten und das teilweise in großen Entfernungen von der Heimat, wie eben zur Zeit jene 1258 Soldaten, die von Afghanistan bis in die Westsahara eingesetzt sind.
 
Der Militärgeneralvikar betete mit den anwesenden Gläubigen daher insbesondere auch für alle österreichischen Soldaten, die mit ihrem Dienst im In- und Ausland einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Friedens und unserer gesellschaftlichen Werte leisten. Die Predigt widmete Franz Fahrner der weihnachtlichen Zeitenwende, die nach dem Dunkel der langen Nächte in das Licht der nun wieder länger werdenden Tage weist.
 
Der Festgottesdienst  wurde von ARS MUSICA unter der Leitung von Mag. Thomas Dolezal musikalisch umrahmt. Als zentrales Werk wurde die Missa brevis G-Dur, KV 140 aufgeführt, die seit jeher als überaus gefälliges Werk empfunden wird und von der bereits zur Mitte des 19. Jahrhunderts 25 Abschriften existierten.
Hinsichtlich seiner Authentizität ist das Werk allerdings seit langem umstritten: um 1800 galt es eindeutig als Komposition aus der Feder Mozarts, später verwiesen es die beiden Mozart-Forscher Otto Jahn und Alfred Einstein als unecht in den Anhang des Köchel-Verzeichnisses. Ein weiterer Fachmann, Walter Senn, bemühte sich 1955 anhand einer Korrekturschrift aus Mozarts eigener Hand die nun doch zutreffende Echtheit zu beweisen. 20 Jahre später vermochte der Wiener Musikexperte Otto Biba Quellen zu erschließen, denen zufolge die Messe von Matthias Kracher, einem Salzburger Zeitgenossen Mozarts, stammen soll.
Wie dem auch sei: die Komposition wird - ungeachtet der Klärung ihrer Authentizität - auch weiterhin die Herzen der Zuhörer bewegen und ein beliebtes Repertoirestück der Kirchenmusik bleiben. Der Beiname „Pastoralmesse“ weist hin auf den weitgehend lieblich-heiteren Charakter des Werkes, der eine Verwendung in der Weihnachtszeit besonders empfiehlt.
 
Des Weiteren standen eine Pastorella von Joseph Haydn und natürlich das Weihnachtslied schlechthin, Stille Nacht, Heilige Nacht von Franz Xaver Gruber, auf dem Programm.
„Pastorella“: Die kath. Kirchenmusik des 18. Jhdts. ersetzte in den adventlichen „Rorate-Ämtern“ und davon ausgehend auch in den Weihnachtsmessen die textgetreuen (lateinischen) Propriumsgesänge mit besonderer Vorliebe durch Kompositionen mit deutschem Text, zum Teil sogar in Dialektform.
 
Dabei handelt es sich keineswegs um musikalisch wertlose Banalitäten, sondern um qualitätvolle Stücke in alpenländisch-weihnachtlicher Atmosphäre, deren Texte, ähnlich einer Legende, mit viel innerem Gespür das Wesentliche erzählen - hermeneutische Stichhaltigkeit und historische Authentizität sind dabei nicht vorrangig. (Man freut sich hierzulande ja auch ganz unliturgisch über „weiße Weihnachten“ und schneebedeckte Krippenszenen, obwohl auf dem Stalldach von Bethlehem vermutlich kein Schnee zu finden war…).
Joseph Haydn hat insgesamt vier solcher Gelegenheitswerke komponiert, zwei für den Advent und zwei für Weihnachten, jenes in G-Dur wurde gesungen.
 
Franz Xaver Gruber, der Komponist des Liedes „Stille Nacht, heilige Nacht“, ist vielleicht nicht unter die ganz großen Weltkomponisten zu zählen, auf jeden Fall ist er einer der Bedeutendsten der österreichischen Musikgeschichte und durch das genannte Weihnachtslied weltweit bekannt („Stille Nacht“ wird in über hundert Sprachübersetzungen gesungen).
Gruber stammte aus einer armen Salzburger Leinenweberfamilie. Mithilfe des Dorflehrers gelang es, dem musikbegabten Buben seinerseits die Ausbildung zum Lehrer zu ermöglichen. Nach deren Absolvenz und einigen Stationen als Lehrer und Kirchenmusiker kam Gruber nach Oberndorf an die St. Nikolaus-Kirche, wo zur Weihnacht 1818 ganz unspektakulär das Lied „Stille Nacht“ entstand: „Es war am 24. Dezember des Jahres 1818, als der damalige Hülfspriester Herr Joseph Mohr bei der neu errichteten Pfarre St. Nicola in Oberndorf dem Organistendienst vertretenden Franz Gruber (damals zugleich auch Schullehrer in Arnsdorf) ein Gedicht überreichte, mit dem Ansuchen eine hierauf passende Melodie für 2 Solostimmen sammt Chor und für eine Guitarre-Begleitung schreiben zu wollen.“
Später war Gruber in Berndorf und schließlich an der Halleiner Stadtpfarrkirche tätig. Dort bildete er die heute gespielte Halleiner Fassung von „Stille Nacht“ für Duett, Chor, Streicher und Hörner.
 
Hinweise zur Schlosskapelle unter: 
Rektorat Schlosskapelle Schönbrunn
1130 Wien, Schloss Schönbrunn/Kapellenstiege/P
Tel: +43 0/664/5155236
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.

Freitag, 26. November 2010

PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?

Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.

Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.

Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.

 

PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?

Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.

Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.

 

PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.

Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.

Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.

Advent 2010
Liebe Soldatinnen und Soldaten!
Liebe Bedienstete des Österreichischen Bundesheeres und ihre Angehörigen!
Brüder und Schwestern im Herrn!
 
Jedes Jahr erfüllt uns die Zeit von Advent und Weihnachten mit einer besonderen Stimmung. Trotz aller Kommerzialisierung des Festes, der routinierten Abläufe und dem emotionalen Druck, den gerade zu Weihnachten viele Menschen verspüren, berührt uns die Botschaft des Festes immer wieder von neuem. Auch viele Menschen, die dem christlichen Glauben fern stehen, bleiben von der weihnachtlichen Botschaft der Liebe Gottes zu uns, die Versöhnung und Frieden schenkt, nicht unberührt. Es ist eine Hoffnung, die wohl so tief in den Herzen der Menschen verankert ist, dass sie auch in unserer weithin säkularisierten, sehr oft desillusionierten und skeptischen Zeit lebendig bleibt. Zugleich ist die Weihnachtszeit auch geprägt von Besinnung und Gedenken, denn das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Wir denken mit Dank an das Gute, das wir erfahren durften. Und wir blicken voraus auf das kommende Jahr, bisweilen mit Sorge, aber auch mit Hoffnung auf eine gute und friedvolle Zeit.
 
Jedes Jahr sind wir so eingeladen, das große Fest der Menschwerdung des Sohnes Gottes voll Freude zu feiern. In der Geburt Jesu eröffnet sich – so bekennen die Christen in aller Welt – eine Hoffnung auf Heil und Erlösung über alles hinaus, was menschliche Erfindungsgabe und Kraft zu schaffen imstande ist. Es ist eine Hoffnung über den Tod hinaus. Wen sie erfüllt, der vertraut nicht auf irdische Macht, sondern auf die Macht und die Liebe Gottes. Zugleich aber wirkt diese Hoffnung tief hinein in das Leben der Glaubenden und spornt sie an, sich schon hier und jetzt unermüdlich einzusetzen, damit die Kraft der Hoffnung immer mehr in der vielfältigen Not unserer Welt, in den Situationen der Gewalt und mitten in den Strukturen der Ungerechtigkeit lebendig wird.
 
Wir haben in diesem Jahr ein besonderes Gedenken gefeiert: Das Österreichische Bundesheer blickt auf 50 Jahre Auslandseinsätze zurück. Wir sind dankbar, dass so viele Soldatinnen und Soldaten in diesen Jahren sich für den Frieden in den Krisenregionen unserer Welt eingesetzt haben. Sie haben sich in den Augen der internationalen Gemeinschaft durch ihre Einsatzbereitschaft wie auch durch ihre militärische und menschliche Kompetenz großen Respekt erworben. Durch ihren vielfältigen Einsatz im Dienst für die Völkergemeinschaft hat unser Land seine Bereitschaft unter Beweis gestellt, sich den Herausforderungen der Friedenssicherung in unserer Zeit zu stellen.
 
Unsere Soldaten stehen in den Einsätzen häufig vor großen menschlichen Herausforderungen. Die Hoffnung auf echten Frieden zu bewahren, fällt angesichts unlösbar scheinender Konflikte oft schwer. Die Botschaft des Glaubens kann uns alle ermutigen, im Vertrauen auf Gott auch im Einsatz für den Frieden die Hoffnung nicht aufzugeben. So bitte ich Sie alle um ihr Gebet für unsere Soldatinnen und Soldaten, die heute im Einsatz für den Frieden stehen. Besonders zur Weihnachtszeit wollen wir an sie und ihre Familien denken. Und wir gedenken im Gebet aller, die im Einsatz für den Frieden ihr Leben verloren haben, und ihrer Angehörigen.
In der Hoffnung auf die Auferstehung vertrauen wir der Gnade des allmächtigen Gottes auch alle unsere Lieben an, die in diesem Jahr verstorben sind. Besonders möchte ich an dieser Stelle unseres Mitbruders Alfred Sammer gedenken. Er hat als Priester viele Jahre in der Militärseelsorge seinen Dienst versehen, zuletzt als Bischofsvikar für Kunst und Kultur und als Ordinariatskanzler. Seine Liebe zur Kunst und seine Fähigkeit, diese Liebe auch anderen zu vermitteln, wird uns stets unvergesslich bleiben.
 
Ihnen allen wünsche ich ein segensreiches Weihnachtsfest und ein glückliches und friedvolles Jahr 2011!
 
Mag. Christian Werner
Militärbischof für Österreich

Als Militärbischof für Österreich gebe ich in tiefer Betroffenheit Nachricht, dass Bischofsvikar Prälat Dr. Alfred Sammer, ehemaliger Ordinariatskanzler, am 2. November 2010 selig im Herrn entschlafen ist.
 
In te, Domine, speravi,
non confundar in aeternum.
(Psalm 31,2)
 
Geboren am 21. Dezember 1942 in Wien, zum Priester geweiht im Jahre 1991, wirkte er von 1992 – 2005 im Militärordinariat der Republik Österreich. Seiner priesterlichen Berufung, die er schon sehr früh verspürte, ging er erst nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften und einer beruflichen Karriere, die ihn bis zum Amt des Akademiedirektors an der Akademie für die bildenden Künste in Wien führte, nach. Die Liebe zur Kunst war schließlich auch ausschlaggebend für seine Ernennung zum Bischofsvikar für Kunst und Kultur - eine Aufgabe, der er sich mit ganzer Hingabe auch nach seiner Ruhestandsversetzung widmete.
Was an ihm sterblich war, wird am Dienstag, dem 16. November 2010, ab 9 Uhr, in der Karlskirche aufgebahrt. Um 10 Uhr wird in der Karlskirche das Requiem gefeiert. Die Beisetzung im Familiengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof erfolgt um 14.30 Uhr. Dazu formiert sich der Kondukt ab 14 Uhr im Eingangsbereich zum Wiener Zentralfriedhof, 2.Tor.

Im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und die Fürsprache der Gottesmutter Maria

bitten um das Gedenken im Gebet

+ Mag. Christian Werner
Militärbischof für Österreich

Die Priester und Mitarbeiter des Militärordinariats der Republik Österreich

Militärbischof feiert Vesper im Stephansdom

Anlässlich des 50-jährigen Engagements des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen internationaler Einsätze im Dienste des Friedens wurde am 28. Oktober 2010 im Dom zu St. Stephan eine Pontifikalvesper gefeiert. In seiner Predigt dankte Militärbischof Christian Werner den Soldatinnen und Soldaten für ihre Bereitschaft, in den Auslandseinsätzen für Friedenssicherung und Völkerverständigung einzutreten. Der Militärbischof unterstrich die große Bedeutung dieser Dienste als Beitrag für die internationale Solidarität als wesentliche Basis des friedlichen Miteinanders und rief dazu auf, sich auch weiterhin in den Dienst für das wichtige Anliegen  des Friedens zu stellen.

Die musikalische Gestaltung der Vesper wurde von Ars Musica unter Thomas Dolezal sowie einem Bläserensemble der Militärmusik Niederösterreich wahrgenommen. Zur Aufführung kam Wolfgang Amadeus Mozarts “Vesperae de Confessore“, KV 339, mit den Antiphonen im Gregorianischen Choral. Neben der Messe, der Lauretanischen und der Sakraments-Litanei galt in der Kirchenmusik die Vesper als wichtiges Genre der zyklischen Komposition, zahlreiche Vertonungen in verschiedenen Besetzungsvarianten zeugen von der liturgisch-kulturellen Bedeutung dieser Form im Laufe der Jahrhunderte.

So hat auch W. A. Mozart in dieser Gattung komponiert, neben zwei Einzelsätzen sind zwei vollständige Vespern überliefert; die „Vesperae de Confessore“ sind durch das berühmte „Laudate Dominum“ besonders bekannt.

 
Die diesjährige Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 21. Oktober 2010 in der Landesverteidigungsakademie in Wien stand ganz im Zeichen des Jubiläums 50 Jahre Auslandseinsätze des Österreichischen Bundesheeres. Unter dem Titel „Seelsorger im Dienst des Friedens. 50 Jahre Militärseelsorge im Auslandseinsatz“ wurden die Anfänge, bisherige Erfahrungen und die Zukunftsperspektiven sowie die damit verbundenen Chancen der katholischen Militärseelsorge bei internationalen Missionen erörtert. Neben einem Historiker kamen vor allem Militärseelsorger und hohe Offiziere des Bundesheers zu Wort. Das Schlusswort wurde von Militärbischof Christian Werner gehalten.
 
Ein Bericht von Gerhard Marchl/ Christian Wagnsonner   
Freitag, 22. Oktober 2010
 
Wie schon seit Jahren Tradition war auch die Enquete 2010 mit einem Treffen europäischer katholischer Militärseelsorger verbunden, diesmal mit Vertretern aus acht Ländern.
Mag. Martin Prieschl, Historiker und Geschäftsführer der Firma Archivtechnik & Systeme ging im ersten Teil der Tagung den Anfängen der katholischen Militärseelsorge auf Auslandseinsätzen des Bundesheers nach. Zu diesem Zweck hatte er im Auftrag des Instituts für Religion und Frieden intensive Nachforschungen in den Archiven angestellt und Interviews mit ehemaligen und aktiven Militärkaplänen geführt.
Wie Prieschl berichtete, waren bei den ersten Missionen mit österreichischer Beteiligung in den 1960er Jahren (der erste Einsatz begann 1960 mit der Teilnahme von Sanitätern am UN-Einsatz im Kongo) nur zu besonderen Anlässen Geistliche dabei. 1972 wurde erstmals ein katholischer Militärseelsorger ständig einem österreichischen Auslandskontingent zugeteilt: Es war Willi Reitmayr, der zu jener Zeit das Bataillon in Zypern betreute. Seither wurden nahezu alle Auslandseinsätze von katholischen Geistlichen begleitet, sei es am Golan, im Kosovo oder in Bosnien.
Prieschl skizzierte auch die verschiedenen Aufgaben des Militärseelsorgers, wozu nicht nur die Seelsorge, sondern auch soziale und kulturvermittelnde Tätigkeiten gehör(t)en. Zur Illustration stellte Prieschl mehrere Militärgeistliche näher vor, die die österreichischen Friedensmissionen der 1970er Jahre mitgeprägt hatten. Zu ihnen gehörte Pater Edwin Stadelmann, der „Golanpfarrer“, der nicht zuletzt aufgrund seiner außergewöhnlichen Persönlichkeit viele Soldaten ansprechen konnte.
 
Im zweiten Teil “Erfahrungen” berichteten Militärseelsorger und Kommandanten von ihren Einsätzen. Militärseelsorger können Soldaten motivieren, sie sind für Soldaten aller Dienstgrade da, begleiten und beraten sie, bringen sie Gott näher. Die Arbeit im Einsatz verbindet mit den einzelnen Soldaten, oft auch langfristig und über Grenzen hinweg. Diese Erfahrung hat P. Mag. Dietmar Gopp, Generaldechant beim Streitkräfteführungskommando in Graz, während seiner zahlreichen Auslandseinsätze im Kosovo und auf dem Golan gemacht.
 
Militärdekan Mag. Leszek Ryzka, Dechant des Dekanats III/Ost und Militärpfarrer in Langenlebarn/NÖ, stellte das breite Spektrum der Arbeit eines Militärpfarrers auf dem Golan vor. Zentraler Auftrag ist die Verkündigung der Frohbotschaft und die Betreuung der Soldaten. Zu den pastoralen Aufgaben gehören Gottesdienste in der Campkirche, in der Zone im Freien oder auswärts, Gedenkfeiern, Taufen und Firmungen. Im Rahmen der Betreuung ist es wichtig herauszufinden, aus welchen Motiven sich die einzelnen Soldaten für den Einsatz gemeldet haben, um einen leichteren Zugang zu finden. Besonders beliebt sind Rekreationsfahrten zu den heiligen Stätten, die immer wieder auch Möglichkeiten zur Glaubensverkündigung eröffnen.
 
Militärdekan i. R. Mag. Ernst Faktor plädierte für eine Präsenz des Militärpfarrers schon bei der Einsatzvorbereitung. So kann er die Einheit kennen lernen und “vorauseilende Seelsorge” betreiben, Probleme schon im Vorhinein erkennen. Im Gegensatz zu vielen Mitbrüdern sind Militärseelsorger im Einsatz kaum mit verwaltungstechnischen Aufgaben belastet und können sich ganz der Seelsorge widmen. Militärseelsorger im Einsatz gehören zu den Exoten, sind Einzelkämpfer, werden von Vorgesetzten und Mitbrüdern leicht vergessen, können aber in Zusammenarbeit u.a. mit den Psychologen maßgeblich zu einem guten Klima in der Einheit beitragen und den Soldaten Hilfe anbieten, die vielfach mit der Trennung von Familie und Partner, mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit oder der Verarbeitung von Unfällen von Kameraden zu kämpfen haben.
 
Brigadier Mag. Rudolf Striedinger, der Leiter der Generalstabsabteilung im BMLVS, wurde 2006 Task Force Commander und Kommandant des nationalen Kontingents in Bosnien. Die Task Force umfasste Soldaten aus 13 Nationen. Die zu dieser Zeit eingesetzten Militärpfarrer Dr. Harald Tripp und nach ihm Mag. Ernst Faktor fungierten zugleich als Task Force Chaplains. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit der Militärseelsorger der nationalen Kontingente stärkte den Zusammenhalt innerhalb der Task Force maßgeblich. Aus Sicht des Kommandanten kommt dem Seelsorger eine wesentliche Aufgabe bei der Truppenbetreuung zu, der Kommandant findet in ihnen ein informelles Ohr bzw. Sprachrohr bei der Truppe.
 
Die abschließende Podiumsdiskussion versammelte Positionen zur Zukunft der Militärseelsorge im Auslandseinsatz.
Oberst Mag. Christian Langer, der Leiter des Heerespsychologischen Dienstes im ÖBH, sieht eine große Herausforderung in der zunehmenden Einsatzdauer des einzelnen Soldaten. Psychische Probleme werden vermehrt auftreten, auch bei Peace-keeping-Einsätzen. In Innsbruck wurde deshalb ein Traumazentrum eingerichtet. Langer plädiert für stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychologen, Seelsorgern, Ärzten usw., in deren Zentrum jeweils die betroffene Person stehen soll. Er würde es begrüßen, wenn die beiden Militärseelsorgen weniger die Unterschiede, sondern noch stärker ihre Gemeinsamkeiten herausstellen würden. Im Einsatz ist der Mensch mit seinen Problemen wichtig, weniger die Religionszugehörigkeit.
 
Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner sieht die Kernaufgabe und die Chance der Militärseelsorger im Einsatz darin, die Spiritualität und auch die spirituelle Widerstandsfähigkeit der Soldaten zu stärken. Einsätze stellen eine allgemeine Lebensschule dar. Spiritualität, religiöse Orientierung und christlicher Glaube bauen und richten den Menschen auf, im persönlichen Umfeld und in seiner Auftragserfüllung. Sie tragen zu einem erfüllten und glücklichen Leben bei, erwecken Freude auch unter schwierigen Umständen und helfen belastende Erfahrungen zu verarbeiten.
 
Oberst Claus Amon, der Kommandant des Zentrums Einsatzvorbereitung in Götzendorf, sieht vier Akteure, die sich im Einsatz um die Soldaten kümmern. Neben den Kommandanten auf allen Ebenen sind das die Militärseelsorger, die Militärpsychologen und die Militärmediziner. Die Militärseelsorger sind wichtig, Soldaten brauchen Ansprechpartner, und Amon war froh, bei seinen Einsätzen als Kontingentskommandant “Padres” dabei gehabt zu haben. Die Seelsorger müssen wie übrigens auch die Kommandanten “die Finger am Puls” der Soldaten aller Dienstgrade haben. Im Einsatz ist es entscheidend, auch etwas über das Privatleben der Soldaten zu erfahren, um Probleme und Gefährdungen rechtzeitig erkennen zu können. Wesentliche Herausforderung der Militärseelsorge wird in Zukunft die Durchhaltefähigkeit sein. Um den Problemen der Personalaufbringung entgegensteuern zu können, soll ein eigenes Organisationselement für Seelsorge im Einsatz eingerichtet werden. Wünschenswert wäre die Schaffung eines Pools an Militärseelsorgern, die bei Bedarf verfügbar sind, auch für Erstmissionen.
 
Militärdekan Mag. Alfred Weinlich ist seit 2009 in der katholischen Militärdiözese für das Dekanat Einsätze verantwortlich. In einer Bedarfserhebung soll nun festgestellt werden, was die Soldaten brauchen und was die Militärseelsorge dazu beitragen kann. Weinlich plädiert für eine Beteiligung der Militärseelsorger an der Einsatzvorbereitung. Ein spezieller “Lebenskundlicher Unterricht” (LKU) für Kaderpräsenzeinheiten ist gerade im Aufbau begriffen. Um Priester für Auslandseinsätze zu gewinnen, soll verstärkt der Kontakt mit Diözesen und Ordenshäusern gesucht werden, außerdem soll sich die Militärseelsorge auch selbst um die Förderung von Priesterberufungen bemühen. Entscheidend werden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung sein, und dass die Seelsorger das Ohr am Herzen der Leute haben.
 
Im Schlusswort unterstrich Militärbischof Mag. Christian Werner die große Bedeutung der Liebe zu den Soldaten und ihren Angehörigen, aber auch zur Bevölkerung im Einsatzraum. Werner bedankte sich bei seinen Mitbrüdern für ihren Dienst und bei den österreichischen Soldaten, die sich in den zahlreichen Einsätzen international Respekt erworben und gezeigt haben, dass sich Österreich seiner Verpflichtung gegenüber der Völkergemeinschaft nicht entzieht. Die Österreichische Militärseelsorge wird sich den Herausforderungen auch in Zukunft stellen – in Kooperation mit militärischen Dienststellen und in ökumenischer Zusammenarbeit.
(Fotos: Gerhard Dabringer)

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