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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Benefizkonzert und Festmesse im Zisterzienserstift Rein
14. und 15. Mai 2011

Militärmusik Steiermark, “forum chororum”
„Ein Stück vom Himmel“ so lautet das Motto für Führungen im weltältesten Zisterzienserstift, dem Stift Rein bei Graz. Ein Kunstjuwel stellen die 250 Jahre alten Deckenfresken der Stiftsbasilika dar, deren Rettung vor dem endgültigen Verfall mit dem gestrigen Tag nun begonnen werden konnte. In den Dienst dieser, für die Erhaltung dieses Kulturgutes ersten Ranges so wichtigen Sache, stellten sich am vergangen Wochenende das Land Steiermark, das Militärkommando Steiermark und die Militärdiözese.
Die Veranstaltung eines Benefizkonzertes zugunsten der Renovierung der Deckenfresken der Basilika geriet zu einem Hörgenuss der Spitzenklasse. Das symphonische Blasorchester der Militärmusik Steiermark unter Militärkapellmeister Hannes Lackner begeisterte im Zusammenwirken mit dem Chor „forum chororum“, geleitet von Franz Jochum und der international renommierten Opernsängerin Anna Ryan mit einem ungemein anspruchsvollen und abwechslungsreichen Programm. Die, durch den unmittelbar vor dem Konzertbeginn auftretenden Regen, erzwungene Verlegung des Konzertes vom Stiftshof in die Basilika konnte weder die Stimmung trüben, noch die Künstler beirren. Und so konnte die Militärmusik Steiermark bereits nach wenigen Minuten der notwendigen Umbauarbeiten mit der Philharmoniker-Fanfare von Richard Strauss dem geneigten Publikum die hohe Kunst symphonischer Blasmusik nahebringen. Hannes Lackner zollte mit seinem Orchester auch dem Jahresregenten Franz Liszt gehörigen Tribut und ließ dessen Huldigungsmarsch erklingen. Groß und mächtig bauten sich im Anschluss die Klänge des Scherzos aus der 4. Symphonie von Anton Bruckner auf und plötzlich verstärkte sich der Eindruck, der Regen sei wohl ein Zeichen von oben gewesen, damit dieses Konzert im Kirchenraum stattfinden musste – unter jenen Fresken,  zu deren Erhalt es gedacht war – wohl zur Verdeutlichung dessen, was mit einem Stück vom Himmel gemeint ist.

Anna Ryan
Ein Dirigentenwechsel brachte nun Franz Jochum ans Pult, er leitete das Regina Coeli von W.A. Mozart. Mit ihm traten nun auch der Chor „chorum fororum“ und die Sopransolistin Anna Ryan ins musikalische Geschehen ein. Ein musikalischer Gruß an die Gottesmutter im Marienmonat Mai stand nun auf dem Programm und das in ganz ungewöhnlicher Weise, handelte es sich doch um ein für dieses Konzert  von Franz Cibulka erarbeitetes Arrangement dieses Werkes. Die ungeheuer delikate Besetzung erlaubte der Militärmusik Steiermark kammermusikalisches Agieren, dass die Darbietung zu einem seltenen Erlebnis werden ließ. Die Beweglichkeit und Transparenz des Chors verlieh dem Werk Duftigkeit und Leichtigkeit, die an die schwebenden Engel im Deckengewölbe erinnerte. Anna Ryans klarer Sopran brachte den Zuhörern das, was mit ein Stück vom Himmel gemeint ist, auch hörbar näher. Unangestrengt füllte sie den Kirchenraum mit ihrem Gesang, selbst im Pianissimo noch immer tragend und deutlich. Selten klang ein ora pro nobis so innig, warm und demütig.
 
Franz Cibulka übernahm nun den Dirigentenstab und brachte gleich selbst noch ein neues Arrangement zur Uraufführung. Diesmal war es die steiermärkische Landeshymne, die der Komponist in eine Fassung für Blasorchester, Chor und Solosopran gebracht hatte. Als nun die Klänge des Orchesters mit den Stimmen des Chores in der dritten Strophe verschmolzen und sich darüber die Sopranstimme der im Anna Plochl-Dirndl angetretenen Frau Ryan erhob, wischte sich so mancher ergriffener Zuhörer verstohlen die Tränen aus den Augen.

Abt Christian Feurstein
Oberstleutnant  Michael Jedlicka, der als Moderator mit viel Detailinformation und einer gehörigen Portion Humor durch das Konzert führte, kündigte jetzt einen besonderen Leckerbissen an - den Konzertwalzer Frühlingsstimmen von Johann Strauss. Umwerfend, wie hier die Militärmusik Steiermark mit Anna Ryan diesen Walzer gleichsam „tanzte“. Traditionelle österreichische Musik, dargeboten auf höchstem künstlerischen Niveau. Den Abschluss des Konzertes bildete das Hallelujah aus G.F. Händels Messiah. Die Begeisterung des Publikums, unter dem sich viele bedeutende Persönlichkeiten der Politik, des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft, aber auch der Kunst und Kultur befanden, drückte sich im tosenden Applaus aus, der den Militärkapellmeister Hannes Lackner veranlasste, sich mit dem Radetzky-Marsch zu bedanken und gleichzeitig für diesen Abend zu verabschieden. Landeshauptmann Franz Voves würdigte in seiner Ansprache das Engagement des Militärkommandos und der Militärdiözese für die Rettung des Kulturguts der Fresken der Stiftsbasilika und bedankte sich bei den Künstlern für die erhebenden Darbietungen.
 
Anna Ryan, Franz Cibulka
Der Sonntag stand ganz im Zeichen des Festgottesdienstes zum 4. Sonntag der Osterzeit, dem Guten-Hirten-Sonntag, dessen tiefere Bedeutung in der Predigt von Militärgeneralvikar Franz Fahrner zur Sprache kam. Leider musste Abt Christian Feurstein gleich bei seiner Begrüßung die krankheitsbedingte Abwesenheit von Militärbischof Christian Werner bedauern. So zelebrierten Abt Christian und Militärgeneralvikar Franz Fahrner den Gottesdienst, in dessen Rahmen die Messe zu Ehren des heiligen Georg von Franz Cibulka uraufgeführt wurde. Ausführende waren wiederum das symphonische Blasorchester der Militärmusik Steiermark, der Chor „chorum fororum“ und die Sopranistin Anna Ryan.
 
MilGenVik Franz Fahrner
Bereits die ersten Takte der Einzugs-Intrade führten in sphärische Klangwelten, die sich im unmittelbar anschließenden Kyrie immer mehr verdichteten. Aus tiefsten Abgründen erhob sich flehend die Stimme von Frau Ryan, mit der Bitte um Erbarmen, die selbst Steine zum Erweichen bringen musste. Franz Cibulka lotet mit seiner musikalischen Deutung der deutschen Ordinariumstexte alle Höhen und Tiefen des menschlichen Lebens in seinem Hineingeworfen sein  in diese Welt aus und weist tröstend auf das erlösende Heilsgeschehen, das den sicheren Boden für den Gläubigen bedeutet, hin. Unglaublich, mit welcher Dramatik diese Messe die Ursehnsüchte der Menschheit nach dem Guten, nach Frieden thematisiert und in eindeutiger Tonsprache zum Ausdruck bringt.
 
Hannes Lackner, Anna Ryan, Franz Cibulka
Anna Ryans höhensicher geführter Sopran kommt mit schlafwandlerischer Sicherheit jedem Wunsch  des Komponisten nach und erscheint gleichermaßen als sprichwörtlich jäher Blitz aus heiterem Himmel, um dann gleich wieder engelsgleich durch Franz Cibulkas Klangwolken zu schweben. Mancher Zuhörer konnte sich ob der hochdramatischen Einsätze die Frage nicht verkneifen, ob hier möglicher Weise eine heranreifende Isolde zu hören war. Unglaublich auch die Leistungen, die bei der Aufführung des äußerst anspruchsvollen Werkes von den Musikern und Choristen erbracht wurde. Der von Franz Jochum ausgezeichnet vorbereitete Chor zeichnete sich zudem durch herausragend hohe Wortdeutlichkeit aus und nahm, um ein Bild zu gebrauchen, die vom Komponisten hoch gelegte Latte mit Bravour.
Franz Cibulka, der diese Uraufführung selbst dirigierte, übergab vor dem Schlusssegen die Partitur der St. Georgs-Messe, einem Auftragswerk der Militärdiözese, an Militärgeneralvikar Franz Fahrner, der in kurzen Worten das Werk als Meilenstein in der Geschichte der Blasmusik würdigte und das Publikum spontan zum Applaus animierte, der kaum enden wollte.
Zum Auszug erklang das der Messe angeschlossene Marienlob, ein Stück für Blasorchester und gemischten Chor auf die Worte des Schlussgebets der Enzyklika „Deus Caritas Est“ von Papst Benedikt XVI.
 
 
Zum Chor „forum chororum“, einem „Forum der Singenden“ in der Steiermark:
Forum chororum unter der Leitung von Mag. Franz Jochum vereint Studierende der Kunstuniversität Graz, erfahrene Sänger und Sängerinnen der Steiermark und Mitwirkende des Chorforum-Gleisdorf zu hochklassigen Klangkörpern. In variablen Besetzungen – vom Solistenensemble bis zum Konzertchor – ist die Realisierung unterschiedlichster vokaler Aufgaben möglich. Durch die Lehrtätigkeit von Franz Jochum an der Kunstuniversität Graz ist die Arbeit „state of the art“ und kann durch diese Symbiose zum Impulsgeber für innovative Projekte werden. Zeitgenössische Vokalmusik und Aktivitäten, die sich der Verbindung von Kunstgattungen widmen, bilden die Arbeitsschwerpunkte von forum chororum.
(www.franz-jochum.at)

Zur Solistin Anna Ryan:
Anna Ryan studierte am Konservatorium Jerevan und am Konservatorium der Stadt Wien. Sie war Finalistin des Internationalen Gesangswettbewerbs "Città di Alcamo" (Italien). Bei internationalen Festspielen, wie den Festspielen in St. Margarethen und Langenlois, dem Festival Styriate, den Sommerfestspiele Baden, den Ostseefestspielen, den Nordböhmischen Festspielen, Zvolener Festspielen, den Festspielen in La Plata sowie inBuenos Aires und Riga, war sie als Abigaille (Nabucco), als Mariza (Gräfin Mariza), als Trommlerin (Kaiser von Atlantis), als Saffi (Der Zigeunerbaron), als Aida und als Leonore (Fidelio), als Fleana (Gli Zingari), als Mimi (La Boheme) und als Micaela (Carmen) zu sehen. Operngalas und Konzertauftritte mit Symphonien von Mahler und Beethoven, Requiem-Vertonungen von Verdi, Brahms, Dvorak und mehr, sowie den Lieder von Richard Strauss, führten sie über Stationen in Japan, Ägypten, Spanien, Italien, Deutschland, Lettland, Tschechien und der Slowakischen Republik wieder zurück nach Österreich, wo sie schließlich viel beachtete Auftritte im Wiener Konzerthaus und im Wiener Musikverein absolvierte.
Im Zentrum ihre Repertoires stehen zur Zeit Aida (Aida), Leonora (Il Trovatore), Abigaille (Nabucco), Elisabetha (Don Carlos),Gulnara (Il Corsaro), Mimi (La Boheme), Turandot (Turandot) und Tigrana (Edgar). Zuletzt stand sie in Deutschland und Schweden als Marschallin (Der Rosenkavalier) auf der Bühne. 2011 wird Anna Ryan in Bratislava als Marschallin, Aida, Tosca und in Verdis Requiem zu erleben sein. Anna Ryan lebt nun in Wien.
(www.annaryan.at)
 
Zum Komponisten Prof. Franz Cibilka:
Magister Franz Peter Cibulka (1946) ist seit Juli 2002 freischaffender Komponist und war bis dahin Professor für Klarinette, Kammermusik und Musiktheorie am Johann Joseph Fux Konservatorium in Graz. An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Graz absolvierte er die Studienfächer Klarinette, Komposition und Orchesterleitung.
Sein Werkverzeichnis umfasst mehr als 500 Kompositionen in unterschiedlichster Besetzung und Stilistik, da die Werke immer auf Wunsch und Anregung von diversen Interpreten unter Berücksichtigung ihrer musikalischen Vorstellungen entstanden sind.
Durch Aufführungen seiner Werke im Rahmen der WASBE-1997 in Schladming gelang ihm der internationale Durchbruch und war in den vergangenen Jahren in Australien, Amerika, Russland, Taiwan und vielen europäischen Staaten als Komponist, Dirigent, Interpret und Referent eingeladen.
(www.artofcibulka.com)

Die kürzlich im Rahmen eines Festgottesdienstes im Zisterzienserstift Rein uraufgeführte Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgsmesse“) für Sopran, Chor und Blasorchester wird nun erstmalig konzertant aufgeführt:
Montag, 20. Juni 2011, um 19.30 Uhr im Grazer Congress (Stefaniensaal)
Es spielt das Musikkorps der Deutschen Bundeswehr unter der Leitung von Walter Ratzek und es singt der Projektchor „Forum Chororum“ unter Franz Jochum.
Als Solisten sind zu hören:
Anna Ryan - Sopran
Carina Jandl - Flöte
Hubert Salmhofer - Bassetthorn
Jon Sass - Tuba
Aufgeführt werden auch die Rhapsodie Nr. 4 sowie Solokonzerte für Flöte, Tuba und Bassetthorn.
Karten: Vorverkauf im Zentralkartenbüro, Tel.:0316 830255,  www.zkb.at und an der Abendkassa

Zum Chor „forum chororum“, einem „Forum der Singenden“ in der Steiermark:
Forum chororum unter der Leitung von Mag. Franz Jochum vereint Studierende der Kunstuniversität Graz, erfahrene Sänger und Sängerinnen der Steiermark und Mitwirkende des Chorforum-Gleisdorf zu hochklassigen Klangkörpern. In variablen Besetzungen – vom Solistenensemble bis zum Konzertchor – ist die Realisierung unterschiedlichster vokaler Aufgaben möglich. Durch die Lehrtätigkeit von Franz Jochum an der Kunstuniversität Graz ist die Arbeit „state of the art“ und kann durch diese Symbiose zum Impulsgeber für innovative Projekte werden. Zeitgenössische Vokalmusik und Aktivitäten, die sich der Verbindung von Kunstgattungen widmen, bilden die Arbeitsschwerpunkte von forum chororum.
(www.franz-jochum.at)

Zur Solistin Anna Ryan:
Anna Ryan studierte am Konservatorium Jerevan und am Konservatorium der Stadt Wien. Sie war Finalistin des Internationalen Gesangswettbewerbs "Città di Alcamo" (Italien). Bei internationalen Festspielen, wie den Festspielen in St. Margarethen und Langenlois, dem Festival Styriate, den Sommerfestspiele Baden, den Ostseefestspielen, den Nordböhmischen Festspielen, Zvolener Festspielen, den Festspielen in La Plata sowie inBuenos Aires und Riga, war sie als Abigaille (Nabucco), als Mariza (Gräfin Mariza), als Trommlerin (Kaiser von Atlantis), als Saffi (Der Zigeunerbaron), als Aida und als Leonore (Fidelio), als Fleana (Gli Zingari), als Mimi (La Boheme) und als Micaela (Carmen) zu sehen. Operngalas und Konzertauftritte mit Symphonien von Mahler und Beethoven, Requiem-Vertonungen von Verdi, Brahms, Dvorak und mehr, sowie den Lieder von Richard Strauss, führten sie über Stationen in Japan, Ägypten, Spanien, Italien, Deutschland, Lettland, Tschechien und der Slowakischen Republik wieder zurück nach Österreich, wo sie schließlich viel beachtete Auftritte im Wiener Konzerthaus und im Wiener Musikverein absolvierte.
Im Zentrum ihrer Repertoires stehen zur Zeit Aida (Aida), Leonora (Il Trovatore), Abigaille (Nabucco), Elisabetha (Don Carlos),Gulnara (Il Corsaro), Mimi (La Boheme), Turandot (Turandot) und Tigrana (Edgar). Zuletzt stand sie in Deutschland und Schweden als Marschallin (Der Rosenkavalier) auf der Bühne. 2011 wird Anna Ryan in Bratislava als Marschallin, Aida, Tosca und in Verdis Requiem zu erleben sein. Anna Ryan lebt nun in Wien.
(www.annaryan.at)

Zum Komponisten Prof. Franz Cibilka:
Magister Franz Peter Cibulka (1946) ist seit Juli 2002 freischaffender Komponist und war bis dahin Professor für Klarinette, Kammermusik und Musiktheorie am Johann Joseph Fux Konservatorium in Graz. An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Graz absolvierte er die Studienfächer Klarinette, Komposition und Orchesterleitung.
Sein Werkverzeichnis umfasst mehr als 500 Kompositionen in unterschiedlichster Besetzung und Stilistik, da die Werke immer auf Wunsch und Anregung von diversen Interpreten unter Berücksichtigung ihrer musikalischen Vorstellungen entstanden sind. Durch Aufführungen seiner Werke im Rahmen der WASBE-1997 in Schladming gelang ihm der internationale Durchbruch und war in den vergangenen Jahren in Australien, Amerika, Russland, Taiwan und vielen europäischen Staaten als Komponist, Dirigent, Interpret und Referent eingeladen.

(www.artofcibulka.com)

„Die Zeit ist günstig für eine Rückkehr zu Gott“
Papst Benedikt XVI. kam im September 2008 als Pilger nach Lourdes und zog mit diesen Worten eine erste Bilanz seines Besuchs. Lassen auch wir uns darauf ein, jeder für sich selbst, vor allem aber in der Gemeinschaft der Kirche, diese Erfahrung zu machen. Die vielen „Heilsangebote“, die uns Tag für Tag vorgestellt werden, die uns phantasievoll ein möglichst paradiesisches Leben vorgaukeln, übertönen allzu oft die frohe Botschaft die uns Jesus Christus mitgegeben hat. Umso wichtiger wird daher das genaue Hinschauen und Hinhören, auch auf die kleinen Zeichen und die leisen Töne.
 
„Das ist Gottes Weise. Er verändert alles. Er geht vom ganz Kleinen aus, um ganz Großes zu bewirken.“ Das sagt uns Bernadette, das Mädchen von Lourdes, dem die Gottesmutter erschienen ist. Seither ist die Grotte von Lourdes für Millionen von Pilgern zu einem Ort der heiteren Freude geworden, an dem der Geist Gottes das Leben eines jeden Menschen tief berührt. Ich lade Sie herzlich dazu ein, als Teilnehmer an der 53. Soldatenwallfahrt nach Lourdes ihre ganz persönliche Glaubenserfahrung zu machen. Schließen Sie sich dieser einzigartigen, internationalen Friedensinitiative an, die jährlich 20.000 Soldaten aus 60 Nationen in diesen Wallfahrtsort führt und erleben Sie, wie im gemeinsamen Gebet aus vielenverschiedenen Nationen ein Volk Gottes wird.
 
Ihr + Christian WERNER
Militärbischof für Österreich
 
 
 

- WAS BLEIBT? –

Völkerverbindender, stärkender Glaube, internationale Kontakte, kameradschaftliche Gespräche, religiöser Austausch, gemeinsames und persönliches Gebet, Kurskorrektur oder sogar Mut und Schwung für einen Neubeginn in meinem Leben?
Was ist das bleibende Geschenk dieser Wallfahrt für mich?
Von der 1. Erscheinung vor Bernadette wird berichtet: „Maria  sah sie lange an …..“
Dein Blick, Maria, begleitet mich in meinem Alltag. Nichts ist dir zu klein, zu gering, als das du es nicht mit deinem behutsamen, mütterlichen Blick begleitest. Du drängst dich nicht auf, schweigend siehst du auf uns …. Und wenn wir wollen, und deinen liebenden Blick vertrauensvoll erwidern, dann lehrst du uns geduldig den nächsten Schritt…
Maria, wenn ich auf dich schaue, erzählt mir dein Blick noch von einer anderen Welt, von anderen Maßstäben, von einer anderen Liebe - und mein Herz ruft: „Lass mich neu sehen lernen.“

Interreligiöse Fragen sind von hoher Relevanz für den militärischen Einsatz, betonte Msgr. Petrus Bsteh, der Leiter der Kontaktstelle für Weltreligionen der österreichischen Bischofskonferenz, bei der Begrüßung der TeilnehmerInnen des Studientags „Vom ‚christlichen Abendland‘ zum ‚Europa der vielen Religionen‘?“. Der Studientag fand am 11. Mai 2011 in der Diplomatischen Akademie in Wien statt. Weitere Veranstalter waren das Institut für Religion und Frieden (Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter) und die Forschungsplattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“ an der Universität Wien.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner und Gerhard Marchl   
Donnerstag, 12. Mai 2011 

Nach einem kurzen Überblick über Religionen und religiöse Einflüsse in der europäischen Geschichte kam Bsteh zu dem Schluss, dass das Christentum keineswegs der einzige Faktor im Verlauf der Ausbildung einer europäischen Identität gewesen ist. So sind vor allem auch Elemente islamischer Kultur, die ihrerseits vieles aus dem jüdischen Sakralrecht, dem hellenistischen Reichsrecht und der römischen Zivilisation übernommen hatten, in den Aufbauprozess des „christlichen Abendlands“ eingegangen. Eine Besonderheit Europas war die Entwicklung der westlich-säkularen Denkart. Nach dem Zusammenbruch der weltweiten kolonialen und missionarischen Expansion Europas strömen religiöse Traditionen aus aller Welt nach Europa, nicht zum ersten Mal auch Elemente asiatischer Religionen. Grundprinzip für das heutige plurale Europa muss der Dialog sein. Es geht nicht um Aufrüstung der Vorurteile, sondern um die Schaffung eines Raums des Vertrauens füreinander. Diese Lösungen sollen intensiv von unten und aus dem Inneren der Religionen erarbeitet werden.

Aus Sicht von ao.Univ.Prof. DDr. Christian Stadler vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien muss die europäische Geschichte und Geistesgeschichte bis heute auf dem Hintergrund der antiken Philosophie als Gegeneinander von platonischen und aristotelischen Ansätzen gelesen werden. Das lässt sich noch heute etwa an Auseinandersetzungen in der Europäischen Union zeigen: Die französisch-deutsche Rechtskultur ist eher platonisch geprägt, ideengeleitet, von einer großen Perspektive bestimmt. Veränderungen erfolgen eher von oben bzw. durch EU-weite Regelungen. Dem steht der case-law-basierte angelsächsische Ansatz gegenüber. Westliche Säkularisation wurde als Trennung von Transzendenz und Immanenz, von Geistlichkeit und Weltlichkeit, von Kirche und Staat, Religion und Politik verstanden. Dabei konnte der Schwerpunkt entweder auf der Stärkung der Transzendenz (platonische Ansätze) oder der Immanenz (aristotelische Ansätze) liegen. Säkularisation bedeutet nicht nur Aufhebung geistlicher Herrschaft oder Enteignung kirchlicher Güter. Sie bezeichnet auch den Prozess der Trennung der Gesellschaft und ihrer Lebenswelt von religiösen Werten und Haltungen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Säkularisation ein Produkt des Christlichen ist, im Christentum ist dieser Zug zur Relativierung immer schon enthalten gewesen. Europa ist ohne das Christentum nicht zu verstehen, was aber nicht bedeutet, dass Europa christlich-theokratisch regiert werden soll.
Wichtig wäre, nicht bei einer Vielheit stehen zu bleiben, sondern von der Vielheit wieder zu einer Einheit zu kommen. Leider ist die Begeisterung für das Friedensprojekt Europa heute kaum mehr spürbar. Es soll ein offenes Projekt bleiben, offen für alle, die fähig und willens sind, da mitzugehen. Am Ende weist Stadler auf den vieldeutigen Begriff der Grenze hin: Europa hat viel mit Grenzen zu tun. Grenzen trennen, Grenzen verbinden aber auch. Grenzen können und sollen überschritten werden. In Europa wurden aber auch immer wieder Grenzen überschritten, die man besser nicht überschritten hätte.

Mufti Dr. Nedžad Grabus von der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien widmete sich dem Verhältnis zwischen Christentum und Islam in Geschichte und vor allem Gegenwart. Er erinnerte daran, dass die Beziehungen in der Vergangenheit, auch jener der letzten zwanzig Jahre (Stichwort: Massaker gegen Muslime in Bosnien und muslimische Terroranschläge), von vielen Konflikten geprägt gewesen sind. Obwohl die beiden Religionen mit dem Eingottglauben und darüber hinaus wichtige Gemeinsamkeiten hätten, werde heute nur allzu oft das Trennende in den Vordergrund gestellt. Er bedauerte, dass gerade Muslime vielfach im Gegensatz zur jüdisch-christlichen Welt als „die anderen“ gesehen würden. Nicht selten begegnen, so Grabus weiter, Christen und Muslime einander mit Misstrauen, Vorurteilen und Ablehnung. Extremisten könnten ihre Ideen verbreiten, die moderaten Kräfte würden in den Hintergrund gedrängt.
Immerhin jedoch, wie Grabus hervorhob, habe 2007 eine Vielzahl islamischer Würdenträger unterschiedlicher Richtungen in einem offenen Brief an Papst Benedikt XVI. und in Reaktion auf dessen Regensburger Rede den Respekt vor dem Christentum und seinen heiligen Schriften betont. Um das Verhältnis zwischen Christentum und Islam dauerhaft zu verbessern, sei ein offen geführter interreligiöser Dialog, der möglichst viele einschließe, dringend nötig. Gelingen könne dieser Prozess nur, wenn sich beide Religionsgemeinschaften von folgenden Grundsätzen leiten ließen: Vermeidung beleidigender Sprache, respektvoller Umgang mit dem anderen, Suche nach gemeinsamen Werten, kritischer Umgang mit Hindernissen und Missständen, Einhaltung rechtlicher Grundlagen, Kenntnis grundlegender religiöser Vorstellungen und die Bitte an Gott um Beistand.

Ao.Univ.Prof. DDr. Kurt Appel vom Institut für Fundamentaltheologie der Universität Wien, der Sprecher der Plattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“, entwickelte einen Begriff von Religion, der für die Zukunft Europas fruchtbar gemacht werden könnte: Religion in diesem Sinn gibt den Blick frei für die Sterblichkeit und die Verletzlichkeit des Menschen, der sich selbst und dem der Andere immer entzogen bleibt. Religion kann auch ein Weg sein, über persönliche Schuld weit hinausgehende Schuldzusammenhänge aufzudecken und einen Umgang mit Schuld jenseits der heute allgegenwärtigen Schuldverdrängung zu eröffnen. Sie kann ihn damit konfrontieren, dass eine letzte Verzeihung von Gott her möglich ist. In der Endlichkeit des Menschen liegt auch eine große Kostbarkeit, ohne sie gäbe es keine Offenheit auf Transzendenz. Die Bedeutung von Religion könnte letztlich darin liegen, diese innere Transzendenz des Menschen vor Augen zu führen, seine Unverfügbarkeit und Verletzlichkeit – in Gemeinsamkeit mit vielen Religionen, die es in Europa gibt und geben wird. Die Frage nach einer europäischen Identität ist problematisch. Identitäten, die sich auf ein paar charakteristische Merkmale reduzieren lassen, sind Produkte einer heute weit verbreiteten Virtualisierung und werden der Wirklichkeit der Welt und der Menschen nicht gerecht. Die Europäische Union ist ein beachtliches Projekt, in dem es hoffentlich noch so viel geistige Substanz gibt, dass es im Sinn der Gründer weitergeführt werden kann. Appel hofft, dass die Religionen dazu ihren Beitrag leisten können.

Militärsenior DDr. Karl-Reinhart Trauner, der stellvertretende Leiter der evangelischen Militärseelsorge in Österreich, stellte die Frage nach der Zukunft der Religion in Europa, ausgehend von der Tageslosung aus dem Buch Amos, nach der die Menschen das Wort des Herrn suchen werden, es aber doch nicht finden. Menschen, die etwas gefunden haben, sind spätestens seit der Aufklärung verdächtig. Pluralität, Differenzierung und Relativierung sind allerdings schon in der Bibel angelegt: Es gibt zwei Schöpfungsberichte und vier Evangelien, in denen zum Teil dasselbe in verschiedenen Varianten erzählt wird. Die biblischen Texte lassen verschiedene Ideen nebeneinander stehen, ohne den Anspruch auf Wahrheit aufzugeben. Der Mensch muss mit dieser Relativierung umgehen. Er wird allein schon dadurch relativiert, dass er in Relation (Beziehung) zu Gott und zu anderen Menschen steht. Relativierung in diesem Sinn ist nichts Negatives, sondern ermöglicht und bestimmt erst das Zusammenleben der Menschen. Europa lässt sich aus Trauners Sicht nicht durch Linien auf Landkarten definieren, sondern durch eine besondere Art des Denkens. Die europäische Denktradition beruht auf dem Zusammenkommen griechischen und christlichen Denkens, wie man es schon bei Paulus findet. Europa ist dort, wo Menschen in dieser Denktradition stehen. Bei der Frage von weiteren EU-Beitritten ist vor allem entscheidend, ob die Arten des Denkens kompatibel sind. Europa in diesem Sinn schließt eine Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gerade nicht aus. Es geht darum, wie Einheit, wie ein geeintes Europa in der Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gelebt werden kann.

Benefizkonzert im Stift Rein am 14. Mai 2011, 18.00 Uhr Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan Moderation: Oberstleutnant Michael Jedlicka
 
Programm: Richard Strauss:   Wiener Philharmoniker Fanfare Franz Liszt:    Huldigungsmarsch (Arr. László Marosi) Anton Bruckner:   Scherzo aus der 4. Symphonie Wolfgang Amadeus Mozart:  Regina Coeli (Arr. Franz Cibulka) Miloslav R. Procházka:  Polka „Mährische Freunde“ Ludwig Carl Seydler:  Steirische Landeshymne (Arr. Franz Cibulka) Johann Strauss:   Frühlingsstimmen Walzer (Arr. Franz Cibulka) Ernesto Lecuona:   Malaguena Georg Friedrich Händel:  Halleluja aus Messiah (Arr. Franz Cibulka)
 
 
 
 
 
Information zur Uraufführung der St. Georgs-Messe im Rahmen des Festgottesdienstes mit Militärbischof Mag. Christian Werner in der Stiftsbasilika Rein am 15. Mai 2011, 10.00 Uhr
 
Franz Cibulka: Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“) Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan
 
Viele Legenden ranken sich um Georg; zwei frühen syrischen Kircheninschriften zufolge starb Georg in Lydda - dem heutigen Lod in Israel - den Märtyrertod. Gleiches besagt auch ein Kanon von Papst Gelasius I. aus dem Jahr 494, der Georg als verehrungswürdige Gestalt erwähnt. Besondere Berühmtheit erlangte die Legende vom Kampf des Ritters Georg mit einem Drachen, der in einem See vor der Stadt Silena in Lybia hauste und die Stadt mit seinem Gifthauch verpestete. Die Einwohner mussten ihm täglich Lämmer opfern, um seinen Grimm zu stillen. Als keine Tiere mehr aufzutreiben waren, wurden die Söhne und Töchter geopfert. Eines Tages traf das Los die Königstochter - die als Verkörperung der Kirche gelten kann -, die nach Herz zerreißendem Abschied von den Eltern an den See vor der Stadt ging. Da erschien Georg, nachdem er alle Martern überstanden hatte, gevierteilt worden war und von den Cherubim mit Michael wieder zum Leben und zu herrlicher Schönheit gebracht worden war. Als der Drache auftauchte, schwang Georg mit dem Zeichen des Kreuzes die Lanze und durchbohrte das Untier, das zu Boden stürzte. Er veranlasste die Königstochter, den Drachen mit ihrem Gürtel in die Stadt zu ziehen, wo alle die Flucht ergreifen wollten. Georg versprach, den Drachen zu töten, wenn die Leute sich zu Christus bekehrten. Er erschlug den Drachen, vier Paar Ochsen mussten das gewaltige Gewicht des Drachen aus der Stadt schleppen, der König ließ sich daraufhin mit allem Volk taufen. Diese Schilderung
entspricht der Georgsdichtung aus dem 12. Jahrhundert, die die Rolle des Helden betont, der die Kreuzfahrer unterstützt. Hinzuweisen ist auch auf die Ältesten, in der Georgslegende wieder auftauchenden, Vorstellungen von der heldenhaften Bekämpfung und Befreiung aus der Drachengewalt des Bösen durch ein neues Bewusstsein. Georg wurde von alters her besonders von den Soldaten verehrt. Diese Tradition des „Soldatenheiligen“ ist bis heute ungebrochen und so ist er auch der Diözesanpatron der österreichischen Militärdiözese.  Der bekannte steirische Komponist Franz Cibulka thematisiert in seiner Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“), der die deutschen Ordinariumstexte zugrundegelegt wurden, den Kampf gegen das Böse und den Sieg des Guten. Die sphärenhaften Klangwelten, die im Werk durchschritten werden, entwickeln für die feiernde Gemeinde gleichsam eine gefühlte Pilgerfahrt mit dem vorausschreitenden heiligen Georg zum Höhepunkt der Eucharistie. Der Komponist schuf mit der St. Georgs-Messe ein Werk, das von seiner Anlage her vielfältigste Aufführungsmöglichkeiten bietet, die den jeweiligen liturgischen Vorgaben, sowie den jeweiligen Aufführungsorten gerecht werden. So  kann die Messe mit verschiedensten Besetzungsvarianten, vom Ensemble bis zum Orchester, vom Quartett bis zum großen Chor, ja selbst mit einer einfachen „Volksgesang-Stimme“ zum Erklingen gebracht werden. Bei der Uraufführung der St. Georgs-Messe wird die Originalversion für Sopransolo, gemischten Chor und großes Blasorchester zu hören sein. Die Uraufführung dieser, durch das Militärordinariat der Republik Österreich angeregten, Komposition im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Basilika des Zisterzienserstiftes Rein  am Sonntag, den 15. Mai 2011, um 10 Uhr, bildet den Abschluss einer Benefizveranstaltung zugunsten der Renovierung der Deckenfresken in der Stiftsbasilika.

von Werner Freistetter   

Donnerstag, 12. Mai 2011

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.

Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.

Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.

Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.

Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.

Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.

Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.

Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.

Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.

Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.

Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.

Dass in Libyen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte stattfinden und dass eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft besteht, die bedrohten Menschen zu schützen, ist allgemein anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die laufende militärische Intervention  in dieser Form schon einfach ethisch legitim ist. Es bleiben wichtige Fragen offen...
 
von Werner Freistetter   
Freitag, 1. April 2011 

Die Vereinten Nationen verbieten ihren Mitgliedsstaaten jegliche militärische Angriffe. Ausgenommen sind Maßnahmen des Sicherheitsrats bei einer Verletzung dieses Angriffsverbots oder bei einer Gefährdung des Weltfriedens. Maßnahmen bei innerstaatlichen Konflikten sind in der UN-Charta nicht ausdrücklich vorgesehen. Besonders nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Frage immer drängender, wie die internationale Staatengemeinschaft auf Konflikte mit massiver Verletzung von Menschenrechten innerhalb eines Staates reagieren soll. Heute ist allgemein anerkannt, dass in solchen Fällen die internationale Gemeinschaft das Recht und die Pflicht hat einzuschreiten, um weitere Verletzungen der Menschenrechte zu verhindern. Eine überzeugende ethische Grundlage dafür ist das Konzept der „Verantwortung zu schützen“ (Responsibility to protect), das sich auch in UN-Dokumenten findet. Jeder Staat hat die Pflicht, seine eigene Bevölkerung zu schützen. Kann oder will er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die internationale Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Militärische Gewalt darf jedoch nur im äußersten Fall und zur Verhinderung schwerer und andauernder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, bei Völkermord, massiven Vertreibungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 
Auch die Resolution 1973/2011 des UN-Sicherheitsrats zu Libyen bezieht sich auf die „Verantwortung zu schützen“. Der Sicherheitsrat weist auf die Verpflichtung des Staates zum Schutz der eigenen Bevölkerung  hin. Er stellt fest, dass schwerwiegende systematische Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Die Angriffe auf die Zivilbevölkerung könnten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Deshalb ermächtigt der Sicherheitsrat die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, … um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete“ in Libyen zu schützen. Damit sind auch militärische Einsätze völkerrechtlich legitimiert. Als konkrete Maßnahmen sind eine Flugverbotszone, ein Waffenembargo, ein Flugverbot für libysche Flugzeuge und das Einfrieren von Konten vorgesehen, aber keine Besetzung libyschen Territoriums. Dahinter steht auch die politische Hoffnung, die Demokratiebewegung in den arabischen Ländern unterstützen zu können.
 
Dass in Libyen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte stattfinden und dass eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft besteht, die bedrohten Menschen zu schützen, ist allgemein anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die laufende militärische Intervention  in dieser Form schon einfach ethisch legitim ist. Es bleiben wichtige Fragen offen: Sind die Maßnahmen tatsächlich geeignet, die Zivilbevölkerung wirksam zu schützen? Dieser Schutz muss jedenfalls oberste Priorität haben. Kann auf diesem Weg eine gerechte politische Lösung in absehbarer Zeit erreicht werden und wie soll eine solche Lösung aussehen? Es ist auch darauf zu achten, dass die Staaten, die sich an der Intervention beteiligen, nicht in erster Linie eigene Interessen verfolgen oder sich von Konfliktparteien instrumentalisieren lassen. Offen ist auch die Frage eines möglichen Ausstiegs für den Fall, dass die Luftschläge nicht den erwünschten Erfolg zeigen. Auch die Möglichkeit, eine Verhandlungslösung zu finden, muss offen gehalten werden. Militärische Mittel dürfen in jedem Fall nur dann zum Zug kommen, wenn keine andere Möglichkeit mehr zur Verfügung steht.
 
 
Ostern – jedes Jahr feiern wir dieses größte und wichtigste Fest aller Christen, wir feiern das Geheimnis von Tod und Auferstehung des Herrn. In vielen Ländern ist es zugleich auch ein Frühlingsfest. Das wird heuer besonders deutlich sein, weil Ostern auf einen sehr späten Termin fällt: Der Winter ist dann wohl wirklich vorbei, die ersten Blumen blühen längst, und die Bäume treiben aus. Nach einer längeren Zeit des Fastens und des Verzichts genießen die Christen wieder bewusst die Gaben der Natur. Sie schenken einander Ostereier – zum Zeichen des Lebens aus dem Grab heraus.
 
Die Verbindung von Ostern und Erwachen der Natur lässt heute viele Menschen vergessen, dass wir Christen nicht die Natur feiern, keine Baum- oder Frühlingsgötter, keinen ewigen mythischen Sieger über den Tod. Zu Ostern feiern wir ein ganz konkretes Ereignis: Ein Mensch, der vor über 2000 Jahren geboren wurde, hat die Menschen in Israel wieder daran erinnert, was Leben vor Gott und mit Gott bedeutet. Er wurde wie ein Verbrecher zum Tod verurteilt, ist am Kreuz gestorben und auf geheimnisvolle Weise auferstanden, wie viele Menschen bezeugt haben. Diese Zeugen haben seinen Tod und seine Auferstehung als einen überwältigenden Neubeginn er-lebt, als Befreiung von Sünde, Tod und Gewalt – eine Befreiung, die alle Menschen betrifft. Dieser Jesus war Mensch wie wir, aber im Licht der Auferstehung erkennen die Zeugen ihn als den Messias, als Erlöser und Sohn Gottes und diese Erfahrung haben sie weitergegeben bis zu uns. Hier ist die Mitte der Welt, hier liegt das Zentrum des Lebens für die Menschen, nicht im Blick auf die Naturmächte oder auf die jeweiligen menschlichen Autoritäten. Auf diesen Jesus, der am Kreuz gestorben ist, gerade auf ihn ist alles hingeordnet, durch ihn ist alles entstanden. Das Kreuz ist der Baum des Lebens.
 
In vielen Sprachen ist noch gut sichtbar, dass im österlichen Geheimnis, im „mysterium paschale“, noch ältere geschichtliche Befreiungserfahrungen aufgehoben sind. Ostern heißt „Pâques“ (frz.), πάσχα (griech.), Pasqua (ital.), Пасха (russ.), påsk (schwed.), pääsiäinen (finn.): Schon die Evangelisten bezeugen, dass Jesus vor seinem Tod noch das jüdische Pessach/Paschafest gefeiert hat. Ostern ist das neue Pessach, Jesus wird als das wahre Paschalamm gesehen, das für alle Menschen geopfert wird. Im Pessach-Fest feiern die Juden damals wie heute den Auszug aus Ägypten, die Befreiung von der Sklaverei, von der Herrschaft des Pharao. Die Erfahrung des Gottes Jahwe war von Anfang an mit dieser konkreten Befreiung aus dem „Sklavenhaus Ägypten“ verbunden. Diese Befreiung wurde später im Judentum wie im Christentum auch auf andere Zusammenhänge übertragen: auf die Befreiung von Gewalt und Ungerechtigkeit in der eigenen Gemeinschaft, auf die Befreiung von Ungehorsam gegenüber Gott, von Sünde oder von inneren Zwängen.
 
Ostern ist also nicht nur ein Fest der spirituellen Erbauung, sondern ein Fest der Freiheit und der Gerechtigkeit. Wenn wir in der Osterliturgie im Exsultet singen: „Dies ist die Nacht…“, dann versetzen wir uns nicht nur in die damalige Zeit zurück, sondern wir sind aufgefordert, die in Jesu Tod und Auferstehung vollzogene Befreiung aller Menschen in unsere Zeit zu versetzen und uns gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit hier und heute einzusetzen.
 
An solche Befreiungserfahrungen denken wir ganz besonders, wenn wir seit einigen Wochen die Nachrichten aus der arabischen Welt verfolgen. Wir tun das mit Freude, mit Anteilnahme, aber auch mit großer Sorge. In manchen Ländern konnten auf dem Weg großteils friedlicher Demonstrationen Reformen erzwungen und langjährige Regenten zur Abgabe ihrer Macht bewegt werden. Neue Medien und soziale Netzwerke haben bei der Organisation der Proteste eine wichtige Rolle gespielt. Dabei bleiben viele Fragen offen: In welche Richtung werden sich diese Staaten entwickeln? Welche Akteure werden den zukünftigen Kurs bestimmen? Welche Rolle wird das Militär dabei spielen? Was bedeutet das für die fragile Stabilität der Region und für den Nahostkonflikt? In welchen Staaten wird es weitere massive Proteste geben? Wird es dabei zu Gewalteskalationen kommen (wie in Libyen), und wie soll die internationale Gemeinschaft dann reagieren?
 
Beten wir für den Frieden,
- dass die Ereignisse dieses Winters zu einem Frühling für die arabische Welt werden,
- dass Demonstranten und Sicherheitskräfte von Gewaltanwendung Abstand nehmen,
- dass die große Gefahr von Bürgerkriegen und politischer Destabilisierung abgewendet werden kann,
- dass die Reformen zu mehr politischer Mitbestimmung und größerer sozialer Gerechtigkeit führen,
- dass die Rechte der Minderheiten geachtet werden
- und die Christen dort in Freiheit und Sicherheit als Christen leben können.
 
Mit großer Anteilnahme verfolge ich auch die Diskussion über die Reform des Österreichischen Bundesheers. Ich wünsche mir eine breite und sachliche öffentliche Diskussion. An ihrem Ende soll ein tragfähiger politischer Konsens darüber stehen, welche Organisationsform dem Wohl der Menschen und den aktuellen sicherheitspolitischen und militärischen Herausforderungen am besten entspricht und welche Ausrüstung, welche personellen und finanziellen Mittel dafür nötig sind. Welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Die Militärseelsorge wird auch in Zukunft ihre Aufgaben für die Soldaten und ihre Familien erfüllen.
In Japan hat sich eine Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes ereignet. Lasst uns die Menschen in diesem Land in unser Gebet einschließen, die ihr Leben oder ihre Gesundheit, ihr Zuhause, ihre Lebensgrundlage, das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Existenz verloren haben und die um ihre verstorbenen Verwandten und Freunde trauern.

Ich wünsche Ihnen allen ein friedvolles und gesegnetes Osterfest 2011!
 
Ihr
Mag. Christian Werner
Militärbischof für Österreich
Festlicher Weihnachtsgottesdienst mit Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner in der Schlosskapelle Schönbrunn.
 
Die katholische Militärseelsorge gestaltete den Festgottesdienst am Christtag, der von den ORF-Regionalradioprogrammen live übertragen wurde, in der Schlosskapelle Schönbrunn. Mit der Gemeinde feierte der Generalvikar des Militärordinariats der Republik Österreich, Msgr. Dr. Franz Fahrner. Fahrner bezog in besonderer Weise die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres in die Feier des Gottesdienstes mit ein, die gerade auch in diesen Tagen, die sonst jeder gerne im Kreise der Familie verbringt, ihren Dienst für den Frieden in der Welt leisten und das teilweise in großen Entfernungen von der Heimat, wie eben zur Zeit jene 1258 Soldaten, die von Afghanistan bis in die Westsahara eingesetzt sind.
 
Der Militärgeneralvikar betete mit den anwesenden Gläubigen daher insbesondere auch für alle österreichischen Soldaten, die mit ihrem Dienst im In- und Ausland einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Friedens und unserer gesellschaftlichen Werte leisten. Die Predigt widmete Franz Fahrner der weihnachtlichen Zeitenwende, die nach dem Dunkel der langen Nächte in das Licht der nun wieder länger werdenden Tage weist.
 
Der Festgottesdienst  wurde von ARS MUSICA unter der Leitung von Mag. Thomas Dolezal musikalisch umrahmt. Als zentrales Werk wurde die Missa brevis G-Dur, KV 140 aufgeführt, die seit jeher als überaus gefälliges Werk empfunden wird und von der bereits zur Mitte des 19. Jahrhunderts 25 Abschriften existierten.
Hinsichtlich seiner Authentizität ist das Werk allerdings seit langem umstritten: um 1800 galt es eindeutig als Komposition aus der Feder Mozarts, später verwiesen es die beiden Mozart-Forscher Otto Jahn und Alfred Einstein als unecht in den Anhang des Köchel-Verzeichnisses. Ein weiterer Fachmann, Walter Senn, bemühte sich 1955 anhand einer Korrekturschrift aus Mozarts eigener Hand die nun doch zutreffende Echtheit zu beweisen. 20 Jahre später vermochte der Wiener Musikexperte Otto Biba Quellen zu erschließen, denen zufolge die Messe von Matthias Kracher, einem Salzburger Zeitgenossen Mozarts, stammen soll.
Wie dem auch sei: die Komposition wird - ungeachtet der Klärung ihrer Authentizität - auch weiterhin die Herzen der Zuhörer bewegen und ein beliebtes Repertoirestück der Kirchenmusik bleiben. Der Beiname „Pastoralmesse“ weist hin auf den weitgehend lieblich-heiteren Charakter des Werkes, der eine Verwendung in der Weihnachtszeit besonders empfiehlt.
 
Des Weiteren standen eine Pastorella von Joseph Haydn und natürlich das Weihnachtslied schlechthin, Stille Nacht, Heilige Nacht von Franz Xaver Gruber, auf dem Programm.
„Pastorella“: Die kath. Kirchenmusik des 18. Jhdts. ersetzte in den adventlichen „Rorate-Ämtern“ und davon ausgehend auch in den Weihnachtsmessen die textgetreuen (lateinischen) Propriumsgesänge mit besonderer Vorliebe durch Kompositionen mit deutschem Text, zum Teil sogar in Dialektform.
 
Dabei handelt es sich keineswegs um musikalisch wertlose Banalitäten, sondern um qualitätvolle Stücke in alpenländisch-weihnachtlicher Atmosphäre, deren Texte, ähnlich einer Legende, mit viel innerem Gespür das Wesentliche erzählen - hermeneutische Stichhaltigkeit und historische Authentizität sind dabei nicht vorrangig. (Man freut sich hierzulande ja auch ganz unliturgisch über „weiße Weihnachten“ und schneebedeckte Krippenszenen, obwohl auf dem Stalldach von Bethlehem vermutlich kein Schnee zu finden war…).
Joseph Haydn hat insgesamt vier solcher Gelegenheitswerke komponiert, zwei für den Advent und zwei für Weihnachten, jenes in G-Dur wurde gesungen.
 
Franz Xaver Gruber, der Komponist des Liedes „Stille Nacht, heilige Nacht“, ist vielleicht nicht unter die ganz großen Weltkomponisten zu zählen, auf jeden Fall ist er einer der Bedeutendsten der österreichischen Musikgeschichte und durch das genannte Weihnachtslied weltweit bekannt („Stille Nacht“ wird in über hundert Sprachübersetzungen gesungen).
Gruber stammte aus einer armen Salzburger Leinenweberfamilie. Mithilfe des Dorflehrers gelang es, dem musikbegabten Buben seinerseits die Ausbildung zum Lehrer zu ermöglichen. Nach deren Absolvenz und einigen Stationen als Lehrer und Kirchenmusiker kam Gruber nach Oberndorf an die St. Nikolaus-Kirche, wo zur Weihnacht 1818 ganz unspektakulär das Lied „Stille Nacht“ entstand: „Es war am 24. Dezember des Jahres 1818, als der damalige Hülfspriester Herr Joseph Mohr bei der neu errichteten Pfarre St. Nicola in Oberndorf dem Organistendienst vertretenden Franz Gruber (damals zugleich auch Schullehrer in Arnsdorf) ein Gedicht überreichte, mit dem Ansuchen eine hierauf passende Melodie für 2 Solostimmen sammt Chor und für eine Guitarre-Begleitung schreiben zu wollen.“
Später war Gruber in Berndorf und schließlich an der Halleiner Stadtpfarrkirche tätig. Dort bildete er die heute gespielte Halleiner Fassung von „Stille Nacht“ für Duett, Chor, Streicher und Hörner.
 
Hinweise zur Schlosskapelle unter: 
Rektorat Schlosskapelle Schönbrunn
1130 Wien, Schloss Schönbrunn/Kapellenstiege/P
Tel: +43 0/664/5155236
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.

Freitag, 26. November 2010

PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?

Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.

Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.

Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.

 

PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?

Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.

Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.

 

PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.

Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.

Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.

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25. März: Mariä Verkündigung -  Ein "heiliger" Moment der Geschichte

Am 25. März begeht die katholische Kirche das Hochfest der Verkündigung des Herrn. Der Ursprung dieses besonderen Tages liegt in einer der bewegendsten Szenen des Neuen Testaments: der Begegnung der... Weiterlesen

Papst Franziskus zurück im Vatikan: Ein …

Papst Franziskus zurück im Vatikan: Ein Neubeginn unter besonderen Vorzeichen

Nach mehr als fünf Wochen in der römischen Gemelli-Klinik ist Papst Franziskus am Sonntag in den Vatikan zurückgekehrt. Sein Genesungsweg bleibt jedoch anspruchsvoll: Eine zweimonatige Rekonvaleszenz unter strenger ärztlicher Aufsicht... Weiterlesen

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