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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

 

Feierliche Verabschiedung des „alten“ Präsidiums im Rahmen einer Festveranstaltung

Ein Bericht von Brigadier Martin Jawurek   
 
Bereits am 18. Oktober 2012 fand  im Rahmen der Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) die Ablöse des bisherigen Präsidiums unter der Leitung von Generalmajor Sinn statt. Nach 10 Jahren erfolgreicher Führung wurde die Leitung an Brigardier Jawurek und sein Team übergeben. Generalmajor Sinn kann somit verstärkt seine Aufgabe als Präsident des Apostolats Militaire International (AMI) wahrnehmen. Über die Herbstkonferenz und die Übergabe des Präsidiums wurde an dieser Stelle bereits im Detail berichtet.

Nach der Einarbeitung des neuen Präsidiums erfolgte nun am 21. Februar 2013 die feierliche Verabschiedung des „alten“ Präsidiums im Rahmen einer Festveranstaltung. Diese wurde durch einen Festgottesdienst in der Stiftskirche eingeleitet und mit einer Feier an der Landesverteidigungsakademie fortgeführt.
Eine besondere Ehre war die Anwesenheit und die Ansprache des österreichischen Militärbischofes SE Christian Werner. Er lobte in seiner Rede die Leistungen des Präsidiums Generalmajor Sinn und hob besonders die Bearbeitungen zu den Themen „Soldat sein im 3. Jahrtausend“ und „der Initiative“ zur Betreuung der Angehörigen von Soldaten im Auslandseinsatz“ hervor.

Die Verabschiedung wurde durch die Anwesenheit einer großen Anzahl von Ehrengästen unter Führung von GenLt Mag. Segur-Cabanac ausgezeichnet.
Eine besondere Überraschung für die Geehrten war der kurzfristige Besuch von Brigadegeneral Kloss von der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) der Bundeswehr unserer Partnerorganisation, mit der uns eine schon in die Jahrzehnte gehende Partnerschaft verbindet.

Das neue Präsidium der AKS wird sich in weiterer Folge der Beitragsleistung zur Diözesansynode in Salzburg und der Vorbereitung auf die AMI Konferenz, beides im September dieses Jahres, mit Schwergewicht widmen. Neben diesen Aufgaben ist die Unterstützung und Bewerbung der Soldatenwallfahrt 2013 nach Lourdes ein besonderes Anliegen der AKS.

AMI Präsidium und AKS beim „Welttag des Friedens“ in Köln
 
Ein Bericht von Brigadier Martin Jawurek   

Am 10. Jänner 2013 fand zum „Welttag des Friedens“ ein internationaler Soldatengottesdienst unter dem durch Papst Benedikt  XVI. festgelegten Motto: „Selig die Frieden stiften“ im Hohen Dom zu Köln statt. Veranstalter war das Katholische Militärdekanat Köln.
Der „Welttag des Friedens“ wurde das erste Mal von Papst Paul VI. am 01. Jänner 1968 gefeiert. Der internationale Soldatengottesdienst in dieser Form wird auf Anregung der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) und dem Apostolat Militaire International (AMI) seit 1975 gefeiert. Es besuchten hiezu zeitweise bis zu 3000 Soldaten den Kölner Dom .
 
Das ÖBH war durch die österreichischen Vertreter im AMI-Präsidium unter der Führung des Präsidenten der AMI Generalmajor Sinn und des neuen Präsidenten der Arbeitgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) Brigadier Jarurek vertreten.
Die Messe wurde durch Erzbischof Joachim Kardinal Meisner, der eine beeindruckende Predigt mit dem Schwergewicht auf die besondere Rolle des Soldaten als Diener des Friedens hielt, zelebriert. Die Deutsche Bundeswehr war mit einem Großteil ihrer Führungsspitze unter Anwesenheit des Bundesministers für Verteidigung Thomas de Maizière und dem Generalinspekteur General Volker Wieker vertreten. Einer bereits längeren Tradition folgend wurde die Lesung  durch den Herrn Bundesminister gehalten.
 
Bei dem im Anschluss abgehaltenen Empfang wurde in den Reden auch der enge Kontakt zur AKS betont. Die Veranstaltung wurde auch zu Absprachen über die in nächster Zeit geplanten Kooperationen zwischen AKS und GKS-, über einen Erfahrungsaustausch und  für die Vorbereitung des AMI- Präsidiums auf die AMI- Hauptversammlung 2013 in Slowenien genützt. Das Konferenzthema wird „Was sind die Werte, die wir zu verteidigen haben?  Die internationale katholische Militärseelsorge im „Jahr des Glaubens“ sein.
Für die AKS ergeben sich somit klare Vorgaben für die inhaltliche Vorbereitung für die Jahreskonferenz, um hier einen konstruktiven Beitrag leisten zu können.

Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Donnerstag, 6. Dezember 2012  

Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.

Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.

Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.

Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.

Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.

Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.

Presseerklärungen; 5. bis 8. November 2012, Brüssel
 
1. Solidarität mit dem europäischen Friedensprojekt
Die Zuerkennung des Nobelpreises an die Europäische Union am 10. Oktober 2012 hat den Ausgangspunkt und das Ziel der europäischen Integration deutlich zum Ausdruck gebracht: Europa ist zuerst und vor allem ein Friedensprojekt. Als solches war es von den „Vätern Europas“ geplant, die Wirtschaftsgemeinschaft ist dabei ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Das gilt selbst dann, wenn diese Dimension für die heutigen, im Frieden aufgewachsenen Generationen zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist.
Vor diesem Hintergrund haben die österreichischen Bischöfe 1994 mit Blick auf die Entscheidung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft die Christen dazu aufgerufen, am Bauplatz Europa tätig zu sein nach dem Maßstab des Evangeliums. Diese Aussage war vor 18 Jahren als Zustimmung der Kirche in Österreich zur aktiven und gestaltenden Teilnahme am europäischen Einigungsprozess zu verstehen, und sie hat weiterhin bleibende Bedeutung. Die damalige euphorische Stimmung bei einem Großteil der Österreicher hat sich inzwischen aufgrund mancher Enttäuschungen und durch die gegenwärtige Krise der Europäischen Union deutlich abgekühlt. Nicht wenige neigen in dieser Situation zur Skepsis gegenüber der EU, oft verstärkt durch eine populistische Politik und durch eine einseitige mediale Berichterstattung.
In dieser Situation wollten die österreichischen Bischöfe ein deutliches Zeichen der hoffnungsvollen und zugleich kritischen Solidarität mit der Europäischen Union setzen. Die Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz verbunden mit einem intensiven Gesprächsprogramm mit europäischen Verantwortungsträgern war somit ein klares „Ja“ zur Europäischen Union. So wurde es von den Repräsentanten der Europäischen Union auch verstanden – dies umso mehr, weil bisher noch keine andere Bischofskonferenz eines EU-Mitgliedstaates ähnliches getan hat.
Das Gespräch der österreichischen Bischöfe ist zugleich eine Realisierung des durch den Vertrag von Lissabon (Artikel 17) garantierten Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kirchen und Religionsgemeinschaften. In regelmäßiger Weise findet solch ein offizieller Dialog der Katholischen Kirche über die „Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaften“ (ComECE) mit den EU-Institutionen statt. Die Präsenz der Österreichischen Bischofskonferenz zeigt der Europäischen Union, dass die Katholische Kirche als Weltkirche auf verschiedenen Ebenen verantwortungsvoll die Gesellschaft mitgestaltet.
Je mehr die Europäische Union politisch zusammenwächst, desto bedeutsamer werden die dafür notwendigen gemeinsamen Werte und geistigen Fundamente. Daher haben die Repräsentanten der EU-Institutionen in den Gesprächen mit den Bischöfen den wichtigen Beitrag der Kirchen dafür unterstrichen und auch erbeten. Dies zeigte sich im Gespräch mit EU-Kommissar Johannes Hahn genauso wie mit dem Vizepräsidenten des Europaparlaments Othmar Karas und war in gleicher Weise Thema der Begegnungen mit EU-Parlamentariern, der Leiterin der Stelle für den Dialog der EU-Kommission mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit anderen Funktionsträgern der EU-Kommission.
Die Bischöfe haben dabei unter anderem ihre Sichtweise in Fragen der bioethischen Forschung genauso thematisieren können wie den notwendigen europaweiten Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Ein besonders intensiver Austausch war dem Ziel von Nachhaltigkeit in der Umwelt-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik gewidmet. Mit Blick auf die globale Verantwortung wurden vor allem die zunehmende Verfolgung von Christen und das Recht auf Religionsfreiheit behandelt.
Einen Höhepunkt bildete die Eröffnung einer Ausstellung im Europäischen Parlament über Hildegard Burjan. Sie ist die weltweit erste demokratisch gewählte Parlamentarierin, die von der Katholischen Kirche seliggesprochen wurde und hatte als Abgeordnete, Sozialpionierin und Ordensgründerin im und nach dem Ersten Weltkrieg offene Augen für die soziale Not der Menschen. Ihre christlich motivierte Nächstenliebe ist bis heute Inspiration und Vorbild für Menschen, die konkret helfen wollen, wie auch für jene, die politische Verantwortung tragen.
 
2. „Jahr des Glaubens“ in Österreich
Zum 50. Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils hat die Katholische Kirche am 11. Oktober in Österreich und weltweit ein „Jahr des Glaubens“ begonnen. Die österreichischen Bischöfe haben dafür ein gemeinsames Hirtenwort veröffentlicht, das zur persönlichen Glaubensvertiefung und zum Glaubenszeugnis genauso einladen will, wie zur Befassung mit aktuellen Fragen des kirchlichen Lebens aus Sicht der Konzilsdokumente.
Ein Blick auf die zahlreichen Initiativen im „Jahr des Glaubens“ in Österreich zeigt, dass seine beiden Hauptanliegen – Auseinandersetzung mit dem Konzil und Glaubenserneuerung – breit aufgegriffen werden. Viele Projekte, Veranstaltungen und Publikationen befassen sich erneut mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Dies ist allein schon deswegen wichtig, weil das Wissen um das Konzil immer geringer wird. Vieles ist zur Selbstverständlichkeit geworden, und gleichzeitig scheint manches noch nicht in seiner ganzen Tragweite für den persönlichen Glauben und das Leben der Kirche erkannt und umgesetzt zu sein.
Daher ist es zu begrüßen, wenn in der Zeit bis 2015 die Konzilsdokumente jeweils auf Inhalt und Umsetzung hin erörtert und neu entdeckt werden. Eine Etappe wird dabei ein Festakt anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ sein, der am 3. und 4. Dezember 2013 in Salzburg stattfinden wird. Obwohl das „Jahr des Glaubens“ offiziell am 24. November 2013 endet, werden auch danach zahlreiche Aktivitäten zum Konzilsjubiläum stattfinden. Eine österreichweite Veranstaltung Ende 2015 im Gedenken an den Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils ist in Planung.
Viele andere Initiativen zielen darauf ab, den christlichen Glauben zeitgemäß zur Sprache zu bringen und zu leben. Österreichweit wird die „Aktion Glauben: verhüllen – enthüllen – entdecken“ in der Fastenzeit 2013 stattfinden. Was in vielen Kirchen in der vorösterlichen Fastenzeit geschieht, soll im Rahmen der „Aktion Glauben“ auch im öffentlichen Raum erfahrbar und praktiziert werden: Christen verhüllen öffentliche Glaubenssymbole in der Fastenzeit – als Zeichen der Wertschätzung und um damit auf sie aufmerksam zu machen. Christen enthüllen dann diese Glaubenszeichen zu Ostern, um dabei zu entdecken und zu unterstreichen, dass Jesus Christus und der Glaube an ihn das größte Geschenk für die Menschen sind. Auf diese Weise sollen das persönliche Glaubenszeugnis und Glaubensinhalte auch im öffentlichen Raum sichtbar gemacht werden – als Erfüllung des Auftrags Jesu Christ: Geht hinaus zu allen und verkündet allen die Frohe Botschaft!
 
Ein Überblick über die wichtigsten Aktivitäten und weitere Anregungen sind unter www.jahrdesglaubens.at zu finden.
„Es war eine große Freude, mit euch zu feiern!“
 
Ein Bericht von Hptm Prof. Mag Serge Claus   

Zweiundzwanzig Firmlingen, unter ihnen auch fünf Militärgymnasiasten, durfte Msgr. Dr. Werner Freistetter, Leiter des IRF, Institut für Religion und Frieden, am 9. November 2012 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt das Sakrament der Firmung spenden. „Es war eine große Freude, mit euch zu feiern“ sagte der immer lächelnde Bischofsvikar der Militärdiözese am Ende des Festgottesdienstes.
 
Die Firmlinge kamen aus ganz Niederösterreich, Wien sowie aus der Militärakademie und feierten den Gottesdienst mit ihren Militärpfarrern: MilDek Mag. Dipl.-Ing. Maximinius Reiterer, MilSup Dr. Harald Tripp und Mag. Oliver Hartl CanReg, Pfarrmoderator von Pitten: Musikalisch umrahmt wurde der feierliche Gottesdienst von MMMag. Ines Schüttengruber an der Orgel und von einem Ensemble der Gardemusik Wien.
 
In seiner Ansprache ging Msgr. Freistetter auf die Bedeutung der Firmung ein, vom Wortstamm her heiße es Standhaftigkeit, sogar Tapferkeit aus dem Herzen kommend. „Diese Stärke kommt aus Gott selbst, aus seinem Geist, er teilt sich uns mit, er wertet uns, dass wir zu ihm finden und in ihm leben können. Diese Stärke kommt aus der Fähigkeit zu lieben, wer stark ist kann lieben!“ erläuterte der Vertreter des Militärbischofs, „Die St. Georgs-Kathedrale ist eine Tochter der Lateran Basilika, der ersten Kirchen Roms, der Mutter aller Hauptkirchen der Welt, deren Kirchenweihfest gerade heute gefeiert wird, und wir selber sind diese Kirche, wir sind deren besonderen Steine!“.
 
Mit einem gemütlichen Mittagessen endete dieser freudige Vormittag an der Theresianischen Militärakademie.

 „Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Mittwoch, 17. Oktober 2012 

Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.

Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.

Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.

Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.

Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.

„Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh uns schreiten!“ ...
war das Motto einer Pressekonferenz am 4. Oktober 2012 im Militärbischofsamt, bei der Militärbischof Mag. Christian Werner  eine Diözesansynode für September 2013 ankündigte, die geplanten Aktivitäten für das Jahr des Glaubens und das neue Diözesanteam vorstellte.

Anwesend waren auch Bischofvikar Msgr. Dr. Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Synodensekretär Militärsuperior Dr. Harald Tripp und die neue Medienbeauftragte Dr. Nadja Rossmanith.
Im Kontext der Pfarrgemeinderatswahlen im Frühjahr 2012 wurden die bischöflichen Räte neu besetzt. Dem Pastoralrat, der den Bischof in seelsorglichen Initiativen berät, gehören ausschließlich Laien und zum ersten Mal auch ein Drittel Frauen an – ein für den nach wie vor männlich dominierten militärischen und kirchlichen Bereich bemerkenswerter Umstand. Im Konsultorenkollegium, das in den meisten Diözesen vom Domkapitel gestellt wird, sitzen auch die jüngsten Priester der Militärdiözese – der reiche Erfahrungsschatz langgedienter Militärseelsorger wird damit um Gedanken und Ideen einer jungen Priestergeneration bereichert. Mit Dr. Nadja Rossmanith wurde eine vor allem in interreligiösen und Gendermainstreaming-Fragen bewanderte Sozialwissenschaftlerin zur neuen Medienbeauftragten ernannt. Als Höhepunkt der Aktivitäten im Rahmen des Jahrs des Glaubens und des 50jährigen Jubiläums des Beginns des 2. Vatikanischen Konzils wird Militärbischof Werner eine Diözesansynode für September 2013 einberufen. Militärsuperior Dr. Harald Tripp wurde zum Synodensekretär ernannt. Auf dieser Synode, an der Gläubige aus ganz Österreich, Ressortangehörige aller Dienstgrade und Funktionen teilnehmen werden, soll in gemeinsamer Diskussion und im Blick auf die Herausforderungen der Zukunft ein neues Pastoralkonzept erstellt werden. Zu diesen Herausforderungen gehören auch zukünftige Reformen anlässlich der Diskussion über die Organisation des Bundesheeres und der Volksbefragung über die Wehrpflicht.

Bischof Werner bekräftigte, dass die Militärseelsorge in jeder Organisationsform des Bundesheers, sei es nun Wehrpflicht oder Freiwilligenheer, ihre Aufgaben im Dienst der Soldaten und Soldatinnen erfüllen werde. Der Mensch und die Familie müssen in der politischen Diskussion ein zentrales Anliegen sein. Im Vorfeld der Volksbefragung soll eine eingehende und sachliche Diskussion stattfinden, in der auch ethische Argumente nicht in den Hintergrund treten, sondern sorgfältig abgewogen werden sollen. Bischofsvikar Freistetter ergänzte, dass man sich unabhängig von der Frage nach der Wehrform bewusst bleiben müsse, dass der Schutz des Gemeinwohls die Angelegenheit aller Bürger ist.

Eröffnet wird das Jahr des Glaubens für die Militärseelsorge mit einem Gottesdienst am 11. Oktober um 16 Uhr in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt, im Anschluss werden die Materialien zum Jahr des Glaubens präsentiert.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Montag, 18. Juni 2012
 
Vom 14.-15. Juni 2012 lud die Internationale Gesellschaft für Militärethik in Europa (EuroISME) und das Joint Services Command and Staff College an der Verteidigungsakademie des Vereinigten Königreiches in Shrivenham zur 2. EuroISME-Konferenz zum Thema "Militärethik und Schutzverantwortung: Bekundung universeller Werte oder ethischer Imperialismus?". Die Vortragenden aus Forschung, Lehre und miltitärischer Praxis kamen aus Großbritannien, Frankreich, Norwegen, Deutschland, Israel, Australien, Senegal, Kamerun, Kolumbien, Chile, Kanada, den USA und Österreich. Als Vertreter des Instituts für Religion und Frieden sprach Christian Wagnsonner über "Das Interventionsverbot in Star Trek. Ethische Verantwortung zwischen universalistischem Humanismus und kolonialen Tendenzen".
 
Zum ersten Präsidenten von EuroISME wurde der Leiter der Rekrutierungsabteilung der französischen Streitkräfte, Bgdr Benoit Royal, gewählt, Executive Director ist der deutsche Oberst a.D. Manfred Rosenberger.
Die Internationale Gesellschaft für Militärethik (ISME) geht auf eine Initiative von US-Offizieren am Institut für Berufsethik des Hasting Centers im Jahr 1979 zurück. Zuerst formierte sich JSCOPE, die Joint Service Conference on Professional Ethics, das seither jährliche Konferenzen veranstaltet. 2005 ging daraus ISME, die International Society of Military Ethics hervor, seit 2011 gibt es mit EuroISME auch einen europäischen Zweig.
 
Ziele sind u.a. ein Forum für Diskussion und Austausch in militärethischen Fragen zu bilden, die Qualität der militärethischen Ausbildung zu verbessern und ethische Normen und Verhaltenserwartungen im militärischen Bereich zu klären.
Hier finden Sie weitere Informationen zu EuroISME: http://www.euroisme.org/ und ISME: http://isme.tamu.edu/

 

Zu einem Studientag über die „Sprachen Heiliger Schriften und ihre Auslegung“, besonders im Blick auf „Krieg und Gewalt – Recht und Frieden in Judentum, Christentum und Islam“ lud das Institut für Religion und Frieden im Rahmen der Reihe „Forum Ethik“ am 30. Mai 2012 in die Landesverteidigungsakademie in Wien. Kooperationspartner waren die Plattform Religion and Transformation in Contemporary European Society der Universität Wien und das Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Mittwoch, 30. Mai 2012

Moussa al-Hassan Diaw vom Institut für Islamische Religionspädagogik der Universität Osnabrück sprach über „Konflikt, Gewalt und Frieden stiften in den Primärquellen des Islam“. Im Islam gilt Gewalt als Teil des irdischen Lebens, die Erde ist kein Paradies. Zur Eindämmung der Gewalt gibt es Regeln und Normen, auch für die Anwendung militärischer Gewalt. Die Bestimmungen des Korans in dieser Frage sind im historischen Kontext zu sehen und beziehen sich vielfach auf den Kampf der islamischen Umma (Gemeinde) gegen die mekkanischen Polytheisten. Krieg darf grundsätzlich nur zur Verteidigung geführt werden. Abu Bakr, der Nachfolger des Propheten, wies seine Kämpfer an, keine Kinder, alten Menschen und Frauen zu verletzen oder zu töten, keine Fruchtbäume zu fällen, sowie kein Vieh zu schlachten außer zum eigenen Lebensunterhalt. Wenn der Gegner sich ergibt, darf er nicht mehr bekämpft werden. Al-Dschihad bedeutet Bemühung, Anstrengung, Einsatz, besonders im Alltag, auch gegen die eigenen negativen Bestrebungen. Eine Form des Dschihad, der sog. kleine Dschihad, bezeichnet in der orthodoxen islamischen Tradition den bewaffneten Kampf zur Verteidigung der islamischen Umma. Den Begriff„heiliger Krieg“ gibt es im orthodoxen Islam nicht. Moderne „Dschihadisten“sind hoch ideologisierte sektenartige Gruppen, die davon ausgehen, dass die Regierung und ihre Institutionen bzw. der Großteil der eigenen Gesellschaft mit dem ursprünglichen Islam nicht übereinstimmen und deshalb bekämpft werden müssen.

Marianne Grohmann vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien zeigte, wie die sog. Feindpsalmen mit ihren drastischen Bildern von Gewalt und Rache in jüdischen und christlichen Auslegungen interpretiert werden. Viele Texte im Buch der Psalmen sind voll von Gewalt. Zum Teil werden solche Stellen in der Liturgie ausgelassen, weil man der Ansicht ist, dass diese Bilder der Gewalt heute nicht mehr zeitgemäß oder verständlich sind und die Gefahr besteht, dass sprachliche Gewalt zur Legitimation realer Gewalt missbraucht wird. Die Bitten an Gott um Gewalt gegen ungenannte Feinde in Psalm 58 sind Hilfeschreie von Menschen, die in Bedrängnis sind. Die Bitte ist Ausdruck des Wunsches nach ausgleichender Gerechtigkeit. Die Rache geht nicht von Gott aus, und ob und wie die Gewalt auch reale Form annimmt, ist nicht bekannt. Ziel des Psalms ist die Gerechtigkeit, die nur Gott herstellen kann und die Menschen ermutigen soll, gerecht zu handeln. Es geht nicht um grenzenlose Rache, sondern um die Beendigung von Machtmissbrauch und Unrecht, die geltendes Recht missachtet. Am Beginn des Königspsalms Ps 144 steht Gott, der den Kampf lehrt und selbst in den Krieg zieht. Aber schon der 2. Vers zeigt, dass es sich bei den Betern um machtlose Menschen handelt, und in den nächsten beiden Versen werden jegliche menschliche Machtphantasien zurückgewiesen, er erinnert den Menschen an seine Vergänglichkeit und zeigt seine Grenzen auf. Gott wird dann an das Rettungsgeschehen am Sinai erinnert und an sein Handeln in der Natur. Wer die Feinde sind, die lügen und deren Handeln trügerisch ist, bleibt im Text unklar. Psalm 144 geht einen langen Weg vom Krieg zum Frieden, Ziel und Ende des Psalms ist Segen, Fruchtbarkeit bei Pflanzen, Tieren und Menschen. Drei Lesestrategien können grundsätzlich helfen, einen Zugang zu schwierigen biblischen Texten zu bekommen: erstens den ganzen Text ohne Auslassungen zu lesen, zweitens eine historische Einordnung der Texte zu versuchen und sich des geschichtlichen Abstands bewusst zu sein, drittens mithilfe der biblischen Bilder eigene Erfahrungen von Gewalt und Ungerechtigkeit zur Sprache zu bringen. Die elementare Sprache der Psalmen ermöglicht es, Rachegefühle zum Ausdruck zu bringen und sich schrittweise von ihnen zu verabschieden. Rache bzw. Bestrafung geht nicht von Gott aus, sondern erscheint in der Gebetssprache als menschliche Phantasie. Der Gott Israels ist nicht ein Gott der Mächtigen, sondern er leidet mit jenen, die Ungerechtigkeit und Gewalt erleben.

Das ambivalente Verhältnis von Recht und Gewalt im Alten Testament beleuchtete Ludger Schwienhorst-Schönberger vom Institut für Alttestamentliche Bibelwissenschaft der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Einerseits ist das Recht dazu da, die Gewalt einzugrenzen, andererseits bedarf das Recht der Gewalt, um seiner Aufgabe der Gewaltbegrenzung nachkommen zu können. Im Alten Testament wird auf einer ersten Ebene die Eingrenzung der Gewalt durch das Recht mithilfe rechtmäßiger Gewalt als sittlich erlaubt und geboten angesehen. Allerdings wird durch dieses Modell Gewalt nicht überwunden, bleibt eine mehr oder weniger verborgene Realität, die immer wieder hervorbricht. Es löst das Problem nur vorläufig, ist gleichsam eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Gesellschaften neigen oft dazu, die dafür notwendige (latente) Gewalt zu verschleiern. Ein zweites biblisches Modell versucht die Gewalt bloßzustellen und zu überwinden, indem ein Gerechter, der in der Wahrheit Gottes lebt, Opfer unrechtmäßiger Gewalt wird und sie gewaltlos erleidet. In besonderer Weise kommt dieses Modell im Buch Jesaja in den vier Liedern vom Gottesknecht zum Ausdruck. Durch den Tod des Gerechten wird der Gesellschaft einen Spiegel vorgehalten, sie wird mit ihrer gewalttätigen Gottlosigkeit konfrontiert. Auch dieses Modell kann keine letzte Antwort sein, weil es die Gewalt begrenzenden ethischen Maßstäbe außer Kraft setzt und damit unrechtmäßiger Gewalt Tür und Tor öffnen könnte. Erst die endgültige Wiederherstellung des Rechts als ein von Gott in Gang gesetztes Geschehen vermag Unrecht und Gewalt auf Dauer überwinden – ein Geschehen, das allerdings mit Metaphern der Gewalt zum Ausdruck gebracht werden kann.

Militärbischof Werner lädt ein zur Feier des 45. Weltfriedenstages

Wie in jedem Jahr, so stellte Papst Benedikt XVI. auch für 2012 ein wichtiges Thema der Friedensproblematik in den Mittelpunkt seiner Botschaft. Gleichzeitig ist der Weltfriedenstag für die Katholische Militärseelsorge die Gelegenheit, mit dem Anliegen des Friedens ihre Arbeit unter den Soldaten in die Öffentlichkeit zu tragen. So hatte aus Anlass des Weltfriedenstages 2012, mit dem Motto „Die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und zum Frieden zu erziehen“ auch dieses Jahr wieder der Militärbischof für Österreich, Mag. Christian Werner, am 24. Mai 2012 in die schöne Wiener Karlskirche eingeladen, um für den Frieden zu beten.

Die Initiative für den Frieden in der Welt zwischen den Völkern und unter den Menschen zu beten, geht zurück auf das Pontifikat des Hl. Vaters Papst Paul VI. und seit 1968 lädt die Weltkirche zu Beginn eines jeden neuen Jahres die Gläubigen und alle Menschen guten Willens ein, das Anliegen einer friedlichen und gerechten Welt in den Mittelpunkt zu stellen. Auch heuer waren zum alljährlichen Festgottesdienst, in gewohnter Weise im Mai, eine großen Schar von rund 400 Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres, Soldaten und Zivilisten sowie zahlreichen Gläubigen aus Wien gekommen.

Mit diesem Festgottesdienst hat die Katholische Militärseelsorge nicht nur zum Gebet für den Frieden eingeladen, sondern hat auch damit bekundet, dass der Dienst der Soldaten in einem engen inneren Zusammenhang mit dem steht, was die Förderung und Sicherung des Friedens ausmacht. Der Einladung zum Festgottesdienst waren gefolgt der Leiter der Sektion IV Generalleutnant Mag. Christian Segur-Cabanac, der Leiter der Sektion II Generalleutnant Mag. Dietmar Franzisci, der Kommandant der Landesverteidigungsakademie Generalleutnant Mag. Erich Csitkovits und der neu ernannte Militärkommandant für Wien, Brigadier Mag. Kurt Wagner sowie der Verteidigungsattaché aus Italien.
Militärbischof  Mag. Christian Werner feierte in Konzelebration mit Militärgeneralvikar Prälat Msgr. Dr. Franz Fahrner, mit Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz und einer Vielzahl von Priestern den Festgottesdienst. Weiters waren die Militärdiakone Obst Wilhelm Hold und Obst Karl Kastenhofer in ihrer Funktion als Diakone tätig. Als Vertreter der Evangelischen Militärseelsorge war Militärsenior DDr. Karl Trauner und als Vertreter der Orthodoxen Militärseelsorge Vater DDDr. Alexander Lapin zum Festgottesdienst gekommen.

Militärbischof Mag. Christian Werner nahm in seiner Predigt Bezug auf die Botschaft von Papst Benedikt XVI. zum 45. Weltfriedenstag. „Der Weltfriedenstag führt uns jedes Jahr die Vision eines umfassenden Friedens vor Augen“, so der Bischof und „wir wissen, dass dieses Ziel heute noch in weiter Ferne liegt“. Der Bischof zeigt auf, dass dieses Ziel viele Menschen motiviert, die Gewalt nicht einfach hinzunehmen, sondern ihr entgegenzuwirken. „Auch wir Soldaten, besonders in den zahlreichen Auslandseinsätzen, sind nicht nur Österreich und seinen nationalen Interessen, sondern darüber hinaus dem umfassenden Frieden verpflichtet“ so der Bischof wörtlich.

Zum Abschluss ermutigt Werner, sich dem Aufruf des Papstes anzuschließen, ‘„mit größerer Hoffnung auf die Zukunft“ zu blicken, sich vereint zu fühlen „in der Verantwortung für die gegenwärtigen und kommenden jungen Generationen“, mitzuarbeiten, „um der Welt ein menschliches und brüderliches Gesicht zu geben“ und vor allem die jungen Menschen, die uns als Kommandanten, Ausbildner, Lehrer und Eltern anvertraut sind, „zur Gerechtigkeit und zum Frieden zu erziehen“!‘

Der Friedensgottesdienst wurde kirchenmusikalisch durch die Militärmusik Oberösterreich und die Orgel der Karlskirche sehr feierlich ausgerichtet. Nach dem Festgottesdienst spielte die Militärmusik Oberösterreich ein kurzes Platzkonzert vor der Karlskirche. Die Feierlichkeiten zum Weltfriedenstag fanden mit dieser musikalischen Umrahmung ihren würdigen Abschluss und wohl keiner der Gäste ließ es sich nehmen, den Weltfriedenstag bei Gulaschsuppe und Getränken gemeinsam ausklingen zu lassen.

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