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Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".
Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."
Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.
"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.
Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.
Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.
Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".
Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"
Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".
Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.
Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.
Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.
Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".
(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Mit einer ganzen Busladung voll Büchern stellte sich am 09.06.2021 das Team der Militärpfarre beim Kommando Streitkräfte (Graz), Vizeleutnant Heinz Vieider, Wachtmeister Jakob Benedikt und Verwaltungspraktikantin BSc Maria Kirchmair, im Militärseelsorgehaus im 13. Wiener Gemeindebezirk ein, wo auch die Militärbischöfliche Bibliothek untergebracht ist. Der Grund ihres Kommens: 500 Bücher aus dem Nachlass von Militärdekan Prälat Prof. Franz Unger sollte an die Militärbischöfliche Bibliothek übergeben werden.
Militärdekan Prälat Franz Unger, einer der „Männer der ersten Stunde“
Militärdekan Prälat Prof. Franz Unger war bereits im 2. Weltkrieg Kriegspfarrer der Lazarettabteilung 521 und anschließend Divionspfarrer, danach der erste Militärseelsorger in der Steiermark beim Gruppenkommando II in Graz. Bis zu seinem Ableben blieb er der Militärseelsorge eng verbunden.
Mehr als 1000 Bücher umfasst sein Nachlass
Sein Büchernachlass (er umfasst als Gesamtes mehr als 1000 Bücher) wurde 2002 an die katholische Militärseelsorge beim Kommando Streitkräfte übergeben, wo dieser gemäß den Vorgaben des Militärordinariats katalogisiert und inventarisiert wurde. Pfarradjunkt Vizeleutnant Heinz Vieider verwaltete bis dato den Bestand. Vor einigen Monaten nahm er Kontakt zur Militärbischöflichen Bibliothek auf, um Teile der Bestände dort unterzubringen. 500 Bände, die seitens der Leitung der Bischöflichen Bibliothek im Vorfeld ausgesucht worden sind, wurden nun nach Wien gebracht und übergeben. Mögen diese dort auf zahlreiche interessierte Leser stoßen.
Die Militärbischöfliche Bibliothek
Die Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv befindet sich im Militärseelsorgehaus, Stranzenberggasse 9b, 1130 Wien. Näher Infos finden Sie unter Katholische Militärseelsorge - Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv (mildioz.at)
Im Zuge der allgemeinen Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 10. Juni hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.
Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) werden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und analog zu den allgemeinen Regelungen nun angepasst: So wird es ab 10. Juni nicht mehr notwendig sein, bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, und der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird bei allen öffentlichen Gottesdiensten von zwei Metern auf einen Meter verringert.
Ein starkes Zeichen in die heutige Zeit hinein
Ein lautes, kräftiges und vom Glauben getragenes "Ja" sagten am Samstag, dem 5. Juni 2021, 13 Firmungskandidaten bei ihrer Firmung in der Flugfeldkirche St. Anton bei Wiener Neustadt. Das Firmsakrament, das zusammen mit der Taufe und der Erstkommunion zu den Initiationssakramenten gehört, spendete Militärbischof Werner Freistetter.
Die Firmung – weit mehr als nur eine festliche Messe mit der Spendung eines Sakraments
Über Monate hinweg wurden die Firmlinge auf diesen Tag, auf diesen Moment und auf diese bewusste Entscheidung hin vorbereitet und begleitet. Die Firmung - ein einmalig gespendetes Sakrament. Durch dieses wird der Firmling in einer besonderen Weise mit dem Heiligen Geist beschenkt, der den jungen Menschen noch enger mit dem Glauben und der Kirche verbindet. Bei der Firmung bekommen die Firmlinge die Einladung und den Auftrag, auch öffentlich ihren Glauben zu bekunden, für diesen einzustehen und mit ihren Charismen in der Kirche mitzuwirken.
Eine Feier mit stimmungsvoller Musik
Musikalisch umrahmt wurde der Firmgottesdienst durch das von St. Anton "verstärkte" Ensemble der Musikgruppe SCHMUklang von der Familienkirche Schmuckerau, deren stimmungsvollen Gesangsdarbietungen und Instrumentalbeiträge mit einem großen Applaus am Ende der Messe bedankt wurden.
Zur Erinnerung an die Firmung: Ein gesegnetes Kreuz und jede Menge an Erinnerungsfotos
Nach der Firmspendung wurden den FirmkandidatInnen durch Kaplan Sylvere Buzingo ein vom Militärbischof gesegnetes Kreuz umgehängt. Auch das ein Zeichen, dass sie nun bewusst den Glauben tragen, weitertragen, hinaustragen in die Welt. Nach der Firmung ertönte noch ein unüberhörendes Glaubensbekenntnis, das die 13 Firmungskandidaten, gemeinsam mit ihren Firmpaten, mit ihren stimmkräftigen JAAAAA beim anschließenden Gruppenfoto im Pfarrgarten zum Ausdruck brachten, ehe sich der bestens gelaunte Militärbischof für die einzelnen Familienfotos und für persönliche Gespräche ausreichend Zeit nahm.
Am Donnerstag, 3. Juni, begeht die Katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Gottesdienste und auch Prozessionen sind heuer möglich, es gelten bei den Prozessionen aber die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Gottesdiensten; dies beinhaltet etwa das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen auch im Freien. Das macht besonders festliche Prozessionen mit vielen Teilnehmern nur schwer möglich. In vielen Pfarren entfallen deshalb auch die Prozessionen oder sie finden nur in stark gekürzter und schlichter Form statt. In manchen Pfarren wird auch der Fronleichnamsgottesdienst ins Freie verlegt.
Im Wiener Stephansdom steht Kardinal Christoph Schönborn um 10.15 Uhr dem feierlichen Hochamt vor. Nach einer anschließenden Andacht spendet er den eucharistischen Segen über die Stadt. Der traditionelle Stadtumgang entfällt.
Im Linzer Mariendom feiert Bischof Manfred Scheuer um 10 Uhr den Festgottesdienst zu Fronleichnam mit der Gemeinde. Am Ende des Gottesdienstes führt eine schlichte Prozession vom Hafnerportal zum Rudigierportal, wo bei der Station der Abschluss gefeiert wird.
Im Seenland Oberösterreich finden bei Schönwetter üblicherweise auch Prozessionen auf dem Wasser statt. Die Seeprozessionen in Hallstatt und Traunkirchen entfallen heuer aber coronabedingt.
Eine abgespeckte Fronleichnamsfeier gibt es beispielsweise auch in Innsbruck. Ähnlich wie im Vorjahr wird der Fronleichnamstag um 9 Uhr im Dom zu St. Jakob in Innsbruck mit einem festlichen Gottesdienst mit Bischof Hermann Glettler begonnen, dem dann eine einfache Prozession mit dem Allerheiligsten zur Annasäule in der Maria-Theresien-Straße folgt. Dort wird eine kurze Wort-Gottes-Feier mit Predigt und Segen für Stadt Innsbruck und das Land Tirol stattfinden.
Bischof Glettler hat in einer Aussendung am Montag die große Bedeutung des Fronleichnamsfestes unterstrichen: "Gerade heuer, im Jubiläumsjahr unseres Diözesanpatrons Petrus Canisius, braucht es zur Stärkung von Glaube und Zuversicht dieses öffentliche Zeugnis für Christus, der sich als 'überweltliches Brot' allen Menschen schenkt. Der geistliche Dienst der Fürbitte und des Segens für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Dörfer ist gerade jetzt, wo die sozialen und psychischen Folgen der Krise immer deutlicher werden, dringend notwendig."
Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner befindet sich ab Donnerstag in Rom und wird dort zeitlich versetzt das Fronleichnamsfest feiern. Weil Fronleichnam in Italien kein staatlicher Feiertag ist, werden die meisten Messen zu dem Hochfest erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert. Daher leitet der Salzburger Erzbischof, der den Ehrentitel "Primas Germaniae" trägt, am Samstagabend im Vatikan die traditionelle Fronleichnamsfeier in der Kirche des Campo Santo Teutonico neben dem Petersdom.
Die Geschichte des Fronleichnamsfests reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Zu Fronleichnam bezeugen Katholiken ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie. Das Wort "Fronleichnam" leitet sich vom mittelhochdeutschen "vron", das heißt "Herr", und "lichnam", also "lebendiger Leib", ab und bedeutet "Lebendiger Leib des Herrn". In den Prozessionen wird die konsekrierte Hostie in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgetragen. Ein "Himmel" genannten Stoffbaldachin beschirmt dabei die Monstranz. Vielfach werden - zumindest in Pandemie-freien Zeiten - entlang der Prozessionsrouten Birkenbäumchen aufgestellt und die Fenster mit Blumen und Kerzen geschmückt. Kinder streuen Blütenblätter auf den Prozessionsweg.
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