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sterreichs Bischöfe reisen Ende November zum Ad-limina-Besuch nach Rom. Das teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach ihrer dieswöchigen Sommervollversammlung in Mariazell mit. Von 29. November bis 4. Dezember werden die Mitglieder der Bischofskonferenz mit Papst Franziskus sowie Vertretern der vatikanischen Kurienbehörden zusammentreffen und über die Situation der Kirche in Österreich beraten.
Der Rom-Besuch der Bischöfe war ursprünglich für Februar 2021 vorgesehen gewesen. Er wurde aber, wie alle anderen geplanten Ad-limina-Termine im Vatikan, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben. Der bisher letzte Ad-limina-Besuch der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz datiert aus dem Jänner 2014.
Die "visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in den Wallfahrten zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Aus diesem Grund werden die Bischöfe auch zu den vier päpstlichen Basiliken St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore pilgern.
Marketz neuer "Pastoral-Bischof"
Im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in Mariazell kam es auch zu einem teilweisen Wechsel der inhaltlichen Zuständigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen Alois Schwarz (St. Pölten) und Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt). Marketz wurde mit der Verantwortung für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" betraut, den Schwarz zuvor abgegeben hatte. Schwarz übernimmt dafür die zuletzt bei Marketz liegende Zuständigkeit für das Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit".
Der Themenbereich "Kirche und Sport" verbleibt so wie das Ressort "Wirtschaft und Landwirtschaft" weiter bei Bischof Schwarz. Für den Bereich "Soziales" einschließlich der Zuständigkeit für die Katholische Sozialakademie Österreichs und die Kommission Iustitia Pax ist weiterhin Bischof Marketz verantwortlich.
Österreichs Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert, der im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode "Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission" in Rom münden soll. In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell hat die Bischofskonferenz ausdrücklich den synodalen Prozess des Papstes begrüßt und ihre Unterstützung bekundet. Sie lädt zugleich alle Gläubigen ein, "sich gemeinsam auf diesen Weg zu begeben" und erinnert an das Ziel der Einmütigkeit. Synodalität stehe dafür, "sich offen und ehrlich auszutauschen, einander zuzuhören, und sich im gemeinsamen Gebet zu vertiefen, um zu erkennen, was Gott uns heute sagen will".
Um die Kirche "insgesamt synodaler" zu machen, soll über die Bischofssynode 2023 zunächst auf diözesaner, dann auf kontinentaler Ebene beraten werden. Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz bei ihrer Zusammenkunft ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner, der in dieser Aufgabe vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.
Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober durch Papst Franziskus in Rom fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss für Beratungen auf dieser teilkirchlichen Ebene. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt, so die Bischöfe. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen für sich einen solchen synodalen Prozess unternehmen, so der Wunsch des Papstes.
Während der Konsultationen in Österreich werde Erzbischof Lackner engen Kontakt sowohl zu den Diözesen als auch zum vatikanischen Synodensekretariat halten. Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit. Ein daraus erstelltes erstes Arbeitsdokument werde ab Herbst 2022 auf kontinentaler Ebene beraten, ein zweites berücksichtige auch diese synodalen Beratungen und bilde dann die Grundlage für die Bischofssynode im Oktober 2023.
Österreich ohne die Caritas wäre unvorstellbar." - Das betonen die heimischen Bischöfe zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell in einer Erklärung. Anlass ist das 100-jährige Bestehen der Caritas in Österreich. Die Bischöfe sagen in ihrer Erklärung "Danke und Vergelt's Gott für 100 Jahre Dienst am Nächsten und für die starke Stimme der Caritas für all jene, die selbst keine Stimme haben oder nicht gehört werden".
Rund 1.600 professionelle Caritas-Einrichtungen in ganz Österreich würden gemeinsam mit den mehr als 3.000 Pfarren im Land ein verlässliches Netz bilden, "das gleichermaßen geprägt ist von Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Fachkompetenz". Caritas sei praktizierte Nächstenliebe mit tausenden hauptamtlichen und rund 50.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mehrheit von ihnen seien Frauen und rund 75 Prozent aller Leitungspositionen in der Caritas sind mit Frauen besetzt, betonen die Bischöfe: "Alle in der Caritas Engagierten sind jeden Tag aufs Neue bemüht, in jedem Menschen Christus zu sehen und ihm auf Augenhöhe und in geschwisterlicher Liebe und Respekt zu begegnen."
Die Caritas habe keine parteipolitischen Agenden, halten die Bischöfe fest. Sie stehe keiner Partei "näher" oder "ferner". Ihr Platz sei schlicht "an der Seite der Armen und all jener, die Hilfe brauchen; ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts". Zu den Aufgaben der Caritas gehöre es auch, "mitunter unbequem zu sein und Verantwortungsträger daran zu erinnern, ihre Arbeit an den Grundsätzen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit auszurichten", so die Bischöfe und weiter: "Wenn die Caritas das Wort ergreift, dann ergreift die Kirche in Österreich das Wort. Wir Bischöfe stehen zur Caritas in unseren Diözesen und auf Österreich-Ebene." Der Einsatz für die Schwächsten, für die Armen, Alten, Kranken und Flüchtenden "ist und bleibt für uns alle christlicher Grundauftrag".
Als Signal der Solidarität mit an Hunger leidenden Menschen hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass am Freitag, 30. Juli, um 15 Uhr im Gedenken an die Sterbestunde Jesu in möglichst allen Pfarrgemeinden in Österreich die Glocken für fünf Minuten geläutet werden. Das Läuten der Kirchenglocken gegen Hunger solle entsprechende Hilfsmaßnahmen der Caritas unterstützen.
Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".
Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."
Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.
"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.
Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.
Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.
Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".
Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"
Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".
Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.
Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.
Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.
Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".
(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Mit einer ganzen Busladung voll Büchern stellte sich am 09.06.2021 das Team der Militärpfarre beim Kommando Streitkräfte (Graz), Vizeleutnant Heinz Vieider, Wachtmeister Jakob Benedikt und Verwaltungspraktikantin BSc Maria Kirchmair, im Militärseelsorgehaus im 13. Wiener Gemeindebezirk ein, wo auch die Militärbischöfliche Bibliothek untergebracht ist. Der Grund ihres Kommens: 500 Bücher aus dem Nachlass von Militärdekan Prälat Prof. Franz Unger sollte an die Militärbischöfliche Bibliothek übergeben werden.
Militärdekan Prälat Franz Unger, einer der „Männer der ersten Stunde“
Militärdekan Prälat Prof. Franz Unger war bereits im 2. Weltkrieg Kriegspfarrer der Lazarettabteilung 521 und anschließend Divionspfarrer, danach der erste Militärseelsorger in der Steiermark beim Gruppenkommando II in Graz. Bis zu seinem Ableben blieb er der Militärseelsorge eng verbunden.
Mehr als 1000 Bücher umfasst sein Nachlass
Sein Büchernachlass (er umfasst als Gesamtes mehr als 1000 Bücher) wurde 2002 an die katholische Militärseelsorge beim Kommando Streitkräfte übergeben, wo dieser gemäß den Vorgaben des Militärordinariats katalogisiert und inventarisiert wurde. Pfarradjunkt Vizeleutnant Heinz Vieider verwaltete bis dato den Bestand. Vor einigen Monaten nahm er Kontakt zur Militärbischöflichen Bibliothek auf, um Teile der Bestände dort unterzubringen. 500 Bände, die seitens der Leitung der Bischöflichen Bibliothek im Vorfeld ausgesucht worden sind, wurden nun nach Wien gebracht und übergeben. Mögen diese dort auf zahlreiche interessierte Leser stoßen.
Die Militärbischöfliche Bibliothek
Die Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv befindet sich im Militärseelsorgehaus, Stranzenberggasse 9b, 1130 Wien. Näher Infos finden Sie unter Katholische Militärseelsorge - Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv (mildioz.at)
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