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Rund 3000 Glocken erklingen heute und wollen auf Hunger in der Welt und Klimakrise aufmerksam machen
Mit einer laut tönenden Aktion ruft die Katholische Kirche in Österreich zum Einsatz gegen die Klimakrise und den weltweiten Hunger auf, von dem laut UNO 811 Millionen Menschen betroffen sind und durch den alle 13 Sekunden ein Kind stirbt: Am Freitag (30. Juli) werden bei der von Bischofskonferenz und Caritas initiierten Aktion zur Sterbestunde Jesu um 15 Uhr fünf Minuten lang bundesweit etwa 3.000 Glocken erklingen. Erstmals schließt sich die Stadt Graz der Aktion an, bei der die profane "Liesl" am Schlossberg, die drittgrößte Glocke der Steiermark, ebenfalls läuten wird. Die Caritas Österreich rief zudem in einer Aussendung am Mittwoch zum Mitmachen und Posten von Social Media-Beiträgen unter #GlockenGegenDenHunger auf.
"... viel geredet aber viel zu wenig getan"
Caritas-Präsident Michael Landau unterstrich die Bedeutung der Aktion und erklärte: "Am Freitag um 15 Uhr läuten 3.000 Glocken in Österreich aus zwei Gründen: Dem Hunger und der Klimakrise. Beides hängt ganz eng zusammen, beides ist bekannt. Und es ist ein Ärgernis, dass bei beidem viel geredet aber viel zu wenig getan wird."
Jeder Glockenschlag ist eine Anfrage an mich selbst, wo ich helfen kann
Jeder einzelne Glockenschlag ist für den steirischen Bischof Wilhelm Krautwaschl "ein Zeichen dafür, dass noch immer Millionen Menschen auf der Welt hungern müssen. Ja sogar in unserem wohlhabenden Land gibt es Menschen, für die eine gute Ernährung nicht finanzierbar ist." Er verwies auf die Umweltkatastrophen, die derzeit Menschen unerwartet in Not stürzen. "Wo Not ist, ist auch Hunger. Das Glockenläuten gegen den Hunger ist eine gute Möglichkeit, zu schauen, wo man selbst helfen kann", richtete der Bischof bei einem Pressegespräch am Dienstag in Graz einen Appell an die in Österreich lebenden Menschen.
Die Glocken rufen weit hörbar zur Solidarität auf
Auch der Grazer Caritasdirektor Herbert Beiglböck fand deutliche Worte: "So viel Ungleichheit, wie wir derzeit erleben, hält die Welt nicht aus. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass Brücken entstehen zwischen arm und reich, hungrig und satt. Zu dieser Solidarität rufen die Glocken am Freitag auf."
Ein akustischer Anstoß zur Reflexion
Für den Salzburger Erzbischof Franz Lackner ist das Glockenläuten ein Anstoß zur Reflexion: Damit werde zum Gebet gerufen, erklärte er in einer Caritas-Aussendung zur Aktion. Glocken "wollen uns herausnehmen aus dem oft selbstbezüglichen Alltag und aufmerksam machen darauf, was um uns und in der Welt abseits unserer eigenen Geschäftigkeit passiert". Die Österreichische Bischofskonferenz, deren Vorsitzender Lackner ist, hat heuer bereits zum vierten Mal die Aktion "Glocken gegen Hunger" beschlossen.
Sattsein - ein für viele unbekanntes Gefühl
Johannes Dines, Direktor der Caritas Salzburg, rechnete vor, dass satt zu sein für fast jeden zehnten Menschen dieser Welt "ein seltenes oder sogar unbekanntes Gefühl" sei. Pandemie, Arbeitslosigkeit, Inflation und hohe Lebensmittelpreise hätten das weltweite Hungerproblem massiv verschärft.
Eine Spende von 20 Euro ermöglicht einen Monat lang nahrhaftes Essen für ein Kind, für 40 Euro kann im Rahmen eines Landwirtschaftsprojekts für Kleinbauern eine Ziege angeschafft werden, 50 Euro ernähren eine fünfköpfige Familie zwei Wochen lang. Und 250 Euro schaffen eine Existenzgrundlage durch ein Darlehen oder einen Mikrokredit.
Jeder Glockenschlag zählt
Die Caritas Österreich rief zum Mitmachen beim Glockenläuten auf. "Egal ob Fahrradglocke oder Kuhschelle - wir freuen uns über jede Unterstützung des Glockenläutens gegen Hunger", lautet die Botschaft. Auch Fotos, Videos und andere Social Media-Beiträge mit #GlockenGegenDenHunger seien erwünscht.
811 Millionen Menschen leiden heute an Hunger
Während der Pandemie ist die Zahl der Hungernden weltweit erstmals seit Jahren wieder gestiegen. 811 Millionen Menschen leiden laut dem Mitte Juli veröffentlichten jüngsten UN-Welternährungsbericht an Hunger. Vor allem die Länder in Afrika sind laut Caritas durch Gewaltkonflikte, die Klimakrise und durch Covid-19 betroffen.
(Spendenkonto der Caritas Österreich: IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560, Erste Bank, Kennwort "Hungerhilfe"; Online-Spenden unter www.caritas.at/hunger)
Quelle: www.kathpress.at
Christophorussonntag
Am 25. 07.2021 beging die Kirche den Christophorussonntag. Dabei erbat die MIVA (Missions-Verkehrs-Arbeitsgemeinschaft) einen ZehntelCent pro unfallfreiem Kilometer für ein MIVA-Auto. Benannt ist die Aktion nach dem Hl. Christophorus, dem Schutzpatron der Autofahrer. Gesammelt wird dabei in den katholischen Kirchen oder per Online-Spende. Diese MIVA-ChristophorusAktion stellt die wichtigste Einnahmequelle der MIVA dar, um ihre Ziele zu verwirklichen.
MIVA Austria
Die MIVA Austria ist ein Hilfswerk der katholischen Kirche. Ihre Aufgabe ist es, für junge Kirchen und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit Fahrzeuge zu beschaffen: je nach Bedarf PKW oder Geländewagen, Motorräder, Fahrräder, Traktoren, landwirtschaftliche Geräte, fallweise auch Boote oder kleine Schiffe, Flugzeuge oder Lasttiere. Während Europa oft an zu viel Verkehr leidet und vor allem auf Autobahnen lange Stauzeiten in Kauf genommen werden, fehlt es vielen Menschen in den ärmsten Ländern an Mobilität. Umso mehr müssen Priester, Schwestern, Entwicklungshelfer und medizinisches Personal mobil sein. Die Idee der MIVA lautet daher: Auch Mobilität ist teilbar. Vom europäischen Überfluss kann man denen etwas geben, die es brauchen. Und so lässt sich der Dank für unfallfreies Fahren mit internationaler Solidarität verbinden.
1. Welttag der Großeltern und älterer Menschen
Heuer wurde erstmals der Christophorussonntag mit der Feier des 1. Welttages der Großeltern und älteren Menschen verbunden. Dieser besondere Welttag wurde von Papst Franziskus ins Leben gerufen, um die Rolle dieser Gruppe zu stärken und um auf deren Bedeutung und Wichtigkeit hinzuweisen. Auch will dieser Welttag. dazu beitragen, das soziale Leben nach den großen Einschränkungen und Entbehrungen der Corona-Pandemie Schritt um Schritt wieder aufzunehmen. Papst Franziskus dazu: "Die Großeltern sind das Bindeglied zwischen den Generationen".
Der „Welttag der Großeltern und älteren Menschen“ soll nun jährlich am vierten Sonntag im Juli gefeiert werden und verbunden sein mit dem liturgischen Gedenktag der Heiligen Anna und Joachim (26. Juli), den Großeltern Jesu Christi.
Gebet für den ersten Welttag der Großeltern und Senioren
Militärbischof Werner Freistetter sprach folgendes Gebet für die Großeltern und Senioren:
Ich danke Dir, Herr, für den Trost Deiner Gegenwart:
auch in Zeiten der Einsamkeit
bist du meine Hoffnung und meine Zuversicht.
Du bist mein Fels und meine Festung seit meiner Jugend!
Ich danke Dir, dass Du mir eine Familie gegeben hast
und dass Du mich mit einem langen Leben gesegnet hast.
Ich danke Dir für freudige wie schwierige Momente,
für die Träume, die sich in meinem Leben bereits erfüllt haben
und für die, die noch vor mir liegen.
Ich danke Dir für diese Zeit der erneuten Fruchtbarkeit,
zu der Du mich mich rufst.
Stärke, oh Herr, meinen Glauben,
mach mich zu einem Werkzeug Deines Friedens,
lehre mich, diejenigen zu umarmen, die stärker leiden als ich,
lehre mich, nie aufzuhören zu träumen
und den neuen Generationen von deinen Wundern zu erzählen.
Beschütze und leite Papst Franziskus und die Kirche,
damit das Licht des Evangeliums auch die Enden der Erde erhellen möge.
Sende aus Deinen Geist, oh Herr, um die Welt zu erneuern,
damit der Sturm der Pandemie sich beruhigt,
die Armen getröstet und alle Kriege beendet werden.
Stütze mich in meiner Schwäche
und schenke mir die Gnade, das Leben in vollen Zügen zu leben
in jedem Augenblick, den Du mir schenkst,
in der Gewissheit, dass Du jeden Tag bei mir bist,
sogar bis zum Ende der Welt.
Amen.
Am 24. Juli gedachte die Kirche einer ihrer ganz bekannten und großen Schutzheiligen, nämlich des Hl. Christophorus. Ein Schutzheiliger, ein Nothelfer, der sich auch heute noch aus der Schar der Heiligen hervortut, während andere mehr und mehr in Vergessenheit geraten. Ein Helfer, dem man auch beim Bundesheer an diesem Tag Tür und Tor geöffnet hat und um dessen Schutz man beim Fest zu dessen Ehren bat.
Militärische Traditionspflege unterbricht den dienstlichen Alltag, macht Entstehung und Hintergründe bewusst und schafft zudem Motivation für die Zukunft. Die Barbarafeiern der Artilleristen sind etwa ein Beispiel dafür, aber seit einiger Zeit auch das Fest zu Ehren des Hl. Christophorus in der Raab – Kaserne.
Vor zwei Jahren hat die Nachschub- und Transportkompanie des Stabsbataillons 3 diese "neue" alte Tradition einer Christophorusfeier aufgegriffen und in der Raab - Kaserne in Mautern wieder aufleben lassen. Diesmal stand der religiösen Feier Bischofsvikar Christian Thomas Rachle vor, der mit einer feierlichen Liturgie und einer mitreißenden Predigt bleibenden Eindruck bei den Mitfeiernden hinließ. Gedacht wurde während der Messe auch der Verstobenen des Verbandes, im speziellen Vzlt Eduard Cahak, der vergangenes Jahr zu Grabe getragen wurde.
Feierlich umrahmt wurde die Christophorusfeier von einem Ensemble der Militärmusik Niederösterreich. Diese war es auch, die die Uraufführung des neuen Kompanieliedes begleitete. Den Abschluss bildete die Segnung der Einsatzfahrzeuge.
Nach der Covid-19-bedingten Absage im letzten Jahr treffen sich heuer wieder die Blaulichtorganisationen zur Blaulichtwallfahrt . Die gemeinsame Wallfahrt soll am 17. September 2021 "über die Bühne" gehen.
Diesmal ist gebietsmäßig das Viertel Unter dem Wienerwald an der Reihe. Die Strecke führt von der Wallfahrtskirche Hafnerberg über das Kloster Kleinmariazell nach St. Corona am Schöpfl. Die Streckenlänge beträgt 13 km.
Den abschließenden Feldgottesdienst wird Militärbischof Werner Freistetter mit den Wallfahrerinnen und Wallfahrern in St. Corona am Schöpfl feiern.
Für die gesamte Veranstaltung gilt der Covid-19-Vorbehalt. Bei Durchführung gelten die zum Zeitpunkt 17. September 2021 gültigen Covid-19-Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Anmeldungen bis 15. August 2021 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Soldaten bitte garnisonsweise, Zivilpersonen auch einzeln).
Am 09. Juli 2021 konnte – nach einjähriger Corona bedingter Pause - das Patroziniumsfest in der Soldatenkirche in der Belgier-Kaserne in Graz wieder begangen werden.
Ein Fest mit mehreren Schwerpunkten
Und es sollte ein besonderes Fest werden. Festlich und musikalisch umrahmt von einem Ensemble der Militärmusik Kärnten stand dieser Feier Militärbischof Werner Freistetter vor. Und es war ein Fest, das mehrere Schwerpunkte hatte: es war eine Gelegenheit, um Dank an verdiente Personen auszusprechenden und es war eine Zeit des Abschiednehmens und des Begrüßens.
Militärsuperior Sascha Kaspar hieß alle Besucher und Festgäste herzlich willkommen, unter anderem auch den evangelischen Militärpfarrer Amtsdirektor Manfred Wallgram, MBA, Militärdiakon Oberst i.R. Karl Kastenhofer, Generaldechant i.R. Franz Auer, Militärkaplan Johannes Freitag, MBA, von der militärischen Seite Generalmajor. Mag. Gerhard Christiner, und besonders die Kandidaten und Kandidatin für den Sankt Georgs-Orden.
Militärsuperior Sascha Kaspar widmet sich nun einem neuen Aufgabengebiet
Es war eine Zeit des Abschiednehmens, da Militärsuperior Sascha Kaspar nun neue Aufgaben am allerersten Einsatzort seines Militärseelsorgerseins – in Allentsteig - übernehmen wird.
Eine Zeit des Willkommenheißens, da auch sein Nachfolger, Militärkaplan Johannes Freitag, MBA, an dieser Feier teilnahm und er der Menge vorgestellt und begrüßt wurde. Johannes Freitag ist als Milizseelsorger beim Militärkommando Steiermark und als Stadtpfarrer in Trofaiach tätig. Er hat Militärsuperior Kaspar bereits während seines Einsatzes im Kosovo vertreten.
Festliches Patrozinium, dem Militärbischof Werner Freistetter vorstand
Militärbischof Werner Freistetter feierte die Messe mit der Festgemeinde. In der Predigt ging der Militärbischof auf die Geschichte des Martyriums von Engelbert Kolland ein und bat die Gemeinschaft um ein besonderes Gebet für all diejenigen, die heute im Namen des Glaubens verfolgt werden.
Die Verleihung der St. Georgs-Orden und des Ehrenkreuzes der Evangelischen Militärseelsorge
An das Patrozinium schloss die Verleihung der Sankt Georgs-Orden an. Es waren neun verdiente Personen, die den Orden durch Militärbischof Werner Freistetter verliehen bekamen.
Zusätzlich zu dieser Ehrung erhielt Militärsuperior Sascha Kaspar als erster römisch-katholischen Militärpfarrer das Ehrenkreuz der Evangelischen Militärseelsorge (2. Stufe d. 4-stufigen Ehrenzeichens). Dieses wird seit 2007 an Personen für besondere Verdienste um die Evangelische Militärseelsorge durch den Militärsuperintendenten verliehen.
Nach der Ordensverleihung lud die Katholische Militärseelsorge zur Agape am und um den Ort der Begegnung der Soldatenkirche ein.
Unter der Leitung von Offiziersstellvertreter Andreas Paul fand vom 04. - 11. 07. 2021 das Kinderferienlager der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich statt. Alles natürlich unter Einhaltung aller derzeit gebotenen Regeln!
Ein Kinderferiencamp mit viel Abwechslung
Die Kinder waren im Jugendgästehaus Lindenhof in Eben im Pongau untergebracht. Und eines der vielen Vorteile dieses Hauses: Gleich beim Haus befinden sich schöne Spiel- und Sportanlagen, selbst eine große Sporthalle steht den Kids dort zur Verfügung. Bei Ausflügen wurden den Kindern die wunderbare Landschaft nähergebracht und verschiedene Thermen erkundet. Auch ein Tag in Salzburg stand auf dem Programm.
Auch Militärpfarrer Alfred Weinlich kam auf Besuch zu den Kids. Im Gepäck: Jede Menge Überraschungen , Zeit für die Kinder und überraschende Ideen
Bei einem Besuch des Militärpfarrers Alfred Weinlich wurden - in Verbindung mit dem Gleichnis Jesu vom Schatz im Acker - von den Kindern Schatzkisten gebaut und persönliche Schätze vorgestellt. Bei der Wort-Gottes-Feier wurde dann eine Schatzkiste geöffnet und die darin enthaltenen Edelsteine und Münzen den verschiedenen Menschen, die für die Teilnehmer wahre Schätze sind, zugeordnet. Außerdem wurde beim Gottesdienst die Interpretation der Kinder zur "Jerusalem-Challenge" präsentiert.
Eine stimmige, eine gelungene, eine ausgelassene Ferienwoche, die viel Abwechslung und Freude in diese nicht immer einfache Zeit der Pandemie brachte.
Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.
Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".
Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
MNS-Pflicht und Hygieneregeln
Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Gemeinde- und Chorgesang
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und "3G-Nachweis"
Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
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Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz fand in diesem Jahr in der traditionsreichen Erzabtei Pannonhalma in Ungarn statt. Ein Höhepunkt der Zusammenkunft war der festliche Gottesdienst zum Hochfest des heiligen Josef... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Johannes Nepomuk, auch bekannt als Jan Nepomucký, ist eine der faszinierendsten Heiligengestalten Mitteleuropas. Sein Leben und Martyrium prägten nicht nur die katholische Kirche, sondern auch... Weiterlesen
Der stille Held des Glaubens Am 19. März feiert die katholische Kirche den Gedenktag des heiligen Josef, des Ziehvaters Jesu. Trotz seiner zentralen Rolle im Leben Jesu bleibt Josef eine eher... Weiterlesen
Ein außergewöhnliches Zusammentreffen der Fastenzeiten Im Jahr 2025 fällt eine seltene religiöse Konvergenz auf: In den Monaten März und April überschneiden sich die zentralen Fastenzeiten der drei großen abrahamitischen Religionen –... Weiterlesen
Zum Weltfrauentag mahnen die Präsidentinnen von Caritas und Arbeiterkammer eine konsequente Gleichstellungspolitik ein. Einkommensunterschiede, unfaire Verteilung der Sorgearbeit und Altersarmut seien Beweise dafür, dass Frauen in Österreich weiterhin strukturell benachteiligt... Weiterlesen
Ein Tag des Kampfes und der Errungenschaften Seit den gesellschaftlichen Umbrüchen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März gefeiert. Doch der Kampf um Frauenrechte begann... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Der Name Fridolin bedeutet "der Friedensreiche" und spiegelt das Wirken dieses bemerkenswerten Mannes wider, der als Missionar, Abt und Wundertäter am Oberrhein bekannt wurde. Sein... Weiterlesen
Ein bewusster Verzicht für eine bessere Zukunft Jedes Jahr zur Fastenzeit räumt die Initiative "Autofasten" der Frage nach nachhaltiger Mobilität besonderen Platz ein. 2025 ruft die von katholischen und evangelischen Umweltbeauftragten... Weiterlesen
Heute um 11:00 Uhr fand in der Militärpfarre beim Militärkommando Wien die feierliche Spendung des Aschenkreuzes statt. Die Liturgie wurde von Militärerzdekan Harald Tripp geleitet. Auch wurde ein schönes Zeichen... Weiterlesen
25. Februar 2025 – Der Petersplatz füllt sich langsam mit Gläubigen, Kerzen flackern im kühlen Abendwind, Rosenkränze gleiten durch betende Finger. Doch anders als 2005, als Johannes Paul II. auf... Weiterlesen
Eine englische Prinzessin als deutsche Heilige Die Heilige Walburga, auch Walpurgis genannt, gehört zu den bedeutendsten Frauengestalten der christlichen Missionierung Europas. Geboren um 710 in Devonshire, England, war sie die Tochter... Weiterlesen
Nach intensiver Vorbereitung empfingen am Freitag, den 21. Februar 2025, zehn Rekruten aus niederösterreichischen Garnisonen das Sakrament der Firmung. Die feierliche Zeremonie fand in der Pfarrhofkirche Pitten statt und wurde... Weiterlesen
Ein stiller Marsch, bewegende Worte und ein gemeinsames Zeichen gegen Terror und Spaltung: Politik, Kirche und Gesellschaft vereinen sich in Villach im Gedenken an die Opfer der Gewalttat. Ein Stadtbild in... Weiterlesen
Ein Meilenstein in der Geschichte des Vatikans Zum ersten Mal in der Geschichte des Vatikanstaates übernimmt eine Frau die Regierungsgeschäfte: Papst Franziskus hat die 56-jährige Ordensfrau Raffaella Petrini zur neuen Regierungschefin... Weiterlesen
Der Valentinstag – ein Fest der Liebe mit vielen Gesichtern Jedes Jahr am 14. Februar feiern Menschen auf der ganzen Welt den Valentinstag – den Tag der Verliebten. Doch während in... Weiterlesen