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"Gaudete" – freuet euch, war das Thema und der Name des dritten Adventsonntags, an dem am Adventkranz die rosafarbene Kerze entzündet wurde.
"Freut euch im Herrn zu jeder Zeit!", so schreibt Paulus im Brief an die Philipper. Und es ist die Freude auf das bevorstehende Weihnachtsfest, die die ganze Adventzeit bestimmen soll. Die Freude auf die Geburt Jesu in Betlehem und seine Ankunft in den Herzen der Menschen.
„Freut euch im Herrn zu jeder Zeit! Noch einmal sage ich: Freut euch! Denn der Herr ist nahe“. Mit diesen Worten wurde der Gottesdienst am dritten Adventsonntag in der St. Georgs-Kathedrale eröffnet. Und die Freude zeigte sich auch an der liturischen Gewandfarbe. Sie war – wie die dritte Kerze, die angezunden wurde – Rosa.
Die rosa Kerze am Adventkranz
Drei violette Kerzen und eine rosafarbene Kerze – so präsentiert sich der liturgische Adventkranz. Violett: das ist die Farbe der Buße, die liturgische Farbe des Advents. Am Sonntag Gaudete ist alles - auch farblich - etwas anders: die rosafarbene Kerze wird angezündet und auch die Messgewänder im Gottesdienst sind rosafarben. Damit wird die große Freude zum Ausdruck gebracht, dass es nicht mehr lange dauert bis zur Ankunft des Herrn. Und die Farbe Rosa ist das aufgehellte Violett.
Die Vorbereitung auf das Weiße der Weihnachten
„Rosa ist die Vorbereitung auf das Weiße der Weihnachten, der Ankunft des Erlösers,“ so Militärbischof Werner Freistetter am Anfang des Gottesdienstes. In seiner Predigt stellte er die Frage, was wir tun sollen: „Die Antworten von Johannes dem Täufer sind einfach und doch nicht. Es geht um Beziehung und Macht! Zuerst empfiehlt er eine Tat der Liebe, des Teilens, das ist aber auch eine Form der Macht zwischen dem Bedürftigen und dem Teilenden. Zweitens spricht Johannes die staatliche und militärische Macht mit den Zöllnern und den Soldaten an: Er verlangt das Richtige zu tun, also nichts Übermenschliches wird verlangt, sondern nur das Rechte!" Das reicht für das Kommen des Messias! Wer mit diesen selbständigen menschlich richtigen Einstellungen beginnt, der ist offen für das Gebot der Liebe."
Am Ende des Gottesdienstes bat der Militärbischof um die Fürsprache Unserer Lieben Frau von Guadalupe, die in Mexico und vom Papst sehr verehrt wird.
Seit Sonntag gibt es eine neue Rahmenordnung für die Katholische Kirche: FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien - Für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Chorgesang mit 2G-Nachweis wieder möglich - Diözese Linz hält bis 17. Dezember an bisheriger Rahmenordnung fest.
Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Die wichtigste Änderung ist, dass der einzuhaltende Mindestabstand auf einen Meter reduziert wird. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde am Samstag veröffentlicht und gilt ab Sonntag, 12. Dezember.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Dieser Bestimmung folgend hat der Bischof der Diözese Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass angesichts der weiterhin angespannten pandemischen Situation in Oberösterreich in seiner Diözese noch bis 17. Dezember die bisherige Rahmenordnung gilt, d.h. ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss und auch der Chorgesang ausgesetzt bleibt.
Chorgesang mit 2G-Nachweis
Die in allen anderen Diözesen ab 12. Dezember geltende neue Rahmenordnung hält im Blick auf den Gemeindegesang fest, dass dieser während des Gottesdienstes mit FFP2 Maske möglich ist, jedoch "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang unter besonderer Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge reduziert werden" soll. Für den Chorgesang und die Chorproben gilt: Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich. Empfohlen wird zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen.
Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test, Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausnahmen
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Zeitweise Ausnahmen von der Tragepflicht gibt es - wie bisher - beim Wahrnehmen von liturgischen Diensten (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.); in diesen Fällen müssen aber größere Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Um den Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das Absperren von Kirchenbänken vorzunehmen. Der 1-Meter-Mindestabstand muss nicht zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden. Er darf auch unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen - etwa durch den Priester - erfordert, dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.
3G-Nachweis für liturgische Dienste
Verpflichtend sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Bereits seit 13. November gilt, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
Mussten die Weihwasserbecken während der Zeit des Lockdowns entleert bleiben, so dürfen sie nun wieder befüllt werden. Das Wasser muss dabei häufig - zumindest zwei Mal pro Woche - gewechselt und das Becken gründlich gereinigt werden. "Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich", halten die Bischöfe fest. Weihwasser in abgedeckten Behältnissen soll zudem zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon vier Mal angepasst worden ist.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Quelle: kathpress (11.12.2021)
Militärbischof Werner Freistetter Pontifikalamt feierte das Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria in der St. Georgs-Kathedrale
Am 8. Dezember beging Militärbischof Werner Freistetter in der St. Georgs-Kathedrale mit der zusammengekommenen Feiertagsgemeinde das Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (Mariä Empfängnis). An diesem Festtag gedenkt die Kirche des Tages, an dem die Großmutter Jesu, Anna, Maria empfangen hat, deren Geburtsfest dann im September begangen wird.
Marienfeste leiten uns immer zu Christus
„Marienfeste leiten uns immer zu Christus: Maria zeigt ihn uns!“ Mit diesen Worten führte Militärbischof Werner Freistetter beim Pontifikalamt hin zu den Lesungen des Tages und betonte damit die Besonderheit Mariens.
Was der 8. Dezember ist
Mit den Worten „Der 8. Dezember ist eigentlich Weihnachten vor Weihnachten!“ leitete Bischof Freistetter seine Predigt ein. Und er betonte in seiner Predigt, dass Maria ein Geschöpft sei wie wir, aber die Gnade Gottes bei ihr so ergiebig ist, dass diese Frau in der Strahlkraft der Erlösung steht.
Die Einzigartigkeit von Maria wurde auch hervorgeheben durch den Kommunionvers, der für diesem Tag gewählt wurde:
Großes hat man von dir gesagt, Maria,
denn aus dir ging hervor die Sonne der Gerechtigkeit,
Christus, unser Gott.
Die wegen Corona präludierten Formen der Mariengesänge - von der Familie Weinfurter vorgetragen – unterstützten die Innigkeit des Hochamtes.
Am 6. Dezember gedenkt die Kirche einem der am meisten verehrten Heiligen: Dem Hl. Nikolaus von Myra.
Wettergegerbt soll sein Gesicht gewesen sein, seine Nase war durch einen Bruch krumm zusammengewachsen und hatte einen markanten Buckel und, ja, er hatte doch tatsächlich einen weißen Bart, wenn auch einen weit kürzeren als die Nikoläuse, die uns immer wieder in unserer Kindheit Besuche abgestattet haben.
Vielen Kindern ist er bekannt, Lieder über ihn werden gesungen, viele Geschichten von ihm erzählt - und doch zählt er zu den „unbekanntesten“ Heiligen, denn gesicherte Fakten über sein Leben gibt es nur wenige.
Was wir „gesichert“ über Nikolaus wissen
Bei ihm handelt es sich um keine legendenhafte Gestalt, ihn gab es tatsächlich. Aber: viel ist aus seinem Leben uns nicht überliefert worden. Was wir von ihm wissen, ist, dass er zwischen 280 und 286 in Patara (Türkei) geboren wurde, dass er mit etwa 19 Jahren zum Priester geweiht und nur wenig später zum Bischof von Myra (heutiges Demre, etwa 100 Kilometer südwestlich der türkischen Großstadt Antalya) ernannt wurde. Auch ist bekannt, dass in Myra kurz nach seiner Bischofsernennung die Christenverfolgungen unter dem römischen Kaiser Galerius Valerius Maximinus (305 bis 311) begannen. Auch Nikolaus war diesen ausgesetzt, geriet – so die Überlieferung - in Gefangenschaft und wurde in dieser Zeit auch gefoltert. Etwas mehr als 10 Jahre später nahm er am Konzil von Nizäa (325) teil. Sein Todestag war ein 6. Dezember zwischen den Jahren 345 und 351.
Der Kult
Unbestritten ist, dass Nikolaus zu den am meisten verehrten Heiligen der Christenheit zählt und er als Schutzpatron zahlreicher Orte, Gruppen und Berufe alle Hände voll zu tun tat. Der Kult um ihn begann erst rund 200 Jahre nach seinem Tod.
Im 6. Jahrhundert weihte Kaiser Justinian ihm eine Kirche in Konstantinopel (heutiges Istanbul), in welcher Reliquien von Nikolaus verwahrt und verehrt wurden. Über Griechenland, wo er als Hyperhagios (griech. Überheiliger) verehrt wurde, verbreitete sich sein Kult in die slawischen Länder. So kam es, dass heute Nikolaus dort gleich nach der Gottesmutter Maria zu einem der am meisten verehrten Heiligen Russlands wurde. Nach Rom kam der Kult im 8. Jahrhundert und verbreitete sich dann in Süd- und Mitteleuropa. In Deutschland, Frankreich und England ist die Verehrung vom hl. Nikolaus seit dem zehnten Jahrhundert nachweisbar.
Wie groß die Beliebtheit von Nikolaus infolge war, zeigte sich auch darin, dass vom 11. bis zum 16. Jahrhundert diesseits der Alpen mehr als 2200 Kirchen nach ihm benannt wurden.
Wie sah dieser Mann eigentlich aus?
Von den meisten Heiligen haben wir keine reale Vorstellung. Unsere Bilder von ihnen sind geprägt von uns gezeigten Bildern, die aus Bilderbüchern, aus Religionsbüchern stammen, teils auch von Ikonen. Bei Nikolaus besteht da eine Ausnahme: Wissenschaftler der John Moores University in Liverpool haben 2017 mit Hilfe der 3D-Technik und des Gesichtsrekonstiktionsverfahren ein Portrait erstellt, das den heiligen Nikolaus von Myra realistisch darstellen soll. Wer sich von dem popuären Heiligen nun ein Bild machen möchte, der klicke auf https://twitter.com/FaceLabLJMU/status/806168986996080640/photo/1
Der heute verehrte Nikolaus ist eigentlich ein zweifacher Nikolaus
Das Bild und die Vorstellung dieses Heiligen wurde im Laufe der Jahrhunderte durch die vielen Legenden und das mannigfaltige Brauchtum stark ge- und verformt. Der Nikolaus, so wie er heute verehrt wird und wir ihn aus unseren Kindertagen her kennen, ist eine Verschmelzung, eine Kombination von zwei historischen Personen: des Bischofs von Myra und des gleichnamigen Abts Nikolaus von Sion, dem späteren Bischof von Pinara (Türkei)– der im Jahr 564 starb.
Die gute Nachricht zum Schuss
Trotz des österreichweiten Corona-Lockdowns können Nikolausbesuche auch zu Hause wieder stattfinden. Denn: Laut den aktuellen staatlichen COVID-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt, bei der folgende Schutzmaßnahmen gelten: Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, dann sind dabei die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten.
Der Nikolaus darf auch heuer wieder kommen
Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält. Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen. "Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt", wird weiter erklärt.Und da soll noch einer sagen, der Nikolaus geht nicht mit der Zeit.
Also: Auch heuer wird der Nikolaus wieder den Weg zu den Kindern beschreiten - als kleiner Hoffnungs- und Freudenbringer für die Kleinsten.
Gerade in Zeiten der Pandemie sind Zeichen und Symbole der Hoffnung wichtig. Dazu zählt auch der Adventkranz - heuer vielleicht mehr denn je.
Zeichen der Hoffnung in diese Zeit hinein
Im Rahmen eines Gottesdienstes wurden in dieser Woche über 70 Adventkränze gesegnet.
Diese Zeichen der Erwartung und der Hoffnung werden in diesen Tagen in fast allen Kompanien und Abteilungen der Garnisonen Hörsching, Wels, Ried, Freistadt, Linz und Stadl-Paura verteilt.
Etliche adventliche Veranstaltungen mussten aufgrund der Pandemie abgesagt werden
Aufgrund des verordneten Lockdowns mussten heuer leider liebgewonnene und gern besuchte Veranstaltungen abgesagt werden (die jährlichen Kadereinkehrtage, die Nikolausaktion, bei der zuletzt über 100 Kinder und deren Angehörige erschienen sind).
Die Tradition des Adventkranzsegnens und Bringens in die Garnisonen wird aber beibehalten – unter Einhaltung aller Covid-19 Maßnahmen. Dabei wurde jedem Adventkranz ein Grußwort des Militärpfarrers und ein "Beipackzettel" mit folgendem Inhalt beigelegt:
Der Adventkranz ist ein inzwischen weltweit bekanntes christliches Symbol der vorweihnachtlichen Zeit, das vor etwas mehr als 180 Jahren erstmal im Advent zur Verwendung kam. Der evangelische Pastor und Begründer des Hilfswerkes Diakonie, Johann Hinrich Wichern, stellte damals in Hamburg den ersten Adventkranz auf. Er wollte mit diesem ein Zeichen setzen, wollte den Straßenkindern seiner Zeit - es war das die Zeit des beginnenden Industriezeitalters - die Zeit auf Weihnachten hin verkürzen und ihnen Christus, das "Licht der Welt", auch seh- und fühlbar näherbringen. Ursprünglich war dieser Wichern-Adventkranz ein großes Wagenrad, an dem jeden Tag eine neue Kerze entzündet wurde. Erst um einiges später begann man damit, diesen Zählkranz mit Nadelbaumzweigen zu schmücken. So wurde der Adventkranz immer symbolträchtiger: die immergrünen Zweige und auch seine runde Form weisen auf das ewige Leben hin, das Christus allen Getauften schenken will. Die verbliebenen 4 Kerzen zeigen die Sonntage auf die Weihnacht hin an. Diese sind - in katholischer Tradition - in der der Farbe Violett gehalten. Nur die dritte Kerze nicht. Sie ist rosa und bekundet die Vorfreude auf das Kommen Jesu. Wenn diese entzündet wird, dann sind es meist nur mehr ca 10 Tage bis zur "Ankunft des Herrn". Beginnend mit der der rosa Kerze gegenüberliegenden Kerze, wird dann am Vorabend jedes Adventsonntages (meist gegen den Uhrzeigersinn) eine weitere Kerze angezündet.
Die Schlussworte des adventlichen Beipackzettels mögen auch Sie nun erfreuen und berühren:
„DANKE, dass auch Sie dieses christliche Symbol "beleben"…DANKE, auch für's Gebet und jedes Bemühen um echten Frieden. Gott möge all das Gute segnen und vollenden.
P.Johannes RUPERTSBERGER OSB-Lambach, OR, MilPfarrer beim MilKdo OÖ
Mit dem ersten Adventsonntag am 28. November beginnt nicht nur die vorweihnachtliche Adventzeit, sondern auch ein neues Kirchenjahr. Der Advent gilt als eine Zeit der Stille und Besinnung. Für Christen ist er die Vorbereitungszeit auf Weihnachten. Das Wort kommt vom lateinischen "adventus" und bedeutet "Ankunft". Christen verbinden damit die Erinnerung an die Geburt Jesu in Bethlehem und das Erwarten seiner Wiederkunft am Ende der Zeit.
Seinen Ausdruck in Gottesdiensten findet der Erwartungscharakter vor Weihnachten in den Lesungen: Häufig werden an den vier Adventsonntagen Texte aus dem Alten Testament verwendet, die die Ankunft des Erlösers prophezeien. Die gleiche Symbolik hat auch der Adventkranz. Die vier Kerzen symbolisieren das Kommen des "Lichts der Welt". Die Zweige immergrüner Tannen - so auch der Weihnachtsbaum - stehen für das ewige Leben.
Die Erwartung der Rückkehr Jesu als Weltenrichter am Ende der Zeiten verbindet die Adventzeit auch mit einem Bußcharakter. Äußere Zeichen hierfür sind die violetten Messgewänder und die violetten Bänder, die sich oft an Adventkränzen finden.
Die Länge der Adventzeit hat sich im Laufe der Geschichte gewandelt. Während man im 5. Jahrhundert in Jerusalem nur einen einzigen Adventsonntag feierte, hat Papst Gregor der Große (590-604) die Zahl der Adventsonntage auf vier festgelegt. Die sich über vier Sonntage erstreckende Adventzeit wurde erst 1570 durch Papst Pius V. allgemein verbindlich. Nur in der Erzdiözese Mailand werden auch heute noch sechs Adventsonntage gefeiert.
Die jeweiligen Sonntage im Advent haben eine je eigene Bedeutung. Am 1. Advent wird der Wiederkunft Christi am Jüngsten Tag gedacht. Der zweite Adventsonntag dient der Vorbereitung auf den kommenden Erlöser. Die Gestalt Johannes des Täufers steht am dritten Adventsonntag im Mittelpunkt, während der letzte Sonntag vor Weihnachten Maria gewidmet ist.
In den einzelnen Militärpfarren Österreichs finden in diesen Tagen vor dem ersten Adventsonntag die traditionellen Adventkranzsegnungen statt. Das aber stets unter Einhaltung aller Covid 19-Bestimmungen.
Quelle: kathpress (22 11 2021)
Fünfmal ein bestimmtes Ja zum Glauben und zur Mitverantwortung in der Kirche
Drei Tage lang wurden Rekruten aus verschiedenen Garnisonen Niederösterreichs in der Militärpfarre NÖ 3 in Allentsteig auf die Firmung vorbereitet. Am Freitag, 19. November 2021, empfingen sie in der Soldatenkirche des Truppenübungsplatzes das Sakrament der Firmung. Als Firmspender war Militärgeneralvikar Peter Papst gekommen.
Covid prägte auch dieser Veranstaltung ihren Stempel auf
Sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Firmungsgottesdienst, welcher von der Combo der Militärmusik Niederösterreich mitgestaltet wurde, konnten alle Covid-19-bedingten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
"Setzt eure Talente ein"
Militärgeneralvikar Papst erläuterte in seiner Predigt die verschiedenen Zeichenhandlungen der Firmspendung und lud die Neugefirmten ein: „Setzt eure Talente, die Gaben des Heiligen Geistes sind und euch von Gott geschenkt wurden, in eurem Leben ein, in euren Berufen und Tätigkeiten, und für die Menschen, mit denen ihr zu tun habt!“
EinTag, der in Erinnerung bleiben wird
Die Neugefirmten und ihre Paten freuten sich über einen lagebedingt zwar bescheidenen, aber trotzdem gelungenen Festtag, der ihnen hoffentlich ein (Glaubens-)Leben lang in guter Erinnerung bleibt.
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