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Aktuelles aus der Diözese
Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben.
Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.
"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht
Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste wie bisher ein Zwei-Meter-Mindestabstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.
Weiters legt die Rahmenordnung wie zuletzt fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske wie bisher möglich.
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Liturgischer Gemeinde- und Chorgesang
Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied "nicht verzichtet werden". Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde, wobei Lieder und Gesänge grundsätzlich instrumental begleitet werden sollen.
Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wird der Mindestabstand geringfügig unterschritten, gilt auch beim Singen die Maskenpflicht. "Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine", so die Rahmenordnung unter Verweis auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at).
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente
Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten jetzt für sie - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.
Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits bisher auf 50 Personen limitiert, so entfällt ab 19. Mai aufgrund der neuen Verordnung diese Obergrenze.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Bereits im Vorfeld der Feier müssen Begrenzungen der einzuladenden Personen gesucht und kommuniziert werden.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
(Rahmenordnung im Wortlaut unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
(Präventionskonzept als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)
Am Festtag des Hl. Georgs feierte die St. Georgs-Kathedrale am Freitag, 23.April ihr Patrozinium. Rektor Stefan Gugerel zelebrierte den Gottesdienst mit seinen Mitbrüdern Bischofsvikar Christian Thomas Rachle vom Kommando Streitkräfte (Graz) und Militäroberkurat Oliver Hartl vom Militärkommando Niederösterreich (St. Pölten) sowie mit beiden Diakonen Josef Juster und Andreas Binder.
Militärdekan Gugerel gestaltete den feierlichen Gottesdienst hoffnungsvoll „Werft die Zuversicht nicht weg!“ Wenn man den Hl. Georg in der Kathedrale anschaue, so scheine er zuerst sehr dunkel, Heiligen können also Schattenseiten haben, aber es brauche nur das Licht Gottes, um den Sinn des Auftrags wieder zu erfassen, als Kinder Gottes zu leben. „Dazu haben die Lesungen eingeladen!“ so der Militärgeistliche, „Georg stirbt als Märtyrer im IV. Jahrhundert, er hat aber diese Texte gehört und hat versucht sie im Leben umzusetzen: Im Hebräerbrief steht die Aufforderung, die Zuversicht nicht wegzuwerfen, die Offenbarung stellt das Ziel vor Augen, Kindschaft durch Annahme: ‚wer siegt, den mache ich zu meinem Kind und ich bin sein Vater!‘, das Evangelium lädt ein auf den Weinstock zu schauen: ‚getrennt von mir, könnt ihr nichts erbringen‘ und schließlich der Psalm ‚Die mit Tränen säen, werden mit Jubel ernten‘. Das Ziel ist das Wichtige, Hl. Georg hat sein Leben auch für die anderen hingegeben!“
Ein Gedenken an Otto Krepper und seinen trauernden Angehörigen fand seinen Platz im Hochgebet.
Die Festmesse wurde von der Konzertorganistin Ines Schüttengruber sowie von der Sopranistin Marie-Luise Schottleitner begleitet, die Arie „Auf starkem Fittiche“ in F-Dur zur Erschaffung der Vögel aus dem Oratorium ‚Die Schöpfung‘ von Joseph Haydn, die zum Auszug gesungen wurde, brachte einen spontanen Applaus bei den Gottesdienstbesuchern.
(Bericht: S. Claus)
"Gemeinsamkeit und Toleranz können Hass und Gewalt der Militärs in Myanmar beenden": Unter diesem Tenor hat am Samstagabend ein interreligiöses Gebet für Myanmar auf dem Wiener Stephansplatz stattgefunden. Auf Einladung der buddhistischen Religionsgesellschaft und der Freunde der Burmesischen Gemeinschaft in Österreich beteten Religionsvertreter und Aktivisten gemeinsam für den Frieden und machten zugleich auf die Bürgerkriegs-ähnliche Situation dem südostasiatischen Land aufmerksam. Seit dem heurigen erneuten Aufflammen der Gewalt in Myanmar sind bereits über 700 Menschen ums Leben gekommen.
Neben dem Präsidenten der buddhistischen Religionsgesellschaft, Gerhard Weißgrab, dem katholischen "Weltreligionen-Bischof" Werner Freistetter und Dompfarrer Toni Faber waren auch Vertreter der Muslime, der altkatholischen Kirche, der Mormonen und der hinduistischen Gemeinde in Wien anwesend. Der evangelische Bischof Michael Chalupka ließ eine Grußbotschaft überbringen. Ebenso mit Grußworten vertreten war die Neuapostolische Kirche.
Freistetter zitierte bei seinem vorgetragenen Gebet aus dem Kolosser-Brief des Apostels Paulus: "Vor allem aber liebt einander, denn die Liebe ist das Band, das alles zusammenhält und vollkommen macht." Dies sei für ihn auch der Grund, warum man der Einladung der "buddhistischen Schwestern und Brüder" zum Gebet für die Frauen und Männer in Myanmar nachgekommen sei, so der Bischof.
Für Buddhisten-Präsident Weißgrab ist das interreligiöse Gebet ein kleiner Schritt für mehr Frieden. "Wir zeigen uns solidarisch mit den Menschen in Myanmar, indem wir uns hier zusammenfinden und gemeinsam der Opfer gedenken", sagte er.
Dompfarrer Toni Faber erinnerte in seiner kurzen Ansprache daran, dass auch Papst Franziskus die Protestbewegung in Myanmar unterstütze und das Land selbst im Jahr 2018 besucht hatte. Die kleine katholische Minderheit in Myanmar unterstütze die Protestierenden und habe ihnen Schutz und Aufnahme gegeben.
Für Imam Ramazan Demir ist das Gebet ein Zeichen der Solidarität mit den Inhaftierten. "Wir fordern eine politisch friedliche Zukunft für Myanmar", so der Vertreter der Islamischen Glaubensgemeinschaft.
Die Buddhistische Religionsgesellschaft hatte bereits am 11. Februar in einer Stellungnahme den "Putsch des Militärs" in Myanmar verurteilt, der "die Umsetzung des Wahlergebnisses der freien Wahlen vom November des Vorjahres verhindert". Die Entwicklungen in dem südostasiatischen, mehrheitlich buddhistischen Land "lassen weitere schlimme Eskalationen befürchten", so Österreichs Buddhisten damals.
Diese Sorge bestätigte sich seither auf dramatische Weise. Die Militärs gingen immer brutaler gegen friedliche Demonstrierende vor, und sogar Kinder finden sich unter den mittlerweile über 700 Todesopfern. Ebenso wie hochrangige Kirchenvertretern hat zuletzt auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte vor einem Bürgerkrieg in Myanmar gewarnt.
In Myanmar hat unterdessen am Samstag die Militärregierung in einer Amnestie anlässlich der traditionellen Neujahrsfeiern mehr als 23.000 Häftlinge freigelassen. Demokratieaktivisten, die im Zuge der Proteste gegen den Militärputsch am 1. Februar festgenommen worden waren, dürften aber kaum darunter sein, wie die APA unter Verweis auf die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Demnach seien die meisten Freigelassenen vor dem 1. Februar inhaftiert worden, wie der Sprecher der Gefängnisbehörde, Kyaw Tun Oo, erklärt habe.
Am Mittwoch, den 14. April, ist Militärdekan i.R. Mag. Otto Krepper nach längerer, schwerer Krankheit im 71. Lebensjahr verstorben.
Otto Krepper war viele Jahrzehnte in der Österreichischen Militärseelsorge tätig und ab 1992 als Militärdekan in der Militärpfarre Vorarlberg für die Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Eine Aufgabe, der er mit unglaublicher Freude und größtem Engagement nachgegangen ist. Otto Krepper war in zahlreichen Auslandseinsätzen, unter anderem am Golan und in Zypern eingesetzt und hat die österreichischen Soldatinnen und Soldaten im Ausland seelsorglich betreut. Ebenso war Otto Krepper als Polizeiseelsorger in Vorarlberg tätig und war bis zuletzt als Vikar in Altach-Götzis/Meschach und Langen-Sulzberg-Thal aktiv.
Otto Krepper war immer den Menschen zugewandt und so war er auch für die Kameradinnen und Kameraden ein Gesprächspartner, dem sie sich gerne anvertraut haben. Besonders auch die Menschen, die der Kirche fernstanden, waren Otto immer ein Anliegen. Ich habe Otto Ende der 1990er Jahre kennengelernt und in den vielen Jahren ist er mir ein guter Freund geworden, auf den ich mich verlassen konnte, mit dem ich aber auch vortrefflich diskutieren konnte.
Als Christen dürfen wir aus der Hoffnung der Auferstehung schöpfen, die uns aktuell in der Osterzeit besonders präsent ist. Unser Mitbruder Otto ist nun gut aufgehoben bei Gott. Diese Hoffnung ist eine zutiefst tröstliche.
Mit der Bitte um das Gebet für den Verstorbenen und seine Angehörigen!
+ Werner Freistetter
Militärbischof für Österreich
Hier finden Sie die Parte von Militärdekan i. R. Mag. Otto Krepper zum Download
Mit einer Aktualisierung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste hat die österreichische Bischofskonferenz auf neue staatliche Vorgaben reagiert, die regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung ermöglichen. Hieß es bereits bisher, dass der jeweilige Ortsbischof Detailbestimmungen für Pfarren in einer Region oder gegebenenfalls für seine gesamte Diözese erlassen könne, so hält die neue Rahmenordnung, die am Dienstag, 23. März, unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung veröffentlicht wurde, fest, dass ein Bischof diese Anpassungen folgend der staatlichen Rechtslage vornehmen müsse.
Wörtlich heißt es dazu in einer Fußnote der Rahmenordnung: "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen; umgekehrt kann er auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen." Einen weiteren Unterschied zur bisher geltenden Rahmenordnung stellt außerdem die Erlaubnis von Trauungen "im kleinsten Kreis" dar. Bisher galt, dass Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien.
Darüber hinaus hält die neue Rahmenordnung fest, dass die Feier öffentlicher Gottesdienste prinzipiell unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, und dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske möglich bleibt. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht
Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.
Weiters legt die Rahmenordnung wie schon in der bisherigen Fassung fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden. Weiterhin nicht möglich bleiben außerdem Gemeinde- und Chorgesang. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 2 Metern Mindestabstand und Maske möglich.
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Detailregeln für Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Taufen und Trauungen dürfen unter der Vorgabe "im kleinsten Kreis" stattfinden. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.
Detailregeln für Karwoche und Ostern
Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen. Demnach sind die Feiern der Heiligen Woche und Ostern heuer "unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung" und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich, so die Bischöfe.
Damit setzte die Bischofskonferenz im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind. Dies gilt u. a. auch für Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern. Entfallen muss hingegen die Tradition der Fußwaschungen am Gründonnerstag. (Alle Detailregelungen für die Karwoche und Ostern: www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)
Wird es heuer möglich sein, die traditionellen Gottesdienste der Karwoche als höchster Festwoche im Kirchenjahr zu feiern? Auf diese Frage, die viele Gläubige nach dem Ausfall öffentlicher Gottesdienste im vergangenen Jahr umtreibt, haben die österreichischen Bischöfe nun eine klare und positive Antwort gegeben: "Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich." (Im Wortlaut abrufbar sind die Regelungen unter www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)
Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind.
Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.
Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung."
Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. (Fürbitte online: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf)
Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar.
Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, wiesen die Bischöfe abschließend hin.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung die Zuständigkeiten unter den Bischöfen für die nächsten fünf Jahre vergeben und teilweise neu geordnet. Dabei hat Diözesanbischof Josef Marketz das neu geschaffene Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit" übernommen. Der Kärntner Bischof war als jüngstes Mitglied der Bischofskonferenz bisher noch für kein Ressort zuständig. Jetzt wurde ihm zudem auch die Verantwortung für Soziales übertragen, wofür zuletzt Militärbischof Werner Freistetter zuständig war. Neuer Vorsitzender der Finanzkommission ist Diözesanbischof Benno Elbs, diese Aufgabe hatte zuvor Diözesanbischof Alois Schwarz inne.
Die Zuständigkeit für den Bereich Berufungspastoral und das Canisiuswerk wechselt von Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl zu Weihbischof Hansjörg Hofer. Der Grazer Bischof bleibt für Bildung und Schule zuständig und übernimmt als Referatsbischof für das Laienapostolat jetzt auch die Zuständigkeit für die "Allianz für den Sonntag" sowie den Katholischen Laienrat Österreichs und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände. Für die beiden Laienorganisationen war zuletzt Militärbischof Freistetter zuständig. Weihbischof Franz Scharl ist jetzt für das Thema "Verfolgte Christen" verantwortlich, das zuletzt bei Kardinal Christoph Schönborn lag.
Die allermeisten Zuständigkeiten sind aber unverändert geblieben. So ist Kardinal Schönborn weiter für die Medien zuständig, Erzbischof Franz Lackner ist neben seinen zahlreichen Aufgaben als Vorsitzender der Bischofskonferenz für die Universitäten und Theologischen Fakultäten verantwortlich, und der Stellvertretende Episkopatsvorsitzende, Diözesanbischof Manfred Scheuer, bleibt für die Ökumene und das Judentum zuständig.
Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz behält die Verantwortung für Pastoral, Katechese und Evangelisierung und ist weiterhin für das Referat Wirtschaft und Landwirtschaft zuständig. Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics bleibt für die beiden Ressorts Europa sowie Flucht, Migration und Integration verantwortlich. Bischof Elbs ist weiter Caritas-Bischof, Militärbischof Freistetter bleibt für die Referate Weltkirche sowie Weltreligionen zuständig. Kunst und Kultur liegen in der Verantwortung von Diözesanbischof Hermann Glettler, der auch weiter für Ehe, Familie und Lebensschutz zuständig bleibt.
Geistliche Berufe und kirchliche Dienste fallen wie bisher in die Zuständigkeit von Weihbischof Anton Leichtfried, der auch für das Referat Liturgie verantwortlich ist. Weihbischof Stephan Turnovszky bleibt für die Kinder- und Jugendseelsorge zuständig.
Weitere Zuständigkeiten und eine Gesamtübersicht über alle Bischöflichen Kommissionen und Referate in der Bischofskonferenz unter: https://www.bischofskonferenz.at/ueberuns/zustaendigkeiten
Österreichs Bischöfe haben zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung zur Hilfe für die Erdbebenopfer in Kroatien aufgerufen. In den Tagen nach Weihnachten hatte in Kroatien eine Serie von Erdbeben rund 50.000 Häuser beschädigt oder zerstört und damit Tausende obdachlos gemacht. "Vielfältige Anstrengungen werden nötig sein, um den Erdbebenopfern wieder ein Dach über den Kopf und ein geregeltes Leben zu ermöglichen", halten die Bischöfe fest.
Große Hilfe komme schon aus Österreich, sei es von den kroatischen Gemeinden in den Diözesen, der Caritas oder beispielsweise der Salzburger Organisation "Bauern helfen Bauern". All das zeige, "wie groß die Verbundenheit und Solidarität mit den Menschen in Kroatien ist".
Besonders begrüßen die Bischöfe auch die Hilfsaktion "Ein Dach für Kroatien" der Diözese Eisenstadt. Dabei sollen in Zusammenarbeit mit der kroatischen Regierung sowie mit Bau- und Handwerksfirmen in Kroatien und im Burgenland 85-Quadratmeter-Holzhäuser für Erdbebenopfer errichtet werden. "Wir Bischöfe laden Personen und Institutionen ein, sich daran zu beteiligen", so die Bischöfe abschließend in ihrer Erklärung.
(Caritas-Spendenkonto für die Aktion "Ein Dach für Kroatien": IBAN: AT34 3300 0000 0100 0652, Kennwort: "Holzhäuser für Kroatien")
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Die Adventzeit hat begonnen, und mit ihr erstrahlen in Kirchen und Häusern die ersten Kerzen auf den Adventkränzen. Doch was bedeutet dieser Brauch eigentlich? Der Adventkranz ist weit mehr als... Weiterlesen
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Militärbischof Dr. Werner Freistetter verlieh am 27. November das Silberne Ehrenkreuz vom Orden des Heiligen Georg für besondere Verdienste um die Seelsorge und das Laienapostolat an Herrn Oberst des Intendanzdienstes... Weiterlesen
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Am Freitag, dem 22. November 2024, erlebte die Franziskanerkirche in St. Pölten einen besonderen Moment der Feierlichkeit: Die dritte niederösterreichische Soldatenfirmung dieses Jahres brachte Angehörige der Militärpfarren Niederösterreichs sowie Firmkandidaten... Weiterlesen
Das Christkönigsfest: Ein kirchliches Hochfest mit historischer und politischer Bedeutung Der letzte Sonntag im Kirchenjahr trägt in den christlichen Traditionen unterschiedliche Namen. Während evangelische Christen ihn als Totensonntag oder Ewigkeitssonntag begehen... Weiterlesen
Die Heilige Cäcilia: Patronin der Kirchenmusik und Symbol des Glaubens Am 22. November gedenkt die christliche Welt der heiligen Cäcilia von Rom. Sie gilt als eine der populärsten Märtyrerinnen der Kirche... Weiterlesen
Vor dem 2. Vatikanischen Konzil war die ökumenische Bewegung in der katholischen Kirche umstritten. Seitdem ist sie ein wichtiger Akteur. Doch ist das gemeinsame Ziel der christlichen Konfessionen unklarer geworden... Weiterlesen
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Am 20. November erstrahlen weltweit hunderte Kirchen, Klöster und öffentliche Gebäude in leuchtendem Rot. Diese Aktion, bekannt als „Red Wednesday“, setzt ein klares Zeichen für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und... Weiterlesen
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Vom 4. bis 7. November versammelt sich die Österreichische Bischofskonferenz unter der Leitung von Erzbischof Franz Lackner im Europakloster Gut Aich bei St. Gilgen. Im Rahmen dieser viertägigen Vollversammlung beraten... Weiterlesen
Am Vorabend von Allerheiligen strahlen in mehr als 250 Kirchen und Kapellen ganz Österreichs tausend Lichter, die zum Innehalten, Staunen und Besinnen einladen. Die „Nacht der 1.000 Lichter“ feiert ihr... Weiterlesen
Am 2. November gedenkt die römisch-katholische Kirche traditionell ihrer Verstorbenen. Dieser Tag, als Allerseelen bekannt, rückt die Seelen derjenigen in den Fokus, die das Leben bereits verlassen haben, und erinnert... Weiterlesen
Jedes Jahr, am 1. November, kommt die katholische Welt zusammen, um einen besonderen Tag der Erinnerung und des stillen Gedenkens zu feiern: Allerheiligen. Es ist ein Moment, in dem die... Weiterlesen
Halloween ist heute eine Mischung aus alten Legenden, Gruselspaß und christlicher Tradition. Doch wie ist dieses Fest überhaupt entstanden, und warum steht es im Spannungsfeld zwischen Brauchtum und Glauben? Der... Weiterlesen
Engelbert Kolland, der gebürtig aus Ramsau im Zillertal stammte, ist der Patron der Soldatenkirche in der Belgier-Kaserne in Graz. Nach seiner Seligsprechung im Jahr 1926 wurde er am 20. Oktober... Weiterlesen
Am vergangenen Samstag, dem 26. Oktober, stand der Wiener Stephansdom ganz im Zeichen des Nationalfeiertags. Die traditionelle "Österreich-Feier" lockte zahlreiche Besucher in das bedeutendste Gotteshaus der Nation. Eine feierliche Mischung... Weiterlesen
Am 3. Oktober 2024 fand die „Wallfahrt der Kreaturen“ zum 15. Mal statt, organisiert von der Militärpfarre des Militärkommandos Burgenland. Was als kleine, intime Veranstaltung begann, hat sich zu einer... Weiterlesen
Franz von Assisi, der am 4. Oktober in der katholischen Kirche gefeiert wird, ist weit mehr als nur eine historische Figur. Seine Botschaften und sein Lebensstil haben eine nachhaltige Bedeutung... Weiterlesen
Aufgrund des Umstandes, dass auch in der kommenden Kalenderwoche 40 der Assistenzeinsatz Katastrophenhilfe Hochwasser in Niederösterreich läuft, musste die für 2. Oktober 2024 geplante „6. Blaulichtwallfahrt“ abgesagt werden. Die 6. Blaulichtwallfahrt... Weiterlesen
1.200 Soldatinnen und Soldaten des Bundesheers sind derzeit im Assistenzeinsatz in Niederösterreich aktiv. Unter ihnen befindet sich auch Militärsuperior Oliver Hartl. Es gilt, ein offenes Ohr für die Anliegen der... Weiterlesen
Eucharistie und die verwundete Welt: Globale Herausforderungen im Fokus Unter dem Motto "Geschwisterlichkeit zur Rettung der Welt" versammeln sich in dieser Woche über 6.000 Teilnehmer aus 53 Ländern in Quito, Ecuador... Weiterlesen