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Bekanntgabe der Ernennung von Werner Freistetter zum neuen Militärbischof für Österreich durch den Heiligen Stuhl
 
Wien (16.4.2015) / Papst Franziskus nimmt den Amtsverzicht von Bischof Mag. Christian Werner an und ernennt Msgr. Dr. Werner Freistetter zum neuen katholischen Militärbischof. Das Österreichische Militärordinariat wurde 1986 von Papst Johannes Paul II. gegründet und ist für die seelsorgliche Betreuung von Soldatinnen, Soldaten, zivilen Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres und Heeresangehörigen im Ruhestand sowie ihren Angehörigen zuständig.
 
Werner Freistetter wurde 1953 in Linz geboren. Sein Vater war Offizier des Österreichischen Bundesheers. Nach seinem Präsenzdienst als Einjährig-Freiwilliger trat er 1973 ins Wiener Priesterseminar ein und studierte Theologie an der Universität Wien. 1975 setzte er seine Ausbildung im Collegium Germanicum et Hungaricum und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom fort. 1979 wurde er in Rom zum Priester geweiht und war danach als Kaplan in Baden und Perchtoldsdorf tätig. 1984/1985 war Werner Freistetter als Militärseelsorger am Golan im Einsatz.
 
Nach seiner Rückkehr arbeitete er als Assistent am Institut für Ethik und Sozialwissenschaften an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Dort beschäftigte er sich mit den Themen Internationale Ordnung, Friedensethik und Grundlagen des Völkerrechts. In dieser Zeit war er zuerst Kaplan in Altlerchenfeld und danach Pfarrer in der Pfarre Am Kordon. 1993 promovierte er zum Doktor der Theologie und arbeitete bis 1997 am Päpstlichen Rat für die Kultur in Rom.
 
1997 kehrte er als Leiter des, von Militärbischof Christian Werner ins Leben gerufenen, Instituts für Religion und Frieden der Katholischen Militärseelsorge Österreichs zurück nach Wien. Die folgenden Jahre waren geprägt vom personellen und organisatorischen Aufbau des Instituts, von Forschungen zu ethischen Herausforderungen des militärischen Dienstes, sowie von umfangreicher Vortragstätigkeit unter anderem an der Navy Postgraduate School in den USA. Er arbeitete einige Jahre in der Delegation des Heiligen Stuhls bei der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), war als Militärseelsorger in Bosnien, im Kosovo und im Libanon im Einsatz und war seelsorglich in verschiedenen Wiener Pfarren tätig. Freistetter ist seit 2005 geistlicher Assistent der Internationalen katholischen Soldatenorganisation AMI. Im März 2006 wurde er durch Militärbischof Werner zum Bischofsvikar für Wissenschaft und Forschung, theologische Grundsatzfragen und internationale Beziehungen ernannt.
 
Das Militärordinariat ist in 18 Inlandspfarren und 2 Auslandspfarren gegliedert und ist für rund 90 000 Personen zuständig.
 
 

2017 wurden die Militärbischöfliche Bibliothek und das Archiv des Militärordinariates in eine organisatorische Einheit unter der Bezeichnung Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv im Militärseelsorgehaus in der Stranzenberggasse 9 B im 13. Wiener Gemeindebezirk zusammengeführt. In diesen neu adaptierten Räumlichkeiten sind die Bestände der Bibliothek nun auch für die Öffentlichkeit zugänglich.

Offenbarung und Kultur des Menschen

FreistetterBischof Freistetter: „Bücher waren und sind für das Wachstum und die Weitergabe des christlichen Glaubens von zentraler Bedeutung. Die biblischen Bücher berichten von der Geschichte des sich offenbarenden Gottes mit seinem Volk, sie sind selbst Offenbarung, Ort der Begegnung mit dem lebendigen Gott. Zu Beginn seines Wirkens findet Jesus in der Schrift die Stelle vom Gnadenjahr des Herrn, das in diesem Moment angebrochen ist. Die biblischen Bücher des neuen Testaments berichten vom Leben, von den Wundern, von den Worten Jesu und seiner Jünger, in sie haben die mahnenden oder tröstenden Briefe der Apostel an ihre Gemeinden Eingang gefunden und die große Vision des Johannes von der bedrängenden Gegenwart und der Neugestaltung der zukünftigen Welt."

„Für die Kirche sind aber nicht nur die biblischen Bücher und jene unzähligen anderen Bücher wichtig, in denen die Menschen später ihre Erfahrungen und Gedanken über Gott, die Bibel, den Gottesdienst und das Leben in der Nachfolge Christi festgehalten und anderen zugänglich gemacht haben, sondern auch alle Bücher und Kulturgüter, die ein tieferes Verständnis der Menschen und ihrer Kultur sowie der Traditionen der Völker eröffnen. Da die Kirche ohne die Offenbarung Gottes einerseits und andererseits ohne dieses Bemühen um ein tieferes Verständnis für die Kultur der Menschen in der Welt ihrem Missionsauftrag nicht nachkommen kann, steht die Bewahrung des Kulturguts Buch und seine Verbreitung ihrem Missionsauftrag sehr nahe bzw. ist mit ihm geradezu identisch, wie es die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche ihn ihrem Rundschreiben „Kirchliche Bibliotheken in der Sendung der Kirche“ zum Ausdruck bringt. So freue ich mich, dass die Bibliothek jetzt auch für alle Interessierten geöffnet ist und lade Sie herzlich ein, zu uns zu kommen und dieses Angebot zu nutzen.“

Die Bibliothek als Forschungs- und Arbeitsbibliothek des Militärordinariates

Von den rund 18.000 Titeln der Bibliothek sind derzeit ca. 12.000 im online Katalog (https://www.eopac.net/BGX431256) erfasst und können entliehen oder vor Ort benutzt werden. Zur vor Ort Benutzung der nicht entlehnbaren Werke steht ein kleiner Lesesaal zur Verfügung.
Der Bestand aus Büchern und Zeitschriften umfasst vor allem die Thematiken Militärseelsorge, kirchliche/theologische Positionen zu Friede und Militär, Friedensethik, Militärethik, Militärgeschichte, Sicherheitspolitik, Theologie, Religionswissenschaft, Politik, Völkerrecht, Philosophie, Allgemeine Geschichte. Aktive Sammlungsgebiete sind in erster Linie Quellen und Studien zur Militärseelsorge sowie zur Friedens- und Militärethik.

DFSAls besonderen Service bietet die Militärbischöfliche Bibliothek als Forschungs- und Arbeitsbibliothek des Militärordinariates auch fachliche Unterstützung bei Forschungsvorhaben zur Militärseelsorge sowie dem Themenkomplex Religion und Gewalt an. 

Über die Volltextdatenbank „Dokumente zu Friede und Sicherheit“ können Interessierte auf rund 2.400 Stellungnahmen von über 300 Institutionen christlicher Kirchen zu Themen wie Militärethik, Fragen des gerechten Kriegs, Friedensethik und Abrüstung zugreifen.

Kontakt Informationen zur Benutzung

Militärbischöfliche Bibliothek und Archiv
Militärseelsorgehaus
Stranzenberggasse 9 B
1130 Wien
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Leitung, Neuerwerbungen
Mag. Gerhard DABRINGER
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01/512 32 57-22

Rechercheunterstützung, Katalogisierung, Entlehnung
Dr. Christian WAGNSONNER
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01/512 32 57-23

Online Katalog
https://www.eopac.net/BGX431256/

Öffnungszeiten
Generell zu Bürozeiten. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich jedenfalls vorher telefonisch oder per Email anzumelden.

Benutzerkarte
Eine Benutzerkarte ist erforderlich, wenn Sie Bücher vor Ort lesen wollen oder wenn Sie Bücher nach Hause entlehnen wollen (Sie benötigen einen amtlichen Lichtbildausweis). Jugendliche benötigen zur Benutzung der Bibliothek eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Entlehnfrist
4 Wochen
maximal 6 Medien

 

 

Tagung des Militärpfarrgemeinderates OÖ an einem eher unbekannten, aber sehr interessanten und hochexplosiven Ort.

Vergangenen Donnerstag kamen die Mitglieder des Militärpfarrgemeinderates der Militärpfarre Oberösterreich – angereist aus den Garnisonen Hörsching, Wels, Stadl-Paura und Ried - in der Heeresmunitionsanstalt Stadl - Paura zusammen. Erstmalig wurde hier eine Militärpfarrgemeinderatssitzung abgehalten und für die meisten der Mitglieder war es auch das erste Mal, dass sie diesen doch sehr gut abgeschirmten Ort betraten.

Zur Andacht, die den Beginn der Sitzung darstellte, wurde ein besonderer Ort ausgewählt: Nämlich die Barbara-Kapelle am Gelände der Heeresmunitionsanstalt. Da diese im militärischen Sperrgebiet liegt, ist sie für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und wird üblicherweise nur vom Kaderpersonal der Munitionsanstalt zur jährlichen Barbarafeier am 4. Dezember und zu gelegentlichen Maiandachten genutzt. Literarisch verewigt hat diese Kapelle Nikolaus Lenau im Jahre 1828 mit seinem Gedicht „Die Waldkapelle.“

In der danach abgehaltenen Pfarrgemeinderatssitzung wurde mit viel Engagement die Jahresplanung für das Arbeitsjahr 2018/2019 erstellt. Ein besonderes Dankschön wurde gegen Ende der Sitzung Vizeleutnant Josef Agrill gegenüber ausgesprochen, da er heuer sein 25. Jahr im Dienst der Militärseelsorge Oberösterreich bestreitet.

Da für die meisten Pfarrgemeinderäte hier „militärisches Neuland“ betreten wurde, führte nach der Sitzung Vizeleutnant Walter Baumgartinger durch die einzelnen Abteilungen und gewährte so Einblicke in die Lagerung bis hin zur Verwertung und Vernichtung von Munition.

Ein sehr abwechslungsreicher Sitzungstag mit viel kreativer Arbeit, Zeit zur Andacht, Zeit zum Feiern und Zeit für Einblicke in sonst eher selten zugängliche militärische Gebiete und Liegenschaften.

Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die Aktivitäten der Katholische Militärseelsorge am Nationalfeiertag.

 

Die Militärseelsorge auf der Leistungsschau

Seit vielen Jahren ist auch die Militärseelsorge mit einem Informationszelt Teil der Leistungsschau des Österreichischen Bundesheers. Militärpfarrer und Mitarbeiter der Militärseelsorge geben hier den interessierten Besuchern Einblicke in das Wirken der Militärseelsorge innerhalb des Österreichischen Bundesheers. Seit einigen Jahren sind die Militärseelsorgen in einem ökumenischen Seelsorgezelt vereint. Ein sichtbares Zeichen der gelebten Ökumene innerhalb des Österreichischen Bundesheers. Heuer befindet sich das Zelt der Seelsorgen am Michaelerplatz und lädt am 25. Und 26. Oktober zum Besuch und zum Vorbeischauen ein.

Ebenfalls traditionell feiert die Katholische Militärseelsorge am Morgen des Nationalfeiertags einen Festgottesdienst. Dieser findet heuer um 7 Uhr 30 in der Michaelerkirche statt. Zum Gottesdienst sind alle herzlich eingeladen.

Der Nationalfeiertag, wie wir ihn heute kennen, existiert seit 1965. Begangen wird er jedes Jahr am 26. Oktober.

Die Republik Österreich erlangte durch den Staatsvertrag im Juli 1955 seine volle Souveränität wieder zurück. Dieser Vertrag wurde von allen Siegermächten unterzeichnet und beinhaltet auch eine Frist von 90 Tagen für den Abzug der Besatzungsmächte aus Österreich. Diese endete am 25. Oktober 1955.

Um die Sicht auf die Neutralität von Österreich zu lenken und nicht auf den Abzug der Truppen, verschob man das Datum für diesen Feiertag auf den 26. Oktober 1956. Das ist auch der Tag, an dem der Neutralitätsbeschluss des Bundesverfassungsgesetzes in Geltung trat. Fortan sollten an diesem denkwürdigen Tag die Österreichische Fahne gehisst werden. So erhielt dieser Tag auch den Namen „Tag der Fahne“. 1965 wurde der Name dieses Tages umgeändert. Fortan trägt er die Bezeichnung Nationalfeiertag.

Das Österreichische Bundesheer begeht diesen Feiertag traditionell mit Angelobungen, einer Parade auf der Wiener Ringstraße (seit 1995), sowie mit Informations- und Leistungsschauen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Militärseelsorge ins Gespräch zu kommen und sich ein Bild von unserer Tätigkeit innerhalb des Bundesheeres zu machen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Am Donnerstag, 4. Oktober, fand am Truppenübungsplatz Bruckneudorf im Burgenland eine tierische Wallfahrt statt. Bereits zum neunten Mal wurde heuer - genau am Welttierschutztag und dem Gedenktag des Hl. Franz von Assisi - zur "Wallfahrt der Kreaturen" geladen. Der Wallfahrtsweg führte vom Kriegerdenkmal in Bruckneudorf hinauf zur Spittelwaldkapelle. Militärhunde, Suchhunde des Roten Kreuzes und zivile Vierbeiner machten sich gemeinsam mit ihren Zweibeinern auf den Weg. Ein Ensemble der Militärmusik Burgenland begleitete diese stimmungsvolle Wallfahrt, welche ihren Abschluss in der gemeinsamen Feier der Hl. Messe und einer Agape fand. Die reichlichen Futterspenden und auch ein schöner dreistelliger Betrag konnten wieder an das Tierheim Parndorf übergeben werden.

Ein Bericht von Stefan Gugerel   
Mittwoch, 21. September 2005
 
Am 16.9. sprach Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano vor der UNO-Vollversammlung in New York und betonte die Bedeutung der Fortsetzung der UNO-Reform. Dies sei besonders im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen und der Bekämpfung der internationalen Kriminalität von Bedeutung.  
Kurzzusammenfassung der für das Thema "internationale Einsätze" relevanten Teile der Rede:
 
Im Rahmen der UN konnte zwar seit 1945 viel erreicht werden, heute bedarf sie allerdings einer Reform, um fähig zu sein, Resolutionen zu beschließen und ihre Einhaltung zu erzwingen. Die Bestimmungen der Kapitel VI und VII der UN-Charta bezüglich der kollektiven Sicherheit sollen bestehen bleiben, es bedarf aber darüber hinaus internationaler Instrumente für Abrüstung, Kampf gegen Terrorismus und internationale Kriminalität sowie eine effektive Zusammenarbeit der UN und regionaler Organisationen zur Konfliktlösung. Für die Wiederherstellung des Friedens nach bewaffneten Konflikten soll ein eigenes Organ gegründet werden (Peacebuilding commission). Neben der Konfliktprävention soll der Frage nach dem Einsatz von Gewalt zur Entwaffnung des Aggressors behandelt werden. Es soll mutig die Frage erörter werden, was in solchen Situationen am besten zu tun ist, in denen die nationalen Regierungen nicht fähig oder willens sind, die eigene Bevölkerung zu beschützen: Der Gedanke einer "Verantwortung für den Schutz"(responsibility to protect) hat sich in den letzten Jahrzehnten fortschreitend entwickelt und gründet in der Menschenwürde. Kardinalstaatssekretär Sodano geht am Ende noch auf die Verantwortung der UN für die Entwicklung ein und versichert die UN der vollen Unterstützung durch den Hl. Stuhl.
 
Den gesamten Text der Rede finden Sie in der Dokumentsammlung zu Friede und Sicherheit  des Institut für Religion und Frieden.
 
Leitlinien der Pastoral - Orientierung - Ermutigung - Begleitung in Freude und Leid.
 
Vorwort des Militärbischofs
 
Wir erleben derzeit tief gehende politische und gesellschaftliche Veränderungen in Europa. Diese Entwicklungen, besonders die Erweiterung der Europäischen Union und die Zielsetzung einer gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, stellen auch für das Österreichische Bundesheer und für die Militärseelsorge entscheidende Herausforderungen dar. Die allgemeine gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Situation in Österreich und in ganz Europa verändert sich sehr rasch. Als Militärseelsorger und als in der Militärseelsorge engagierte Laien müssen wir uns dieser neuen Lage stellen, sie analysieren, die Grundlinien und Schwerpunkte unseres pastoralen Handelns überdenken und gemeinsam Antworten auf die aktuellen pastoralen Herausforderungen finden.
 
Ich habe deshalb den Herrn Generalvikar beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die unser bisheriges Pastoralkonzept im Licht der aktuellen Herausforderungen einer Revision unterziehen soll. Das Ergebnis der Arbeit, ergänzt durch Beiträge aus dem Kreis der Militärseelsorger und des Pastoralrates, liegt nun vor. Es handelt sich dabei um eine Aktualisierung, bei der das bisher gültige Pastoralkonzept als Grundlage genommen und in Teilbereichen weiter entwickelt, neu formuliert, zum Teil aber auch durch neue pastorale Schwerpunkte und Arbeitsfelder ergänzt wurde. Ich danke an dieser Stelle allen, die sich schon bisher dieser Arbeit unterzogen oder diese mit ihren Anregungen begleitet haben.
 
Die bisher größte Erweiterung der Europäischen Union wird durch die Kirche begleitet. Der Mitteleuropäische Katholikentag mit seinem Motto “Christus, Hoffnung Europas” hat die Perspektive einer größeren europäischen Gemeinschaft, mit all ihren Chancen und Herausforderungen gerade für uns als Christen und als Soldaten herausgestellt.
 
Grundlegende Aspekte für eine Vertiefung und Erneuerung der Verkündigung des Glaubens finden sich bereits im nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Ecclesia in Europa” von Papst Johannes Paul II. Die dort aufgezeigten Grundlinien sind entscheidende Orientierungen für unsere eigenen Überlegungen zu einer erneuerten Pastoral der Militärseelsorge im künftigen Europa.
 
PRÄAMBEL

Die Verwirklichung des ständigen Auftrages der Kirche umfasst die Verkündigung der Heilsbotschaft des Evangeliums, die Spendung der Sakramente und die Nächstenliebe, die auf der Erfahrung der Liebe Gottes zu den Menschen basiert.
 
In der Apostolischen Konstitution “Spirituali Militum Curae” wird darauf hingewiesen, dass die Soldaten wegen ihrer besonderen Lebensbedingungen einer konkreten und besonderen Form der Seelsorge bedürfen.
 
Die katholische Militärseelsorge stellt daher unter der Leitung des Militärbischofs von Österreich die  seelsorgliche Betreuung des ihrem Zuständigkeitsbereich angehörenden Personenkreises sicher. Sie steht dabei in besonderer Weise in der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für das Gemeinwohl und die Förderung und Sicherung des Friedens.
 
Mit diesem Pastoralkonzept wird ein Plan über die konkrete Seelsorge der katholischen Kirche im österreichischen Bundesheer festgelegt. Dabei bilden Überlegungen einer zeitgemäßen Pastoral und die spezifische Situation der Soldaten und deren Aufgaben den Schwerpunkt.
 
I. SITUATION

Durch den Wandel der Gesellschaft und des Alltagslebens (Pluralität und Mobilität) sind die Nöte des modernen Menschen zahlreicher und differenzierter geworden. Damit ist auch das seelsorgliche Aufgabengebiet weiter und vielfältiger geworden. Neben all den Situationen, in denen bereits Seelsorge als Hilfe und Wegbegleitung präsent war, zeichnen sich neue zusätzliche Aufgabenbereiche ab. Besonders in jenen Situationen, in denen Menschen unter extremer Belastung stehen, mit der sie allein nicht fertig werden, bietet die Militärseelsorge Hilfestellung und Begleitung. Dies gilt vor allem im Einsatz (im Ausland, bei Katastrophen, bei Assistenz-leistungen).
 
Unsere pastorale Sorge gilt allen Soldaten im Dienstverhältnis, Zivilbediensteten, Präsenzdienern (einschließlich der Angehörigen der Miliz), Frauen im Ausbildungsdienst und den im Ruhestand befindlichen Personen sowie den Familien dieser Personenkreise.
 
Für den Soldaten hat sich das Berufsbild durch vermehrte (internationale) Einsätze gewandelt. Es muss mit ständiger (personeller) Fluktation und Veränderung sowie vermehrter Mobilität gerechnet werden. Der Bildung des Soldatenethos und der Gewissensbildung (Tugenden, ethische Normen, humanitäres Völkerrecht etc.) sowie der Friedenserziehung kommt erhöhte Priorität zu. Besonders an der Verwirklichung des vom 2. Vatikanischen Konzil geforderten Soldatenbildes ist zu arbeiten: “Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei” (Pastoralkonstitution “Gaudium et Spes” Nr. 79).
 
Die Militärseelsorge ist in ihrer Arbeit mit wachsender Entfremdung vom christlichen Glauben und kirchlichen Leben konfrontiert. Vermehrte religiöse Indifferenz und weltanschauliche Pluralität ist festzustellen. Wir sehen die Tatsache, dass viele Menschen die kirchliche Gemeinschaft verlassen, das Ansteigen anderer Religionen sowie Menschen, die ohne religiöse Bindung sind.
 
Eine durch Auswahl selbstgeformte Weltanschauung bzw. ein selbstgeformtes Gottesbild (Privatreligion) nehmen innerhalb der Gesellschaft zu. Neben oftmals rudimentären christlichen Elementen im Alltagsleben vieler Menschen sehen wir außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft das Anhangen an quasimagische Vorstellungen, eine Rückkehr zu einer Art Naturreligion, die Aufsplitterung in religiöse Sondergemein-schaften, letztlich die Gefahr von Sektenbildung bis hin zu okkulten Praktiken. Dem gegenüber sehen wir ein vermehrtes Bedürfnis nach religiöser Orientierung, eine Sehnsucht nach dem Mythischen.
 
Gerade in dieser Situation hat die Militärseelsorge die Chance, über den innerkirchlichen Bereich hinaus, in jene Lebenswelten hineinzuwirken, in denen der Mensch heute lebt und handelt und kann Begleitung, Orientierung und Hilfe aus christlicher Sicht bieten.
 
II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
 
Sowohl Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes (StGG) vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142, als auch Artikel 9, Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, BGBl. Nr. 210/1958, gewährleisten jedem Menschen die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.  Damit ist dem Einzelnen das Recht zugesichert, sein religiöses Bekenntnis unabhängig und selbständig zu bilden und sich seinem Bekenntnis gemäß im Rahmen der Gesetze religiös zu betätigen.
 
Art 15 StGG garantiert in Österreich staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung. Gemäß dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5. 6. 1933, BGBl II Nr. 2 /1934, ist die Römisch-Katholische Kirche eine in Österreich staatlich anerkannte Kirche im Sinne des Artikel 15 StGG.
 
Weitere bindende Rechtsvorschriften für die Katholische Militärseelsorge sind:

a) der “Codex Iuris Canonici“ vom 27. November 1983
b) die Apostolische Konstitution “Spirituali Militum Curae“ vom 21. April 1986
c) die "Statuten des Militärordinariates der Republik Österreich" vom 30. Mai 1989
d) der Artikel 9 des Konkordates vom 5. Juni 1933
e) Erlässe des Bundesministeriums für Landesverteidigung
f) Erlässe des Militärbischofs von Österreich
 
III. GRUNDAUFGABEN
 
Seelsorge sieht den ganzen Menschen in Bezug auf Gott, den Mitmenschen und zur Umwelt. Sie nimmt Anteil an Freude und Hoffnung, Trauer und Angst in den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen und bietet Hilfe an. Die Kernanliegen sind Verkündigung, Liturgie und Diakonie.
Ein Schwergewicht ist die religiöse und ethische Bildung des Soldaten wozu unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungsvorgänge dienen (Wehrpädagogik und Berufsethik).
 
Ein besonderes Anliegen der Militärseelsorge in Form der pastoralpsychologischen Hilfe ist die Betreuung und Begleitung von Heerespersonen im In- und Ausland sowie von deren Angehörigen in persönlichen Notfall- und Krisensituationen, bei Einsätzen, bei belastenden Erlebnissen, sowie in allen Situationen, wo Existenzfragen auftreten.
 
Die Katholische Militärseelsorge sieht sich als Ansprechpartner in allen religiösen, seelsorglichen, ethischen und persönlichen Fragen, auch für Personen, die nicht ihrem Zuständigkeitsbereich angehören.
Sie übt eine beratende und unterstützende Funktion in Zusammenarbeit mit Kommandanten und Stäben aller Ebenen aus.
 
IV. HAUPTBEREICHE
 
A. Verkündigungsdienst

An erster Stelle wird der Verkündigungs-auftrag in Gottesdiensten, Andachten und Feiern zur Oster- und Weihnachtszeit, durch Predigten sowie Ansprachen bei militärischen Feiern (Angelobungen, Traditionstagen, Fahnensegnungen, Totengedenken etc.) umgesetzt.
 
Grundlage des religiösen und ethischen Handelns der Führungskräfte bilden die an den drei Akademien (LVAk, MilAk, HUAk) durchgeführten ethischen Seminare, sowie der an den höheren Militärschulen erteilte Religionsunterricht.
 
In weiterer Folge dienen Besinnungstage und Seminare, sowie der lebenskundliche Unterricht dazu, alle Heerespersonen zu einem religiösen und ethischen Handeln anzuregen und das Kennenlernen anderer Religionen, Völker und Kulturen auf der Basis des christlichen Menschenbildes zu ermöglichen, da die Erfüllung eines friedensstiftenden und friedenserhaltenden Auftrages die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der menschlichen Würde unabdingbar voraussetzt.
 
Die Nutzung aller verfügbaren Kommunikationsmittel und Massenmedien ist dabei in geeigneter Weise anzustreben (Medien-apostolat).
 
Soldatenwallfahrten und die Feier der Weltfriedenstage in Verbindung mit der Botschaft des Papstes bieten die Chance, aus religiösen Erlebnissen ein tieferes Verständnis des Glaubens zu finden und Trost und Kraft für den weiteren Lebensweg schöpfen zu können, sowie Gedanken über die Bedeutung des Friedens zu vertiefen.
 
B. Liturgischer Dienst / Sakramente und Sakramentalien
 
Quelle und Höhepunkt des geistlichen Lebens ist die Eucharistiefeier, die regelmäßig in allen Soldaten- oder Garnisonskirchen oder auch als Feldmesse gefeiert wird.
Die Festzeiten des Kirchenjahres, sowie besondere Anlässe (Traditions-, Gedenktage etc.) finden dabei eine besondere Berücksichtigung.
 
Als Beitrag zur Gewissensbildung der Soldaten ist die Hinführung zum Bußsakrament und die Schärfung des Blickes für Schuld und Sünde unerlässlich. Deswegen ist dafür Sorge zu tragen, in angemessener Weise den Empfang des Bußsakramentes anzubieten und zu ermöglichen, vor allem im Rahmen der Firm-, Ehe- und Ostervorbereitung.
 
Bußandachten und Besinnungstage können einer fruchtbaren Vorbereitung für den Empfang des Bußsakramentes dienen, die Generalabsolution ist aber der einschlägigen Notlagenregelung vorbehalten.
 
Die Erwachsenentaufe für Soldaten gewinnt auf Grund der allgemeinen religiösen Situation in unserem Land eine immer größere Bedeutung. Daher ist sie wie die Soldatenfirmung eine besonders zu fördernde Glaubensentscheidung.
 
Eine spezielle Aufgabe stellt die Ermutigung zur Reversion (Wiedereintritt) dar.
In der Ehevorbereitung wird bei der Durchführung des Eheseminares auf Angebote der allgemeinen Seelsorge zurückgegriffen. Die Aufnahme, die allfällige Überweisung, das Trauungsgespräch sowie die engere Vorbereitung und die Immatrikulation erfolgen (wie bei allen anderen Sakramenten auch) bei der zuständigen Militärpfarre.
 
Innerhalb der Militärseelsorge gilt der Sorge um geistliche Berufe sowie um deren Weckung besondere Aufmerksamkeit, da aus den Reihen der Soldaten bislang mehrfach geistliche Berufe hervorgegangen sind.
 
Bei Unfällen sowie bei Haus- und Krankenbesuchen spendet der Militärpfarrer die Krankensalbung. Dieses Sakrament zielt auf die Stärkung des Kranken hin und hat dadurch auch in Einsatzsituationen besondere Bedeutung.
 
Die Militärseelsorge führt bei besonderen militärischen Anlässen Segnungen und Andachten durch, die in der militärischen Tradition verwurzelt sind.
 
Das militärische Begräbnis kennt spezielle Regelungen, wobei der liturgische Teil eine zentrale Stelle einnimmt. Jegliche Form der Seelsorge rund um einen Todesfall stellt eine besondere Gelegenheit der Glaubensvermittlung und des pastoralen Ansprechens (auch Fernstehender) dar.
 
C. Dienst am Nächsten

Der karitative Dienst der Kirche am Nächsten (Diakonie) ist die Konkretisierung des in der Liturgie gefeierten Glaubens und entfaltet sich als Engagement der Nächstenliebe auch im militärischen Bereich. Besonders Augenmerk legen wir hierbei auf Kameradenhilfe, die Sorge um Kranke und Behinderte, sowie allgemein auf Menschen in Notsituationen. In den Pfarrgemeinderäten werden eigene Sozialausschüsse gebildet. Im konkreten Anlassfall werden karitative Projekte verschiedenster Art durchgeführt.
 
Einen besonderen Schwerpunkt mit vermehrter Bedeutung stellt die Sorge um die Familien dar, da der Soldat und dessen Angehörige oft großer Belastung im Einsatz ausgesetzt sind. Dabei gilt eine spezielle Aufmerksamkeit und Zuwendung den Angehörigen jener Soldaten, die sich im Auslandseinsatz (Fernbeziehungen) befinden.
 
Für die Kinder von Heeresangehörigen werden regelmäßig Kinderferienaktionen durchgeführt.
 
Auch die Heeresangehörigen im Ruhestand und deren Angehörige werden durch eigene Veranstaltungen betreut.
Einen speziellen Beitrag leistet die Militärseelsorge in der Betreuung von Menschen in persönlichen Problemsituationen und Sinnkrisen. Sie will dazu beitragen, in Hilflosigkeits- bzw. Verzweiflungserfahrungen bestehen zu können. Indem dem Betroffenen zunächst durch das Erleben menschlicher Nähe beigestanden wird, wird der Weg dafür bereitet, das Empfinden des Alleingelassen-seins und der Hoffnungs- und Sinnlosigkeit aus den Kraftquellen des christlichen Glaubens leichter bewältigen zu können.
 
V. TRÄGER DER SEELSORGE

Der Österreichischen Militärseelsorge steht ein Bischof als Ordinarius vor, der gleichzeitig Mitglied der Österreichischen Bischofs-konferenz und internationaler Gremien ist. Als unmittelbare Instrumente für seine Aufgabe stehen ihm das Militärordinariat unter der Leitung des Militärgeneralvikars als oberste Dienststelle der Militärseelsorge im Bundes-heer sowie das Sekretariat des Militärbischofs zur Verfügung. Der Militärbischof wird durch Bischofsvikare, den Kanzler, die Dekanats- und Militärpfarrer, das Collegium Consultorum, den Priesterrat, den Pastoralrat und den Wirtschaftsrat in seiner Amtsführung unterstützt.
 
Die in der Militärseelsorge eingesetzten Diakone und Priester sind entweder im Militärordinariat der Republik Österreich inkardiniert oder werden von den Ortsdiözesen bzw. Ordensgemeinschaften für diesen Dienst freigestellt.
 
Die Militärpfarrer gestalten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der kirchlichen Weisungen ihre Arbeit selbständig und sind im seelsorglichen Bereich dem Militärbischof bzw. dem Militärgeneralvikar verantwortlich. Den Militärpfarren können Militärdiakone und Pastoralassistenten zur Unterstützung beigegeben werden.
 
Die Pfarrkanzlei wird vom Pfarradjunkt (Fachunteroffizier) geführt. Jeder Militärpfarre soll ein Fachgehilfe zugeteilt werden (Grundwehrdiener, Zeitsoldat, Zivilbediensteter) der auch Kanzlei- und Schreib-arbeiten übernimmt und als Mesner, Lektor und Ministrant, womöglich mit Heereskraft-fahrzeuglenkerberechtigung ausgestattet, eingesetzt wird.
 
In jeder Militärpfarre soll ein Militärpfarr-gemeinderat unter der Leitung des Pfarrers die Pfarrverwaltung und Seelsorgetätigkeit unterstützen. Die Pfarrgemeinderäte bilden Ausschüsse und treffen einander regelmäßig zu Sitzungen (z.B. Fachdienstbesprechung, Klausuren, Fortbildungen, Einkehrwochenenden, Besinnungstagen, Exerzitien etc).
 
Die “Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten” (AKS) unterstützt die Militärseelsorge als laienapostolische Organisation entsprechend ihrer spezifischen Berufung in der Welt. Sie ist Teil der Katholischen Aktion und auch in deren Dachverbänden auf überdiözesaner und internationaler Ebene vertreten.
 
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen tragen die Seelsorge im Sinne des Laienapostolates mit. Im Dienstbetrieb stellen Milizseelsorger und Subsidiare eine wichtige Unterstützung der Militärseelsorge dar; besonders wenn ein vermehrter Bedarf an Militärseelsorgepersonal bei Einsätzen gegeben ist.
 
VI. SONDERAUFGABEN
 
A. Seelsorgliche Hilfe und Begleitung bei Einsatzkräften

Die seelsorgliche Betreuung erfolgt in erster Linie durch die Begleitung der Einsatzkräfte vor Ort. Ebenso gilt unsere Sorge der Ausbildung der Seelsorger hinsichtlich der Lebensbegleitung der Einsatzkräfte und ihrer Angehörigen, besonders in der Nachbereitung.
 
B. Notfallsseelsorge

Krisensituationen, Katastrophen, Unfälle, Kriegsereignisse sind für direkt davon Betroffene psychisch belastende Ereignisse. Sie erfahren dabei Leid, das starke emotionale Reaktionen auslöst. (Trauer, Verzweiflung, Hilflosigkeit, Unfähigkeit des Begreifens, etc.).  Bei solchen seelisch belastenden Ereignissen hat rasche Hilfe hohe Bedeutung, um die Wahrscheinlichkeit von zu erwartenden Spätfolgen zu reduzieren.  Da Soldaten bei Einsätzen zu allererst mit derartigen Erfahrungen konfrontiert werden, leistet die Militärseelsorge durch persönliche Betreuung und Begleitung (um eine leichtere Verarbeitung bzw. Bewältigung dieser emotionalen Reaktionen zu unterstützen) ihren Beitrag. Dabei werden auch Methoden der Krisenintervention angewendet.
 
C. Bildung und Forschung

Das Institut für Religion und Frieden beim Militärbischofsamt forscht in enger Zusammenarbeit mit anderen akademischen und kirchlichen Einrichtungen, auf den Gebieten Ethik, Friedensforschung und ökumenischer bzw. interreligiöser Dialog. Es berät und unterstützt die Militärseelsorge bei der Durchführung sämtlicher Bildungsvorhaben. Die Militärseelsorge legt ein spezielles Schwergewicht auf eine Ausgestaltung aller Bildungsvorgänge des Österreichischen Bundesheeres aus religiöser und ethischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Katholischen Soziallehre und der allgemeinen Menschenrechte (Berufsethik - Gewissensbildung). Einen wichtigen Teilaspekt stellt die Vermittlung von Werte- und Kulturbewusstsein dar.
 
VII. EINBINDUNG IN DIE UNIVERSALKIRCHE UND ÖKUMENISCHE UND INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT

Da die Militärseelsorge im Sinne einer kumulativen Jurisdiktion sich als zwar eigenständige aber auch ergänzende Seelsorge versteht, hat das Zusammenwirken mit allen Einrichtungen der Orts- und Teilkirchen sowie die Arbeit auf internationaler Ebene im Sinne der Universalkirche  besondere Bedeutung.
Die Ökumenische Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Konfessionen erfolgt auf der Basis einschlägiger Bestimmungen und vorläufiger Abkommen und soll auf der Grundlage der vom 2. Vatikanischen Konzil erarbeiteten Normen intensiviert werden.
Im interreligiösen Bereich ist in entsprechender Weise vorzugehen.
 
VIII. ENTWICKLUNGSPUNKTE FÜR DIE ZUKUNFT
 
1. Förderung der Achtung der Person und ihrer Würde (sowie ihrer sozialen Stellung innerhalb der Gesellschaft)
2. Vermittlung eines religiös fundierten Soldatenethos aus christlicher Sicht
3. Stärkung der Familie und von Angehörigen sowie Hilfestellung bei Belastung
4. Mitwirkung an internationalen Einsätzen und verstärkte internationale Zusammenarbeit (besonders mit anderen Militär-ordinariaten)
5. Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
6. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
7. Erstellung von Curricula bei allen für die Militärseelsorge relevanten Bildungsvorgängen
8. Sorge um alle Mitarbeiter und deren Stärkung (besonders vor, bei und nach Einsätzen)
9. Intensivierung der Berufungspastoral (Sorge um geistliche Berufe)
 
 
WIEN, 14. September 2005
Mag. Christian WERNER
Militärbischof von Österreich
Ein Bericht von Franz Fahrner   
Donnerstag, 15. September 2005
 
Am 14. September 2005, dem Fest Kreuzerhöhung, beging das Militärordinariat das Patrozinium der Stiftskirche mit einem Festgottesdienst.
 
Im Rahmen dieses Gottesdienstes wurde Herr MMag. Stefan Gugerel mit dem Akolythat beauftragt. Im Anschluss präsentierte Militärgeneralvikar Dr. Franz Fahrner das neue Pastoralkonzept (siehe Downloads) für die Österreichische Militärseelsorge.
 
Zahlreiche hochrangige Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung, der Landesverteidigungsakademie und der Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten nahmen an diesem Festakt teil.
Ein Bericht von Franz Fahrner   
Montag, 12. September 2005
 
Europas Militärbischöfe trafen sich im Zeitraum vom 5. bis 9. September 2005 zu einer Konferenz in Wien.
 
Die Internationalisierung der Armeen und die daraus erforderlich gewordenen Maßnahmen in pastoraler Hinsicht waren Schwergewichtsthema dieser Tagung, an der 12 Bischöfe und die Vertreter sämtlicher Europäischer Militärseelsorgestellen teilnahmen.
 
Erzbischof Francesco Monterisi von der Vatikanischen Bischofskongregation leitete die Konferenz. Am Mittwoch, den 7. September 2005 feierte Militärbischof Christian Werner in der Schlosskapelle Schönbrunn einen Festgottesdienst mit den Konferenzteilnehmern.
Ein Bericht von Martin Steiner   
Mittwoch, 7. September 2005
 
Die 40. Gottscheer Kulturwoche fand vom 31. Juli bis 7. August in den Räumen des Schlosses Klagenfurt-Krastowitz unter dem Motto "Gottschee – ein kulturelles Kleinöd Europas“ mit Militärbischof Mag. Christian Werner statt. Zu dieser Kulturwoche waren Gottscheer aus den verschiedenen Landsmannschaften ja sogar aus den USA gekommen um ihre Zugehörigkeit zu präsentieren. 
 
Höhepunkt dieser 40. Kulturwoche war die Wallfahrt an der Gottscheer Gedächtnisstätte Klagenfurt-Krastowitz. Eingeleitet wurde dieser Tag mit einem Platzkonzert vor dem Schloss durch die Kolpingkapelle. Währenddessen nahmen alle gekommen Gäste, in ihrer Mitte die Gottscheer Schutzmantelmadonna, Aufstellung zur feierlichen Prozession Richtung Gedächtnisstätte.
 
Vor der Gottscheer Gedächtnisstätte begrüßte der Vorsitzende der Landsmannschaft aus Klagenfurt, Dr. Viktor Michitsch den hochwürdigsten Herrn Militärbischof Mag. Werner und Dr. Tripp (Militärpfarrer beim MilKommando Wien und zugleich Gottscheer Priester) sowie die Vertreter des öffentlichen Lebens. Im Gedenken an die bereits Verstorbenen wurde ein Kranz vor der Gedächtnisstätte niedergelegt danach begann die feierliche Festmesse im Freien.
 
Es waren rund 150 Personen gekommen, um mit den Gottscheern den Gottesdienst zu feiern. In der Predigt ging Seine Exzellenz auf die Situation der Gottscheer in der heutigen Zeit ein. Die musikalische Gestaltung der Festmesse übernahmen der Gottscheer-Chor und die Kolpingkapelle.  Nach dem gemeinsamen Mittagessen mit den Ehrengästen im Schloss war Kirchtag und Tanz mit den Stimmungskanonen im Schlosspark. Abschließend spendete Seine Exzellenz den Segen nach altem Heimatbrauch in der Gedächtnisstätte.
 

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