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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".

Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."

Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.

"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.

Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.

Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.

Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".

Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"

Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".

Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.

Die Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Erzbischof Franz Lackner findet ab kommendem Montag (14. Juni) als Präsenzsitzung in Mariazell statt. Thema der dreitägigen Beratungen werden die jüngsten Vorgaben des Papstes zum Thema Synodalität sein. So ist geplant, dass die Diözesen ab Oktober dazu eigens synodale Vorgänge rund um die Themenbereiche Gemeinschaft, Partizipation und Mission durchführen, deren Ergebnisse dann bis April 2022 auf Ebene der Bischofskonferenz zu bündeln sind. "Der Austausch über die Vorbereitung der Weltbischofssynode über Synodalität wird ein Schwerpunkt der Vollversammlung der Bischofskonferenz sein", erklärte Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Mittwoch im Interview mit Kathpress.

Vor diesem Hintergrund passe es sehr gut, dass es in Mariazell bereits am Montagnachmittag ein Treffen der Bischöfe mit Frauen in kirchlichen Leitungspositionen gibt, so Schipka. Mit der Corona-Lage und den geplanten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Suizidbeihilfe stehen zwei weitere Themen erneut auf der Agenda, die die Bischöfe in den vergangenen Monaten intensiv befasst haben.

Neu zur Entscheidung steht die Besetzung der Zuständigkeit für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" an, den in der Bischofskonferenz zuletzt Diözesanbischof Alois Schwarz verantwortet hat. Der St. Pöltner Bischof hat entschieden, diesen Bereich abzugeben. Ein entsprechendes Schreiben von Bischof Schwarz hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Mai erhalten. Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Bischöfe für die nächsten Jahre waren erst bei der jüngsten Vollversammlung der Bischofskonferenz im vergangenen März beschlossen worden. Dabei erhielt Bischof Schwarz auch die Zuständigkeit für die Themen Wirtschaft und Landwirtschaft.

Im Rahmen der Tagung des Episkopats ist am Mittwoch, 16. Juni, ein Treffen mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, geplant. Im Anschluss an das Gespräch und zum Abschluss der Vollversammlung wird der Nuntius mit den österreichischen Bischöfen um 11.15 Uhr einen Festgottesdienst in der Wallfahrtsbasilika Mariazell feiern, zu dem die Gläubigen eingeladen sind. Der Messe wird der Salzburger Erzbischof Franz Lackner vorstehen, der auch die Predigt hält.

Die Versammlung der Bischöfe beginnt am Montag, 14. Juni, um 15 Uhr, mit einem Gebet beim Gnadenaltar in der Mariazeller Basilika. Im Anschluss findet ein Fototermin für die Presse statt. Für Donnerstag, 17. Juni, ist um 10 Uhr in Wien, im Club Stephansplatz 4, eine Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, geplant.
 
 

Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.

Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".

(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Im Zuge der allgemeinen Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 10. Juni hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) werden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und analog zu den allgemeinen Regelungen nun angepasst: So wird es ab 10. Juni nicht mehr notwendig sein, bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, und der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird bei allen öffentlichen Gottesdiensten von zwei Metern auf einen Meter verringert.

Am Donnerstag, 3. Juni, begeht die Katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Gottesdienste und auch Prozessionen sind heuer möglich, es gelten bei den Prozessionen aber die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Gottesdiensten; dies beinhaltet etwa das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen auch im Freien. Das macht besonders festliche Prozessionen mit vielen Teilnehmern nur schwer möglich. In vielen Pfarren entfallen deshalb auch die Prozessionen oder sie finden nur in stark gekürzter und schlichter Form statt. In manchen Pfarren wird auch der Fronleichnamsgottesdienst ins Freie verlegt.

Im Wiener Stephansdom steht Kardinal Christoph Schönborn um 10.15 Uhr dem feierlichen Hochamt vor. Nach einer anschließenden Andacht spendet er den eucharistischen Segen über die Stadt. Der traditionelle Stadtumgang entfällt.

Im Linzer Mariendom feiert Bischof Manfred Scheuer um 10 Uhr den Festgottesdienst zu Fronleichnam mit der Gemeinde. Am Ende des Gottesdienstes führt eine schlichte Prozession vom Hafnerportal zum Rudigierportal, wo bei der Station der Abschluss gefeiert wird.

Im Seenland Oberösterreich finden bei Schönwetter üblicherweise auch Prozessionen auf dem Wasser statt. Die Seeprozessionen in Hallstatt und Traunkirchen entfallen heuer aber coronabedingt.

Eine abgespeckte Fronleichnamsfeier gibt es beispielsweise auch in Innsbruck. Ähnlich wie im Vorjahr wird der Fronleichnamstag um 9 Uhr im Dom zu St. Jakob in Innsbruck mit einem festlichen Gottesdienst mit Bischof Hermann Glettler begonnen, dem dann eine einfache Prozession mit dem Allerheiligsten zur Annasäule in der Maria-Theresien-Straße folgt. Dort wird eine kurze Wort-Gottes-Feier mit Predigt und Segen für Stadt Innsbruck und das Land Tirol stattfinden.

Bischof Glettler hat in einer Aussendung am Montag die große Bedeutung des Fronleichnamsfestes unterstrichen: "Gerade heuer, im Jubiläumsjahr unseres Diözesanpatrons Petrus Canisius, braucht es zur Stärkung von Glaube und Zuversicht dieses öffentliche Zeugnis für Christus, der sich als 'überweltliches Brot' allen Menschen schenkt. Der geistliche Dienst der Fürbitte und des Segens für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Dörfer ist gerade jetzt, wo die sozialen und psychischen Folgen der Krise immer deutlicher werden, dringend notwendig."

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner befindet sich ab Donnerstag in Rom und wird dort zeitlich versetzt das Fronleichnamsfest feiern. Weil Fronleichnam in Italien kein staatlicher Feiertag ist, werden die meisten Messen zu dem Hochfest erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert. Daher leitet der Salzburger Erzbischof, der den Ehrentitel "Primas Germaniae" trägt, am Samstagabend im Vatikan die traditionelle Fronleichnamsfeier in der Kirche des Campo Santo Teutonico neben dem Petersdom.

Die Geschichte des Fronleichnamsfests reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Zu Fronleichnam bezeugen Katholiken ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie. Das Wort "Fronleichnam" leitet sich vom mittelhochdeutschen "vron", das heißt "Herr", und "lichnam", also "lebendiger Leib", ab und bedeutet "Lebendiger Leib des Herrn". In den Prozessionen wird die konsekrierte Hostie in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgetragen. Ein "Himmel" genannten Stoffbaldachin beschirmt dabei die Monstranz. Vielfach werden - zumindest in Pandemie-freien Zeiten - entlang der Prozessionsrouten Birkenbäumchen aufgestellt und die Fenster mit Blumen und Kerzen geschmückt. Kinder streuen Blütenblätter auf den Prozessionsweg.

Die Vigil vor dem Pfingstfest war eine nächtliche Gebetswache, die in Gemeinschaft gefeiert wurde. Fast wie in der Osternacht wurden sechs Lesungen, die die Hauptstationen der Heilsgeschichte vorstellten, vorgetragen. Die Orationen jeweils danach wurden mittels meditativer Musikstücke mit Querflöte und Orgel von Jehan Alain, C. Ph. E. Bach und Debussy unterstützt. „Es sind Werke aus bewegter Luft“ erwähnte Rektor Gugerel in Anspielung auf das Wirken des Geistes.

„Hier bin ich“ sagten Frau Annemarie, Gerlinde und Irene gleich am Anfang des Pontifikalamtes und bekundeten öffentlich ihre Bereitschaft zum Lektorendienst. Militärbischof Freistetter wies auf die Notwendigkeit hin, zusammen in einem Geist in der Kirche zu wirken. „Wir alle sind eins in Christus, aber es ist kein Einheitsbrei, jeder wird einzeln berufen und so gibt es viele Dienste in der großen Gemeinschaft der Kirche!“ Daraus ergebe sich laut Ordinarius auch die Hoffnung auf ein Zusammenwirken trotz aller Konflikte. Die Botschaft des Evangeliums sei: „Der Friede sei mit euch!“, Jesus öffne die Türen, weil Friede möglich ist dank Vergebung und Versöhnung, was wir allen schenken können. „Diese Dimension ist die Beauftragung!“ so zukunftsweisend beendete der Militärbischof seine Predigt.

Beide Tage wurden musikalisch von Konzertorganistin Ines Schüttengruber gestaltet mit Christoph Schauer an der Flöte und mit Sopranistin Marie-Luise Schottleitner.

Bericht: S. Claus

Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste wie bisher ein Zwei-Meter-Mindestabstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie zuletzt fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske wie bisher möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Liturgischer Gemeinde- und Chorgesang

Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied "nicht verzichtet werden". Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde, wobei Lieder und Gesänge grundsätzlich instrumental begleitet werden sollen.

Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wird der Mindestabstand geringfügig unterschritten, gilt auch beim Singen die Maskenpflicht. "Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine", so die Rahmenordnung unter Verweis auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at).

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente

Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten jetzt für sie - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits bisher auf 50 Personen limitiert, so entfällt ab 19. Mai aufgrund der neuen Verordnung diese Obergrenze.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Bereits im Vorfeld der Feier müssen Begrenzungen der einzuladenden Personen gesucht und kommuniziert werden.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung im Wortlaut unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

(Präventionskonzept als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)

Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. In Zukunft wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem Lockdown, wieder möglich sein.

Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen Religionsgesellschaften individuell erfolgen.

Lockerungen bei Taufen und Trauungen

Für den Bereich der Katholischen Kirche wird die Bischofskonferenz ihre Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in den nächsten Tagen anpassen. Das erklärte der St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried als zuständiger Liturgie-Bischof am Freitag gegenüber Kathpress, der die Änderungen beim liturgischen Gesang näher erläuterte.

Demnach wird ab 19. Mai der Gemeindegesang wieder möglich sein, dieser ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Das Chorsingen im Gottesdienst ist nur möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wobei die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine, so Leichtfried, der dabei auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at) verwies.

Erleichterungen wird es auch bei Taufen und Trauungen geben: Konnten diese bisher nur im kleinsten Kreis stattfinden, so sind sie ab Mittwoch gleich wie Erstkommunionen und Firmungen unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept wieder möglich.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. Aufgrund der neuen gesetzlichen Lockerung ist auf dem Friedhof die Personenzahl aber nicht mehr limitiert, wie Leichtfried verdeutlichte.

Die neuen Corona-Regelungen werden auch für das Fest Fronleichnam (3. Juni) gelten, führte der Liturgie-Bischof weiter aus. "Bei günstigem Wetter ist es möglich, die Eucharistie im Freien zu feiern. Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird", so Leichtfried. Er wies darauf hin, dass bei Gottesdiensten im Freien weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
 
 

Am Festtag des Hl. Georgs feierte die St. Georgs-Kathedrale am Freitag, 23.April ihr Patrozinium. Rektor Stefan Gugerel zelebrierte den Gottesdienst mit seinen Mitbrüdern Bischofsvikar Christian Thomas Rachle vom Kommando Streitkräfte (Graz) und Militäroberkurat Oliver Hartl vom Militärkommando Niederösterreich (St. Pölten) sowie mit beiden Diakonen Josef Juster und Andreas Binder.

Militärdekan Gugerel gestaltete den feierlichen Gottesdienst hoffnungsvoll „Werft die Zuversicht nicht weg!“ Wenn man den Hl. Georg in der Kathedrale anschaue, so scheine er zuerst sehr dunkel, Heiligen können also Schattenseiten haben, aber es brauche nur das Licht Gottes, um den Sinn des Auftrags wieder zu erfassen, als Kinder Gottes zu leben. „Dazu haben die Lesungen eingeladen!“ so der Militärgeistliche, „Georg stirbt als Märtyrer im IV. Jahrhundert, er hat aber diese Texte gehört und hat versucht sie im Leben umzusetzen: Im Hebräerbrief steht die Aufforderung, die Zuversicht nicht wegzuwerfen, die Offenbarung stellt das Ziel vor Augen, Kindschaft durch Annahme: ‚wer siegt, den mache ich zu meinem Kind und ich bin sein Vater!‘, das Evangelium lädt ein auf den Weinstock zu schauen: ‚getrennt von mir, könnt ihr nichts erbringen‘ und schließlich der Psalm ‚Die mit Tränen säen, werden mit Jubel ernten‘. Das Ziel ist das Wichtige, Hl. Georg hat sein Leben auch für die anderen hingegeben!“

Ein Gedenken an Otto Krepper und seinen trauernden Angehörigen fand seinen Platz im Hochgebet.

Die Festmesse wurde von der Konzertorganistin Ines Schüttengruber sowie von der Sopranistin Marie-Luise Schottleitner begleitet, die Arie „Auf starkem Fittiche“ in F-Dur zur Erschaffung der Vögel aus dem Oratorium ‚Die Schöpfung‘ von Joseph Haydn, die zum Auszug gesungen wurde, brachte einen spontanen Applaus bei den Gottesdienstbesuchern.

(Bericht: S. Claus)

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Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe …

Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe der Europäischen Union in Rom

Die Bischöfe der Europäischen Union kommen vom 22. - 24. März 2023 in Rom zusammenkommen, um ihre neue Präsidentschaft zu wählen. Die Wahl findet im Rahmen der Frühjahrsversammlung der COMECE... Weiterlesen

Interkonfessionelle Feldandacht nach Ori…

Interkonfessionelle Feldandacht nach Orientierungsmarsch mit anschließendem Kameradschaftsabend

Am Donnerstag vergangener Woche, 9. März 2023, besuchte Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl die Rekruten des Einrückungstermins Jänner 2023 von der Pionierkampfunterstützungskompanie des Pionierbataillons 3, welche sich zum Abschluss ihrer Basisausbildung... Weiterlesen

15. März: Gedenktag von Hl. Klemens Mar…

15. März: Gedenktag von Hl. Klemens Maria Hofbauer

„Die Zeit ist so viel wert wie Gott selbst...” 1751 wurde Klemens in Taßnitz bei Znaim geboren. Er war das neunte Kind, seine Eltern stammten aus sehr ärmlichen Verhältnissen. Sein Berufs-... Weiterlesen

„Vor den Vorhang geholt”

„Vor den Vorhang geholt”

Militärpfarre Oberösterreich – Zeit für Veränderungen Die Ausgabe 18 von "Illustrierte Zeitschrift für den Befehlsbereich 4 Oberösterreich" widmet sich der Militärpfarre Oberösterreich. Seit 1. August 2022 versieht dort Militärkurat Pater Jakob... Weiterlesen

Tag der Begegnung in Innsbruck

Tag der Begegnung in Innsbruck

Begegnungstag Zu einem „Tag der Begegnung“ lud die Diözese Innsbruck am 25. Feber 1.200 ehrenamtlich in dieser Funktion Tätige aus allen Dekanaten und Seelsorgeräumen der Diözese Innsbruck waren zu einem Tag... Weiterlesen

24. Feber: „Tag des Gebets, des Fasten…

24. Feber: „Tag des Gebets, des Fastens und der Solidarität”

Zahlreiche Friedensgottesdienste werden rund um den 24. Februar, am Tag des Angriffs Russlands auf die Ukraine, stattfinden Rund um den Jahrestag des Angriffs Russlands auf die Ukraine (24. Februar) gibt es... Weiterlesen

Fragen rund um die Fastenzeit

Fragen rund um die Fastenzeit

Äußere Verzichtspraxis bildet nur einen Teil der christlichen Fastenpraxis Am 22. Feber beginnt mit dem Aschermittwoch für die meisten Christen in aller Welt - mit Ausnahme der Gläubigen der Ostkirchen -... Weiterlesen

Buntes Faschingstreiben beim Kinderfasch…

Buntes Faschingstreiben beim Kinderfasching der Militärpfarre Burgenland

Am 9. Feber hatten wieder die jungen Narren das Sagen in der Martin-Kaserne in Eisenstadt. Und es ging lustig und ausgelassen zu in diesen Stunden. Keine Marschmusik, kein Exerzieren und keine... Weiterlesen

14. Feber: Valentinstag

14. Feber: Valentinstag

Der Valentinstag, der immer am 14. 02. gefeiert wird, ist in erster Linie den Verliebten vorbehalten. Dass der Priester und Märtyrer Valentin gerade zum Patron der Verliebten geworden ist, ist... Weiterlesen

11. Feber 2013: Benedikt XVI. kündigte …

11. Feber 2013: Benedikt XVI. kündigte seinen Rücktritt an

  Benedikt XVI. war nach seinem Tod zu Silvester noch nicht aufgebahrt, da entbrannte der Kampf um die Deutung seines Vermächtnisses - Trotz theologischer Kontroversen waren sich alle Nachrufe in einem... Weiterlesen

Papst Franziskus setzt seine schwierige …

Papst Franziskus setzt seine schwierige Afrika-Reise fort

Im Kongo zeigt sich der Papst in Hochform: Getragen von Wellen der Zuneigung benennt er die Folgen von Habgier und Korruption im Inneren und geißelt neue Formen des Kolonialismus -... Weiterlesen

Pilgerfahrt für den Frieden

Pilgerfahrt für den Frieden

Papst Franziskus holt verschobene Afrikareise nach Papst Franziskus reist von 31. Jänner bis 5. Februar in die Demokratische Republik Kongo und in den Südsudan. Beide Länder stehen seit Jahren auf der... Weiterlesen

Weltjugendtag Lissabon 2023

Weltjugendtag Lissabon 2023

Öffne dein Herz für andere Kulturen ... ist das Thema zum 37. Weltjugendtag, welcher vom 31. Juli bis 7. August 2023 in Lissabon/Portugal stattfindet. An diesem internationalen Treffen können auf Grund... Weiterlesen

Requiem für Benedikt XVI im Stephansdom

Requiem für Benedikt XVI im Stephansdom

Heimische Bischöfe feierten Gottesdienst für verstorbenen Papst - Kardinal Schönborn blickte in Predigt auf 49 Jahre persönliche Bekanntschaft und Freundschaft mit dem Verstorbenen zurück - Vom Volk geliebt, von den... Weiterlesen

+Benedikt XVI.: Ein Nachruf von Militär…

+Benedikt XVI.: Ein Nachruf von Militärbischof Werner Freistetter

Benedikt XVI. habe ich während meiner Tätigkeit im Päpstlichen Rat für Kultur als einen außerordentlich bescheidenen, liebenswürdigen und klugen Menschen kennengelernt. Ich hatte immer den Eindruck, dass ihm viel daran... Weiterlesen

Österreichs Bischöfe gratulierten dem …

Österreichs Bischöfe gratulierten dem Hl. Vater zum Geburtstag

Österreichs Bischöfe überraschten Franziskus am Beginn der Audienz am Freitag auch mit einem musikalischen Geburtstagsständchen - denn am Samstag vollendet der Papst sein 86. Lebensjahr. Das Gespräch mit dem Papst... Weiterlesen

Militärethik: „Friedens- und Konflikt…

Militärethik: „Friedens- und Konfliktethik“

Der ehemalige deutsche Militärseelsorger und Projektleiter am Institut für Theologie und Frieden in Hamburg Marco Schrage legt ein kompaktes Lehrbuch zur Friedens- und Konfliktethik als Teil der Ethik der Internationalen... Weiterlesen

Stimmungsvolles Kärntner Adventkonzert …

Stimmungsvolles Kärntner Adventkonzert in der Burg

Nach pandemiebedingten Jahren des Nichtsingen- und des Nichtauftretendürfens war es heuer wieder möglich, adventliche Klänge und Gesänge in der St. Georgs-Kathedrale zu hören. Das Kärntner Adventkonzert am 10.12.2022 lockte zahlreiche... Weiterlesen

Adventlicher Besinnungstag im Stift St. …

Adventlicher Besinnungstag im Stift St. Florian

Am Mittwoch, 30. November 2022, machten sich ca. 100 Kaderangehörige, Zivilbedienstete und Senioren - teilweise mit Angehörigen - auf den Weg in das Augustiner-Chorherrenstift St. Florian zu einem adventlichen Besinnungstag... Weiterlesen

Geschichte der Militärseelsorge: „Von…

Geschichte der Militärseelsorge: „Von Errichtung und Umänderung der Beneficien, wie auch von der Einrichtung der Civil- und Militär-Seelsorge in den Oesterreichischen Ländern“

Thomas Dolliner, ordentlicher Professor für Kirchenrecht und römisches Zivilrecht, legte 1822 eine Sammlung von drei kurzen kirchen- bzw. staatskirchenrechtlichen Abhandlungen vor, die neben den Benefizien und der Einrichtung der zivilen... Weiterlesen

Firm werden und ein bewusstes Ja spreche…

Firm werden und ein bewusstes Ja sprechen

Mit den Worten „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“ und dem Aufzeichnen des Kreuzes mit Chrisam auf die Stirn spendete Militärerzdekan Harald Tripp sieben jungen Soldaten das... Weiterlesen

Den Menschen und der Tradition verpflich…

Den Menschen und der Tradition verpflichtet

Im Rahmen der Feldlagerwoche besuchte Militärsuperior Sascha Kaspar am 5. Oktober die Rekruten des Einrückungstermins September 2022 „im Feld“ am Truppenübungsplatz Allentsteig. Auch und gerade in der Zeit der Feldlagerwoche als... Weiterlesen

Ein doppeltes Fest, eine doppelte Freude

Ein doppeltes Fest, eine doppelte Freude

Der 15.09.2022 war für die Militärpfarre Burgenland ein ganz besonderer Tag. Es gab zwei Gründe, die diesen Tag zu einem wahren Freudentag werden ließen: Einerseits die Segnung der neurenovierten Hauskapelle... Weiterlesen

Einladung zum Pfarrfest der katholischen…

Einladung zum Pfarrfest der katholischen Militärpfarre Kärnten

Die Militärpfarre Kärnten lädt am Freitag, 16. September 2022, zu einem Festgottesdienst und anschließendem Pfarrfest herzlich in die Soldatenkirche in der Khevenhüller-Kaserne ein. Musikalisch umrahmt wird diese Veranstaltung durch die... Weiterlesen

4. August: Hl. Johannes Maria Vianney, P…

4. August: Hl. Johannes Maria Vianney, Pfarrer von Ars

Jean-Marie Vianney wurde am 8. Mai des Jahres 1786 nahe bei Lyon geboren. Sein Aufwachsen fiel in die Zeit der Französischen Revolution, seine Erstkommunion empfing er in seinem Elternhaus –... Weiterlesen

25. Juli: Hl. Christophorus

25. Juli: Hl. Christophorus

Am 25. Juli gedenkt die Kirche einer ihrer Großen, nämlich des Hl. Christophorus. Ein Schutzheiliger, ein Nothelfer, der sich auch heute noch aus der Schar der Heiligen hervortut, während andere... Weiterlesen

22. Juli: Gedenktag von Maria Magdalena

22. Juli: Gedenktag von Maria Magdalena

Heute gedenkt die Kirche einer der wohl am meist umstrittensten und viel diskutiertesten weiblichen Personen in der Bibel: Maria Magdalena – auch Maria von Magdala genannt. Und vieles wurde ihr... Weiterlesen

Einladung zur 4. Blaulichtwallfahrt

Einladung zur 4. Blaulichtwallfahrt

Nach der Covid-19-bedingten Absage im letzten Jahr treffen sich heuer wieder die Blaulichtorganisationen zur Blaulichtwallfahrt . Die gemeinsame Wallfahrt soll am 9. September 2022 "über die Bühne" gehen.   Diesmal ist gebietsmäßig... Weiterlesen

13. Juli: Hl. Heinrich und Hl. Kunigunde

13. Juli: Hl. Heinrich und Hl. Kunigunde

Jede Stadt hat ihre Persönlichkeiten, ihre ganz eigenen Helden und manche auch ihre ganz eigenen Heiligen. So auch in Bamberg. Diese Stadt in Bayern besitzt gleich zwei Heilige. Und das... Weiterlesen

12. Juli: Hl. Felix und Hl. Nabor

12. Juli: Hl. Felix und Hl. Nabor

Aus einer ganzen Reihe von Heiligen, deren die Kirche heute gedenkt, möchte ich Ihnen zwei dem Christentum innigst verbundene Soldaten vorstellen: Felix und Nabor. Beide stammen aus Nordafrika und erlitten in... Weiterlesen

4. Juli: Gedenktag von Hl. Elisabeth von…

4. Juli: Gedenktag von Hl. Elisabeth von Portugal

„Lieber will ich selbst vor Hunger sterben, als den Armen, die sonst verzweifeln müssten, meine Hilfe zu versagen. Gott wird mir in Zukunft schon helfen; jetzt aber will ich die... Weiterlesen

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