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Aktuelles aus der Diözese
Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Donnerstag, 6. Dezember 2012
Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.
Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.
Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.
Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.
Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.
Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.
„Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.
Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.
Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.
Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.
Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.
„Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh uns schreiten!“ ...
war das Motto einer Pressekonferenz am 4. Oktober 2012 im Militärbischofsamt, bei der Militärbischof Mag. Christian Werner eine Diözesansynode für September 2013 ankündigte, die geplanten Aktivitäten für das Jahr des Glaubens und das neue Diözesanteam vorstellte.
Anwesend waren auch Bischofvikar Msgr. Dr. Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Synodensekretär Militärsuperior Dr. Harald Tripp und die neue Medienbeauftragte Dr. Nadja Rossmanith.
Im Kontext der Pfarrgemeinderatswahlen im Frühjahr 2012 wurden die bischöflichen Räte neu besetzt. Dem Pastoralrat, der den Bischof in seelsorglichen Initiativen berät, gehören ausschließlich Laien und zum ersten Mal auch ein Drittel Frauen an – ein für den nach wie vor männlich dominierten militärischen und kirchlichen Bereich bemerkenswerter Umstand. Im Konsultorenkollegium, das in den meisten Diözesen vom Domkapitel gestellt wird, sitzen auch die jüngsten Priester der Militärdiözese – der reiche Erfahrungsschatz langgedienter Militärseelsorger wird damit um Gedanken und Ideen einer jungen Priestergeneration bereichert. Mit Dr. Nadja Rossmanith wurde eine vor allem in interreligiösen und Gendermainstreaming-Fragen bewanderte Sozialwissenschaftlerin zur neuen Medienbeauftragten ernannt. Als Höhepunkt der Aktivitäten im Rahmen des Jahrs des Glaubens und des 50jährigen Jubiläums des Beginns des 2. Vatikanischen Konzils wird Militärbischof Werner eine Diözesansynode für September 2013 einberufen. Militärsuperior Dr. Harald Tripp wurde zum Synodensekretär ernannt. Auf dieser Synode, an der Gläubige aus ganz Österreich, Ressortangehörige aller Dienstgrade und Funktionen teilnehmen werden, soll in gemeinsamer Diskussion und im Blick auf die Herausforderungen der Zukunft ein neues Pastoralkonzept erstellt werden. Zu diesen Herausforderungen gehören auch zukünftige Reformen anlässlich der Diskussion über die Organisation des Bundesheeres und der Volksbefragung über die Wehrpflicht.
Bischof Werner bekräftigte, dass die Militärseelsorge in jeder Organisationsform des Bundesheers, sei es nun Wehrpflicht oder Freiwilligenheer, ihre Aufgaben im Dienst der Soldaten und Soldatinnen erfüllen werde. Der Mensch und die Familie müssen in der politischen Diskussion ein zentrales Anliegen sein. Im Vorfeld der Volksbefragung soll eine eingehende und sachliche Diskussion stattfinden, in der auch ethische Argumente nicht in den Hintergrund treten, sondern sorgfältig abgewogen werden sollen. Bischofsvikar Freistetter ergänzte, dass man sich unabhängig von der Frage nach der Wehrform bewusst bleiben müsse, dass der Schutz des Gemeinwohls die Angelegenheit aller Bürger ist.
Eröffnet wird das Jahr des Glaubens für die Militärseelsorge mit einem Gottesdienst am 11. Oktober um 16 Uhr in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt, im Anschluss werden die Materialien zum Jahr des Glaubens präsentiert.
Zu einem Studientag über die „Sprachen Heiliger Schriften und ihre Auslegung“, besonders im Blick auf „Krieg und Gewalt – Recht und Frieden in Judentum, Christentum und Islam“ lud das Institut für Religion und Frieden im Rahmen der Reihe „Forum Ethik“ am 30. Mai 2012 in die Landesverteidigungsakademie in Wien. Kooperationspartner waren die Plattform Religion and Transformation in Contemporary European Society der Universität Wien und das Forum für Weltreligionen.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Mittwoch, 30. Mai 2012
Moussa al-Hassan Diaw vom Institut für Islamische Religionspädagogik der Universität Osnabrück sprach über „Konflikt, Gewalt und Frieden stiften in den Primärquellen des Islam“. Im Islam gilt Gewalt als Teil des irdischen Lebens, die Erde ist kein Paradies. Zur Eindämmung der Gewalt gibt es Regeln und Normen, auch für die Anwendung militärischer Gewalt. Die Bestimmungen des Korans in dieser Frage sind im historischen Kontext zu sehen und beziehen sich vielfach auf den Kampf der islamischen Umma (Gemeinde) gegen die mekkanischen Polytheisten. Krieg darf grundsätzlich nur zur Verteidigung geführt werden. Abu Bakr, der Nachfolger des Propheten, wies seine Kämpfer an, keine Kinder, alten Menschen und Frauen zu verletzen oder zu töten, keine Fruchtbäume zu fällen, sowie kein Vieh zu schlachten außer zum eigenen Lebensunterhalt. Wenn der Gegner sich ergibt, darf er nicht mehr bekämpft werden. Al-Dschihad bedeutet Bemühung, Anstrengung, Einsatz, besonders im Alltag, auch gegen die eigenen negativen Bestrebungen. Eine Form des Dschihad, der sog. kleine Dschihad, bezeichnet in der orthodoxen islamischen Tradition den bewaffneten Kampf zur Verteidigung der islamischen Umma. Den Begriff„heiliger Krieg“ gibt es im orthodoxen Islam nicht. Moderne „Dschihadisten“sind hoch ideologisierte sektenartige Gruppen, die davon ausgehen, dass die Regierung und ihre Institutionen bzw. der Großteil der eigenen Gesellschaft mit dem ursprünglichen Islam nicht übereinstimmen und deshalb bekämpft werden müssen.
Marianne Grohmann vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien zeigte, wie die sog. Feindpsalmen mit ihren drastischen Bildern von Gewalt und Rache in jüdischen und christlichen Auslegungen interpretiert werden. Viele Texte im Buch der Psalmen sind voll von Gewalt. Zum Teil werden solche Stellen in der Liturgie ausgelassen, weil man der Ansicht ist, dass diese Bilder der Gewalt heute nicht mehr zeitgemäß oder verständlich sind und die Gefahr besteht, dass sprachliche Gewalt zur Legitimation realer Gewalt missbraucht wird. Die Bitten an Gott um Gewalt gegen ungenannte Feinde in Psalm 58 sind Hilfeschreie von Menschen, die in Bedrängnis sind. Die Bitte ist Ausdruck des Wunsches nach ausgleichender Gerechtigkeit. Die Rache geht nicht von Gott aus, und ob und wie die Gewalt auch reale Form annimmt, ist nicht bekannt. Ziel des Psalms ist die Gerechtigkeit, die nur Gott herstellen kann und die Menschen ermutigen soll, gerecht zu handeln. Es geht nicht um grenzenlose Rache, sondern um die Beendigung von Machtmissbrauch und Unrecht, die geltendes Recht missachtet. Am Beginn des Königspsalms Ps 144 steht Gott, der den Kampf lehrt und selbst in den Krieg zieht. Aber schon der 2. Vers zeigt, dass es sich bei den Betern um machtlose Menschen handelt, und in den nächsten beiden Versen werden jegliche menschliche Machtphantasien zurückgewiesen, er erinnert den Menschen an seine Vergänglichkeit und zeigt seine Grenzen auf. Gott wird dann an das Rettungsgeschehen am Sinai erinnert und an sein Handeln in der Natur. Wer die Feinde sind, die lügen und deren Handeln trügerisch ist, bleibt im Text unklar. Psalm 144 geht einen langen Weg vom Krieg zum Frieden, Ziel und Ende des Psalms ist Segen, Fruchtbarkeit bei Pflanzen, Tieren und Menschen. Drei Lesestrategien können grundsätzlich helfen, einen Zugang zu schwierigen biblischen Texten zu bekommen: erstens den ganzen Text ohne Auslassungen zu lesen, zweitens eine historische Einordnung der Texte zu versuchen und sich des geschichtlichen Abstands bewusst zu sein, drittens mithilfe der biblischen Bilder eigene Erfahrungen von Gewalt und Ungerechtigkeit zur Sprache zu bringen. Die elementare Sprache der Psalmen ermöglicht es, Rachegefühle zum Ausdruck zu bringen und sich schrittweise von ihnen zu verabschieden. Rache bzw. Bestrafung geht nicht von Gott aus, sondern erscheint in der Gebetssprache als menschliche Phantasie. Der Gott Israels ist nicht ein Gott der Mächtigen, sondern er leidet mit jenen, die Ungerechtigkeit und Gewalt erleben.
Das ambivalente Verhältnis von Recht und Gewalt im Alten Testament beleuchtete Ludger Schwienhorst-Schönberger vom Institut für Alttestamentliche Bibelwissenschaft der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Einerseits ist das Recht dazu da, die Gewalt einzugrenzen, andererseits bedarf das Recht der Gewalt, um seiner Aufgabe der Gewaltbegrenzung nachkommen zu können. Im Alten Testament wird auf einer ersten Ebene die Eingrenzung der Gewalt durch das Recht mithilfe rechtmäßiger Gewalt als sittlich erlaubt und geboten angesehen. Allerdings wird durch dieses Modell Gewalt nicht überwunden, bleibt eine mehr oder weniger verborgene Realität, die immer wieder hervorbricht. Es löst das Problem nur vorläufig, ist gleichsam eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Gesellschaften neigen oft dazu, die dafür notwendige (latente) Gewalt zu verschleiern. Ein zweites biblisches Modell versucht die Gewalt bloßzustellen und zu überwinden, indem ein Gerechter, der in der Wahrheit Gottes lebt, Opfer unrechtmäßiger Gewalt wird und sie gewaltlos erleidet. In besonderer Weise kommt dieses Modell im Buch Jesaja in den vier Liedern vom Gottesknecht zum Ausdruck. Durch den Tod des Gerechten wird der Gesellschaft einen Spiegel vorgehalten, sie wird mit ihrer gewalttätigen Gottlosigkeit konfrontiert. Auch dieses Modell kann keine letzte Antwort sein, weil es die Gewalt begrenzenden ethischen Maßstäbe außer Kraft setzt und damit unrechtmäßiger Gewalt Tür und Tor öffnen könnte. Erst die endgültige Wiederherstellung des Rechts als ein von Gott in Gang gesetztes Geschehen vermag Unrecht und Gewalt auf Dauer überwinden – ein Geschehen, das allerdings mit Metaphern der Gewalt zum Ausdruck gebracht werden kann.
Militärbischof Werner lädt ein zur Feier des 45. Weltfriedenstages
Wie in jedem Jahr, so stellte Papst Benedikt XVI. auch für 2012 ein wichtiges Thema der Friedensproblematik in den Mittelpunkt seiner Botschaft. Gleichzeitig ist der Weltfriedenstag für die Katholische Militärseelsorge die Gelegenheit, mit dem Anliegen des Friedens ihre Arbeit unter den Soldaten in die Öffentlichkeit zu tragen. So hatte aus Anlass des Weltfriedenstages 2012, mit dem Motto „Die jungen Menschen zur Gerechtigkeit und zum Frieden zu erziehen“ auch dieses Jahr wieder der Militärbischof für Österreich, Mag. Christian Werner, am 24. Mai 2012 in die schöne Wiener Karlskirche eingeladen, um für den Frieden zu beten.
Die Initiative für den Frieden in der Welt zwischen den Völkern und unter den Menschen zu beten, geht zurück auf das Pontifikat des Hl. Vaters Papst Paul VI. und seit 1968 lädt die Weltkirche zu Beginn eines jeden neuen Jahres die Gläubigen und alle Menschen guten Willens ein, das Anliegen einer friedlichen und gerechten Welt in den Mittelpunkt zu stellen. Auch heuer waren zum alljährlichen Festgottesdienst, in gewohnter Weise im Mai, eine großen Schar von rund 400 Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres, Soldaten und Zivilisten sowie zahlreichen Gläubigen aus Wien gekommen.
Mit diesem Festgottesdienst hat die Katholische Militärseelsorge nicht nur zum Gebet für den Frieden eingeladen, sondern hat auch damit bekundet, dass der Dienst der Soldaten in einem engen inneren Zusammenhang mit dem steht, was die Förderung und Sicherung des Friedens ausmacht. Der Einladung zum Festgottesdienst waren gefolgt der Leiter der Sektion IV Generalleutnant Mag. Christian Segur-Cabanac, der Leiter der Sektion II Generalleutnant Mag. Dietmar Franzisci, der Kommandant der Landesverteidigungsakademie Generalleutnant Mag. Erich Csitkovits und der neu ernannte Militärkommandant für Wien, Brigadier Mag. Kurt Wagner sowie der Verteidigungsattaché aus Italien.
Militärbischof Mag. Christian Werner feierte in Konzelebration mit Militärgeneralvikar Prälat Msgr. Dr. Franz Fahrner, mit Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz und einer Vielzahl von Priestern den Festgottesdienst. Weiters waren die Militärdiakone Obst Wilhelm Hold und Obst Karl Kastenhofer in ihrer Funktion als Diakone tätig. Als Vertreter der Evangelischen Militärseelsorge war Militärsenior DDr. Karl Trauner und als Vertreter der Orthodoxen Militärseelsorge Vater DDDr. Alexander Lapin zum Festgottesdienst gekommen.
Militärbischof Mag. Christian Werner nahm in seiner Predigt Bezug auf die Botschaft von Papst Benedikt XVI. zum 45. Weltfriedenstag. „Der Weltfriedenstag führt uns jedes Jahr die Vision eines umfassenden Friedens vor Augen“, so der Bischof und „wir wissen, dass dieses Ziel heute noch in weiter Ferne liegt“. Der Bischof zeigt auf, dass dieses Ziel viele Menschen motiviert, die Gewalt nicht einfach hinzunehmen, sondern ihr entgegenzuwirken. „Auch wir Soldaten, besonders in den zahlreichen Auslandseinsätzen, sind nicht nur Österreich und seinen nationalen Interessen, sondern darüber hinaus dem umfassenden Frieden verpflichtet“ so der Bischof wörtlich.
Zum Abschluss ermutigt Werner, sich dem Aufruf des Papstes anzuschließen, ‘„mit größerer Hoffnung auf die Zukunft“ zu blicken, sich vereint zu fühlen „in der Verantwortung für die gegenwärtigen und kommenden jungen Generationen“, mitzuarbeiten, „um der Welt ein menschliches und brüderliches Gesicht zu geben“ und vor allem die jungen Menschen, die uns als Kommandanten, Ausbildner, Lehrer und Eltern anvertraut sind, „zur Gerechtigkeit und zum Frieden zu erziehen“!‘
Der Friedensgottesdienst wurde kirchenmusikalisch durch die Militärmusik Oberösterreich und die Orgel der Karlskirche sehr feierlich ausgerichtet. Nach dem Festgottesdienst spielte die Militärmusik Oberösterreich ein kurzes Platzkonzert vor der Karlskirche. Die Feierlichkeiten zum Weltfriedenstag fanden mit dieser musikalischen Umrahmung ihren würdigen Abschluss und wohl keiner der Gäste ließ es sich nehmen, den Weltfriedenstag bei Gulaschsuppe und Getränken gemeinsam ausklingen zu lassen.
Es begegneten sich auch 2012 wieder über 10.000 Pilger aus 34 Nationen bei der 54. Internationalen Soldatenwallfahrt vom 10. bis 14. Mai 2012 in Lourdes. Unter ihnen 420 Soldaten und zivile Ressortangehörige aus ganz Österreich, die der Aufforderung des Militärbischofs Christian Werner zur Teilnahme gefolgt waren. Soldaten reisen dorthin, um einander zu begegnen und sich zu versöhnen.
Die Pilgergruppe wurde von Militärbischof Mag. Christian Werner, Militärgeneralvikar Prälat Dr. Franz Fahrner, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter sowie zahlreichen weiteren Militärseelsorgern begleitet. Auch der ranghöchste Offizier Österreichs, Generalstabschef Mag. Edmund Entacher, und Generalmajor Mag. Norbert Sinn, Kommandant der Theresianischen Militärakademie, Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten“ sowie auch derzeitiger Präsident des „Apostolat Militaire International“ (vom Heiligen Stuhl anerkannter internationaler Dachverband nationaler katholischer Soldatenorganisationen) – waren in Lourdes mit dabei. Der Bogen der Teilnehmer an der Soldatenwallfahrt spannt sich jedes Jahr von Soldaten aller Dienstgrade, über Bischöfe und Kardinäle bis hin zu Ministern und Staatsoberhäuptern. In diesem Jahr war Fürst Albert von Monaco der höchstrangige politische Vertreter.
Der 52. und somit letzte Lehrzug des Bundesrealgymnasiums für Berufstätige stellte den Fahnentrupp für diese Wallfahrt. Dieser ehrenvollen Aufgabe widmeten sich die Militärgymnasiasten Wm Philip Oetschmaier als Fahnenträger, Wm Alexander Schnabel und Zgf Matthias Rußegger als Fahnenoffiziere. Aufgrund des fehlenden Ersatztrupps waren die langen Stehzeiten und Märsche sehr fordernd, weil sämtliche Messen, Feiern und Zeremonien das Vorhandensein des Fahnentrupps verlangten, dafür aber war das Wetter sehr angenehm und erschwerte es den Soldaten nicht.
Unser österreichischer Fahnentrupp wurde sogar von den Schweizer Soldaten gelobt denn sie standen in Sachen Disziplin und Still-Stehen der Schweizer Garde um nichts nach. Sie hatten auch öfters die Ehre, persönlich mit General Entacher, Generalmajor Sinn und dem Militärbischof Werner zu sprechen.
Durch den tollen, energischen und disziplinierten Einsatz wurde der Fahnentrupp sogar von Militärbischof Werner, von Generalmajor Sinn und vom Kapellmeister der oberösterreichischen Militärmusik eingeladen. Mit Würde und mit Ehre wurden die Gläser erhoben und am Ende die wertvolle Fahne zurück übergeben. Trotz des kompakt geplanten und gut organisierten Ablaufplans war immer Zeit, sich mit anderen Fahnentrupps anderer Nationen zusammen zu setzen und zu plaudern.
Der ursprüngliche Gedanke der Soldatenwallfahrt war, Armeen der im Zweiten Weltkrieg verfeindeten Länder an der Lourdes-Grotte zu vereinen und gemeinsam für den Frieden im Marienwallfahrtsort am Rande der Pyrenäen zu beten. Österreich nimmt seit 1960 offiziell mit einer Delegation an dem Friedensfest teil.. Der Glaube und der Wunsch nach dauerhaftem Frieden verbindet die Pilger der verschiedenen Nationen. Gerade junge Soldatinnen und Soldaten suchen wieder verstärkt nach Freundschaften und Kontakten. Nicht nur junge sondern auch ältere Veteranen und Reservisten treffen sich, tauschen sich aus und betreuen in Lourdes ihre kranken Kameradinnen und Kameraden.
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