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Aktuelles aus der Diözese
von Werner Freistetter
Donnerstag, 12. Mai 2011
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.
Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.
Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.
Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.
Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.
Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.
Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.
Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.
Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.
Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.
Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.
„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.
Freitag, 26. November 2010
PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?
Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.
Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.
Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.
PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?
Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.
Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.
PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?
Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.
Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.
Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.
Als Militärbischof für Österreich gebe ich in tiefer Betroffenheit Nachricht, dass Bischofsvikar Prälat Dr. Alfred Sammer, ehemaliger Ordinariatskanzler, am 2. November 2010 selig im Herrn entschlafen ist.
In te, Domine, speravi,
non confundar in aeternum.
(Psalm 31,2)
Geboren am 21. Dezember 1942 in Wien, zum Priester geweiht im Jahre 1991, wirkte er von 1992 – 2005 im Militärordinariat der Republik Österreich. Seiner priesterlichen Berufung, die er schon sehr früh verspürte, ging er erst nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften und einer beruflichen Karriere, die ihn bis zum Amt des Akademiedirektors an der Akademie für die bildenden Künste in Wien führte, nach. Die Liebe zur Kunst war schließlich auch ausschlaggebend für seine Ernennung zum Bischofsvikar für Kunst und Kultur - eine Aufgabe, der er sich mit ganzer Hingabe auch nach seiner Ruhestandsversetzung widmete.
Was an ihm sterblich war, wird am Dienstag, dem 16. November 2010, ab 9 Uhr, in der Karlskirche aufgebahrt. Um 10 Uhr wird in der Karlskirche das Requiem gefeiert. Die Beisetzung im Familiengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof erfolgt um 14.30 Uhr. Dazu formiert sich der Kondukt ab 14 Uhr im Eingangsbereich zum Wiener Zentralfriedhof, 2.Tor.
Im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes und die Fürsprache der Gottesmutter Maria
bitten um das Gedenken im Gebet
+ Mag. Christian Werner
Militärbischof für Österreich
Die Priester und Mitarbeiter des Militärordinariats der Republik Österreich
Militärbischof feiert Vesper im Stephansdom
Anlässlich des 50-jährigen Engagements des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen internationaler Einsätze im Dienste des Friedens wurde am 28. Oktober 2010 im Dom zu St. Stephan eine Pontifikalvesper gefeiert. In seiner Predigt dankte Militärbischof Christian Werner den Soldatinnen und Soldaten für ihre Bereitschaft, in den Auslandseinsätzen für Friedenssicherung und Völkerverständigung einzutreten. Der Militärbischof unterstrich die große Bedeutung dieser Dienste als Beitrag für die internationale Solidarität als wesentliche Basis des friedlichen Miteinanders und rief dazu auf, sich auch weiterhin in den Dienst für das wichtige Anliegen des Friedens zu stellen.
Die musikalische Gestaltung der Vesper wurde von Ars Musica unter Thomas Dolezal sowie einem Bläserensemble der Militärmusik Niederösterreich wahrgenommen. Zur Aufführung kam Wolfgang Amadeus Mozarts “Vesperae de Confessore“, KV 339, mit den Antiphonen im Gregorianischen Choral. Neben der Messe, der Lauretanischen und der Sakraments-Litanei galt in der Kirchenmusik die Vesper als wichtiges Genre der zyklischen Komposition, zahlreiche Vertonungen in verschiedenen Besetzungsvarianten zeugen von der liturgisch-kulturellen Bedeutung dieser Form im Laufe der Jahrhunderte.
So hat auch W. A. Mozart in dieser Gattung komponiert, neben zwei Einzelsätzen sind zwei vollständige Vespern überliefert; die „Vesperae de Confessore“ sind durch das berühmte „Laudate Dominum“ besonders bekannt.
Anlässlich des 50-jährigen Engagements des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen internationaler Einsätze im Dienste des Friedens wird zur
feierlichen Pontifikalvesper mit Militärbischof
Mag. Christian WERNER
am 28. Oktober 2010 um 16.30 Uhr in den Dom zu St. Stephan,
1010 WIEN, herzlich eingeladen.
Musik:
Wolfgang Amadeus Mozart, “Vesperae de Confessore“, KV 339
Antiphonen im Gregorianischen Choral
Bläsermusik (Quintett der Gardemusik)
Neben der Messe, der Lauretanischen und der Sakraments-Litanei galt in der Kirchenmusik die Vesper als wichtiges Genre der zyklischen Komposition, zahlreiche Vertonungen in verschiedenen Besetzungsvarianten zeugen von der liturgisch-kulturellen Bedeutung dieser Form im Laufe der Jahrhunderte.
Selbstverständlich hat auch W. A. Mozart in dieser Gattung komponiert, neben zwei Einzelsätzen sind zwei vollständige Vespern überliefert; die „Vesperae de Confessore“ sind durch das berühmte „Laudate Dominum“ besonders bekannt.
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