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Katholische Militärseelsorge
Webauftritt des Katholischen Militärordinariates der Republik Österreich
Zu einer Meditation „Der verlorene Sohn“ lud MilDek Mag. Siegfried Lochner am 16. März 2011 alle Militärgymnasiasten in die Georgskathedrale ein. In der Fastenzeit gibt es die Möglichkeit über die Barmherzigkeit des Vaters nachzudenken. Das „Vater Unser“ und der Segen beendeten diese schöne Stunde.
Nach einer kurzen Einleitung verlas der Akademiepfarrer das Evangelium vom verlorenen Sohn für die Einstimmung in die Fastenzeit. Er erklärte anschließend das christliche Menschenbild, als von Gott frei und mit Verstand erschaffen. „Wie oft sehen wir nur Gebote und Verbote, sowohl zuhause als auch im Internat des Militärrealgymnasiums?“ Dies bringt sogar eine temporäre Abkehr junger Menschen von Gott, die sich durch ihn in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Wenn man die Gebote näher betrachtet, merken wir, dass sie unsere Freiheit ermöglichen: Die Verkehrszeichen oder die Promillegrenze verleidet nicht das Autofahren, sondern ermöglicht es, sonst führt es in den Tod!
Der verlorenen Sohn reißt von zuhause aus und widmet sich einem Leben des Konsums bis er „versandelt“, dann muss er betteln und hütet die Schweine, die für die Juden als unrein galten, er muss sich sogar an ihrem Sautrog nähren, das war wirklich das Letzte! Der Mensch isst in der Not alles und dann denkt er nach: Er hat zwei Möglichkeiten. Er macht weiter so und ruiniert sich, oder er kehrt um, er muss nur eines, sich überwinden, den Fehler zugeben und den Stolz ablegen. Durch die Versöhnung kann das neue Leben beginnen, denn der Vater reagiert anders, er reagiert göttlich: Die Sünde ist unbedeutend, denn Gottes Barmherzigkeit ist größer. Die Voraussetzung ist die Bereitschaft die Hand Gottes anzunehmen!
Der Pfarrer lud die anwesenden ein, ins Gewissen zu schauen und einen Vorsatz zu fassen, um ein erlöstes Leben zu beginnen.
Benefizkonzert im Stift Rein am 14. Mai 2011, 18.00 Uhr Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan Moderation: Oberstleutnant Michael Jedlicka
Programm: Richard Strauss: Wiener Philharmoniker Fanfare Franz Liszt: Huldigungsmarsch (Arr. László Marosi) Anton Bruckner: Scherzo aus der 4. Symphonie Wolfgang Amadeus Mozart: Regina Coeli (Arr. Franz Cibulka) Miloslav R. Procházka: Polka „Mährische Freunde“ Ludwig Carl Seydler: Steirische Landeshymne (Arr. Franz Cibulka) Johann Strauss: Frühlingsstimmen Walzer (Arr. Franz Cibulka) Ernesto Lecuona: Malaguena Georg Friedrich Händel: Halleluja aus Messiah (Arr. Franz Cibulka)
Information zur Uraufführung der St. Georgs-Messe im Rahmen des Festgottesdienstes mit Militärbischof Mag. Christian Werner in der Stiftsbasilika Rein am 15. Mai 2011, 10.00 Uhr
Franz Cibulka: Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“) Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan
Viele Legenden ranken sich um Georg; zwei frühen syrischen Kircheninschriften zufolge starb Georg in Lydda - dem heutigen Lod in Israel - den Märtyrertod. Gleiches besagt auch ein Kanon von Papst Gelasius I. aus dem Jahr 494, der Georg als verehrungswürdige Gestalt erwähnt. Besondere Berühmtheit erlangte die Legende vom Kampf des Ritters Georg mit einem Drachen, der in einem See vor der Stadt Silena in Lybia hauste und die Stadt mit seinem Gifthauch verpestete. Die Einwohner mussten ihm täglich Lämmer opfern, um seinen Grimm zu stillen. Als keine Tiere mehr aufzutreiben waren, wurden die Söhne und Töchter geopfert. Eines Tages traf das Los die Königstochter - die als Verkörperung der Kirche gelten kann -, die nach Herz zerreißendem Abschied von den Eltern an den See vor der Stadt ging. Da erschien Georg, nachdem er alle Martern überstanden hatte, gevierteilt worden war und von den Cherubim mit Michael wieder zum Leben und zu herrlicher Schönheit gebracht worden war. Als der Drache auftauchte, schwang Georg mit dem Zeichen des Kreuzes die Lanze und durchbohrte das Untier, das zu Boden stürzte. Er veranlasste die Königstochter, den Drachen mit ihrem Gürtel in die Stadt zu ziehen, wo alle die Flucht ergreifen wollten. Georg versprach, den Drachen zu töten, wenn die Leute sich zu Christus bekehrten. Er erschlug den Drachen, vier Paar Ochsen mussten das gewaltige Gewicht des Drachen aus der Stadt schleppen, der König ließ sich daraufhin mit allem Volk taufen. Diese Schilderung
entspricht der Georgsdichtung aus dem 12. Jahrhundert, die die Rolle des Helden betont, der die Kreuzfahrer unterstützt. Hinzuweisen ist auch auf die Ältesten, in der Georgslegende wieder auftauchenden, Vorstellungen von der heldenhaften Bekämpfung und Befreiung aus der Drachengewalt des Bösen durch ein neues Bewusstsein. Georg wurde von alters her besonders von den Soldaten verehrt. Diese Tradition des „Soldatenheiligen“ ist bis heute ungebrochen und so ist er auch der Diözesanpatron der österreichischen Militärdiözese. Der bekannte steirische Komponist Franz Cibulka thematisiert in seiner Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“), der die deutschen Ordinariumstexte zugrundegelegt wurden, den Kampf gegen das Böse und den Sieg des Guten. Die sphärenhaften Klangwelten, die im Werk durchschritten werden, entwickeln für die feiernde Gemeinde gleichsam eine gefühlte Pilgerfahrt mit dem vorausschreitenden heiligen Georg zum Höhepunkt der Eucharistie. Der Komponist schuf mit der St. Georgs-Messe ein Werk, das von seiner Anlage her vielfältigste Aufführungsmöglichkeiten bietet, die den jeweiligen liturgischen Vorgaben, sowie den jeweiligen Aufführungsorten gerecht werden. So kann die Messe mit verschiedensten Besetzungsvarianten, vom Ensemble bis zum Orchester, vom Quartett bis zum großen Chor, ja selbst mit einer einfachen „Volksgesang-Stimme“ zum Erklingen gebracht werden. Bei der Uraufführung der St. Georgs-Messe wird die Originalversion für Sopransolo, gemischten Chor und großes Blasorchester zu hören sein. Die Uraufführung dieser, durch das Militärordinariat der Republik Österreich angeregten, Komposition im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Basilika des Zisterzienserstiftes Rein am Sonntag, den 15. Mai 2011, um 10 Uhr, bildet den Abschluss einer Benefizveranstaltung zugunsten der Renovierung der Deckenfresken in der Stiftsbasilika.
von Werner Freistetter
Donnerstag, 12. Mai 2011
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.
Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.
Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.
Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.
Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.
Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.
Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.
Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.
Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.
Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.
Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.

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