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Am 12.04.2022 fand die Chrisammesse in der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg statt. Aus ganz Österreich kamen die Militärseelsorger zusammen, um mit Militärbischof Werner Freistetter die Messe zu feiern. Während der Chrisammesse wurden Chrisam (Sanctorum Chrisma), Katechumenenöl (Oleum Catechumenorum) und Krankenöl (Oleum Infirmorum) geweiht.
Der Militärbischof begann seine Predigt mit einigen Gedanken betreffend der momentanen Zeit. Einer Zeit, die durch viele Belastungen geprägt ist: Klimawandel, Pandemie, Krieg in der Ukraine. „Es ist besonders, dass wir hier ein Fest feiern können, das ganz unter dem Blickpunkt der Stärkung steht“, so Bischof Werner Freistetter.
Im Anschluss an die Messe wurde das Sakrament der Krankensalbung gespendet.
Ein Projekt des Milizverbandes Österreich
Der Milizverband Österreich hat ein "Online-Friedensgebetbuch" initiiert. Die Initiative dazu entstand nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine. Eine Gruppe von österreichischen Milizsoldaten unterschiedlicher Dienstgrade und Waffengattungen sowie ziviler Experten hatte in kürzester Zeit die Idee geboren, den Menschen in den Kriegsgebieten nicht nur materielle Hilfe zukommen zu lassen, sondern auch im Gebet mit ihnen solidarisch zu sein.
Unterstützung dieses Projektes durch Militärbischof Werner Freistetter
Unterstützung für dieses Online-Projekt kam auch von Militärbischof Werner Freistetter. "Die Überzeugung, dass Krieg immer ein Übel und wegen seiner verheerenden Auswirkungen nicht als Mittel der Politik zur Erreichung nationaler Interessen zulässig ist, stellt eine entscheidende Einsicht christlicher Ethik dar", so Freistetter.
In seinem Eintrag auf der neu errichteten Webseite schreibt Bischof Freistetter weiters: "Neben der materiellen Hilfe dürfen wir als glaubende Menschen auch auf die Kraft des Gebetes vertrauen und so begrüße ich die Initiative des Österreichischen Milizverbandes, den Menschen in Not über die Grenzen von Sprachen, Ländern und Kalendersystemen hinweg solidarisch beizustehen."
Der Wunsch nach einem friedlichen Miteinander
"Wir repräsentieren als Milizsoldaten des Österreichischen Bundesheeres unterschiedlichste Lebensrealitäten, aber uns eint der dringliche Wunsch nach einem friedlichen Miteinander aller Menschen, das Bekenntnis zu einem friedlichen Auskommen unter den Nationen der Welt", so in der Aussendung des 2019 gegründeten Verbands. Für den Milizverband Österreich ist die von ihm gestartete Initiative ein virtueller Friedenseinsatz. Man sieht sich als Blauhelme der gefalteten Hände und als Friedenssoldaten des Gebets.
Das Online-Friedensgebetsbuchs finden Sie unter https://soldiersprayingforpeace.eu
Aschenritus wird ohne Berührung, aber wieder mit den Begleitworten vollzogen
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus auch heuer wieder ohne Berührung vollzogen. Die Gläubigen erhalten daher kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Donnerstag im Interview mit Kathpress.
Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Anschließend setzt der Priester, Diakon bzw. die mit der Leitung der Feier vom Bischof beauftragte Person eine FFP2-Maske auf und streut ohne Berührung jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt. Anders als im Vorjahr, wo der Ritus wortlos vollzogen wurde, werden heuer wieder die dafür vorgesehenen Begleitworte gesprochen. Sie lauten: "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder: "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst."
Der Aschermittwochsliturgie selbst wird unter den von der Bischofskonferenz festgelegte Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert. Dabei ist von den Mitfeiernden eine FFP2-Maske zu tragen und ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Für alle, die einen liturgischen Dienst ausführen, gilt die 3G-Regel.
Beginn der Fastenzeit
Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 2. März, beginnt die 40-tägige Fasten- und Bußzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.
Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.
Auch in den einzelnen Militärpfarren wird der Aschenritus vollzogen. So in der Militärpfarre Wien am Mittwoch, 01 03 2022, um 1100 Uhr, durch den Militärbischof bei der Garde Wien um 1400 Uhr in der Maria Thersien Kaserne, am 02.03.2022 um 0800 Uhr in der Fliegerhorstkirche in Langenlebarn, um 1000 Uhr in der Dabsch-Kaserne in Korneuburg, um 1400 Uhr in der Bolfras-Kaserne in Mistelbach. Weitere Infos bekommen Sie in den jeweiligen Militärpfarren (siehe
02.03.2022 8:00 Uhr Gottesdienst mit Aschenkreuz, FLH-Kirche Langenlebarn
02.03.2022 10:00 Uhr Gottesdienst mit Aschenkreuz, Dabsch-Kaserne Korneuburg
02.03.2022 14:00 Uhr Gottesdienst mit Aschenkreuz, Bolfras-Kaserne Mistelbach
Quelle: www.kathpress.at/fastenzeit.
Österreichs größte Gebetsbewegung, der "Rosenkranz-Sühnekreuzzug", besteht seit 75 Jahren. Woher ihr Gründer, ein spätberufener Franziskanerpater, inspiriert wurde, und was zum Jubiläum geplant ist
Der 2. Februar 1947 ist in Österreichs Kirchengeschichte ein denkwürdiges Datum: Der Franziskanermönch Petrus Pavlicek soll an diesem Tag in ein einfaches Schreibheft eine Handvoll Freunde, Bekannte und Ordensfrauen notiert haben, die sich dazu verpflichten wollten, täglich den Rosenkranz für den Frieden zu beten. 75 Jahre später gibt es die damals gegründete Gebetsgemeinschaft, die den Namen "Rosenkranz-Sühnekreuzzug" (RSK) erhielt, noch immer - mit 300.000 aktiven Mitgliedern aus aller Welt, nachdem es zwischenzeitlich fast zwei Millionen waren. Wurde einst um ein Ende der Besatzung durch die Alliierten gebetet, stehen heute die Verwerfungen rund um Corona, das Weltklima und die Flüchtlingskrise im Fokus.
Die Schaltzentrale der international weitverzweigten Gebetsbewegung findet man nach wie vor im Gemäuer des Wiener Franziskanerklosters. Hier wird die vierteljährliche kostenlose Zeitschrift "Betendes Volk Gottes", ein Newsletter und die Homepage redigiert, Großveranstaltungen wie die jährliche Maria-Namen-Feier im September oder aktuell das 75-Jahr-Jubiläum werden organisiert, und vor allem: Menschen finden hier offene Ohren für Sorgen, Gebetsanliegen, ihr Glaubenszeugnis wie auch Neuanmeldungen. Etwa bei der Vorstandsvorsitzenden Traude Gallhofer (78), die Neuzugänge aus aller Welt entgegennimmt - rund 300 waren es vor Corona jährlich, teilte sie der aktuellen Kirchenzeitungs-Beilage "inpuncto" mit. Und auch bei Franziskanerpater Benno Mikocki (89), der seit dem Tod von P. Pavlicek 1982 geistlicher Leiter der Gebetsgemeinschaft ist.
Bewegtes Leben des Gründers
Nur wenige Schritte von den Büros entfernt ist das Grab von P. Petrus Pavlicek, mit dessen bewegter Biografie die Gebetsgemeinschaft eng verknüpft ist. Dabei sollte der Werdegang des Gründers vorerst kaum auf sein späteres Wirken deuten. 1902 in Innsbruck als Otto Pavlicek geboren, verlor er bereits als Zweijähriger die Mutter und wuchs bei seinem Vater - einem k.u.k. Offizier - auf, der mit seinen zwei Söhnen nach Wien und später Olmütz übersiedelte. Nach der Schule und Matura verdiente sich Otto in der Möbelfabrik Thonet, trat 19-jährig sogar aus der Kirche aus, leistete den Militärdienst und war schließlich Elektrotechniker in Prag. Dann zog es ihn an die Malerakademie in Breslau, ehe er sich in Paris und London als Künstler durchschlug. Er heiratete standesamtlich die Künstlerin Kathleen Nell Brockhouse, doch die Ehe hielt nur wenige Monate.
Weitere Stationen waren Cambridge, Brünn und erneut Prag, wo Pavlicek schwer erkrankte und nach seiner Genesung 1935 wieder in die Kirche eintrat. Bestärkt von einer Begegnung mit der katholischen Mystikerin Therese Neumann (1898-1962), entschloss er sich, Priester und Franziskaner zu werden. In den Konventen von Innsbruck und Wien hielt man ihn mit 35 schon für "zu alt", in Prag nahm man ihn auf und gab ihm den Ordensnamen Petrus. Inmitten des Zweiten Weltkriegs 1941 zum Priester geweiht, wurde er wenig später von der Gestapo als NS-Wehrdienstverweigerer angeklagt, dann aber freigesprochen und als Sanitäter an die Westfront geschickt. Im August 1944 geriet er in Frankreich in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft und war dort Lagerpfarrer. Nach Kriegsende wurde er im Juli 1945 entlassen, kam nach Wien und wirkte als Seelsorger der Sudentendeutschen und Volksmissionar.
Umkehr, Friede und Freiheit
Zum Schlüsselmoment wurde schließlich eine Wallfahrt nach Mariazell, wo Pavlicek im Sommer 1946 der heiligen Jungfrau Maria für seine Heimkehr danken und zugleich angesichts der weiterhin bedrückenden politischen Lage beten wollte. "Tut, was ich euch sage, und ihr werdet Frieden haben" glaubte er vor dem Gnadenaltar ihre Stimme innerlich zu hören. Unter dem Eindruck der Marienerscheinungen von Fatima, von denen er erstmals als Kriegsgefangener erfahren hatte, wuchs in ihm die Idee, eine Gemeinschaft von Rosenkranzbetern zu gründen. Die Beteiligten sollten um die Bekehrung der Menschen zu Gott, ebenso aber auch um Frieden in der Welt und ganz besonders die Freiheit Österreichs beten. Ursprünglich plante Pavlicek ein nie abreißendes Friedensgebet, wofür er bei den ersten Mitstreitern noch die genaue Uhrzeit ihres täglichen Gebetsvorsatzes vermerkte.
1949 schloss sich Pavliceks Gemeinschaft mit der in Linz entstandenen Bewegung "Sühnekreuzzug" zusammen und erhielt - nun unter der Bezeichnung "Rosenkranz-Sühnekreuzzug" - die Empfehlung durch die Bischofskonferenz. Angetrieben von der Sorge vieler Menschen um die Zukunft des besetzten Österreichs, wuchs die Zahl der Beter bis 1950 auf 200.000 an, fünf Jahre später waren es eine halbe Million. Pavlicek lud monatlich zu "Sühneandachten", rief bei politisch brenzligen Lagen zu mehrtägigen "Sturmgebeten" und schließlich zu großen Bittprozessionen über die Ringstraße zum Maria-Namen-Fest mit bis zu 80.000 Beteiligten. Auch Bundeskanzler Julius Raab und Außenminister Leopold Figl gingen damals - mit Rosenkranz und Kerze in der Hand - im Zug hinter einer von Pavlicek auf abenteuerliche Weise aus Fatima gebrachten Marienstatue mit.
War es tatsächlich das von den Massen erbetene Einlenken "von Oben", dass die sowjetischen Besatzer wider aller Erwartung nach 364 erfolglosen Verhandlungsrunden dann doch ihre Zustimmung zum am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere unterzeichneten Staatsvertrag gaben und sich aus Österreich - als bis 1989 einzigem Land weltweit - zurückzogen? Für die damalige Regierungsspitze bestand daran kein Zweifel, denn ohne die Gebete derart vieler Menschen "hätten wir es wohl nicht geschafft", soll Raab damals gesagt haben. Auch an der Wiedereinführung des Mariä-Empfängnis-Festes am 8. Dezembers als offizieller Feiertag im Jahr 1954 war der RSK maßgeblich beteiligt.
Weltweite Bewegung
P. Petrus Pavlicek hätte mit Österreichs Unabhängigkeit sein Ziel erreicht sehen können. Der Bischof von Fatima motivierte ihn jedoch, das Werk nun auf noch größere Beine zu stellen. Anlässe dazu gab es mehr als genug: Bedrohungen wie die Verfolgung der Christen im Kommunismus, die weltweite atomare Aufrüstung oder die Zweiteilung Europas etwa, die nun ins Zentrum der Gebetsanliegen rückten. Der spätere Regensburger Bischof Rudolf Garber brachte den Rosenkranz-Sühnekreuzzug nach Deutschland, wo sich rund um den Zeitpunkt der Errichtung der Berliner Mauer 1961 über eine Million Menschen beim Rosenkranz-Sühnekreuzzug eintragen ließen und 80.000 zu einer Fatima-Rosenkranzfeier in württembergischen Weingarten versammelten. Auch in der Tschechoslowakei formierten sich ähnliche Bewegungen. Viele Menschen schreiben diesen Gebeten Einfluss auf die "große Wende von 1989" zu.
Als P. Pavlicek 1982 starb, wurde dem mittlerweile in 132 Ländern verbreiteten RSK von Kardinal Franz König die Rechtsform einer "Consociatio fidelium" (Gebetsgemeinschaft) verliehen und sein bisheriger Assistent P. Mikocki setzte die Arbeit fort. Weiterhin blieben große Andachten rund um das Maria-Namen-Fest im September das Hauptereignis, wofür die Wiener Stadthalle angemietet wurde. 2011 übersiedelte man dafür in den Stephansdom an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Tagen, um der großen Anzahl von Gläubigen Platz zu bieten. 2015 wurden der RSK zur kirchlichen "Chefsache", als Kardinal Christoph Schönborn als Ortsbischof die rechtliche und der Salzburger Erzbischof Franz Lackner die geistliche Patronanz übernahmen. Für P. Petrus Pavlicek läuft das 2002 auf Wiener Diözesanebene abgeschlossene Seligsprechungsverfahren in Rom weiter.
Jubiläum mit Friedensgebet angesichts Corona
Auch in seinem von der Corona-Pandemie geprägten Jubiläumsjahr hat der RSK auf Initiative von Erzbischof Lackner zum "geeinten Gebet" des Rosenkranzes für den Frieden aufgerufen. Höhepunkt des Festreigens zum 75-jährigen Bestehen ist am 2. Februar, dem Jahrestag der Gründung, ein Festgottesdienst mit Ordensprovinzial P. Fritz Wenigwieser in der Wiener Franziskanerkirche. An demselben Ort lädt die Gemeinschaft auch an jedem dritten Sonntag im Monat zum "Gebet für die Kirche, für Österreich und die Welt" ein, sowie am 30. April zur Vorführung von "Wozu Kirche?", dem dritten Teil einer vom RSK initiierten Filmreihe.
Weitere zentrale Termine sind eine Fatimafeier mit Domdekan Rudolf Prokschi am 13. Mai im Wiener Stephansdom, ein "Gebet für Österreich" mit Weihbischof Franz Scharl zum Jahrestag der Staatsvertragsunterzeichnung am 15. Mai, eine Buswallfahrt am 9. Juli nach Mariazell und die traditionelle Maria-Namen-Feier am 10./11. September. Das Jahr endet mit einer Gedenkmesse für verstorbene Mitglieder und Freunde des RSK am 5. November, einem "Festmahl für die Armen" zum 90. Geburtstag von P. Mikocki (18. November), einer Gedenkmesse zum 40. Todestag von P. Petrus Pavlicek am 14. Dezember, sowie einem abschließenden Pontifikalamt am 18. Dezember mit Kardinal Christoph Schönborn. (Details: www.rsk-ma.at)
Quelle: www.kathpress.at (29.01.2022)
Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit feiern am 24./25. Dezember und am 6./7. Jänner (Ostkirchen) das Fest der Geburt Christi und damit nach ihrem Verständnis die Menschwerdung Gottes. 1,25 Milliarden Katholiken sowie Anglikaner, Protestanten und einige Orthodoxe sind am 24./25. Dezember in dieser Feier vereint. Russen, Serben, Kopten, Äthiopier und Armenier feiern hingegen nach dem Julianischen Kalender erst am 6./7. Jänner.
Das Weihnachtsfest am Heiligen Abend - 24. Dezember - ist die nach altem kirchlichen Brauch übliche "Vor-Feier" (Vigil) eines Hochfestes. Der Tag nach Weihnachten - 26. Dezember - wird bei den Katholiken als Hochfest des Hl. Stephanus begangen. Die deutsche Bezeichnung "Weihnachten" ist erst seit dem 12. Jahrhundert belegt; die Zusammensetzung enthält das untergegangene mittelhochdeutsche Adjektiv "wich" mit der Bedeutung "heilig" und geht zurück auf die Zeitbestimmung "zewihen nahten", was also "in den heiligen Nächten" bedeutet.
Dem Weihnachtsfest geht die Adventzeit voraus. Das Wort kommt vom lateinischen "adventus" und bedeutet "Ankunft". Christen verbinden damit die Erinnerung an die Geburt Jesu in Bethlehem und das Erwarten seiner Wiederkunft am Ende der Zeit. Seinen Ausdruck in Gottesdiensten findet der Erwartungscharakter vor Weihnachten in den Lesungen. Häufig werden an den vier Adventsonntagen Texte aus dem Alten Testament verwendet, die die Ankunft des Erlösers prophezeien.
Weihnachten ist als Fest der Familie und der Gemeinschaft für viele einsame, alleinstehende oder bedürftige Menschen eine herausfordernde Zeit. Auch vulnerable Personengruppen sind heuer als Folge der Corona-Pandemie gezwungenermaßen auf Feiern im kleinsten Kreis angewiesen. Die Kirche, katholische Organisationen und Ordensgemeinschaften in ganz Österreich bieten auch spezielle Feiern für alle jene, die den Heiligen Abend in Gemeinschaft feiern wollen.
Quelle: kathpress (16.12.2021)
Seit Sonntag gibt es eine neue Rahmenordnung für die Katholische Kirche: FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien - Für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Chorgesang mit 2G-Nachweis wieder möglich - Diözese Linz hält bis 17. Dezember an bisheriger Rahmenordnung fest.
Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Die wichtigste Änderung ist, dass der einzuhaltende Mindestabstand auf einen Meter reduziert wird. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde am Samstag veröffentlicht und gilt ab Sonntag, 12. Dezember.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Dieser Bestimmung folgend hat der Bischof der Diözese Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass angesichts der weiterhin angespannten pandemischen Situation in Oberösterreich in seiner Diözese noch bis 17. Dezember die bisherige Rahmenordnung gilt, d.h. ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss und auch der Chorgesang ausgesetzt bleibt.
Chorgesang mit 2G-Nachweis
Die in allen anderen Diözesen ab 12. Dezember geltende neue Rahmenordnung hält im Blick auf den Gemeindegesang fest, dass dieser während des Gottesdienstes mit FFP2 Maske möglich ist, jedoch "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang unter besonderer Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge reduziert werden" soll. Für den Chorgesang und die Chorproben gilt: Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich. Empfohlen wird zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen.
Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test, Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausnahmen
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Zeitweise Ausnahmen von der Tragepflicht gibt es - wie bisher - beim Wahrnehmen von liturgischen Diensten (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.); in diesen Fällen müssen aber größere Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Um den Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das Absperren von Kirchenbänken vorzunehmen. Der 1-Meter-Mindestabstand muss nicht zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden. Er darf auch unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen - etwa durch den Priester - erfordert, dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.
3G-Nachweis für liturgische Dienste
Verpflichtend sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Bereits seit 13. November gilt, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
Mussten die Weihwasserbecken während der Zeit des Lockdowns entleert bleiben, so dürfen sie nun wieder befüllt werden. Das Wasser muss dabei häufig - zumindest zwei Mal pro Woche - gewechselt und das Becken gründlich gereinigt werden. "Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich", halten die Bischöfe fest. Weihwasser in abgedeckten Behältnissen soll zudem zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon vier Mal angepasst worden ist.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Quelle: kathpress (11.12.2021)
FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Pfarrcafé oder Kirchenkonzerte "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon zwei Mal verschärft worden ist.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine Ausnahme von der Maskenpflicht, die bisher schon galt. Da ein häufiges An- und Ablegen der FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und 2G-Nachweis
Für die Feier von Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die allgemeine Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen, wenn stattdessen ein 2G-Nachweis von allen erbracht wird, was eine Verschärfung darstellt, weil bisher dafür der 3G-Nachweis ausgereicht hat. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des 2G-Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen etwa das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen einer FFP2-Maske notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - zusätzlich zu den Allgemeinen Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung - spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch eine "Information zum Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
Hinweis: Die Rahmenordnung und das Präventionskonzept im Wortlaut finden Sie unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept
Quelle: kathpress (11 11 2021)
Bischof Werner Freistetter unterstützt die Forderung nach einer vorübergehenden Patent-Aufhebung bei der Corona-Impfung. "Während bei uns die zu geringe Durchimpfungsrate ein großes Problem darstellt, fehlt es in vielen armen Ländern einfach an Impfstoff", begründete dies der Vorsitzende der Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für Internationale Entwicklung und Mission (KOO) am Montag in einer Aussendung. Der Bischof hatte zuvor einen offenen Brief mit dieser "TRIPS Waiver" genannten Forderung nach Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte auf Covid-19-Technologien für den Zeitraum der Pandemie unterzeichnet. Dieser richtet sich an die Bundesregierung, die sich dieses Anliegen zu eigen machen möge.
Dramatische Unterschiede bei der Durchimpfunugsrate in verschiedenen Ländern Europas und Afrikas
Der österreichisch Referatsbischof für Weltkirche verwies auf die aktuellen Zahlen zur weltweiten Ungleichverteilung von Impfstoff gegen Covid19. Freistetter äußerte die Überzeugung, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ohne eine möglichst weltweite Grundimmunisierung nicht möglich sei. Die Unterschiede bei der Durchimpfungsrate in verschiedenen Ländern Europas und Afrikas nannte der Bischof "dramatisch": Während die Quote in Österreich derzeit bei knapp 63 Prozent liegt, seien mit Stand Oktober 2021 etwa nur 1,6 Prozent der Bevölkerung in Kenia, 1,3 Prozent im Sudan, 0,9 Prozent in Uganda und nur 0,6 Prozent in Tansania vollständig geimpft.
"Angesichts der Dringlichkeit und der enormen Zahl an Toten weltweit, sehe ich uns in der Verpflichtung, für eine Zeit auf die Patente und andere geistige Eigentumsrechte zugunsten des Menschenrechts auf Gesundheit zu verzichten", argumentierte Freistetter. Daher habe er den offenen Brief "gerne unterzeichnet". Auch Papst Franziskus habe in seiner Enzyklika "Fratelli tutti" die Gesellschaften aufgefordert, im Rahmen der Pandemiebekämpfung global geschwisterlich zu handeln.
Berufung auf Papst Franziskus
In seinem vor einem Jahr erschienenen Lehrschreiben hatte der Papst von Politik und Wirtschaft eine Orientierung am Gemeinwohl und Solidarität eingemahnt. Diese solle sich nicht auf "sporadische Gesten der Großzügigkeit" beschränken, vielmehr gelte es die strukturellen Ursachen der Armut zu bekämpfen: Franziskus nannte hier besonders Ungleichheit, das Fehlen von Arbeit, Boden und Wohnung, die Verweigerung von sozialen und Arbeitsrechten. Dies bedeutet nach den Worten des Papstes, "dass man gegen die zerstörerischen Auswirkungen der Herrschaft des Geldes kämpft".
Auch Anja Appel, Leiterin der KOO, forderte am Montag, "dass sich Österreich innerhalb der EU und innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) endlich für einen TRIPS Waiver einsetzt". Die COVAX-Initiative (Covid-19 Vaccines Global Access) habe ihr Ziel verfehlt, eine breite Verteilung von Impfstoffen in ausreichenden Mengen zu bewirken. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für viele Menschen liegen laut Appel auf der Hand. "Je länger die Pandemie weltweit wütet, desto schwerwiegender werden wir als Weltgesellschaft darunter zu leiden haben", warnte sie. Denn hohe Infektions- und Todesraten würden Länder sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich weiterhin schwächen.
Breite Allianz gegen Pharma-Monopol
Den sogenannten TRIPS Waiver fordern neben Bischof Freistetter und der bischöflichen EZA-Fachstelle weitere rund 30 Fachleute aus Gesundheit, Politik und Interessensvertretungen in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und die Bundesregierung. Österreich solle damit dem Beispiel von mittlerweile mehr als 100 Regierungen folgen, meinen etwa auch die ehemaligen Gesundheitsminister Maria Rauch-Kallat, Alois Stöger und Rudolf Anschober. Nur so sei zu verhindern, dass eine Handvoll großer Pharmakonzerne ein Monopol schafft und dadurch der globale Süden unter Druck gerät.
Quelle: kathpress (08 11 2021)
Der österreichische Nationalfeiertag am 26. Oktober ist Anlass für einige festliche Gottesdienste. So wird im Wiener Stephansdom am Montag zum "Gebet für Österreich" geladen, in der Basilika Mariazell der schon traditionelle Festgottesdienst zum Nationalfeiertag gefeiert und auch in der Militärseelsorge wird dieser Tag feierlich begangen: Mit einem "Gottesdienst am Nationalfeiertag" in der Wiener Michaelerkirche um 0730 Uhr, dem Militärbischof Werner Freistetter vorsteht.
Graz rückt mittels eines ökumenischen Gottesdienstes das Gedenken an das Kriegsende vor 70 Jahren und den seit damals in Österreich herrschenden Frieden in den Mittelpunkt .
Die Grazer Pfarre-St. Andrä lädt zum "Inter-Nationalfeiertag". Hier soll auch für die von Terror und Krieg bedrohten Menschen im Nahen und Mittleren Osten gebetet werden.
Wien: Den Festgottesdienst und das "Gebet für Österreich" um 1700 Uhr im Stephansdom leitet heuer der Stadtpfarrer von Purbach am Neusiedlersee, Kanonikus Roman Schwarz. Zentrale Themen dabei: der Dank für Frieden und Freiheit, der "Blick für das viele, das in Österreich an Gutem geschieht", das Gebet für die Zukunft des Landes. Ferner soll in dieser Feier der verstorbenen Verantwortungsträger im Staat gedacht werden. Eröffnet wird die Liturgie mit der "Mariazeller Litanei" und einer Lichterprozession durch den Dom. Zum Abschluss erklingen das "Te Deum" und das Geläut der "Pummerin".
Mariazell: Um 1000 Uhr feiert der emeritierte burgenländische Bischof Paul Iby mit den Gläubigen den Festgottesdienst zum Nationalfeiertag. In der Mariazeller Basilika wird die unter dem Namen "Magna Mater Austriae" ("Große Mutter Österreichs") bekannte Gnadenstatue verehrt.
Das Ökumenische Forum Steiermark feiert am 26. Oktober "70 Jahre Frieden". So findet um 1830 Uhr findet in der Grazer Stadtpfarrkirche ein ökumenischer Gottesdienst mit Superintendent Hermann Miklas, Stadtpfarrpropst Christian Leibnitz und Vertretern anderer christlicher Konfessionen statt.
Ein deutliches Zeichen des Dankes für den Frieden und ein Signal für gelebte Gastfreundschaft, auch mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation, will die Grazer Pfarre St. Andrä am Nationalfeiertag setzen: Die Gemeinde lädt ab 10.15 Uhr zur Feier des "Inter-Nationalfeiertags" ein. Im Zentrum steht ein international gestalteter Gottesdienst u.a. mit Rhythmen aus Afrika und lateinamerikanischen Gesängen sowie Liturgie und Gebeten in verschiedenen Sprachen. "Gerade jetzt, wo unzählige Menschen ihre Heimat verlassen müssen, braucht es dieses Zeichen", heißt es in der Einladung.
Auch in der Militärseelsorge wird dieser Feiertag begangen: Militärbischof Werner Freistetter lädt zu einem Festgottesdienst am 26. Oktober um 0730 Uhr in die Wiener Michaelerkirche ein. (bei dieser Veranstaltung wird auf die Erbringung eines 3G Nachweises sowie auf die Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Covid 19-Schutzmaßnahmen hingewiesen!)
Als "Hoffnungszeichen" in einer von Auseinandersetzungen geprägten und fragmentierten Gesellschaft hat Militärbischof Werner Freistetter den bevorstehenden Nationalfeiertag bezeichnet. "Dass wir uns an einem Tag auf etwas Gemeinsames besinnen und uns darüber freuen können", habe für ihn schon immer das Wesen des Nationalfeiertags ausgemacht. Im gesellschaftlichen und politischen Diskurs wünsche er sich, dass wieder mehr Wertschätzung und Respekt Platz greife.
Österreichs Militärbischof äußerte sich im "Kathpress"-Interview zu aktuellen Themen, wie den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft, die Vorbildfunktion der Politik, den Klimawandel und den synodalen Prozess, den die Kirche Mitte Oktober begonnen hat.
Die Corona-Lockdowns der vergangenen eineinhalb Jahre hätten zwar äußerlich für Ruhe gesorgt, "es war aber innerlich sehr turbulent". Deswegen werde die Gesellschaft "an den Folgen der Pandemie-Erfahrung noch lange arbeiten müssen", zeigte sich Freistetter überzeugt. Denn: "Die Zeit hat uns schwer getroffen."
Er habe manchmal den Eindruck einer "zerklüfteten bzw. fragmentierten Gesellschaft, wo Meinungsunterschiede nicht mehr überbrückbar zu sein scheinen". Gleichzeitig habe er während der Pandemie aber auch viel Solidarität gesehen und "viele Menschen, die eben nicht nur auf sich, sondern auch auf das Gemeinwohl geschaut haben".
Um der Polarisierung entgegenzuwirken, brauche es eine gute Streitkultur, denn in einer Demokratie sei die sachbezogene Auseinandersetzung ein "Lebenselement", so der Militärbischof: "Das geht nicht anders und das ist auch gut so." Es sei immerhin ein großer zivilisatorischer Fortschritt, dass Streit nicht mehr automatisch mit Gewalt gelöst werde, sondern dass man eben in einer Gesellschaft lebe, in der Minderheiten Rechte haben und in der vieles artikuliert werden kann.
Misstrauen überwinden
Grundsätzliche Wertschätzung und der Respekt vor anderen müsse wieder deutlich mehr Platz greifen, als das im Moment der Fall ist, forderte Freistetter. "Ich habe den Eindruck, es gibt eine Verbitterung von allen Seiten und damit verbunden auch ein Misstrauen gegenüber dem demokratischen Leben." Ein offener Meinungsaustausch sei essenziell. "Auch wenn mein Gegenüber eine Meinung vertritt, die ich 'von Herzen ablehne', muss ich denjenigen doch als Menschen sehen." Wenn das gelingt, sei eine Demokratie lebensfähig.
Bezüglich dieses allgemeinen Respekts hätten besonders die politischen Verantwortungsträger "eine Vorbildfunktion", betonte der Bischof auch mit Verweis auf die derzeitige politische Kultur in Österreich. "Es gibt viele Menschen, mit denen ich spreche, die ihr Vertrauen in Politik und Institutionen verloren haben." In einem autoritären Staat könne die Fassade lange aufrechterhalten werden, "obwohl man weiß, dass es dahinter ganz anders ausschaut". Das sei in einer offenen Demokratie nicht möglich, "da werden Dinge über kurz oder lang aufgedeckt und es gibt Enttäuschungen".
Es werde oft vergessen, "dass wir in einer offenen, rechtsstaatlichen und von Diskussionen getragenen Gesellschaft nur dann wirklich leben können, wenn wir uns tatsächlich auf manche Haltungen besinnen, die man traditionell eben Tugenden nennt". Auch Institutionen müssten von Menschen mit Werten gefüllt und mitgetragen werden, "sonst funktioniert es nicht", warnte der Bischof.
Synodaler Prozess ist "mutig"
Als "außerordentlich mutig" und zugleich "ganz typisch für Franziskus" bezeichnete Freistetter den synodalen Prozess, den die katholische Kirche mit Anfang Oktober weltweit begann. "Der Papst hat ein unglaubliches Vertrauen in die Menschen und ihren Glaubenssinn, in ihre Bemühungen, Gutes zu tun und zu wollen und in der Kirche den Glauben zu leben." Deswegen habe es seiner Ansicht nach gerade so jemanden wie Papst Franziskus gebraucht, um so etwas zu initiieren, so der Bischof.
Es gehe nicht darum, viel Papier zu produzieren, sondern um einen geistlichen Prozess. Das sei "eine Einübung", die als Grundmodell kirchlichen Lebens bleiben werde, zeigte sich Freistetter überzeugt. "Miteinander Wege zu finden, die Gott von uns will. Nicht sofort jemanden überzeugen zu wollen, sondern einfach mal aufeinander zu hören" - das seien die Anliegen. Die Ergebnisse könne man schwer absehen, er sei aber neugierig, welche geistigen, ethischen und moralischen Akzentsetzungen zu erwarten sind.
Klimawandel braucht gemeinsame Lösungen
Als einen sehr "mühsamen Weg" für die ganze Weltgemeinschaft bezeichnete Freistetter, der in der Bischofskonferenz auch für den Bereich Mission und Entwicklung zuständig ist, den rasant fortschreitenden Klimawandel. "Das alles verunsichert Menschen", und diese Unsicherheiten verursachten wiederum Angst und schürten Ressentiments. Die Aufgabe sei aber nur gemeinschaftlich lösbar. Freistetter sieht in dieser Hinsicht die Weisungen von Papst Franziskus aus dessen Enzyklika "Laudato si" als "noch lange nicht ausgeschöpft".
Es sei wichtig, sich über die Tagespolitik hinaus Gedanken zu machen, welche Perspektive man den kommenden Generationen hinterlassen wolle. "Wir haben aber als Christen im Glauben eine Sicherheit, dass unsere Geschichte eben nicht nur von uns gemacht wird, sondern dass auch Gottes Geist wirkt, der nicht das von uns nimmt, was wir selber tun sollen, der aber doch ein Grundvertrauen gibt", erklärte der Bischof abschließend.
Quelle: Kathpress (25 10 2021)
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