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1986 bis 1994
Am 12. November 1986 ernannte Papst Johannes Paul II. den bisherigen Sekretär der österreichischen Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky, zum ersten Militärbischof von Österreich. Mit der feierlichen Weihe von Prälat Dr. Kostelecky am 14. Dezember 1986 im Dom zu Stephan in Wien durch Erzbischof Dr. Hans Hermann Kardinal Groer zum Bischof begann ein neues Kapitel in der Geschichte der österreichischen Militärseelsorge.
Mit Antritt seines Amtes als Militärbischof von Österreich begann Dr. Kostelecky das Gesicht der "10. Diözese" schrittweise zu verändern. Der bisherige Militärprovikar Mag. Franz Gruber wurde der erste Generalvikar des Militärbischofs. Nach seinem Übertritt in den Ruhestand mit 31. Dezember 1986 wurde Militärdekan Josef Leban, bisher Militärpfarrer von WIEN, mit 1. Jänner 1987 zu seinem Nachfolger bestellt.
Am 15. April des Jahres 1987 wurde das Militärvikariat in Militärordinariat umbenannt und es wurden durch den nunmehrigen Militärordinarius die für die Verwaltung der Diözese notwendigen Organe und Räte gebildet. Soweit es sich um Funktionen handelte, die durch Laien wahrzunehmen waren, zog der Militärbischof hiefür in erster Linie Angehörige der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) heran.
Es galt nun in einer möglichst kurzen Zeit die durch die neue kirchenrechtliche Situation notwendig gewordenen Maßnahmen zu setzen. Zudem waren auch eine Reihe von Personalmaßnahmen vorzubereiten und einzuleiten, um die bereits bestehende Struktur der Militärseelsorge aufrechtzuerhalten und womöglich zu verdichten.
Als Militärgeneralvikar Josef Leban nach langer Krankheit am 3. August 1989 starb, ernannte Militärbischof Dr. Kostelecky Militärdekan Karl Gindl (Militätpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich/Mautern) zu seinem Nachfolger. Mit 1. Oktober 1989 trat dieser seinen Dienst als Generalvikar an.
Militärbischof Dr. Alfred Kostelecky war neben seinem besonderen Engagement in kirchenrechtlichen Fragen (hier sei besonders auf die Verhandlungen mit der österreichischen Bundesregierung über das Konkordat hingewiesen) auch der Kirchengeschichte und der Tradition verbunden, wie seine zahlreichen Funktionen deutlich machten. Ihm war es immer wieder ein Anliegen, historische Bezüge aufzuzeigen und die Verbindung zur Gegenwart herzustellen. So wirkte er maßgeblich daran mit, daß das seinerzeitige Bistum Wr. Neustadt, das 1783 aufgehoben worden war, zum Titularbistum wurde. Papst Johannes Paul II. kam dann am 10. Februar 1990 seinem Wunsch nach, auf dieses Bistwn transferiert zu werden.
Somit war in seiner Person gleichsam jene Verbindung wiederhergestellt, die zwischen dem ersten Apostolischen Feldvikar der kaiserlichen Armee, Dr. Johann Heinrich von Kerens, und dem Bistum Wr. Neustadt bestanden hatte.
In die Amtszeit von Militärbischof Dr. Kostelecky fallen die Errichtung von zwei Militärpfarren, die Teilrestaurierung der St. Georgs-Kathedrale in der Wiener Neustädter Burg und die Generalsanierung der Kirche St. Johann Nepomuk im ehemaligen Militär-Invalidenhaus in Wien/Hietzing.
Erstmals wurde im Dezember des Jahr 1988 durch Bundesminister Dr. Lichal ein grundlegender Erlaß über die "Besonderheiten des Dienstes für Angehörige religiöser Minderheiten" (in erster Linie für Muslime und Juden) verfügt. Waren die bisher ergangenen Regelungen religiöser Angelegenheiten fast ausschließlich für christliche Soldaten bestimmt, so wurde nun für Gläubige anderer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften eine Regelung ihrer religiösen Praxis während ihres Dienstes im Bundesheer erlassen.
Im Jahr 1990 erfolgte die Errichtung einer zweiten Militärpfarre beim Militärkommando Tirol mit Amtssitz in Innsbruck. Am 8. Dezember 1990 wurde erstmals ein Priester auf die Militärdiözese geweiht. Mit 1. Jänner 1992 wurde auf Wunsch von Militärbischof Dr. Kostelecky Militärdekan Mag. Christian Werner, Militärpfarrer an der Theresianischen Militärakademie, zu seinem Koadjutor ernannt und am 2. Februar 1992 in der St. Georgs-Kathedrale zum Bischof geweiht.
Aufgrund des Codex Iuris Canonici hat der Bischofskoadjutor auch die Funktion des Generalvikars auszuüben. Nach der Ruhestandsversetzung von Militärgeneralvikar Gindl mit 30. Juni 1992 nahm Bischof Mag. Christian Werner dann diese Funktion alleine wahr.
Am 22. Februar des Jahres 1994 starb Militärbischof Dr. Kostelecky und wurde gemäß seiner Verfügung in der St. Georgs-Kathedrale in Wr. Neustadt beigesetzt.
Die Apostolische Konstitution
Bis zur Erlassung der Apostolischen Konstitution "Spirituali militum curae" durch Papst Johannes Paul II. am 21. April 1986 lagen die vollen bischöflichen Rechte für die Militärseelsorge beim Papst. War der für die Militärseelsorge verantwortliche Bischof bislang also als "Vicarius Castrensis" Stellvertreter des Papstes für diesen Bereich, wurden nun die vollen bischöflichen Rechte einem Bischof des jeweiligen Staates übertragen.
Die Apostolische Konstitution sah nun die Möglichkeit vor, einen eigenen Militärbischof, der einem Diözesanbischof gleichgestellt war, zu ernennen. Seine Jurisdiktion ist zu der des jeweiligen zuständigen Diözesanbischofs kumulativ.
Die österreichische Bischofskonferenz machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und schlug für diese Funktion neben zwei weiteren Kandidaten den langjährigen Sekretär der Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky vor.
Mai 1969 bis Dezember 1986
Wegen der hohen Arbeitsbelastung des Wiener Erzbischofs Kardinal DDr. König mußte dieser sein Amt als Militärvikar zurücklegen. Papst Paul VI. bestellte mit 8. Mai 1969 Bischof Dr. Franz Zak, Diözesanbischof von St. Pölten, zum neuen Militärvikar. Dr. Zak war der fünfte Bischof der Diözese St. Pölten, der der Militärseelsorge vorstand.
Militärprovikar blieb bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit 31. Dezember 1969 P. Leo Fritz (+ 23. Februar 1977). Mit 1. Jänner 1970 trat Militärdekan Franz Gruber sein Amt als Militärprovikar an. Am 1. Jänner 1973 wurde die Militärpfarre 5 beim Militärkommando Niederösterreich mit dem Amtssitz in Allentsteig errichtet. Zugleich wurde eine wesentliche Änderung der Kommandostruktur des Bundesheeres vorbereitet: Erstmals sollten die großen Kommanden durch einen dem BMLV unmittelbar unterstellten Führungsstab geführt werden.
Mit 1. Juli 1973 wurde das Armeekommando aufgestellt, das personell großteils aus Angehörigen des früheren Gruppenkommandos I bestand. Die beiden anderen Gruppenkommanden wurden zu Korpskommanden umgegliedert. Mit der Aufstellung des Armeekommandos wurde aus der bisherigen Militärpfarre beim Gruppenkommando I die Dekanatspfarre beim Armeekommando errichtet und mit deren Leitung Militärdekan Msgr. Josef Gaupmann betraut, der damit auch die Funktion des katholischen Armeepfarrers wahrnahm. Die gleiche organisatorische Lösung galt auch für die evangelische Armeepfarre.
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1974 wurden dann aus den bisherigen Militärpfarren beim Korpskommando I (Graz) und Korpskommando II (Salzburg) Dekanatspfarren. Die neue Heeresstruktur sah nun die folgende Gliederung vor, der auch die Struktur der Militärseelsorge folgte:
• Das Armeekommando in Wien mit der Dekanatspfarre beim Armeekommando (der anfänglich die Militärpfarren in Wien und Niederösterreich zugeordnet waren, später dann die Militärpfarren in Wien, an der Theresianischen Militärakademie und an der Heeresunteroffiziersschule).
• Das Korpskommando I in Graz mit der zugehörigen Dekanatspfarre, dem die Militärkommanden Niederösterreich (mit 5 Militärpfarren), Steiermark und Burgenland unterstellt waren.
• Das Korpskommando II in Salzburg mit der zugehörigen Dekanatspfarre, dem die Militärkommanden in Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg unterstanden. Die seelsorgliche Betreuung des Personals der Fliegerkräfte erfolgte durch die territorial zuständige Militärpfarre.
Im April des Jahres 1974 fanden in Österreich die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt, damit wurden auch im Bereich des Militärvikariates erstmals Militärpfarrgemeinderäte gewählt.
Die Entwicklung des Heeres in der Zeit nach 1973 war geprägt durch das Konzept der "Raumverteidigung". Die erhöhte Bedeutung der Reservetruppen, der "Miliz", sowie die Beteiligung Österreichs an friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationenen. (ua. durch Stationierung der österreichischen UN-Kontingente auf Zypern und am Golan) fanden auch in der Konzeption der Militärseelsorge ihren Niederschlag. Die Erhöhung der Zahl der Reserveverbände wie auch die Militärseelsorge bei den beiden UN-Kontingenten bewirkten eine verstärkte Einbeziehung von Seelsorgern aus dem zivilen Bereich als Militärseelsorger der Reserve.
Am 28. Oktober 1975 beschloß der Ministerrat nach zehnjährigen Beratungen den "Landesverteidigungsplan", dessen Kernidee die "umfassende Landesverteidigung" bildete. Ziel der militärischen Planungen sollte der Aufbau eines Heeres nach Mobilmachung im Umfang von 300.000 Mann im Jahr 1994 sein. Bischof Dr. Zak erließ im Jahr 1977 die Statuten des "St. Georgs-Orden" als kirchliche Auszeichnung des Militärvikars.
Am 10. August 1983 erließ der Militärvikar eine Verfügung über die Militärseelsorge im Bundesheer. Darin wurden der Jurisdiktionsbereich des Militärvikars, die Aufgaben des Militärprovikars und des Militärvikariates, die Militärpfarren mit ihrem Amtssitz und die wichtigsten Aufgaben der Militärseelsorger dargestellt. In dieser Verfügung wird erstmals parallel zur Bezeichnung "Militärvikar" auch die Bezeichnung "Militärbischof" verwendet.
Im gleichen Jahr trat am 1. Adventsonntag der neue Codex Iuris Canonici in Kraft. Im März des Jahres 1984 wurden zusammenfassende Richtlinien für den "Militärseelsorgedienst im Bundesheer" erlassen, die sowohl für die katholische wie auch für die evangelische Militärseelsorge gelten. Sie behandeln in erster Linie Ziele und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichtes, die seelsorgliche Betreuung sowie organisatorische und administrative Angelegenheiten der Militärseelsorge.
Der Einsatz von Laien in verschiedenen Aufgaben in der Liturgie (z. B. als Lektor, Kommunionspender) sowie in der Unterstützung des Pfarrers in der Pastoral hat nach dem Zweiten Vatikanum zugenommen. In der Militärseelsorge wurde im Jahr 1985 erstmalig ein Pastoralassistent, nämlich Mag. Franz Landerl, Diözese Linz, eingesetzt, der dem Militärvikariat durch die Diözese Linz zur Verfügung gestellt wurde.
Durch die Ernennung des Erzbischofs von Wien ...
... DDr. Franz Kardinal König, der auch Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz war, zum Militärvikar war eine Unterstützung beim weiteren personellen Aufbau gegeben.
Es gelang schrittweise Planstellen zu bekommen und - entsprechend der damaligen Heeresgliederung - die Militärpfarren bei Gruppenkommanden, dem Kommando der Luftstreitkräfte und bei den Brigadekommanden - zu besetzen. Die neuen Militärseelsorger kamen sowohl aus den Diözesen wie auch aus Orden.
Seit dem 1. Jänner 1960 wurde durch die Militärseelsorge für jene Personen, die der Jurisdiktion des Militärvikars unterstehen, eine eigene Militärmatrik geführt. Diese Militärmatrik wurde zentral im Militärvikariat (später dann Militärordinariat) geführt und erfaßt alle Taufen, Firmungen, Eheschließungen, Konversionen und Reversionen.
Organisatorisch erfolgte mit Erlaß vom 5. April 1960 unter Auflösung der bisherigen Abteilung für Militärseelsorge die Bildung des "Militärvikariates" und des "Evangelischen Militärseelsorgeamtes" (Leitung Militärdekan Hellmut May, heute Evangelische Militärsuperintendentur) als dem Bundesministerium für Landesverteidigung unmittelbar nachgeordnete Dienststellen.
Militärdekan Johann Innerhofer wurde mit der Leitung des Militärvikariates betraut und war bereits am 4. April 1960 zum Militärprovikar ernannt worden.
Mit 5. April 1960 hatte die Militärseelsorge folgende Struktur:
• Militärvikariat
• Militärpfarren bei den Gruppenkommanden I, II und III
• Militärpfarre beim Kommando der Luftstreitkräfte
• Militärpfarre bei der Theresianischen Militärakademie
• Militärpfarren bei den Brigaden 1, 2, 3, 4, 6, 7 (5. und 8. Gebirgsbrigade waren unbesetzt)
• gleichfalls unbesetzt war die Militärpfarre bei der Panzertruppenschule (später 9. Panzerbrigade bzw. 9. Panzergrenadierbrigade)
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 wurde die Militärpfarre beim Fliegerführungskommando in Langenlebarn errichtet. In der österreichischen Diözesaneinteilung wurde schrittweise durch Verträge zwischen Österreich und dem Vatikan eine Angleichung der Territorien der Diözesen an die Gebiete der Bundesländer erreicht: Im Jahr 1960 wurde die Diözese Eisenstadt errichtet, im Jahr 1964 die Diözese Innsbruck und im Jahr 1968 die Diözese Feldkirch.
Somit gab es nun neun Diözesen, deren Territorien im wesentlichen denen der jeweiligen Bundesländer entsprachen (die größte Abweichung besteht in Niederösterreich, dessen westlicher Teil das Territorium der Diözese St. Pölten bildet, dessen ostwärtiger Teil aber Territorium der Erzdiözese Wien ist) und die Militärseelsorge im Bundesheer als eigene kirchliche Institution unter der Leitung des Militärvikars.
Durch den Beschluß des Ministerrates vom 17. Juli 1962 über die Änderung der Organisation des Bundesheeres wurde die erste Umgliederung des Bundesheeres eingeleitet: Den drei Gruppenkommanden unterstanden nun 7 Einsatzbrigaden mit Ausbildungstruppen, die die Grundausbildung durchzuführen hatten. In jedem Bundesland wurde ein Militärkommando für territoriale Aufgaben (die bisher durch die Brigadekommanden wahrgenommen wurden) und für den Bereich des Ergänzungswesens errichtet. Dazu gehörten auch die territoriale Sanitätsversorgung und die territoriale Verwaltung. Anstelle von bisher zwei Einrückungsterminen gab es nun vier Einrückungstermine. Die Militärpfarren wurden durch diese Organisationsänderung Teil der Militärkommanden.
Mit 14. Dezember 1963 übernahm Militärvikar Erzbischof DDr. Franz Kardinal König die St. Georgs-Kirche in der Theresianischen Militärakademie Wr. Neustadt in feierlicher Weise. Damit wurde an die traditionsreiche Beziehung der Militärseelsorge zu dieser Stadt angeknüpft.
Am 10. August 1966 verstarb Militärprovikar Prälat Johann Innerhofer. Zu seinem Nachfolger wurde mit Wirkung 1. November 1966 Militärdekan Pater Leo Josef Fritz OFMCap, Militärpfarrer beim Gruppenkommando I in Wien, bestellt. Pater Leo Fritz gehörte dem Kapuzinerorden an, war nach seiner Priesterweihe an mehreren Orten als Geistlicher tätig und machte den Zweiten Weltkrieg als Sanitätssoldat, vor allem am italienischen Kriegsschauplatz (unter anderem Monte Cassino) mit. Nach dem Kriegsende übernahm er verschiedene Aufgaben in seinem Orden, war Volksmissionar, Exerzitienleiter und schon damals in der Jugendarbeit engagiert. Er stellte sich als Militärseelsorger zur Verfügung und war zunächst Militärpfarrer bei der 7. Gebirgsbrigade, später dann beim Gruppenkommando I.
Kardinal DDr. König nahm die Funktion des Militärvikars trotz seiner zahlreichen anderen Aufgaben bis 7. Mai 1969 wahr. In seiner Amtszeit erfolgte eine personelle und organisatorische Konsolidierung der Militärseelsorge im Bundesheer. So ergibt sich für den Zeitpunkt der Übergabe des Amtes des Militärvikars folgende Situation der Militärseelsorge im Bundesheer:
• bei den drei Gruppenkommanden besteht je eine besetzte Militärpfarre
• bei den Militärkommanden bestehen 13 Militärpfarren (Niederösterreich hatte vier Militärpfarren), davon war nur die Militärpfarre Vorarlberg nicht besetzt
• die dienstrechtliche Situation der Offiziere des Militärseelsorgedienstes als Angehörige der Verwendungsgruppe H1 war geregelt
• zur Unterstützung hatte der Militärpfarrer nun einen Unteroffizier als Pfarradjunkt, manchmal auch einen eigenen Kraftfahrer
• für die seelsorglichen Aufgaben der Militärpfarrer bzw. den Lebenskundlichen Unterricht bestanden erlaßmäßige Regelungen
• in Wien stand die Stiftskirche, in Graz die Klosterkirche der Barmherzigen Brüder als Garnisonskirche zur Verfügung
• in einigen Kasernen konnten bestehende Kirchen oder Kapellen instand gesetzt werden (z. B. Salzburg - Schwarzenberg-Kaserne, Eisenstadt - Martin-Kaserne)
• beginnend mit dem Bau einer Holzkirche in Götzendorf im Jahr 1958 entstanden in mehreren Kasernen Kirchen oder Kapellen, die zumeist mit großer Unterstützung durch die Truppe gebaut wurden (z. B. Großmittel, Klagenfurt/Lendorf). Vor allem aber auf Truppenübungsplätzen (z. B. Wattener Lizum, Seetaler Alpe, später dann Allentsteig) entstanden Soldatenkirchen
• die Matrikenführung war geregelt und erfolgte nun zentral im Militärvikariat
• im Februar des Jahres 1969 hatte sich die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten als Katholische Aktion der Militärseelsorge konstituiert, deren Mitglieder bisher als einzelne oder in kleineren Gruppen die Militärseelsorger unterstützt hatten.
• Schließlich sei noch die erste Teilnahme von 1300 österreichischen Soldaten an der Internationalen Militärpilgerfahrt nach Lourdes im Jahr 1960 erwähnt.
Der Abschluss ...
... des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und die Entschließung des Nationalrates vom 7. Juni 1955 über die Erklärung der Neutralität (der Beschluß des Neutralitätsgesetzes erfolgte am 26. Oktober 1955 - einen Tag nach dem Abzug der letzten alliierten Besatzungstruppe) bildeten die Voraussetzungen für ein freies Österreich. Mit dem Beschluß des Wehrgesetzes am 7. September 1955 wurde die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres geschaffen. Hiefür bildeten die Verbände der am 1. September 1952 in den westlichen Besatzungszonen aufgestellten "B-Gendarmerie" (Bereitschaftsgendarmerie) den personellen Grundstock.
Im Jahr 1956 standen rund 7.000 Mann, davon 340 Offiziere und 200 Unteroffiziere, zur Verfügung. Mit Bildung des Amtes für Landesverteidigung im Bundeskanzleramt unter Staatssekretär Ferdinand Graf wurden aus den Verbänden der B-Gemdarmerie die Grenzschutzabteilungen des Bundesheeres aufgestellt.
Die österreichische Bischofskonferenz war von Beginn an um die Einrichtung einer Militärseelsorge bemüht und beauftragte damit den Salzburger Domkapitular Johann Innerhofer. Mit einem Schreiben vom 11. Juli 1956 wurden der nunmehrige Bundesminister Ferdinand Graf und sein Staatssekretär, Karl Stefani, von dieser Absicht informiert.
Obwohl zu dieser Zeit die Gültigkeit des 1933 abgeschlossenen Konkordates umstritten war, gelang es dem damaligen Sekretär der Bischofskonferenz, Dr. Alfred Kostelecky, unter Hinweis auf die Einrichtung der Militärseelsorge für die Volkswehr im Jahr 1920 durch den damaligen Staatssekretär Dr. Julius Deutsch, die Zustimmung von ÖVP und SPÖ für die Errichtung der Militärseelsorge zu erlangen. Der Ministerrat stimmte in seiner Sitzung am 4. Oktober 1956 der Errichtung der Militärseelsorge im Bundesheer zu.
Die damalige Heeresgliederung sah folgende Kommanden, die unmittelbar dem Bundesministerium für Landesverteidigung unterstellt waren, vor:
• Gruppenkommando I in Wien, territorial zuständig für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, führte die 1., 2. und 3. Brigade
• Gruppenkommando II in Graz, territorial zuständig für die Steiermark und Kärnten, führte die 5. und 7. Gebirgsbrigade
• Gruppenkommando III in Salzburg, territorial zuständig für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, die 4. Brigade, die 6. Gebirgsbrigade und die 8. Brigade. (Den Gruppenkommanden unterstanden unmittelbar auch Stabs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen.)
• Dem Kommando der Luftstreitkräfte in Wien unterstanden das Fliegerführungskommando in Langenlebarn, die Flieger- und Fliegerabwehrkräfte sowie die Fliegerfernmeldeverbände
Vier Militärseelsorger traten am 15. Oktober 1956 ihren Dienst an:
Kanonikus Johann INNERHOFER (Erzdiözese SALZBURG) im Bundesministerium für Landesverteidigung als Leiter der Militärseelsorge,
Domvikar Prof. Franz Gruber (Erzdiözese WIEN) beim Gruppenkommando I in WIEN,
Prof. Franz UNGER (Diözese GRAZ/Seckau) beim Gruppenkommando 11 in GRAZ und
Kooperator Rudolf WEINBERGER (Diözese LINZ) beim Gruppenkommando III in SALZBURG.
Dienstrechtlich waren die Militärgeistlichen zunächst Vertragsbedienstete im Entlohnungsschema 1, Entlohnungsgruppe a.
Mit dem Eintritt von Domkurat Josef Gaupmann (Diözese St. Pölten) mit 1. Juni 1957 ins Bundesheer übernahm dieser die Militärpfarre beim Gruppenkommando 1 und Militärkurat Franz Gruber wurde Militärpfarrer beim Kommando der Luftstreitkräfte.
Vom 1. bis zum 15. Oktober 1957 fand der erste Einführungskurs für Militärpfarrer in Wien statt. Die Bundesregierung beschloß am 21. Dezember 1957 die Anerkennung des Konkordates von 1933 (der Nationalrat beschloß die Anerkennung dann am 12. Juli 1960).
Mit Wirkung vom 1. Februar 1958 wurde Kanonikus Johann Innerhofer zum Leiter der Abteilung Militärseelsorge im Bundesministerium für Landesverteidigung unter gleichzeitiger Ernennung zum Militärdekan bestellt und ihm die Funktion eines "Provikars" übertragen (die Ernennung des "Militärvikars" erfolgte erst später).
Diese Abteilung war organisatorisch Teil der damaligen Sektion I (Präsidialaufgaben, Recht und Personal), ihr oblag die "Seelsorgliche Betreuung der Angehörigen des Bundesheeres; Personalangelegehheiten der Militärseelsorger". Auch der Leiter der Evangelischen Militärseelsorge im Bundesheer, Militärdekan Hellmut May, gehörte dieser Abteilung an, die in der Stift-Kaserne (Mariahilfer Straße 22 - 24) untergebracht worden war.
Gemäß dem geltenden Kirchenrecht (CIC 1917) waren die vollen bischöflichen Rechte eines Militärbischofs beim Papst. Mit Dekret der Heiligen Konsistorialkongregation vom 21. Februar 1959 wurde der damalige Erzbischof von Wien, DDr. Franz Kardinal König, von Papst Johannes XXIII. zu seinem Stellvertreter in diesem Seelsorgebereich, zum "Vicarius Castrensis" (Militärvikar) des österreichischen Bundesheeres, ernannt. Damit war die Militärseelsorge nun auch dem Kirchenrecht gemäß strukturiert.
Der Einmarsch ...
... deutscher Truppen am 13. März 1938 und die Volksabstimmung am 10. April 1938 bedeuteten das Ende Österreichs. Die "Gaue" der nunmehrigen "Ostmark" waren nun bis nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges konkordatsfreier Raum, da Deutschland das Konkordat mit Österreich nicht anerkannte. Die Verhandlungen der österreichischen Bischöfe mit den deutschen Stellen über die rechtliche Stellung der Kirche wurden am 7. September 1938 ergebnislos abgebrochen.
Militärprovikar Prälat Allmer mußte den Militärgeistlichen mitteilen, daß das Amt des Militärvikars erloschen sei. Fürstbischof Dr. Ferdinand Pawlikowski wurde mit drei weiteren Militärgeistlichen - die gleichfalls als "untragbar" angesehen wurden - beurlaubt. Der Fürstbischof wurde dann als einziger österreichischer Bischof - wenn auch nur für einen Tag, verhaftet. Er blieb von den deutschen Behörden weiterhin bedroht, und es wurde ihm seine Verurteilung für die Zeit "nach dem endgültigen Sieg" in Aussicht gestellt.
Für die österreichischen katholischen Soldaten, die in der deutschen Wehrmacht dienten, waren nun der Katholische Feldbischof in Berlin, Dr. Franz Justus Rarkowsky und sein Feldgeneralvikar Georg Werthmann zuständig. Mit 1. November 1938 wurden 14 österreichische Militärseelsorger als Wehrmachtsgeistliche übernommen. Auch wenn zwischen 1938 bis 1945 Österreich nicht bestand, so seien einige Hinweise auf die Militärseelsorge in diesem Zeitraum gegeben, dienten doch viele Österreicher in der Deutschen Wehrmacht und einige von ihnen auch als Seelsorger.
Die Militärseelsorge in der Reichswehr und in der späteren Deutschen Wehrmacht gründete auf dem Konkordat von 1933. Mit dem Apostolischen Breve vom 19. September 1935 wurden die Statuten der katholischen Wehrmachtsseelsorge verfügt. 1935 gab es Militärgeistliche auf Ebene der Heeresgruppen-Kommanden, der Armeeoberkommanden und der Divisionskommanden. Daneben gab es (einige wenige) hauptamtliche Standortpfarrer und mehrheitlich nebenamtliche Standortpfarrer. Ab 1934 gab es einen evangelischen Feldbischof - der oberste katholische Feldgeistliche führte die Bezeichnung Feldpropst. Erst mit der Ernennung des Heeresoberpfarrers
Dr. Franz Justus Rarkowsky zum Katholischen Feldbischof am 20. Februar 1938 gab es einen katholischen Feldbischof.
Dr. Rarkowsky war Titularbischof, er hatte aber nicht das Vertrauen der anderen Bischöfe und hatte weder Sitz noch Stimme in der Deutschen Bischofskonferenz. Anerkannt war hingegen sein Feldgeneralvikar, Prälat Georg Werthmann, der dann von 1955 bis 1962 der erste Militärgeneralvikar der Deutschen Bundeswehr wurde. Er starb im Jahr 1980.
Wehrmachtsgeistliche gab es bei Heer und Marine - nicht aber bei der Luftwaffe. 1939 gab es 93 hauptamtliche und 215 nebenamtliche katholische Wehrmachtsgeistliche, die dienstrechtlich Wehrmachtsbeamte waren. Sie taten zumeist auf Ebene der Division, als Standortpfarrer oder bei größeren Einheiten der Marine Dienst und teilten das Schicksal der ihnen anvertrauten Soldaten.
Die Haltung des NS-Regimes gegenüber der Kirche wurde im Laufe der Jahre zunehmend härter. Heute wissen wir, daß bereits 1939 Adolf Hitler in einer Rede über die Vernichtung der Kirchen nach dem "Endsieg" sprach. Dies wirkte sich natürlich auch auf die Wehrmachtsseelsorge aus. Ein Geheimerlaß des Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 23. November 1939 machte die Seelsorge in der Luftwaffe praktisch unmöglich. Die seelsorgliche Betreuung erfolgte fast ausschließlich außerhalb des Dienstes durch die Standortpfarrer. Ab 1942 gab es zunehmend restriktive Maßnahmen durch das Reichskirchenministerium und das Oberkommando der Wehrmacht.
Nach dem Krieg wurde in Österreich wahrscheinlich Divisonspfarrer Msgr. Alois Beck - vor allem durch seine Vorträge über die Schlacht von Stalingrad - am bekanntesten. Er war nach dem Krieg bemüht, das Schicksal gefallener und vermißter Soldaten aufzuklären. Msgr. Beck verstand sich als Mahner gegen den Krieg und leitete auch mehrfach Pilgerfahrten nach Israel. Oberstudienrat Msgr. Alois Beck verstarb im Jänner 1996 im 83. Lebensjahr.
Im Jahr 1926 ...
... wurde durch Prälat Ferdinand Pawlikowski eine marianische Soldatenkongregation gegründet, die den Grundstein für den späteren "Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbund" bildete. Diese Laienorganisation war zunächst eng an den Reichsbund angelehnt. Ihr Obmann war Major Franz Heckenast, der unmittelbar nach dem "Anschluß" - wohl in erster Linie wegen seiner Funktion als Beisitzer in den Nationalsozialisten-Prozessen - verhaftet und im Konzentrationslager Buchenwald zu Tode gekommen ist.
Als Generalpräses wirkte eine Zeitlang Brigadepfarrer Dr. Reichenbach, als Generalsekretär Brigadekaplan Dr. Josef Albert Maurer (später Brigadepfarrer bei der 5. Brigade). Ihm folgte Brigadepfarrer Josef Tegel nach. Die Finanzierung erfolgte in erster Linie durch Spenden und freiwillige Beiträge der Mitglieder. Die Publikation des Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbundes - "Der gute Kamerad" wurde längere Zeit durch die Militärseelsorge finanziert.
Die Mitgliederzahl betrug in der Zeit um 1935 etwa 7.000. Am 13. März 1938 wurde der Katholische deutsche Reichs-Soldatenbund aufgelöst.
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Zum Weltfrauentag mahnen die Präsidentinnen von Caritas und Arbeiterkammer eine konsequente Gleichstellungspolitik ein. Einkommensunterschiede, unfaire Verteilung der Sorgearbeit und Altersarmut seien Beweise dafür, dass Frauen in Österreich weiterhin strukturell benachteiligt... Weiterlesen
Ein Tag des Kampfes und der Errungenschaften Seit den gesellschaftlichen Umbrüchen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März gefeiert. Doch der Kampf um Frauenrechte begann... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Der Name Fridolin bedeutet "der Friedensreiche" und spiegelt das Wirken dieses bemerkenswerten Mannes wider, der als Missionar, Abt und Wundertäter am Oberrhein bekannt wurde. Sein... Weiterlesen
Ein bewusster Verzicht für eine bessere Zukunft Jedes Jahr zur Fastenzeit räumt die Initiative "Autofasten" der Frage nach nachhaltiger Mobilität besonderen Platz ein. 2025 ruft die von katholischen und evangelischen Umweltbeauftragten... Weiterlesen
Heute um 11:00 Uhr fand in der Militärpfarre beim Militärkommando Wien die feierliche Spendung des Aschenkreuzes statt. Die Liturgie wurde von Militärerzdekan Harald Tripp geleitet. Auch wurde ein schönes Zeichen... Weiterlesen
25. Februar 2025 – Der Petersplatz füllt sich langsam mit Gläubigen, Kerzen flackern im kühlen Abendwind, Rosenkränze gleiten durch betende Finger. Doch anders als 2005, als Johannes Paul II. auf... Weiterlesen
Eine englische Prinzessin als deutsche Heilige Die Heilige Walburga, auch Walpurgis genannt, gehört zu den bedeutendsten Frauengestalten der christlichen Missionierung Europas. Geboren um 710 in Devonshire, England, war sie die Tochter... Weiterlesen
Nach intensiver Vorbereitung empfingen am Freitag, den 21. Februar 2025, zehn Rekruten aus niederösterreichischen Garnisonen das Sakrament der Firmung. Die feierliche Zeremonie fand in der Pfarrhofkirche Pitten statt und wurde... Weiterlesen
Ein stiller Marsch, bewegende Worte und ein gemeinsames Zeichen gegen Terror und Spaltung: Politik, Kirche und Gesellschaft vereinen sich in Villach im Gedenken an die Opfer der Gewalttat. Ein Stadtbild in... Weiterlesen
Ein Meilenstein in der Geschichte des Vatikans Zum ersten Mal in der Geschichte des Vatikanstaates übernimmt eine Frau die Regierungsgeschäfte: Papst Franziskus hat die 56-jährige Ordensfrau Raffaella Petrini zur neuen Regierungschefin... Weiterlesen